Strukturelle Krise der deutschen Schweinehaltung, Preisverfall, Folgen der Afrikanischen Schweinepest und Wettbewerbsnachteil im EU-Binnenmarkt (Antwort zu Drs. 21/7914)
Text
Strukturelle Krise der deutschen Schweinehaltung, Preisverfall, Folgen der Afrikanischen Schweinepest und Wettbewerbsnachteil im EU-Binnenmarkt (Antwort zu Drs. 21/7914)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8262
21. Wahlperiode 29.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Julian Schmidt, Stephan Protschka,
Bernd Schattner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7914 –
Strukturelle Krise der deutschen Schweinehaltung, Preisverfall, Folgen der
Afrikanischen Schweinepest und Wettbewerbsnachteil im EU-Binnenmarkt
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Schwankende Erzeugerpreise gehören aufgrund des sogenannten
Schweinezyklus seit jeher zu den Besonderheiten des Schweinemarktes. Nach Phasen
niedriger Preise und einer daraus folgenden Produktionsanpassung folgt
üblicherweise eine Erholung der Erzeugerpreise. Diese Marktbewegungen
wiederholen sich in der Regel in mehrjährigen Abständen (www.bmel-statisti
k.de/preise/preise-fleisch/schweinezyklus).
Die derzeitige Situation unterscheidet sich jedoch deutlich von diesem
typischen Verlauf. Der Preis für Schlachtschweine ist auf unter 1,50 Euro je
Kilogramm Schlachtgewicht gefallen, während die Produktionskosten erheblich
gestiegen sind. Für zahlreiche Schweinehalter ist eine kostendeckende
Erzeugung derzeit nicht mehr möglich (https://wlv.de/mitgliederservice/agrarinfos/p
reissturz-verschaerft-krise-der-schweinehalter).
Als Ursache gelten unter anderem Verschiebungen auf dem europäischen
Schweinemarkt. Während die Schweineproduktion in Deutschland in den
vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen ist, wurde sie insbesondere in
Spanien erheblich ausgeweitet (www.schweine.net/news/spanien-festigt-euspitzen
position-sauenbestand.html). Gleichzeitig führen Absatzverschiebungen
innerhalb des europäischen Binnenmarktes zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck
auf deutsche Erzeuger. Eine marktübliche Preiserholung ist bislang
ausgeblieben.
Hinzu kommen die anhaltenden Auswirkungen der Afrikanischen
Schweinepest (ASP). Aufgrund bestehender Importbeschränkungen, insbesondere durch
China, sind wichtige Exportmärkte für deutsches Schweinefleisch weiterhin
nur eingeschränkt zugänglich. Vor diesem Hintergrund strebt nach
Medienberichten das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Regionalisierungsabkommen mit Drittstaaten wie China an, um den Export
aus seuchenfreien Regionen Deutschlands wieder zu ermöglichen (www.bmle
h.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/057-china.html).
Gleichzeitig sehen sich schweinehaltende Betriebe weiterhin mit erheblichen
Unsicherheiten beim Stallumbau, hohen regulatorischen Anforderungen sowie
fehlenden Finanzierungsperspektiven konfrontiert. Branchenvertreter warnen
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat vom 29. September 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
deshalb vor einem weiteren Strukturbruch insbesondere in der Sauenhaltung
(https://wlv.de/kreisverbaende/minden-lubbecke/aktuell/kreisverbands-meldun
gen/heimische-schweinehalter-stehen-mit-dem-ruecken-zur-wand).
1. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung gebildet zu dem
aktuellen Preisrückgang bei Schlachtschweinen und Ferkeln seit dem
1. Januar 2024, und wenn ja, welche, und geht sie davon aus, dass es sich
noch um einen normalen Schweinepreiszyklus oder bereits um eine
strukturelle Marktkrise handelt (www.fleischwirtschaft.de/markt/nachric
hten/preisrueckgang-erzeugerpreise-fuer-tiere-weiter-unter-druck-6
6576)?
Die Bundesregierung ist sich der aktuell wirtschaftlich angespannten Lage auf
dem Markt für Schlachtschweine bewusst. Die seit dem 1. Januar 2024 zu
beobachtende Entwicklung der Erzeuger- beziehungsweise Auszahlungspreise ist
nach Einschätzung der Bundesregierung auf verschiedene angebots- und
nachfrageseitige Faktoren zurückzuführen.
2. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
schweinehaltenden Betriebe, der Mastschweinebestand und der
Zuchtsauenbestand in Deutschland seit 2020 entwickelt (bitte jährlich und wenn
möglich nach Bundesländern tabellarisch darstellen)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat sich die Zahl der schweinehaltenden
Betriebe und der Schweinebestände in Deutschland zwischen den Jahren 2020
und 2023 rückläufig entwickelt. Eine nach einzelnen Jahren differenzierte
Darstellung ist aufgrund der unterschiedlichen Erhebungsintervalle der amtlichen
Agrarstatistik nur eingeschränkt möglich.
Im Rahmen der Agrarstrukturerhebung 2020 wurden bundesweit zum Stichtag
31 852 Betriebe mit Schweinehaltung und insgesamt 26 299 994 Schweine
erfasst. Darunter befanden sich 8 930 Betriebe mit Zuchtsauenhaltung mit
insgesamt 1 779 744 Zuchtsauen Für die Gruppe „Andere Schweine“, zu der
insbesondere Jungschweine, Mastschweine, ausgemerzte Zuchtsauen, Eber sowie
Zuchtläufer bis 50 Kilogramm (kg) gehören, wurden 29 851 Betriebe mit
insgesamt 15 930 239 Tieren ausgewiesen.
Zum Stichtag der Agrarstrukturerhebung 2023 wurden bundesweit 27 600
Betriebe mit Schweinehaltung und insgesamt 22 379 500 Schweine erfasst.
Bei der Zuchtsauenhaltung wurden im Jahr 2023 insgesamt 1 438 400
Zuchtsauen erfasst.
Für die Gruppe „Andere Schweine“ wurden im Jahr 2023 insgesamt 25 600
Betriebe mit 13 706 200 Tieren ausgewiesen.
Eine jährlich nach Bundesländern differenzierte Darstellung der Zahl der
schweinehaltenden Betriebe sowie der Bestände an Mastschweinen und
Zuchtsauen kann aus der Agrarstrukturerhebung allein nicht abgeleitet werden. Für
die Jahre 2020 und 2023 liegen jedoch entsprechende regionalisierte Daten vor.
Tabelle 1: Bestand an Schweinen insgesamt
Bundesland Betriebe 2020 Tiere 2020 Betriebe 2023 Tiere 2023
Baden-Württemberg (BW) 4 010 1 670 409 3 430 1 292 400
Bayern (BY) 7 866 3 069 850 6 670 2 526 400
Brandenburg (BB) 405 777 498 340 528 600
Hessen (HE) 2 407 543 934 2 130 420 400
Mecklenburg-Vorpommern (MV) 329 762 636 300 569 700
Bundesland Betriebe 2020 Tiere 2020 Betriebe 2023 Tiere 2023
Niedersachsen (NI) 6 203 8 572 562 5 270 7 508 300
Nordrhein-Westfalen (NW) 7 391 6 924 055 6 630 6 412 000
Rheinland-Pfalz (RP) 496 147 460 480 100 800
Saarland (SL) 67 2 866 80 2 600
Sachsen (SN) 694 642 844 650 460 800
Sachsen-Anhalt (ST) 398 1 122 045 350 895 000
Schleswig-Holstein (SH) 1 003 1 375 394 760 1 054 900
Thüringen (TH) 566 686 527 500 605 400
Quelle: Agrarstrukturerhebung 2020 und 2023
Die Entwicklung der Zuchtsauenbestände stellt sich wie folgt dar:
Tabelle 2: Bestand an Zuchtsauen
Bundesland Betriebe 2020 Tiere 2020 Betriebe 2023 Tiere 2023
BW 1 131 136 465 850 108 500
BY 2 383 197 771 1 810 166 100
BB 149 94 219 120 60 200
HE 480 32 645 370 22 700
MV 135 83 663 120 55 600
NI 1 879 475 782 1 590 399 700
NW 1 847 390 276 1 420 329 600
RP 139 9 220 130 8 200
SL 19 130 20 100
SN 153 67 175 130 48 700
ST 132 132 565 100 110 300
SH 330 80 871 270 57 900
TH 148 78 813 130 70 700
Quelle: Agrarstrukturerhebung 2020 und 2023
Bei der Gruppe „Andere Schweine“ ergibt sich folgende Entwicklung:
Tabelle 3: Bestand an Anderen Schweinen
Bundesland Betriebe 2020 Tiere 2020 Betriebe 2023 Tiere 2023
BW 3 773 868 836 3 200 705 500
BY 7 333 1 925 400 6 150 1 645 900
BB 379 293 667 310 190 500
HE 2 300 353 963 2 060 285 400
MV 301 371 423 280 270 600
NI 5 907 5 614 176 4 960 4 988 300
NW 6 794 4 477 565 6 010 4 135 000
RP 459 94 875 450 63 800
SL 61 2 375 80 2 200
SN 651 289 967 610 193 800
ST 368 424 232 320 313 200
SH 975 956 578 730 703 800
TH 533 255 645 450 206 900
Quelle: Agrarstrukturerhebung 2020 und 2023
3. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, ob die Zahl der
schweinehaltenden Betriebe seit 2020 deutlich stärker zurückgegangen ist als die Zahl
der gehaltenen Schweine, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht
sie daraus für Familienbetriebe, regionale Wertschöpfung und
Versorgungssicherheit?
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die Zahl der schweinehaltenden
Betriebe in den vergangenen Jahren stärker zurückgegangen als der
Schweinebestand. Nach den Ergebnissen der Viehbestandserhebung betrug die jährliche
Veränderungsrate der Zahl der schweinehaltenden Betriebe -5,7 Prozent,
während sich der Schweinebestand um -3,7 Prozent veränderte.
Allerdings ist der Schweinebestand in den vergangenen Jahren wieder leicht
gestiegen. Daraus ergibt sich, dass die verbleibenden schweinehaltenden
Betriebe im Durchschnitt größere Bestände halten.
Die Veränderungen der Betriebsstrukturen hin zu größeren Betrieben ist Teil
einer längerfristigen Entwicklung und wird von einer Vielzahl wirtschaftlicher,
rechtlicher und betrieblicher Faktoren beeinflusst. Aus der Entwicklung der
Betriebs- und Bestandzahlen allein lassen sich keine unmittelbaren
Schlussfolgerungen hinsichtlich der Entwicklung der Familienbetriebe, der regionalen
Wertschöpfung und der Versorgungssicherheit ableiten.
Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung der Betriebsstrukturen und
der regionalen Verteilung der Schweinehaltung weiterhin aufmerksam.
4. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Schweinefleischimporte nach Deutschland aus Spanien, Dänemark, den Niederlanden,
Frankreich und Polen seit 2020 entwickelt (bitte jährlich nach Menge,
Warenwert, Schlachtkörpern, Verarbeitungsware und Nebenprodukte
aufschlüsseln)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung unterlagen die Schweinefleischimporte
nach Deutschland aus Spanien, Dänemark, den Niederlanden, Frankreich und
Polen im Zeitraum seit dem Jahr 2020 jährlichen Schwankungen. Ein
einheitlicher, über den gesamten Zeitraum klar erkennbarer Entwicklungstrend ist bei
den genannten Herkunftsländern und Warengruppen nicht festzustellen.
Die Entwicklung der Einfuhren nach Menge und Warenwert sowie nach den
jeweiligen Warengruppen kann der Außenhandelsstatistik des Statistischen
Amtes der Europäischen Union (Eurostat) unter dem Link https://ec.europa.eu/
eurostat/databrowser/bookmark/d58ce905-dcb2-4078-9ef6-9d33c23e483e?lan
g=de&createdAt=2026-09-09T13:35:56Z entnommen werden.
Die dort verfügbaren Daten ermöglichen eine differenzierte Betrachtung der
Einfuhren nach Herkunftsland, Menge und Warenwert sowie nach den
jeweiligen Warenkategorien.
5. In welchem Umfang führt die Bundesregierung den aktuellen Preisdruck
auf dem deutschen Schweinemarkt gegebenenfalls auf zusätzliche
Angebotsmengen aus Spanien zurück (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die aktuelle Preissituation auf dem deutschen Schweinemarkt ist auf ein
Zusammenwirken verschiedener angebots- und nachfrageseitiger Faktoren sowie
außenwirtschaftlicher Herausforderungen zurückzuführen.
Die Bundesregierung sieht dabei auch einen Zusammenhang zwischen dem
erhöhten Angebot an ursprünglich für den Export vorgesehenen Schweinefleisch,
das in Folge von Exportrestriktionen im Zusammenhang mit Ausbrüchen der
ASP auf dem Binnenmarkt der Europäischen Union (EU) verbleibt, und den
aktuell geringen Erzeugerpreisen.
Eine belastbare Quantifizierung des Anteils, den zusätzliche Angebotsmengen
aus Spanien an der aktuellen Preisentwicklung haben, ist der Bundesregierung
nicht möglich.
6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über die
Entwicklung der spanischen Schweineproduktion, des spanischen
Sauenbestandes und der spanischen Schweinefleischexporte seit 2020, und hat sie
sich eine eigene Auffassung erarbeitet zu dieser Entwicklung im
Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Schweinehalter (bitte
gegebenenfalls ausführen)?
Der spanische Schweinebestand bewegte sich im Zeitraum der Jahre 2020 bis
2025 zwischen 34,6 und 32,8 Millionen Tieren. Weitere Informationen zur
Entwicklung des Schweinbestandes in Spanien können der Datenbank von
Eurostat unter dem Link https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/bookmark/3eb19
508-d305-450c-9074-0536083a6b92?lang=de&createdAt=2026-09-09T13:5
3:47Z entnommen werden.
Die spanischen Schweinefleischexporte sind seit dem Jahr 2022 dem Volumen
nach rückläufig und beliefen sich im Jahr 2025 auf 1,863 Millionen Tonnen.
Seit dem Jahr 2023 wurde dabei mehr Schweinefleisch in den europäischen
Markt als in den außereuropäischen Markt exportiert. Im Jahr 2025 beliefen
sich die Exporte in den europäischen Markt auf 1,123 Millionen Tonnen.
Weitere Informationen zur Entwicklung der spanischen Schweinefleischexporte
können der Eurostat-Datenbank unter dem Link https://ec.europa.eu/eurostat/da
tabrowser/bookmark/62cf6a62-e56e-4d75-941d-9e93f5f8e98a?lang=de&create
dAt=2026-09-09T14:20:12Z entnommen werden.
Die Schweinefleischerzeugung in der EU ist durch unterschiedliche
Produktionsstrukturen und Rahmenbedingungen in den Mitgliedstaaten gekennzeichnet.
Diese Unterschiede sind unter anderem auf historische und politische
Entwicklungen sowie auf unterschiedliche betriebliche und strukturelle
Rahmenbedingungen zurückzuführen.
Aus der Entwicklung der Produktions- und Exportmengen einzelner
Mitgliedstaaten allein lassen sich keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die
Wettbewerbsfähigkeit deutscher Schweinehalter ziehen. Eine belastbare Bewertung
der Wettbewerbsfähigkeit erfordert vielmehr eine Betrachtung einer Vielzahl
von Faktoren, insbesondere der Produktionskosten, der Betriebsstrukturen, der
rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen sowie der Entwicklung
der Absatzmärkte.
7. Welche Drittlandsmärkte sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit
dem Auftreten der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland im Jahr
2020 ganz oder teilweise für deutsches Schweinefleisch beziehungsweise
Schweinefleischprodukte geschlossen oder eingeschränkt worden?
Seit dem erstmaligen Auftreten der ASP in Deutschland im September 2020
haben verschiedene Drittländer Einfuhrbeschränkungen für Schweinefleisch
und Schweineerzeugnisse aus Deutschland verhängt. Nach Kenntnis der
Bundesregierung haben insbesondere Südafrika, Malaysia, Thailand und China
entsprechende Einfuhrbeschränkungen erlassen.
Die Beschränkungen unterscheiden sich hinsichtlich ihres Umfangs. So gelten
beispielsweise für Südafrika Ausnahmen für Schweinedärme und
wärmbehandelte Schweinefleischerzeugnisse aus Deutschland.
8. Wie hoch schätzt die Bundesregierung gegebenenfalls die seit 2020
entstandenen Exportverluste der deutschen Schweinebranche durch den
Wegfall des chinesischen Marktes ein (www.handelsblatt.com/politik/int
ernational/schweinepest-china-verbietet-import-von-deutschem-schweine
fleisch/26182300.html) (bitte nach Jahren sowie nach Fleisch, und
Nebenprodukten differenzieren, soweit Daten vorliegen)?
Das Importverbot von Schweinefleisch aus Deutschland nach China besteht seit
dem Jahr 2020. Eine belastbare Quantifizierung der hierdurch entstandenen
Exportverluste der deutschen Schweinebranche ist der Bundesregierung nicht
möglich.
Zum einen haben sich seit dem Jahr 2020 die Markt- und Handelsbedingungen
sowohl auf dem chinesischen als auch auf den internationalen
Schweinefleischmärkten erheblich verändert. Zum anderen lässt sich nicht belastbar bestimmen,
in welchem Umfang die ohne das Importverbot tatsächlich möglichen
Ausfuhren nach China erfolgt wären und in welchem Umfang entsprechende Mengen
auf andere Absatzmärkte hätten umgelenkt werden können.
Eine nach Jahren sowie nach Fleisch und Nebenprodukten differenzierte
Berechnung der durch den Wegfall des chinesischen Marktes entstandenen
Exportverluste liegt der Bundesregierung daher nicht vor.
9. Welche konkreten Schritte, Fristen und Zwischenergebnisse umfasst der
mit China angekündigte Fahrplan für ein Regionalisierungsabkommen
(www.rind-schwein.de/brs-news/deutschland-und-china-vereinbaren-fahr
plan-fuer-re.html) (bitte angeben, welche Behörden beteiligt sind, welche
Prüfkriterien gelten und wann die Bundesregierung mit einem
rechtsverbindlichen Abschluss rechnet)?
Aufgrund der positiven epidemiologischen Entwicklung der Tierseuchenlage in
Deutschland infolge zielgerichteter und weitreichender Präventions- und
Bekämpfungsmaßnahmen sowie des kontinuierlichen fachlichen Austauschs mit
den zuständigen chinesischen Behörden konnten die Voraussetzungen für eine
weitere Annährung geschaffen werden. Hierzu hat die Bundesregierung unter
anderem einen umfangreichen technischen Fragebogen der chinesischen Seite
beantwortet und zahlreiche politische und technische Gespräche geführt.
Im Januar 2026 wurde im Beisein von Bundeskanzler Friedrich Merz und
Ministerpräsident Li Qiang ein Memorandum of Understanding unterzeichnet, in
dem die konkrete Absicht zum Abschluss eines Regionalisierungsabkommens
in Bezug auf die ASP festgehalten wurde.
Im Juni 2026 wurde im Rahmen der Reise des Herrn Bundesministers für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, nach China das weitere
Vorgehen mit der chinesischen Seite abgestimmt. Als nächste wesentlichen
Schritte sind insbesondere Besuche chinesischer Expertendelegationen in
Deutschland vorgesehen. Dabei soll zum einen die bestehende Freiheit
Deutschlands von der Maul- und Klauenseuche (MKS) bestätigt werden. Zum
anderen soll die chinesische Seite die epidemiologische Situation hinsichtlich
der ASP sowie die Voraussetzungen für einen sicheren Export von
Schweinefleisch und Erzeugnissen vom Hausschwein aus Deutschland bewerten.
Gegenstand der fachlichen Prüfung sind insbesondere die epidemiologische
Situation, die Überwachungs- und Bekämpfungsmaßnahmen sowie die
Voraussetzungen für eine sichere Regionalisierung und den sicheren Handel mit
Eine belastbare Terminierung des Abschlusses ist unter anderem aufgrund der
Komplexität des Verfahrens und der erforderlichen fachlichen Prüfungen
derzeit nicht möglich.
10. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die konkreten Gründe
dafür, dass bislang kein Regionalisierungsabkommen mit China
abgeschlossen werden konnte, obwohl andere Staaten wie beispielsweise
Frankreich entsprechende Regionalisierungsmechanismen seit Langem
abgeschlossen haben (www.schweine.net/news/asp-frankreich-erreicht-re
gionalisierungsabkommen.html) (bitte veterinärrechtliche, technische
und handelspolitische Hindernisse getrennt darstellen)?
Die Verhandlungen mit China über eine Regionalisierung sind vor dem
Hintergrund der jeweiligen epidemiologischen Ausgangslage zu betrachten.
Frankreich ist – anders als Deutschland – bisher nicht von der ASP betroffen.
Ein unmittelbarer Vergleich mit Frankreich ist daher nicht möglich.
11. Welche weiteren Regionalisierungsabkommen oder
Marktzugangsverbesserungen für deutsches Schweinefleisch verhandelt die
Bundesregierung gegebenenfalls derzeit mit Drittstaaten, insbesondere auf
asiatischen Märkten (bitte je Land die betroffene Produktgruppen und
potenziellen Mengen nennen)?
Das BMLEH führt derzeit Gespräche mit verschiedenen Drittländern über die
Eröffnung beziehungsweise Wiedereröffnung von Märkten für deutsches
Schweinefleisch. Dies betrifft insbesondere Südafrika, Malaysia, Indonesien,
Thailand und die Vereinigten Staaten von Amerika.
Gegenstand der Gespräche ist insbesondere die Eröffnung beziehungsweise
Wiedereröffnung des Marktzugangs für frisches Schweinefleisch aus
Deutschland.
Die tatsächlich erreichbaren Exportmengen hängen unter anderem von der
konkreten Ausgestaltung des Marktzugangs, den veterinärrechtlichen
Anforderungen, den Zulassungen von Betrieben sowie der Nachfrage und den
Marktbedingungen im jeweiligen Drittland ab. Eine seriöse Quantifizierung potenzieller
Exportmengen ist daher der Bundesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt
nicht möglich.
12. Wie bewertet die Bundesregierung gegebenenfalls die
Wettbewerbswirkung nationaler deutscher Tierhaltungs-, Bau-, Genehmigungs-,
Dokumentations- und Kontrollauflagen gegenüber wichtigen EU-
Wettbewerbern wie Spanien, Dänemark, Frankreich, Polen und den Niederlanden
(bitte darstellen, in welchen Bereichen Deutschland über EU-
Mindeststandards hinausgeht) und welche Mehrkosten je Mastplatz
beziehungsweise Sauenplatz daraus nach Kenntnis der Bundesregierung entstehen?
Die Bundesregierung berücksichtigt bei der Ausgestaltung der rechtlichen
Rahmenbedingungen für die Tierhaltung neben den unionsrechtlichen Vorgaben
auch nationale Anforderungen. Dabei bestehen innerhalb der Mitgliedstaaten
teilweise unterschiedliche rechtliche und administrative Rahmenbedingungen.
Eine pauschale Bewertung der Wettbewerbswirkung einzelner nationaler
Anforderungen gegenüber Spanien, Dänemark, Frankreich, Polen und den
Niederlanden ist nach Auffassung der Bundesregierung nicht möglich. Für eine
sachgerechte Bewertung sind neben den jeweiligen rechtlichen Vorgaben
insbesondere deren konkrete Umsetzung sowie die unterschiedlichen betriebliche und
strukturelle Gegebenheiten in den Mitgliedstaaten zu berücksichtigen.
Eine vollständige, systematische und zwischen den genannten Mitgliedstaaten
vergleichbare Gegenüberstellung sämtlicher nationaler Anforderungen in den
Bereichen Tierhaltung, Bau, Genehmigung, Dokumentation und Kontrolle
sowie eine daraus abgeleitete Quantifizierung der Wettbewerbsbedingungen liegt
der Bundesregierung nicht vor.
Dementsprechend liegen der Bundesregierung auch keine belastbaren,
zwischen den Mitgliedstaaten vergleichbaren Angaben zu den durch nationale
Anforderungen verursachten Mehrkosten je Mast- beziehungsweise Sauenplatz
vor. Die tatsächlichen Kostenwirkungen hängen unter anderem von den
jeweiligen betrieblichen Ausgangsbedingungen, der Betriebsgröße, den bestehenden
Haltungssystemen und der konkreten Ausgestaltung erforderlicher
Investitionen ab.
13. Liegen der Bundesregierung Informationen vor, ob in Polen die
Schweinehaltung durch Stallneubauten umfangreich mit EU-Finanzmitteln
gefördert wird, und wenn ja, in welcher Höhe, und mit welchen
Programmen?
Der Bundesregierung liegen Informationen zum polnischen GAP (Gemeinsame
Agrarpolitik)-Strategieplan 2023 bis 2027 vor. Dieser sieht unter anderem
Maßnahmen zur Förderung von Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe
vor.
Welche konkreten Investitionen im Bereich der Schweinehaltung –
insbesondere Stallneu- oder -umbauten – im Rahmen dieser Maßnahmen gefördert werden
können, richtet sich nach den jeweiligen Förderbedingungen und
Auswahlkriterien der betreffenden Maßnahmen.
Eine belastbare Quantifizierung des auf Stallneubauten in der Schweinehaltung
entfallenden Fördervolumens aus EU-Mitteln in Polen liegt der
Bundesregierung nicht vor.
Für weitergehende Informationen wird auf den polnischen GAP-Strategieplan
2023 bis 2027 unter dem Link https://agriculture.ec.europa.eu/cap-my-country/
cap-strategic-plans/poland_en verwiesen.
14. Wie viele schweinehaltende Betriebe haben seit Beginn des
Bundesprogramms Umbau der Tierhaltung Anträge auf investive Förderung oder
laufende Mehrkostenförderung gestellt, wie viele Anträge wurden
bewilligt, abgelehnt oder noch nicht beschieden, und welches Fördervolumen
wurde jeweils beantragt und bewilligt (www.ble.de/DE/Projektfoerderun
g/Foerderungen-Auftraege/Bundesprogramm_Umbau_Tierhaltung/BU
T_node.html) (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?
Zur Beantwortung der Frage wird auf die Anlage 1 verwiesen.* Die dort
ausgewiesenen Angaben umfassen die Anträge auf investive Förderung und laufende
Mehrkostenförderung sowie deren jeweiligen Bearbeitungsstand und die
beantragten beziehungsweise bewilligten Fördervolumina, aufgeschlüsselt nach Jahr
und Bundesland.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/8262 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
15. Reichen die im Bundeshaushalt verfügbaren Mittel nach Einschätzung
der Bundesregierung aus, um den gesetzlich und politisch geforderten
Umbau der Schweinehaltung tatsächlich zu finanzieren, ohne weitere
Betriebsaufgaben auszulösen (bitte den geschätzten
Gesamtinvestitionsbedarf, die vorhandenen Haushaltsmittel und die Zahl eventuell nicht
förderfähiger Betriebe angeben)?
Der Umbau der Schweinehaltung wird durch verschiedene Förderinstrumente
unterstützt. Dabei ist zwischen der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen an die
Tierhaltung und darüberhinausgehenden investiven Maßnahmen zur
Weiterentwicklung der Haltungsformen zu unterscheiden.
Investitionen in Stallbauten, die die baulichen Anforderungen an eine
besonders tiergerechte Haltung erfüllen, können insbesondere im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes (GAK) über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) gefördert
werden. Nach Auslaufen der Antragsfrist für die investive Förderung im
Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung (BUT) wird die Investitionsförderung für
Schweinestallbauten seit dem 1. September 2026 wieder im Rahmen der GAK
angeboten. Die konkrete Umsetzung und Bewilligung der Förderung obliegt
den Ländern.
Ein belastbarer bundesweiter Gesamtinvestitionsförderbedarf für den Umbau
der Schweinehaltung kann von der Bundesregierung nicht beziffert werden. Die
erforderlichen Investitionen hängen insbesondere von den jeweiligen
betrieblichen Ausgangsbedingungen, den gewählten Haltungsformen sowie den
betriebsindividuellen Investitionsentscheidungen ab. Gleiches gilt für die Zahl der
Betriebe, die von der weiteren Entwicklung betroffen sein könnten. Eine
belastbare Schätzung der Zahl der Betriebe, die Investitionen nicht aus eigenen
Mitteln oder mit den bestehenden Förderinstrumenten finanzieren können, liegt der
Bundesregierung ebenfalls nicht vor.
Vor diesem Hintergrund kann auch keine belastbare Zahl von Betrieben
angegeben werden, die aufgrund fehlender Förderfähigkeit oder nicht ausreichender
Fördermittel von einer Betriebsaufgabe betroffen sein könnten. Eine Aussage,
ob die im Bundeshaushalt verfügbaren Mittel insgesamt ausreichen, um den
gesamten Investitionsbedarf der deutschen Schweinehaltung zu decken, ist daher
auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht möglich.
16. Welche Maßnahmen prüft oder plant die Bundesregierung
gegebenenfalls, um einen möglichen drohenden Strukturbruch in der
Ferkelerzeugung und Schweinemast in Deutschland zu verhindern (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller, bitte insbesondere zu steuerlichen Entlastungen,
Liquiditätshilfen, EU-Kriseninstrumenten, privater Lagerhaltung,
Absatzförderung und Exportförderung Stellung nehmen)?
Die Bundesregierung setzt sich für verlässliche Rahmenbedingungen und eine
wettbewerbsfähige Landwirtschaft ein. Spezifische Maßnahmen, die
ausschließlich auf die Ferkelerzeugung oder Schweinemast ausgerichtet sind, sind
derzeit nicht vorgesehen.
Allgemeine Entlastungs- und Unterstützungsmaßnahmen kommen auch
schweinehaltenden Betriebe zugute. Hierzu zählen insbesondere die
vollständige Wiedereinführung der Agrardieselrückerstattung sowie das
Sonderprogramm für Liquiditätshilfen der Landwirtschaftlichen Rentenbank.
Mit der Agrarexportstrategie werden zusätzliche Absatzmöglichkeiten für
deutsche Agrarerzeugnisse erschlossen. Dies kann grundsätzlich auch der
Schweinehaltung zugutekommen. Eine gezielte Exportförderung ausschließlich für
Schweinefleisch oder Ferkel ist derzeit nicht vorgesehen.
17. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, ob die Marktmacht großer
Schlachtunternehmen und des Lebensmitteleinzelhandels zur aktuellen
Preisentwicklung zulasten der Schweinehalter beiträgt (bitte
gegebenenfalls darstellen, ob Gespräche mit dem Bundeskartellamt,
Marktteilnehmern oder Branchenverbänden geführt wurden und welche Erkenntnisse
zu Preisgestaltungen und Marktkonzentration vorliegen)?
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und
Parlamentarische Staatssekretäre beziehungsweise Staatsministerinnen und
Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder
Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer
Vielzahl von Akteurinnen und Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Eine
Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche beziehungsweise
deren Ergebnisse, einschließlich Telefonate, besteht nicht, und eine solche
umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die
Vorbemerkung der Bundesregierung zu der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke
auf Bundestagsdrucksache 18/1174 und 20/5087). Gleiches gilt für die
Leitungsebenen der nachgeordneten Bundesbehörden. Zudem werden
Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die nachfolgenden Angaben beruhen daher auf den
vorliegenden Erkenntnissen sowie den vorhandenen Unterlagen und
Aufzeichnungen.
Das Bundeskartellamt hat insbesondere im Rahmen von
Fusionskontrollverfahren umfassende Erkenntnisse über Marktkonzentration und Preisgestaltung im
Lebensmittelsektor einschließlich der Schlachtung von Schweinen erlangt.
Zuletzt, im Jahr 2025, hat das Bundeskartellamt die geplante Übernahme von
Vion-Schlachthöfen durch Tönnies intensiv in einem Hauptprüfverfahren
untersucht und wegen der Gefahr einer zu hohen Marktmacht auf der
Herstellungsebene untersagt. Auf Basis eines umfangreichen Austauschs mit den beteiligten
Unternehmen, mit Wettbewerbern sowie Kunden ist es zu der Auffassung
gelangt, dass Tönnies seine Marktführerschaft in Deutschland unter anderem im
Bereich der Schlachtung und Verarbeitung von Schweinen weiter ausgebaut
hätte. Weitere Informationen können dem Fallbericht (AZ: B4-100/24) unter
dem Link www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Entscheidung/DE/Entscheidu
ngen/Fusionskontrolle/2026/B4-100-24.html entnommen werden. Derzeit prüft
das Bundeskartellamt den Erwerb aller Anteile an der Vion Waldkraiburg
GmbH durch OSI Europe Foodworks GmbH im Rahmen eines
Hauptprüfverfahrens, hier nur in Bezug auf den Produktbereich Rinder.
Bei der Überprüfung von Fusionsvorhaben im Bereich des
Lebensmitteleinzelhandels werden stets auch die Auswirkungen des Zusammenschlusses auf die
Nachfragemacht der beteiligten Unternehmen untersucht, etwa beim Erwerb
von Fleischprodukten. Im Verfahren Kaufland/Real erfolgte beispielsweise eine
Freigabe nach umfassenden Ermittlungen unter der Auflage, Real-Märkte mit
einem Beschaffungsvolumen von insgesamt netto ca. 200 Mio. Euro an
mittelständische LEH (Lebensmitteleinzelhandel)-Unternehmen zu veräußern.
18. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zur
Verteilung der Wertschöpfung zwischen Erzeugern, Schlachtung,
Verarbeitung und Lebensmitteleinzelhandel vor?
Der Bundesregierung liegen keine belastbaren aktuellen Daten vor, mit denen
sich die Wertschöpfung beziehungsweise die Margen entlang der gesamten
Schweinemarkt-Wertschöpfungskette – von der Erzeugung über Schlachtung
und Verarbeitung bis zum Lebensmitteleinzelhandel – eindeutig quantifizieren
lassen.
Eine derartige Aufschlüsselung würde insbesondere detaillierte und
vergleichbare Kenntnisse über die Kosten-, Erlös- und Margenstrukturen der einzelnen
Stufen voraussetzen. Über diese Informationen verfügt die Bundesregierung
nicht in einer Form, die eine belastbare bundesweite Zuordnung der
Wertschöpfungsanteile ermöglichen würde. Aus den beobachtbaren Preisen auf den
einzelnen Stufen der Wertschöpfungskette lassen sich daher keine unmittelbaren
Rückschlüsse auf die jeweils erzielten Wertschöpfungs- oder Gewinnanteile
ziehen. Preisunterschiede zwischen den Stufen können sowohl durch
unterschiedliche Kostenstrukturen als auch durch weitere Faktoren, etwa
Verarbeitung, Logistik, Vermarktung und Handelsleistungen, bedingt sein.
Eine belastbare Aussage darüber, welcher Anteil der insgesamt mit
Schweinefleisch erzielten Wertschöpfung jeweils auf Schweinehalter,
Schlachtunternehmen, Verarbeiter und Lebensmitteleinzelhandel entfällt, kann die
Bundesregierung daher auf Grundlage der ihr vorliegenden Daten nicht treffen.
19. Hat sich die Bundesregierung mit der aus Sicht der Fragesteller
potenziellen Gefahr einer wachsenden Importabhängigkeit Deutschlands nach
einem möglichen drohenden Strukturbruch bei Schweinefleisch, und
Ferkeln, wenn insbesondere die heimische Ferkelerzeugung weiter stark
zurückgeht, auseinandergesetzt, bzw. sich eine eigene Auffassung dazu
erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese (bitte gegebenenfalls Prognosen
bis 2030 und 2035 darstellen)?
Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklungen in der Schweinehaltung in
Deutschland. Aus der Entwicklung der Betriebs- und Tierzahlen lassen sich
jedoch keine belastbaren Prognosen zur zukünftigen Importabhängigkeit
Deutschlands ableiten. Die Entwicklung von Erzeugung, Verbrauch und
Außenhandel wird von einer Vielzahl wirtschaftlicher, agrarstruktureller,
rechtlicher und marktbezogener Faktoren beeinflusst.
Der rechnerische Selbstversorgungsgrad Deutschlands mit Schweinefleisch lag
im Jahr 2025 bei rund 139 Prozent. Ein hoher Selbstversorgungsgrad schließt
dabei Importe einzelner Teilstücke, Verarbeitungsprodukte und sonstiger
Erzeugnisse nicht aus.
Eine belastbare Prognose der Importabhängigkeit für die Jahre 2030 oder 2035
liegt der Bundesregierung nicht vor. Insbesondere kann aus der Entwicklung
der heimischen Ferkelerzeugung allein nicht unmittelbar auf die künftige
Entwicklung der Schweinefleischerzeugung oder des Außenhandels geschlossen
werden.
20. Welche Zielgröße verfolgt die Bundesregierung gegebenenfalls für die
künftige heimische Schweinehaltung in Deutschland (bitte angeben, ob
die Bundesregierung gegebenenfalls eine stabile inländische
Schweinefleischerzeugung, oder eine weitere Reduzierung der Tierbestände
anstrebt und welche weiteren, konkreten Ziele dem zugrunde liegt)?
Die Bundesregierung hat keine konkrete Zielgröße für den künftigen Umfang
der Schweinehaltung oder des Schweinebestandes in Deutschland festgelegt.
Insbesondere sieht der Koalitionsvertrag weder eine bestimmte Bestandsgröße
noch eine gezielte Reduzierung der Schweinebestände vor.
Die Bundesregierung bekennt sich zur landwirtschaftlichen Nutztierhaltung
und setzt sich für verlässliche Rahmenbedingungen sowie eine Verbesserung
der Planungs- und Investitionssicherheit für die landwirtschaftlichen Betriebe
ein.
Die künftige Entwicklung der Schweinebestände, der Ferkelerzeugung und der
Schweinefleischerzeugung wird dabei maßgeblich von den wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen sowie von den unternehmerischen Entscheidungen der
landwirtschaftlichen Betriebe bestimmt. Eine staatlich festgelegte Zielgröße für
den Umfang der Schweinehaltung ist daher nicht vorgesehen.
21. Hat sich die Bundesregierung zu der Entschließung des Europäischen
Parlaments, dass die heimischen Tierhalter stärker unterstützt sowie vor
Konkurrenz durch Importe aus Drittstaaten geschützt werden sollen, um
eine Verlagerung der Produktion ins außereuropäische Ausland zu
verhindern (www.dgs-magazin.de/aktuelles/news/article-10699021-4627/eu
ropaparlament-fordert-staerkung-der-tierhaltung-.html), eine eigene
Positionierung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese?
Der Bundesregierung sind die entsprechenden Forderungen des Europäischen
Parlamentes zur Stärkung der heimischen Tierhaltung und zur Vermeidung
einer Verlagerung der Produktion in Drittstaaten bekannt. Eine gesonderte
Positionierung der Bundesregierung zu den einzelnen Forderungen ist nicht erfolgt.
Unabhängig davon verfolgt die Bundesregierung das Ziel, eine
wettbewerbsfähige, zukunftsfähige und nachhaltige Tierhaltung in Deutschland zu erhalten
und langfristig zu festigen. Der Koalitionsvertrag sieht hierzu verlässliche
Rahmenbedingungen und eine Verbesserung der Planungs- und
Investitionssicherheit für die landwirtschaftlichen Betriebe vor.
Auf europäischer Ebene verfolgt die Europäische Kommission mit der EU-
Nutztierstrategie das Ziel, einen resilienten, wettbewerbsfähigen und
nachhaltigen Nutztiersektor in der EU langfristig zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Anlage 1 zu Frage 14
Wie viele schweinehaltende Betriebe haben seit Beginn des Bundesprogramms Umbau der Tierhaltung Anträge auf investive Förderung oder laufende
Mehrkostenförderung gestellt, wie viele Anträge wurden bewilligt, abgelehnt oder noch nicht beschieden, und welches Fördervolumen wurde jeweils
beantragt und bewilligt (https://www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/Bundesprogramm_Umbau_Tierhaltung/BUT_node.html)
(bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?
Die Darstellung erfolgt getrennt nach den beiden Förderrichtlinien mit Stand 10. September 2026. Die Richtlinie „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024
bis 2030 – Investive Vorhaben“ im Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung ist am 1. März 2024 in Kraft getreten. Anträge auf Investitionsförderung konnten
bis zum 31. August 2026 gestellt werden. Aus Datenschutzgründen werden die Beträge für die Länder, in denen die Anzahl geringer als fünf ist, nicht
angegeben. Diese Beträge sind aber in der jeweiligen Spaltensumme enthalten.
Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Investive Vorhaben“ im Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung - 1.3.2024 bis 31.12.2024
Bundesland Anzahl
Anträge
davon Gesamthöhe beantragter
Zuwendungen
(Mio. €)
Gesamthöhe
bewilligter
Zuwendungen
(Mio. €)
bewilligt abgelehnt widerrufen noch nicht
beschieden
Baden-Württemberg 31 26
15,1 13,7
Bayern 27 23
15,0 13,4
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen 53 48
40,5 35,1
Nordrhein-Westfalen 23 22
13,2 12,5
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein 13 11
8,0 7,0
Thüringen
Summe 162 143 10 9 0 103,9 93,3
Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Investive Vorhaben“ im Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung - 1.1.2025 bis 31.12.2025
Bundesland Anzahl
Anträge
davon Gesamthöhe beantragter
Zuwendungen
(Mio. €)
Gesamthöhe
bewilligter
Zuwendungen
(Mio. €)
bewilligt abgelehnt widerrufen noch nicht
beschieden
Baden-Württemberg 30 30
21,4 21,5
Bayern 33 30
28,9 25,6
Berlin
Brandenburg 6 6
1,2 1,3
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen 54 53
44,1 44,1
Nordrhein-Westfalen 41 41
34,6 33,8
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein 8 7
5,4 5,1
Thüringen
Summe 178 173 4 1 0 141,4 137,0
Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Investive Vorhaben“ im Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung - 1.1.2026 bis 10.09.2026
Bundesland Anzahl
Anträge
davon Gesamthöhe
beantragter
Zuwendungen
(Mio. €)
Gesamthöhe
bewilligter
Zuwendungen
(Mio. €)
bewilligt abgelehnt widerrufen noch nicht
beschieden
Baden-Württemberg 70 23
47 57,1 21,7
Bayern 75 30
45 71,9 27,8
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen 11
9 9,0 1,9
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen 226 57
169 222,1 55,8
Nordrhein-Westfalen 185 60
125 163,8 51,9
Rheinland-Pfalz 5
2,6 1,3
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein 29 9
20 21,4 6,3
Thüringen
Summe 615 185 0 0 430 562,6 169,1
Die Richtlinie „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Laufende Mehrkosten“ im Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung ist am 1. April 2024
in Kraft getreten. Nach Nr. 7 der Richtlinie erfolgen Zuwendungen auf Antrag des landwirtschaftlichen Betriebs. Dieser ist von den Betrieben bis zum 31. März
des Auszahlungsjahrs unter Angabe der im Haltungsjahr berücksichtigungsfähigen Tiere zu stellen. Je Betrieb können mehrere Anträge gestellt werden.
Bei der Interpretation ist zu beachten, dass das erste Haltungsjahr 2024 startete und entsprechend 2025 das erste Auszahlungsjahr darstellt. Folglich konnten
im Jahr 2024 keine Zuwendungen beantragt, bewilligt und ausgezahlt werden. Aus Datenschutzgründen werden die Beträge für die Länder, in denen die Anzahl
geringer als fünf ist, nicht angegeben. Diese Beträge sind aber in der jeweiligen Spaltensumme enthalten.
Richtlinie „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Laufende Mehrkosten“ im Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung -
01.01.2025 bis 31.12.2025
Bundesland Anzahl
Betriebe
(brutto)
Anzahl Betriebe
mit bewilligter
Zuwendung
(netto)
Anzahl
Anträge
(brutto)*
Anzahl
Anträge
(netto)**
davon Gesamthöhe
beantragter
Zuwendungen
(Tsd. €)
Gesamthöhe
bisher
bewilligter
Zuwendungen
(Tsd. €)
bewilligt abgelehnt noch nicht
beschieden
Baden-Württemberg 11 8 15 11 11
215,6 130,4
Bayern 37 35 67 65 65
799,7 638,5
Berlin
Brandenburg 9 9 13 13 13
282,6 177,8
Bremen
Hamburg
Hessen 18 17 24 23 23
422,6 291,2
Mecklenburg-
Vorpommern
14 14 22 22 22
759,8 559,9
Niedersachsen 74 72 111 108 107
695,1 416,7
Nordrhein-Westfalen 65 62 108 102 102
1.847,2 1.363,4
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein 25 25 41 41 41
912,1 679,6
Thüringen
Summe 264 253 428 412 411 1 0 6.420,9 4.606,2
*Die Anzahl Anträge brutto stellt alle eingereichten Anträge dar.
**Die Anzahl Anträge netto stellt Anträge ohne die zurückgezogenen Anträge der Betriebe dar.
Die Höhe der beantragten Zuwendung seitens der Betriebe im Jahr 2026 lässt sich zum Stand vom 10. September 2026 noch nicht vollumfänglich beziffern.
Eingereichte Nachweise der gehaltenen, beziehungsweise verkauften Tiere müssen derzeit für die noch 16 offenen Anträge bei der BLE gesichtet und
ausgewertet werden.
Richtlinie „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Laufende Mehrkosten“ im Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung -
01.01.2026 bis 10.09.2026
Bundesland Anzahl
Betriebe
(brutto)
Anzahl
Betriebe mit
bewilligter
Zuwendung
(netto)
Anzahl
Anträge
(brutto)*
Anzahl
Anträge
(netto)**
davon Gesamthöhe
beantragter
Zuwendungen
(Tsd. €)
Gesamthöhe
bisher
bewilligter
Zuwendungen
(Tsd. €)
bewilligt abgelehnt noch nicht
beschieden
Baden-Württemberg 19 19 32 32 32
1.211,9 1.211,9
Bayern 36 34 72 71 67
1.543,0*** 1.524,9
Berlin
Brandenburg 7 6 16 16 14
492,0*** 330,6
Bremen
Hamburg
Hessen 20 20 26 26 26
842,4 842,4
Mecklenburg-Vorpommern 14 14 22 22 22
1.283,9 1.283,9
Niedersachsen 122 117 178 178 170
5 6.220,0*** 6.120,2
Nordrhein-Westfalen 84 78 137 133 128
5 3.981,0*** 3.729,7
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein 31 31 53 53 53
1.491,5 1.491,5
Thüringen
Summe 344 330 561 556 537 3 16 18.043,5 17.512,9
***Diese Zahlen sind geschätzt, da noch 16 Anträge nicht beschieden sind.
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Strukturelle Krise der deutschen Schweinehaltung, Preisverfall, Folgen der Afrikanischen Schweinepest und Wettbewerbsnachteil im EU-Binnenma (Antwort)