Schriftliche Frage 41 von Violetta Bock (DIE LINKE): Inwiefern ist im Gebäudemodernisierungsgesetz sichergestellt, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Klimaschutzziele eingehalten und eine…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 41 von Violetta Bock (DIE LINKE): Inwiefern ist im Gebäudemodernisierungsgesetz sichergestellt, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Klimaschutzziele eingehalten und eine…
Frage 41 (Violetta Bock, Die Linke):
Inwiefern ist im Gebäudemodernisierungsgesetz sichergestellt, dass die verfassungsrechtlich gebotenen Klimaschutzziele eingehalten und eine Verschlechterung zur aktuellen Gesetzeslage verhindert wird (https://table.media/assets/climate/kurzg utachten-gmodg.pdf)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 26. Juni 2026:
Die Bundesregierung setzt auf einen klugen und pragmatischen Instrumentenmix aus Fördern und Fordern, CO2-Preis und neuen Instrumenten – z. B. den Abbau von Hemmnissen bei Planung und Genehmigungen im Gebäudesektor. Darüber hinaus ist es weiterhin Ziel, die Strompreise für Bürgerinnen und Bürger zu senken, wodurch insbesondere auch die Attraktivität von Wärmepumpen steigt. Diese Heizungslösung wird weiterhin zuverlässig mit Mitteln des Bundes unterstützt. Erwartet werden zudem Preissenkungen bei der Wärmepumpentechnologie. Wichtig bleibt auch die Verbesserung der Energieeffizienz durch Gebäudesanierung. Ziel ist, mehr Gebäudesanierungen im Markt zu erreichen und die Sanierungsaktivitäten deutlich zu steigern, zu beschleunigen und kostengünstiger machen. Auch hierzu werden weiterhin auskömmliche Fördermittel zur Verfügung gestellt. Daneben bleibt kommunale Wärmeplanung ein zentrales strategisches Instrument, das Kommunen, Bürgern und Unternehmen sowie Betreibern von Energieinfrastruktur wichtige Orientierung über die künftige Wärmeversorgung gibt. Wärmenetze sind für die zukünftige Wärmeversorgung von zentraler Bedeutung. Die Bundesregierung wird den klimafreundlichen Aus- und Umbau der Wärmenetze vorantreiben. Der Rechtsrahmen für Wärmenetze soll grundlegend überarbeitet und modernisiert werden. Ziel ist es, mehr Investitionen in Wärmeinfrastrukturen zu ermöglichen. Hierzu hat sich die Koalition in den Eckpunkten vom 24. Februar 2026 zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz auf entsprechende Leitplanken für ein Wärmepaket verständigt. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz wird den Wandel zu klimafreundlichen Heizsystemen unterstützen. Mit der im Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetz vorgesehenen Biotreppe wird der Anteil klimafreundlicher Brennstoffe schrittweise erhöht. Der Hochlauf von Biomethan, Biopropan, Bioöl und Wasserstoff wird ab 2028 durch eine moderate Grüngas-/Grünheizölquote unterstützt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird im Sommer 2026 Eckpunkte vorlegen. Die relevanten Regelungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes werden im Jahr 2030 im Hinblick auf Ihren Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele insbesondere für den Gebäudesektor und mit Blick auf das Ziel der Klimaneutralität 2045 gemäß dem Bundesklimaschutzgesetz evaluiert.
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