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Schriftliche Frage 135 von Dr. Ophelia Nick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch ist die Gesamthöhe der Zuwendungen, die jeweils für die beiden Förderrichtlinien des Bundesprogramms Umbau der Tierhaltung (investi…

dip / schriftliche_frage 01.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.

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Schriftliche Frage 135 von Dr. Ophelia Nick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch ist die Gesamthöhe der Zuwendungen, die jeweils für die beiden Förderrichtlinien des Bundesprogramms Umbau der Tierhaltung (investi… Frage 135 (Dr. Ophelia Nick, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch ist die Gesamthöhe der Zuwendungen, die jeweils für die beiden Förderrichtlinien des Bundesprogramms Umbau der Tierhaltung (investiv und laufende Mehrkosten) bis zum Stichtag 1. Juli 2025 beantragt, bewilligt und ausgezahlt worden sind (bitte separat aufschlüsseln je Förderrichtlinie [investiv und laufende Mehrkosten], nach Bundesland, sowie für die Jahre 2024 und 2025)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher vom 29. Juli 2025: Die Richtlinie „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Investive Vorhaben“ im Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung ist am 1. März 2024 in Kraft getreten. Bisher beläuft sich die Gesamthöhe der beantragten Zuwendungen auf 163,2 Mio. Euro. Die erbetenen Informationen können den Tabellen 1 und 2 entnommen werden. Bei der Interpretation ist zu beachten, dass die Auszahlung bewilligter Zuwendungen über ein Anforderungsverfahren erfolgt, bei dem angeforderte Mittel innerhalb von sechs Wochen zweckentsprechend zu verwenden sind. Der Mittelabfluss hängt also vom Baufortschritt ab, regelmäßig fällt ein erheblicher Anteil der zuwendungsfähigen Baukosten erst in späten Bauabschnitten an. Daher sind in dieser immer noch frühen Phase des Bundesprogramms die im Jahr 2024 zuzüglich der bis zum 25. Juli 2025 ausgezahlten Mittel (24,3 Mio. Euro) deutlich geringer als die mit den bewilligten Anträgen beantragten Zuwendungen (98,1 Mio. Euro). Tabelle 1: Gesamthöhe der Zuwendungen [Euro] in der investiven Förderung bis zum Stichtag 31. Dezember 2024 Land beantragt bewilligt ausgezahlt Baden-Württemberg  15.139.891,83  9.446.566,92   918.286,18 Bayern  16.950.084,04 10.107.429,49   694.958,58 Berlin*) Brandenburg*) Bremen*) Hamburg*) Hessen*) Mecklenburg-Vorpommern*) Niedersachsen  41.719.074,19 27.837.143,99 5.094.657,33 Nordrhein-Westfalen  11.983.138,25  6.740.186,03   427.678,96 Rheinland-Pfalz*) Saarland*) Sachsen*) Sachsen-Anhalt*) Schleswig-Holstein   7.226.648,76  1.996.022,29   430.824,02 Thüringen*) Summe 105.107.470,91 63.636.270,96 7.781.709,07 *) Aus Datenschutzgründen werden die Beträge für die Länder, in denen bisher weniger als fünf Anträge bewilligt wurden, nicht angegeben. Diese Beträge sind aber in der jeweiligen Spaltensumme enthalten. Tabelle 2: Gesamthöhe der Zuwendungen [Euro] in der investiven Förderung bis zum Stichtag 25. Juli 20251) Land beantragt bewilligt ausgezahlt Baden-Württemberg  25.341.927,11 20.181.990,73  2.870.757,48 Bayern  29.647.560,63 16.977.302,23  2.370.526,35 Berlin*) Brandenburg*) Bremen*) Hamburg*) Hessen*) Mecklenburg-Vorpommern*) Niedersachsen  59.219.187,98 33.846.652,85  4.876,668,35 Nordrhein-Westfalen  24.550.491,90 12.514.229,47  3.745.146,96 Rheinland-Pfalz*) Saarland*) Sachsen*) Sachsen-Anhalt*) Schleswig-Holstein   9.304.277,91  5.762.540,76  1.612.267,53 Thüringen*) Summe 163.244.396,92 98.059.769,78 16.481.106,67 1) Die Angaben in den Spalten „beantragt“ und „bewilligt“ bilden den Zeitraum vom Inkrafttreten der Förderrichtlinie bis zum genannten Stichtag ab. Sie umfassen also auch die entsprechenden Angaben in Tabelle 1. *) Aus Datenschutzgründen werden die Beträge für die Länder, in denen bisher weniger als fünf Anträge bewilligt wurden, nicht angegeben. Diese Beträge sind aber in der jeweiligen Spaltensumme enthalten. Die Richtlinie ‚Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Laufende Mehrkosten“ im Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung ist am 1. April 2024 in Kraft getreten. Nach Nummer 7 der Richtlinie erfolgen Zuwendungen auf Antrag des landwirtschaftlichen Betriebs. Dieser ist bis zum 31. März des Auszahlungsjahres unter Angabe der im Haltungsjahr berücksichtigungsfähigen Tiere zu stellen. Demnach konnten im Jahr 2024 noch keine Zuwendungen beantragt werden. Die im Jahr 2025 für das Haltungsjahr 2024 beantragten Zuwendungen sind in Tabelle 3 aufgeführt. Tabelle 3: Gesamthöhe der Zuwendungen [Euro] in der laufenden Förderung bis zum Stichtag 25. Juli 20251) Land beantragt Baden-Württemberg   215.565,58 Bayern   799.728,55 Berlin*) Brandenburg   282.580,65 Bremen*) Hamburg*) Hessen   422.558,84 Mecklenburg-Vorpommern   759.775,63 Niedersachsen   695.116,42 Nordrhein-Westfalen 1.847.190,12 Rheinland-Pfalz*) Saarland*) Sachsen   126.709,52 Sachsen-Anhalt   287.896,04 Schleswig-Holstein   912.135,72 Thüringen    30.343,20 Summe 6.420.897,11 1) Bisher sind die Anträge nicht beschieden worden, daher erübrigen sich die Spalten „bewilligt“ und „ausgezahlt“. *) Aus Datenschutzgründen werden die Beträge für die Länder, in denen bisher weniger als fünf Anträge gestellt wurden, nicht angegeben. Diese Beträge sind aber in der Spaltensumme enthalten.

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