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Schriftliche Frage 78 von Robin Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bewertet die Bundesregierung die eskalierende russische transnationale Repression gegen deutsche Stiftungen und Organisationen als grundlege…

dip / schriftliche_frage 13.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 78 von Robin Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bewertet die Bundesregierung die eskalierende russische transnationale Repression gegen deutsche Stiftungen und Organisationen als grundlege… Frage 78 (Robin Wagener, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bewertet die Bundesregierung die eskalierende russische transnationale Repression gegen deutsche Stiftungen und Organisationen als grundlegende Änderung der Umstände gemäß Artikel 62 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge, und hat die Bundesregierung prüfen lassen, ob eine Beendigung des „Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Russischen Föderation über die Bedingung der Unterbringung des Russischen Hauses der Wissenschaft und Kultur in Berlin und dem Goethe-Institut in Moskau“ unter Berufung auf Artikel 62 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge möglich ist? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 9. März 2026: Die zunehmende russische staatliche Repression, die sich innerhalb Russlands und transnational auch gegen deutsche Stiftungen und Organisationen richtet, wie die Erklärung des Deutschen Akademischen Auslandsdienstes zur „unerwünschten Organisation“ durch das russische Justizministerium am 10. Februar 2026, wird von der Bundesregierung mit großer Sorge beobachtet und aufs Schärfste verurteilt. Der Bundesminister Dr. Johann Wadephul hat sich dazu am 13. Februar 2026 klar geäußert und Russland dazu aufgefordert, die Entscheidung umgehend zurückzunehmen. Diese Entwicklungen werden auch mit Blick auf die völkervertragsrechtlichen Grundlagen des Russischen Hauses der Wissenschaft und Kultur umfassend und kontinuierlich überprüft. Die Bundesregierung setzt ihre Unterstützung für Akteure und Strukturen der unabhängigen Zivilgesellschaft in Russland wie auch im Exil fort. Dies geschieht unter anderem über das Programm zum Ausbau der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland (ÖPR), aber auch über die fortgesetzte Präsenz des Goethe-Instituts in Russland. Für die Arbeit des Goethe-Instituts und dessen Kontaktnetzwerke zur Zivilgesellschaft stellen die in der Fragestellung zitierten Abkommen weiterhin die Grundlage dar. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 42 auf Bundestagsdrucksache 21/3685 verwiesen.

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