Schriftliche Frage 19 von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sollen die angekündigten Änderungen des Bundestagswahlrechts, welche durch die Wahlrechtskommission erarbeitet werden, deren Geschäftsstelle…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 19 von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sollen die angekündigten Änderungen des Bundestagswahlrechts, welche durch die Wahlrechtskommission erarbeitet werden, deren Geschäftsstelle…
Frage 19 (Helge Limburg, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Sollen die angekündigten Änderungen des Bundestagswahlrechts, welche durch die Wahlrechtskommission erarbeitet werden, deren Geschäftsstelle im Bundesministerium des Innern angesiedelt ist und der unter anderem der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt und die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig angehören, nach Ansicht der Bundesregierung bei der nächsten Bundestagswahl zur Anwendung kommen, und bis wann muss nach Auffassung der Bundesregierung das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein, um eine rechtssichere Anwendung bei der nächsten Bundestagswahl zu ermöglichen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 26. Februar 2026:
Die Arbeit der Wahlrechtskommission dauert an. Beratungsgegenstand sind die im Koalitionsvertrag vereinbarten Themen.
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