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Schriftliche Frage 60 von Robin Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Steht der Weiterbetrieb des „Russischen Hauses der Wissenschaft und Kultur“ in Berlin nach Kenntnis der Bundesregierung im Widerspruch zur S…

dip / schriftliche_frage 13.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 60 von Robin Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Steht der Weiterbetrieb des „Russischen Hauses der Wissenschaft und Kultur“ in Berlin nach Kenntnis der Bundesregierung im Widerspruch zur S… Frage 60 (Robin Wagener, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Steht der Weiterbetrieb des „Russischen Hauses der Wissenschaft und Kultur“ in Berlin nach Kenntnis der Bundesregierung im Widerspruch zur Sanktionslistung der Betreiberorganisation Rossotrudnichestvo, und schlägt die Bundesregierung für den Einzelplan 5 eine Sperrung der Ausgaben zur Übernahme der Grundsteuer für das Gebäude des „Russischen Hauses der Wissenschaft und Kultur“ in Berlin vor, solange die Betreiberorganisation Rossotrudnichestvo durch das EU-Sanktionsregime erfasst bleibt? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 10. Juni 2025: Die Bundesrepublik Deutschland begleicht die Grundsteuer bezüglich des Grundstücks als Eigentümerin und ist damit originäre Grundsteuerschuldnerin. Bezüglich des auf dem Grundstück befindlichen Hauses, welches im Eigentum der Russischen Föderation steht, begleicht die Bundesrepublik Deutschland die Grundsteuer für die Russische Föderation aufgrund ihrer rechtlichen Verpflichtung aus dem bilateralen deutsch-russischen Abkommen zu Liegenschaftsfragen der Kulturinstitute von 2013. Die Durchsetzung und Überwachung von Sanktionen obliegt den zuständigen Behörden.

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