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Schriftliche Frage 105 von Dr. Ophelia Nick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Anträge auf Förderung sind bis zum Stichtag: 9. Januar 2026 jeweils für die beiden Förderrichtlinien des Bundesprogramms Umbau der…

dip / schriftliche_frage 12.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat werden diese Informationen im Rahmen der Datenübermittlung nicht gemeldet. Grundsätzlich wird zwischen der Anzahl der Proben mit numerischen und der Anzahl der beanstandeten Proben mit analytisch gesicherten Rückstandshöchstgehaltsüberschreitungen unterschieden. Bei der Beanstandung einer Probe sind Aspekte, wie zum Beispiel die analytischen Messunsicherheiten zu berücksichtigen. Eine Beanstandung der Proben mit numerischen Höchstgehaltsüberschreitungen erfolgt daher in der Regel erst, wenn auch nach Abzug einer sogenannten „erweiterten Ergebnisunsicherheit“ der Wert noch über dem entsprechenden Rückstandshöchstgehalt liegt und damit eine gerichtsfeste Bewertung gegeben ist. Diese Ergebnisunsicherheit beträgt gemäß dem Leitfaden der Europäischen Kommission „Analytical quality control and method validation procedures for pesticide residues analysis in food and feed“, welcher unter dem Link www.eurl-pestici-des.eu/docs/public/tmplt_article.a sp?CntID=727 abgerufen werden kann, in der Regel 50 Prozent. Diese und darüber hinaus gehende Erläuterungen zu Rückstandshöchstgehalten sind auch der unter dem Link www.bvl.bund.de/SharedDocs/D owsnloads/01_Lebensmittel/nbpsm/00_Berichte/NBPSMR_2023.pdf?__ blob=publicationFile&v=4 durch das BVL veröffentlichen Nationalen Berichterstattung „Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln“ des Jahres 2023 zu entnehmen..

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Schriftliche Frage 105 von Dr. Ophelia Nick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Anträge auf Förderung sind bis zum Stichtag: 9. Januar 2026 jeweils für die beiden Förderrichtlinien des Bundesprogramms Umbau der… Frage 105 (Dr. Ophelia Nick, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Anträge auf Förderung sind bis zum Stichtag: 9. Januar 2026 jeweils für die beiden Förderrichtlinien des Bundesprogramms Umbau der Tierhaltung (investiv und laufende Mehrkosten) gestellt und bewilligt worden (bitte um separate Aufschlüsselung je Förderrichtlinie – investiv und laufende Mehrkosten – und pro Bundesland)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher vom 14. Januar 2026: Die Anzahl der Anträge auf Investitionsförderung im Rahmen der Richtlinie „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Investive Vorhaben“ kann der Tabelle 3 entnommen werden. Tabelle 3: Anzahl der Anträge in der Investitionsförderung bis 9. Januar 2026 Land beantragt bewilligt Baden-Württemberg  62  45 Bayern  61  39 Berlin   0   0 Brandenburg   9   7 Bremen   0   0 Hamburg   0   0 Hessen   5   5 Mecklenburg-Vorpommern   4   1 Niedersachsen 108  73 Nordrhein-Westfalen  66  38 Rheinland-Pfalz   2   0 Saarland   1   0 Sachsen   2   2 Sachsen-Anhalt   3   3 Schleswig-Holstein  21  12 Thüringen   1   1 Summe 345 226 Die Anzahl der Anträge auf Zuwendung nach der Richtlinie „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Laufende Mehrkosten“ kann der Tabelle 4 entnommen werden. Tabelle 4: Anzahl der Anträge auf Zuwendung in der Förderung der laufenden Mehrkosten Land beantragt bewilligt Baden-Württemberg  15  11 Bayern  67  65 Berlin   3   3 Brandenburg  13  13 Bremen   0   0 Hamburg   0   0 Hessen  24  23 Mecklenburg-Vorpommern  22  22 Niedersachsen 111 107 Nordrhein-Westfalen 108 102 Rheinland-Pfalz   4   4 Saarland   0   0 Sachsen   6   6 Sachsen-Anhalt   8   8 Schleswig-Holstein  41  41 Thüringen   6   6 Summe 428 411** ** Stand 9. Januar 2026 wurden 411 Anträge bewilligt, 15 Anträge zurückgezogen und ein Antrag abgelehnt. Ein Antrag befindet sich in Klärung.

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