Schriftliche Frage 21 von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bis wann muss die Reform des Wahlrechts, welche von der Wahlrechtskommission erarbeitet wird, deren Geschäftsstelle im Bundesministerium des…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI) etwa.
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Schriftliche Frage 21 von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bis wann muss die Reform des Wahlrechts, welche von der Wahlrechtskommission erarbeitet wird, deren Geschäftsstelle im Bundesministerium des…
Frage 21 (Helge Limburg, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Bis wann muss die Reform des Wahlrechts, welche von der Wahlrechtskommission erarbeitet wird, deren Geschäftsstelle im Bundesministerium des Innern angesiedelt ist und der unter anderem der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt und die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig angehören, nach Kenntnis der Bundesregierung spätestens abgeschlossen sein, damit das reformierte Wahlrecht bei der nächsten Bundestagswahl rechtssicher zur Anwendung kommen kann?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 21. Juli 2026:
Im Sinne der konkreten Fragestellung besteht keine festgeschriebene Umsetzungsfrist. Entsprechend der Leitlinie II.2.b des Verhaltenskodexes für Wahlen der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission) des Europarats sollten die Grundelemente des staatlichen Wahlrechts bis ein Jahr vor einer Wahl nicht mehr verändert werden. Im Übrigen wird auch auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 21/4372 verwiesen.
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