Schriftliche Frage 18 von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Folgen hatte der Stromausfall in Reutlingen (www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttember g/tuebingen/stromausfall-in-reutlingen-106~_pag…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 18 von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Folgen hatte der Stromausfall in Reutlingen (www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttember g/tuebingen/stromausfall-in-reutlingen-106~_pag…
Frage 18 (Dr. Alaa Alhamwi, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Folgen hatte der Stromausfall in Reutlingen (www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttember g/tuebingen/stromausfall-in-reutlingen-106~_pag ed31641e5-1_ts-1781001180000_-aabfd795eb92 91f0f072bc723ea57ca507781604.html) nach Kenntnis der Bundesregierung für die Bevölkerung (bitte nach Anzahl der betroffenen Haushalte und Personen, Dauer der Stromunterbrechung in den jeweils betroffenen Gebieten, Anzahl und Ausmaß der betroffenen Pflegeeinrichtungen, Heime, Hospize sowie sonstigen Gesundheitseinrichtungen, Auswirkungen auf kritische Infrastrukturen und den öffentlichen Verkehr, Anzahl der Einsätze von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdiensten sowie dem Erkenntnisstand zu hieraus resultierenden Unfällen, Verletzten und Todesfällen aufschlüsseln), und welche Parallelen beziehungsweise Unterschiede bestehen im Vergleich zu vergleichbaren Stromausfällen der vergangenen fünf Jahre?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 18. Juni 2026:
Zu den Fragen nach den konkreten Folgen des Stromausfalls in Reutlingen für die Bevölkerung verweist die Bundesregierung auf die Zuständigkeit des Landes Baden-Württemberg. Vergleiche zu anderen Stromausfällen können nicht gezogen werden, da der Bundesregierung entsprechende Detailinformationen nicht vorliegen. Die polizeilichen Ermittlungen zu den Hintergründen des in der Fragestellung genannten Stromausfalls in der Region Reutlingen werden vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg unter Sachleitung der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart geführt. Weitergehende Auskünfte zum laufenden Ermittlungsverfahren obliegen daher allein der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart.
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