Schriftliche Frage 42 von Robin Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung geprüft, welche Konsequenzen sich aus der Kündigung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschl…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
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Schriftliche Frage 42 von Robin Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung geprüft, welche Konsequenzen sich aus der Kündigung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschl…
Frage 42 (Robin Wagener, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Hat die Bundesregierung geprüft, welche Konsequenzen sich aus der Kündigung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Russischen Föderation über die kulturelle Zusammenarbeit von 1993 gemäß Artikel 18 des Abkommens und des deutsch-russischen Abkommens über die Tätigkeit von Kultur- und Informationszentren von 2013 gemäß Artikel 12 des Abkommens ergeben würden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung ggf. daraus mit Blick auf das Russische Haus in Berlin?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 13. Januar 2026:
Nach Ausbruch des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine im Februar 2022 hat die Bundesregierung jede Art von staatlicher Kooperation mit der Russischen Föderation eingestellt. Dies umfasst auch den Bereich der kulturellen Zusammenarbeit. Auch wenn die Möglichkeiten der Unterstützung aufgrund der innerstaatlichen Repressionen in Russland zunehmend beschränkt sind, setzt die Bundesregierung ihr aktives Engagement für Akteure und Strukturen der unabhängigen Zivilgesellschaft in Russland fort. Für deutsche Mittlerorganisationen und deren Kontaktnetzwerke zur Zivilgesellschaft stellen die in der Fragestellung zitierten Abkommen die rechtliche Grundlage ihrer Tätigkeit dar. Inwiefern die in der Fragestellung zitierten bilateralen Kulturabkommen weiter im deutschen außenpolitischen Interesse sind, wird unter Berücksichtigung der russischen Umsetzung der Abkommen kontinuierlich überprüft. Darüber hinaus äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht zu hypothetischen Fragestellungen.
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