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Schriftliche Frage 37 von Robin Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie oft wurde die Bundesregierung vom Russischen Haus in Berlin seit 2022 gemäß Artikel 5 Absatz 4 des Abkommens zwischen der Regierung der…

dip / schriftliche_frage 24.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 37 von Robin Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie oft wurde die Bundesregierung vom Russischen Haus in Berlin seit 2022 gemäß Artikel 5 Absatz 4 des Abkommens zwischen der Regierung der… Frage 37 (Robin Wagener, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie oft wurde die Bundesregierung vom Russischen Haus in Berlin seit 2022 gemäß Artikel 5 Absatz 4 des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Russischen Föderation über die Tätigkeit von Kultur- und Informationszentren über die Veranstaltungsplanung des Hauses informiert, und hat die Bundesregierung im Zuge dessen auf die damit verbundenen Sanktionsverstöße hingewiesen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 21. Juli 2026: Die Bundesregierung hat nach Ausbruch des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ihre Kontakte zu Regierungsvertretern der Russischen Föderation erheblich eingeschränkt. Eine regelmäßige Information der Informationszentren über geplante Veranstaltungen im Gastland fand seit dem 24. Februar 2022 nicht statt. Die Bundesregierung beobachtet die Aktivitäten des Russischen Hauses für Wissenschaft und Kultur, einschließlich der veröffentlichten Veranstaltungsankündigungen und sonstigen öffentlich zugängigen Informationen, fortlaufend. Die Verfolgung von strafrechtlich relevanten Sanktionsverstößen obliegt den zuständigen Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden.

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