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Schriftliche Frage 104 von Dr. Ophelia Nick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch ist die Gesamthöhe der Zuwendungen, die jeweils für die beiden Förderrichtlinien des Bundesprogramms Umbau der Tierhaltung (investi…

dip / schriftliche_frage 12.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat werden diese Informationen im Rahmen der Datenübermittlung nicht gemeldet. Grundsätzlich wird zwischen der Anzahl der Proben mit numerischen und der Anzahl der beanstandeten Proben mit analytisch gesicherten Rückstandshöchstgehaltsüberschreitungen unterschieden. Bei der Beanstandung einer Probe sind Aspekte, wie zum Beispiel die analytischen Messunsicherheiten zu berücksichtigen. Eine Beanstandung der Proben mit numerischen Höchstgehaltsüberschreitungen erfolgt daher in der Regel erst, wenn auch nach Abzug einer sogenannten „erweiterten Ergebnisunsicherheit“ der Wert noch über dem entsprechenden Rückstandshöchstgehalt liegt und damit eine gerichtsfeste Bewertung gegeben ist. Diese Ergebnisunsicherheit beträgt gemäß dem Leitfaden der Europäischen Kommission „Analytical quality control and method validation procedures for pesticide residues analysis in food and feed“, welcher unter dem Link www.eurl-pestici-des.eu/docs/public/tmplt_article.a sp?CntID=727 abgerufen werden kann, in der Regel 50 Prozent. Diese und darüber hinaus gehende Erläuterungen zu Rückstandshöchstgehalten sind auch der unter dem Link www.bvl.bund.de/SharedDocs/D owsnloads/01_Lebensmittel/nbpsm/00_Berichte/NBPSMR_2023.pdf?__ blob=publicationFile&v=4 durch das BVL veröffentlichen Nationalen Berichterstattung „Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln“ des Jahres 2023 zu entnehmen..

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Schriftliche Frage 104 von Dr. Ophelia Nick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch ist die Gesamthöhe der Zuwendungen, die jeweils für die beiden Förderrichtlinien des Bundesprogramms Umbau der Tierhaltung (investi… Frage 104 (Dr. Ophelia Nick, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch ist die Gesamthöhe der Zuwendungen, die jeweils für die beiden Förderrichtlinien des Bundesprogramms Umbau der Tierhaltung (investiv und laufende Mehrkosten) bis zum Stichtag 9. Januar 2026 bewilligt und ausgezahlt worden sind (bitte um eine separate Aufschlüsselung je Förderrichtlinie – investiv und laufende Mehrkosten – und nach Bundesland)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher vom 14. Januar 2026: Die Richtlinie „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Investive Vorhaben“ im Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung ist am 1. März 2024 in Kraft getreten. Bisher beläuft sich die Gesamthöhe der beantragten Zuwendungen auf 250,7 Mio. Euro. Die erbetenen Informationen finden sich in der erwünschten Aufschlüsselung in der Tabelle 1. Bei der Interpretation ist zu beachten, dass die Auszahlung bewilligter Zuwendungen über ein Anforderungsverfahren erfolgt. Angeforderte Mittel sind innerhalb von sechs Wochen zweckentsprechend zu verwenden. Der Mittelabfluss hängt also vom Baufortschritt ab. Regelmäßig fällt ein erheblicher Anteil der zuwendungsfähigen Baukosten erst in späten Bauabschnitten an. Daher sind in dieser immer noch frühen Phase des Bundesprogramms die bis zum 9. Januar 2026 ausgezahlten Mittel (52,2 Mio. Euro) deutlich geringer als die mit den bewilligten Anträgen beantragten Zuwendungen (147,5 Mio. Euro). Tabelle 1: Gesamthöhe der bewilligten und ausgezahlten Zuwendungen (Euro) in der investiven Förderung bis zum Stichtag: 9. Januar 2026 Land bewilligt ausgezahlt Baden-Württemberg  25.943.338,09  9.820.967,70 Bayern  26.791.149,63  7.428.694,09 Berlin* Brandenburg   3.256.011,63    637.448,48 Bremen* Hamburg* Hessen   2.973.914,54  1.345.448,70 Mecklenburg-Vorpommern* Niedersachsen  51.407.176,52 20.170.442,32 Nordrhein-Westfalen  24.062.081,50  7.212.740,03 Rheinland-Pfalz* Saarland* Sachsen* Sachsen-Anhalt* Schleswig-Holstein   7.314.499,10  3.214.679,34 Land bewilligt ausgezahlt Thüringen* Summe 147.514.640,33 52.159.993,08 * Aus Datenschutzgründen werden die Beträge für die Länder, in denen bisher weniger als fünf Anträge bewilligt wurden, nicht angegeben. Diese Beträge sind aber in der jeweiligen Spaltensumme enthalten. Die Richtlinie „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Laufende Mehrkosten“ im Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung ist am 1. April 2024 in Kraft getreten. Nach Nr. 7 der Richtlinie erfolgen Zuwendungen auf Antrag des landwirtschaftlichen Betriebs. Dieser ist bis zum 31. März des Auszahlungsjahrs unter Angabe der im Haltungsjahr berücksichtigungsfähigen Tiere zu stellen. Die im Jahr 2025 für das Haltungsjahr 2024 bewilligten und ausgezahlten Zuwendungen sind in Tabelle 2 aufgeführt Tabelle 2: Gesamthöhe der bewilligten und ausgezahlten Zuwendungen (Euro) in der laufenden Förderung bis zum Stichtag: 9. Januar 2026 Land bewilligt ausgezahlt Baden-Württemberg   130.359,95   130.359,95 Bayern   638.465,78   638.465,78 Berlin* Brandenburg   177.770,73   177.770,73 Bremen* Hamburg* Hessen   281.181,81   281.181,81 Mecklenburg-Vorpommern   559.933,17   559.933,17 Niedersachsen   416.719,99   416.719,99 Nordrhein-Westfalen 1.357.822,75 1.357.822,75 Rheinland-Pfalz* Saarland* Sachsen    96.584,61    96.584,61 Sachsen-Anhalt   207.544,52   207.544,52 Schleswig-Holstein   679.643,28   679.643,28 Thüringen    20.726,32    20.726,32 Summe 4.590.660,94 4.590.660,94 * Aus Datenschutzgründen werden die Beträge für die Länder, in denen bisher weniger als fünf Anträge bewilligt wurden, nicht angegeben. Diese Beträge sind aber in der jeweiligen Spaltensumme enthalten.

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