Schriftliche Frage 67 von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie will die Bundesregierung das in § 3 Absatz 2 des Bundes-Klimaschutzgesetzes festgelegte Ziel, bis 2045 Netto-Treibhausgasneutralität zu…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 67 von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie will die Bundesregierung das in § 3 Absatz 2 des Bundes-Klimaschutzgesetzes festgelegte Ziel, bis 2045 Netto-Treibhausgasneutralität zu…
Frage 67 (Michael Kellner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie will die Bundesregierung das in § 3 Absatz 2 des Bundes-Klimaschutzgesetzes festgelegte Ziel, bis 2045 Netto-Treibhausgasneutralität zu erreichen, schaffen, wenn zugleich im Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes kein Enddatum für fossiles Gas und Öl steht?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 28. Mai 2026:
Die Bundesregierung setzt auf einen klugen und pragmatischen Instrumentenmix aus Fördern und Fordern, CO2-Preis und neuen Instrumenten – z. B. dem Abbau von Hemmnissen bei Planung und Genehmigungen im Gebäudesektor. Darüber hinaus ist es weiterhin Ziel, die Strompreise für Bürgerinnen und Bürger zu senken, wodurch insbesondere auch die Attraktivität von Wärmepumpen steigt. Diese Heizungslösung wird weiterhin zuverlässig mit Mitteln des Bundes unterstützt. Erwartet werden zudem Preissenkungen bei der Wärmepumpentechnologie. Wichtig bleibt zudem die Verbesserung der Energieeffizienz durch Gebäudesanierung. Ziel ist, mehr Gebäudesanierungen im Markt zu erreichen und die Sanierungsaktivitäten deutlich zu steigern, zu beschleunigen und kostengünstiger machen. Auch hierzu werden weiterhin auskömmliche Fördermittel zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus bleibt die kommunale Wärmeplanung ein zentrales strategisches Instrument, das Kommunen, Bürgern und Unternehmen sowie Betreibern von Energieinfrastruktur wichtige Orientierung über die künftige Wärmeversorgung gibt. Wärmenetze sind für die zukünftige Wärmeversorgung von zentraler Bedeutung. Die Bundesregierung wird den klimafreundlichen Aus- und Umbau der Wärmenetze vorantreiben. Der Rechtsrahmen für Wärmenetze soll grundlegend überarbeitet und modernisiert werden. Ziel ist es, mehr Investitionen in Wärmeinfrastrukturen zu ermöglichen. Hierzu hat sich die Koalition in den Eckpunkten vom 24. Februar 2026 zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz auf entsprechende Leitplanken für ein Wärmepaket verständigt. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz wird den Wandel zu klimafreundlichen Heizsystemen unterstützen. Mit der im Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes vorgesehenen Biotreppe wird der Anteil klimafreundlicher Brennstoffe schrittweise erhöht. Der Hochlauf von Biomethan, Biopropan, Bioöl und Wasserstoff wird ab 2028 zudem durch eine moderate Grüngas-/Grünheizölquote unterstützt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird hierzu im Sommer 2026 Eckpunkte vorlegen. Die relevanten Regelungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes werden im Jahr 2030 im Hinblick auf ihren Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele insbesondere für den Gebäudesektor und mit Blick auf das Ziel der Klimaneutralität 2045 gemäß dem Bundesklimaschutzgesetz evaluiert.
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