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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 19.06.2026 · WP 21 · 21/6571 · Schriftliche Fragen · Original ↗

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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 21/6571 21. Wahlperiode 19.06.2026 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Achelwilm, Doris (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 18, 48, 49 Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 63 Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 50, 51 Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Bosch, Jorrit (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Braga, Torben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28, 29, 30, 31 Bremer, Anne-Mieke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 81 Broßart, Victoria (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Bühl, Marcus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 87 Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75, 76 Fey, Katrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Finger, Hauke (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95 Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103 Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Abgeordnete Nummer der Frage Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88 Gennburg, Katalin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 9, 104 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89 Goßner, Hans-Jürgen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Grau, Armin, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Grimm, Christoph (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54, 93 Haug, Jochen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Hofreiter, Anton, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34, 98 Kaufmann, Malte, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . 35, 56, 57 Keuter, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 90 Ladzinski, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102 Lucassen, Rüdiger (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Lübcke, Andrea, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Lührmann, Anna, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 58, 82, 83 Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Abgeordnete Nummer der Frage Mayer, Zoe, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99 Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79, 91 Meyer-Soltau, Knuth (AfD) . . . . . . . . . . . 66, 67, 69, 70 Nanni, Sara (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 12, 44 Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Nieland, Iris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2, 13 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Otten, Gerold (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Rehm, Lukas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14, 15 Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72, 73 Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 Reinalter, Anja, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Renner, Martin Erwin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 Rupp, Ruben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Schäfer, Sebastian, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Abgeordnete Nummer der Frage Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 100 Schauws, Ulle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 37 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Schießl, Carina (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96, 97 Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38, 39, 60 Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Schmidt, Julian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94 Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Stein, Sandra (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 61 Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Thoden, Ulrich (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Wendorf, Sven (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5, 6 Zons, Ulrich von (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92 Drucksache 21/6571 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Nieland, Iris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Wendorf, Sven (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Achelwilm, Doris (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Gennburg, Katalin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Keuter, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Nanni, Sara (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 6 Nieland, Iris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Rehm, Lukas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7, 8 Schäfer, Sebastian, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Lübcke, Andrea, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Rupp, Ruben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Seite Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Braga, Torben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15, 16 Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Fey, Katrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Kaufmann, Malte, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Schauws, Ulle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19, 20 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Ladzinski, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Lucassen, Rüdiger (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Nanni, Sara (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 23 Otten, Gerold (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Schmidt, Julian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Thoden, Ulrich (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 26, 27 Broßart, Victoria (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/6571 Seite Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Hofreiter, Anton, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Kaufmann, Malte, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 30, 31 Lührmann, Anna, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Stein, Sandra (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 35 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Grimm, Christoph (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Meyer-Soltau, Knuth (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37, 38 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Meyer-Soltau, Knuth (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41, 42 Reinalter, Anja, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43, 44 Goßner, Hans-Jürgen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Seite Grau, Armin, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung Bremer, Anne-Mieke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Lührmann, Anna, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 50, 51 Renner, Martin Erwin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr Bosch, Jorrit (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Bühl, Marcus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Zons, Ulrich von (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Finger, Hauke (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Drucksache 21/6571 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Seite Schießl, Carina (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59, 60 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Mayer, Zoe, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Haug, Jochen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Seite Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Gennburg, Katalin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/6571 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordneter Rainer Galla (AfD) In welcher Weise bzw. in welchem Umfang hat die Bundesregierung oder haben die ihr nachgeordneten Dienststellen den „Aktionstag Zusammenhalt in Vielfalt“ am 21. Mai 2026, bei dem die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas wörtlich sagte „Wir wollen Farbe bekennen und wehren uns auch gegen dieses sogenannte Einheitsgrau oder – ich will es sogar braun nennen ...“ (www.welt.de/politik/deutschland/arti cle6a17f8a85c75248dff5b3f01/baerbel-bas-hat-w eite-teile-der-bevoelkerung-unter-latenten-faschis musverdacht-gestellt-ruegt-wolfgang-bosbac h.html) materiell oder immateriell gefördert (bitte ausführen und nach förderndem Bundesministerium bzw. zuständiger Oberster Bundesbehörde aufschlüsseln und materielle Förderung konkret beziffern), und hat sich der Bundeskanzler Friedrich Merz angesichts des seit dieser Veranstaltung verstrichenen Zeitraums eine Auffassung dazu gebildet, ob er die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas angesichts ihrer Äußerung, durch die sie nach der Einschätzung des früheren Vorsitzenden des Innenausschusses des Deutschen Bundestages Wolfgang Bosbach einen erheblichen Teil des deutschen Staatsvolks unter „latenten Faschismusverdacht“ gestellt hat – ein Vorgang, der nach meiner Auffassung eine außergewöhnlich Entgleisung darstellt und Bärbel Bas als Bundesministerin endgültig disqualifiziert – entlassen wird? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 15. Juni 2026 Der „Aktionstag Zusammenhalt in Vielfalt“ war Teil der vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) im Wege der Projektförderung unterstützten Initiative Kulturelle Integration (IKI). Projektträger war der Deutsche Kulturrat e. V. Das Projekt endete am 31. Mai dieses Jahres. Sachausgaben für den Aktionstag beliefen sich auf bis zu 40.000 Euro. Politische Äußerungen von Regierungsmitgliedern stehen für sich und werden von der Bundesregierung weder kommentiert noch interpretiert. 2. Abgeordnete Iris Nieland (AfD) In wie vielen Fällen wurden seit dem Amtsantritt des Bundeskanzlers Friedrich Merz Ermittlungen nach § 188 des Strafgesetzbuches eingeleitet, die auf eine Strafanzeige, einen Strafantrag oder eine sonstige Veranlassung durch den Bundeskanzler oder das Bundeskanzleramt zurückgehen? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 18. Juni 2026 Der Bundeskanzler oder das Bundeskanzleramt haben in Bezug auf Äußerungen zum Nachteil des Bundeskanzlers seit Amtsantritt weder Strafanzeigen erstattet noch Strafanträge gestellt oder dies veranlasst. 3. Abgeordneter David Schliesing (Die Linke) Wird die Bundesregierung die Vergabe des renommierten Gabriele Münter Preises, den europaweit einzigen Kunstpreis, der sich ausschließlich an Bildende Künstlerinnen ab dem 40. Lebensjahr richtet, verstetigen und auch im Jahr 2027, in dem sich der Geburtstag von Gabriele Münter zum 150. Mal jährt, ausloben und vergeben, und wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 17. Juni 2026 Der Gabriele Münter Preis wurde von 1994 bis 2017 sieben Mal aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vergeben. Im Jahr 2025 wurde das Projekt einmalig vom BKM gefördert. Eine Fortführung wird derzeit geprüft. 4. Abgeordneter Tobias Teich (AfD) Wie viele Strafanzeigen oder Strafanträge wegen Äußerungen über die Person des Bundeskanzlers Friedrich Merz wurden seit Beginn seiner Amtszeit durch ihn selbst, in seinem Auftrag oder durch das Bundeskanzleramt gestellt, und in wie vielen Fällen der genannten Strafanzeigen oder Strafanträge kam es bislang zu einer rechtskräftigen Verurteilung? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 18. Juni 2026 Der Bundeskanzler oder das Bundeskanzleramt haben in Bezug auf Äußerungen zum Nachteil des Bundeskanzlers seit Amtsantritt weder Strafanzeigen erstattet noch Strafanträge gestellt oder dies veranlasst. 5. Abgeordneter Sven Wendorf (AfD) In welcher Höhe hat der Bund bislang Mittel aus dem Bundesanteil an der Förderung des Migrationsmuseums „Selma“ (vormals „Haus der Einwanderungsgesellschaft“, Trägerin DOMiD e. V. – Dokumentationszentrum und Museum über die Migration in Deutschland, Köln) von rund 22,13 Mio. Euro förmlich bewilligt, und in welcher Höhe sind sie bis zum Stichtag der Beantwortung tatsächlich abgerufen bzw. ausgezahlt worden (bitte nach Haushaltsjahren sowie getrennt nach Ausgabe- und Verpflichtungsermächtigung aufschlüsseln)? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 17. Juni 2026 Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat im Bundeshaushalt 2020 Mittel zur Errichtung eines Dokumentationszentrums und Museums über die Migration in Deutschland (DOMiD) in Höhe von bis zu 22,13 Mio. Euro etatisiert (geplante Gesamtausgaben von rd. 44,3 Mio. Euro). Bisher liegen dem BKM keine prüffähigen Antrags- und Bauunterlagen vor. Entsprechend ist noch keine Bewilligung erfolgt und folglich sind noch keine Mittel des Bundes geflossen. 6. Abgeordneter Sven Wendorf (AfD) Bis zu welchem Zeitpunkt sind die Bundesmittel aus dem Bundesanteil an der Förderung des Migrationsmuseums „Selma“ (vormals „Haus der Einwanderungsgesellschaft“, Trägerin DOMiD e. V.) haushaltsrechtlich gebunden bzw. befristet bereitgestellt, und welche Voraussetzungen – etwa eine genehmigte Entwurfsplanung angesichts der gestiegenen Baukosten – sind für den Abruf noch zu erfüllen? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 18. Juni 2026 Der Haushaltsgesetzgeber hat im parlamentarischen Verfahren zum Bundeshaushalt 2020 die Förderung des Vorhabens „DOMiD – Dokumentationszentrum und Museum über die Migration in Deutschland, Köln“ durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) politisch beschlossen. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2022 einen sogenannten fünfjährigen Verfügungszeitraum für alle parlamentarisch ausgewählten, investiven Vorhaben beschlossen und den BKM aufgefordert, diesen Beschluss umzusetzen. Der Verfügungszeitraum beginnt mit Ablauf des Jahres der Etatisierung. Mit Beschluss vom 17. Dezember 2025 hatte der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages für das o. g. Vorhaben eine Verlängerung des Verfügungszeitraums um ein Jahr beschlossen. Damit läuft der Verfügungszeitraum zum 31. Dezember 2026 ab. Der Umfang der vorzulegenden Antrags- und Bauunterlagen ergibt sich aus Nummer 6 der Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen (ZBau) zu den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 7. Abgeordnete Doris Achelwilm (Die Linke) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der seit 2024 von den Familienkassen vorausgefüllten Kindergeldanträge, bei denen es zu Korrekturen seitens der Antragstellenden kam? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 18. Juni 2026 Die vorausgefüllten Kindergeldanträge können seitens der Antragstellenden technisch nicht korrigiert werden. In der Regel sind die Angaben nur zu ergänzen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 21/6164 verwiesen. 8. Abgeordneter Dr. Dietmar Bartsch (Die Linke) Wie hoch sind die Gesamtausgaben des Bundeskanzleramtes und der Bundesministerien für Leistungen externer Dienstleister in den Bereichen Krisenkommunikation, Imageberatung, strategische Beratung oder vergleichbare Beratungs- und Kommunikationsleistungen (bitte nach Ressorts aufschlüsseln und sowohl die seit Beginn der Legislaturperiode angefallenen Ausgaben als auch die für die jeweilige gesamte Vertragslaufzeit vorgesehenen beziehungsweise vertraglich vereinbarten Gesamtkosten angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 19. Juni 2026 Für Schriftliche Fragen ist nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eine Antwortfrist von einer Woche vorgesehen. Der Antwortumfang bei Schriftlichen Fragen ist daher auf vorhandene oder in dieser Frist ermittelbare Informationen beschränkt. Umfassende Ressortabfragen durch die Bundesregierung sind in dieser Frist in der Regel nicht leistbar. Eine Vorababfrage bei den Ressorts hat ergeben, dass die Ermittlung der angefragten Informationen in der vorgesehenen Frist nicht möglich ist. 9. Abgeordnete Katalin Gennburg (Die Linke) Wie viele Liegenschaften im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) bzw. ihrer Vorläuferorganisationen oder im Eigentum des Bundeseisenbahnvermögens bzw. seiner Vorläuferorganisationen wurden seit 1990 bis 2025 Ziel von Hausbesetzungen, und wie viele dieser Besetzungen mündeten im Anschluss in legale Mietverhältnisse oder eine Eigentumsübertragung ggf. unter Beteiligung Dritter (bitte, falls möglich, alle Antworten in Fünfjahresscheiben und nach Lage auf dem ehemaligen Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin – West – bzw. der Deutschen Demokratischen Republik aufschlüsseln, bei unvollständiger Datenlage bitte für die verfügbaren Zeiträume beantworten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 18. Juni 2026 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 10. Abgeordneter Stefan Keuter (AfD) Welche konkreten außenpolitischen Initiativen hat die Bundesregierung seit Beginn der laufenden Legislaturperiode gegenüber Frankreich, Italien, Spanien, Polen u. a. ergriffen, um die seit Jahren bekannten, für deutsche Anleger nachteiligen und in der Praxis häufig nicht funktionierenden Verfahren zur Rückerstattung ausländischer Quellensteuerbeträge oberhalb des nach den Doppelbesteuerungsabkommen anrechenbaren Höchstbetrags zu reformieren, und aus welchen Gründen hat die Bundesregierung trotz der nach meiner Auffassung fortbestehenden strukturellen Benachteiligung deutscher Steuerzahler bislang keine wirksamen bilateralen oder EU-weiten Maßnahmen durchgesetzt, die eine adäquat umsetzbare, zeitnahe, digitale und rechtssichere Rückerstattung gewährleisten würden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 18. Juni 2026 Bei der Ausgestaltung des Quellensteuererstattungsverfahrens handelt sich um eine Frage des innerstaatlichen Rechts der jeweiligen Staaten, das durch die bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen nicht berührt wird. Dessen ungeachtet ist es im Interesse der Bundesregierung, dass die Rückerstattung von ausländischen Quellensteuern effizient ermöglicht wird. Die Bundesregierung befindet sich dafür mit ihren steuerpolitischen Partnern in einem konstruktiven Austausch. Darüber hinaus wurde auf EU-Ebene im Jahr 2024 die sogenannte „FASTER-Richtlinie“ (Richtlinie des Rates über eine schnellere und sicherere Entlastung von überschüssigen Quellensteuern vom 10. Dezember 2024 – Richtlinie (EU) 2025/50) verabschiedet. Diese Richtlinie wurde von der Bundesregierung aktiv unterstützt. Sie hat das Ziel, Quellensteuerentlastungsverfahren in der Europäischen Union (EU) für grenzüberschreitend tätige Anlegerinnen und Anleger zu vereinfachen. Die neuen Regelungen wirken EU-weit und sollen ab 1. Januar 2030 in allen EU- Mitgliedstaaten – mithin auch in den von Ihnen beispielhaft aufgezählten – gelten. 11. Abgeordneter Maximilian Kneller (AfD) Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung für die Erstellung, Herstellung und Veröffentlichung des vom Bundespräsidialamt herausgegebenen Buches „Frank-Walter Steinmeier „Nehmt die Feinde der Demokratie ernst!“ Band 9: 18. Januar–25. Dezember 2025“ entstanden (bitte nach einzelnen Kostenarten aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 15. Juni 2026 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Das Bundespräsidialamt ist ein eigenständiges Verfassungsorgan. 12. Abgeordnete Sara Nanni (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung über Form und Zeitplan der Reprivatisierung der Uniper SE (www.tagesschau.de/wirtsc haft/unternehmen/uniper-wiederverkauf-bund-10 0.html), und welche Rolle spielen dabei der Erhalt der Konzernzentrale in Düsseldorf sowie die Sicherung der Arbeitsplätze? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 15. Juni 2026 Mit der Veröffentlichung der Verkaufsanzeige in der „Financial Times“ am 19. Mai 2026 hat der Bund den Prozess zur Bestimmung der Nachfrage potentieller Kaufinteressenten an der Uniper SE gestartet. Mit der Anzeige ist keine Festlegung auf das Stattfinden oder den Zeitpunkt einer möglichen Transaktion verbunden. Ebenso ist die Anzeige nicht mit einer Absage an eine oder mehrere Veräußerungen über den Kapitalmarkt verbunden. Eine Veräußerung über die Börse – ein sogenannter Re-IPO – bleibt weiterhin eine gleichberechtigte Option. Der Prozess wird transparent und marktüblich gestaltet, um die Einhaltung der EU-Anforderungen zu gewährleisten. Der Bund achtet im Verkaufsprozess darauf, dass die Zukunftsfähigkeit des Gesamtunternehmens gewahrt bleibt – dies beinhaltet auch die sorgfältige Evaluierung der von Ihnen genannten Erwägungen bezüglich Arbeitsplatz- und Standortsicherheit. 13. Abgeordnete Iris Nieland (AfD) Wie bewertet die Bundesregierung (vor dem Hintergrund der Leitzinserhöhung der Europäischen Zentralbank am 11. Juni 2026) das Risiko, dass das steigende Zinsniveau angesichts der deutlich zunehmenden Schuldenquote die Schuldentragfähigkeit Deutschlands belasten und sich damit auch auf die Bewertung der Kreditwürdigkeit, also das derzeitige Triple-A-Rating, auswirken könnte, und welche Bewertungsmaßstäbe legt sie dieser Einschätzung zugrunde? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 19. Juni 2026 Bei der mit Bestnoten beurteilten Kreditwürdigkeit Deutschlands werden von internationalen Ratingagenturen neben der Zinsentwicklung und Schuldenquote zahlreiche weitere institutionelle und wirtschaftliche Faktoren berücksichtigt, die die Leistungsfähigkeit der deutschen Volkswirtschaft abbilden. Es kommt daher insbesondere auch auf die Auswirkungen struktureller Reformen und auf die effektive Nutzung der aufgenommenen Mittel für Investitionen zur Stärkung des Wachstumspotenzials an. 14. Abgeordneter Lukas Rehm (AfD) In wie vielen Fällen haben die Familienkassen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2022, 2023 und 2024 aufgrund von Datenübermittlungen der Meldebehörden nach § 69 des Einkommensteuergesetzes die Kindergeldzahlung überprüft, und in wie vielen dieser Fälle wurde die Zahlung nach Kenntnis der Bundesregierung daraufhin eingestellt (bitte nach Jahren und, soweit erfasst, auch jährlich nach den drei häufigsten Staatsangehörigkeit der Kindergeldberechtigten mit Angabe der Anzahl der Fälle aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 18. Juni 2026 Es wird davon ausgegangen, dass die Fragestellung Datenübermittlungen von dem Bundeszentralamt für Steuern an die Familienkasse gemäß § 69 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) meint. Die Anzahl der Datenübermittlungen nach § 69 Satz 1 EStG wird nicht gesondert erfasst. 15. Abgeordneter Lukas Rehm (AfD) In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2022, 2023 und 2024 Kindergeld wegen fehlenden Wohnsitzes oder fehlenden gewöhnlichen Aufenthalts im Inland im Sinne des § 62 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes zurückgefordert, und wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die zurückgeforderte Gesamtsumme (bitte nach Jahren und, soweit erfasst, auch jährlich nach den drei häufigsten Staatsangehörigkeit der Kindergeldberechtigten mit Angabe der Anzahl der Fälle aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 18. Juni 2026 In den Jahren 2022 bis 2024 wurden insgesamt 878.671 Kindergeldfestsetzungen aufgehoben und insgesamt 841.559.253,90 Euro an Kindergeld zurückgefordert. Wie viele Fälle davon auf einen fehlenden Wohnsitz im Inland oder auf eine bestimmte Staatsangehörigkeit entfallen, wird nicht gesondert erfasst. 16. Abgeordneter Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie hoch sind die sogenannten Restkreditermächtigungen nach § 18 Absatz 3 der Bundeshaushaltsordnung im Haushaltsjahr 2026? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 15. Juni 2026 Die Frage nach der konkreten Höhe der Restkreditermächtigungen kann erst nach Abschluss der Rechnungslegungsarbeiten zum Bundeshaushalt 2025 beantwortet werden. 17. Abgeordneter Bernd Schattner (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie hoch die Kosten insgesamt pro Jahr in den letzten fünf Jahren für die Umsatzsteuer in der Tiermedizin in Deutschland war (bitte Kosten pro Jahr auflisten), und wenn ja, kann sich die Bundesregierung vorstellen, die Umsatzsteuer auf Tierarztkosten in Deutschland abzuschaffen (www.topagra r.com/management-und-politik/news/landwirte-u nd-burokratieabbau-warum-rainer-auf-einen-lang en-prozess-setzt-20026213.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 18. Juni 2026 Hierzu liegen weder statistische Daten noch Schätzungen vor. Eine Steuerbefreiung der Heilbehandlung von Tieren ist unionsrechtlich nicht zulässig. Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 18. Abgeordneter Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Folgen hatte der Stromausfall in Reutlingen (www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttember g/tuebingen/stromausfall-in-reutlingen-106~_pag ed31641e5-1_ts-1781001180000_-aabfd795eb92 91f0f072bc723ea57ca507781604.html) nach Kenntnis der Bundesregierung für die Bevölkerung (bitte nach Anzahl der betroffenen Haushalte und Personen, Dauer der Stromunterbrechung in den jeweils betroffenen Gebieten, Anzahl und Ausmaß der betroffenen Pflegeeinrichtungen, Heime, Hospize sowie sonstigen Gesundheitseinrichtungen, Auswirkungen auf kritische Infrastrukturen und den öffentlichen Verkehr, Anzahl der Einsätze von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdiensten sowie dem Erkenntnisstand zu hieraus resultierenden Unfällen, Verletzten und Todesfällen aufschlüsseln), und welche Parallelen beziehungsweise Unterschiede bestehen im Vergleich zu vergleichbaren Stromausfällen der vergangenen fünf Jahre? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 18. Juni 2026 Zu den Fragen nach den konkreten Folgen des Stromausfalls in Reutlingen für die Bevölkerung verweist die Bundesregierung auf die Zuständigkeit des Landes Baden-Württemberg. Vergleiche zu anderen Stromausfällen können nicht gezogen werden, da der Bundesregierung entsprechende Detailinformationen nicht vorliegen. Die polizeilichen Ermittlungen zu den Hintergründen des in der Fragestellung genannten Stromausfalls in der Region Reutlingen werden vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg unter Sachleitung der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart geführt. Weitergehende Auskünfte zum laufenden Ermittlungsverfahren obliegen daher allein der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart. 19. Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke) Ist es zutreffend, dass 33 Personen, die das deutsche Resettlement-Verfahren durchlaufen haben und bereits im Dezember 2025 infolge eines Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Berlin- Brandenburg aus Kenia nach Deutschland einreisen sollten (www.sueddeutsche.de/politik/ausw ahl-durch-unhcr-fluechtlinge-aus-afrikanischen-k onfliktgebieten-gelandet-dpa.urn-newsml-dpa-co m-20090101-251217-930-435305), zu diesem Zeitpunkt aber nicht reisefähig waren und Anfang 2026 nachkommen sollten, bislang nicht nach Deutschland einreisen konnten, wie mir Unterstützer der Betroffenen berichteten, und wenn ja, was ist der Grund dafür, und wird die Bundesregierung Schritte ergreifen, um die Einreise der 33 Personen zeitnah zu ermöglichen, und wenn ja, welche? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 19. Juni 2026 Die Bearbeitung der Verfahren der in Kenia verbliebenen Personen dauert an. Ein Zeitpunkt für eine mögliche Einreise kann noch nicht genannt werden. Im Übrigen haben die die Bundesregierung tragenden Parteien vereinbart, freiwillige Aufnahmeprogramme soweit wie möglich zu beenden und keine neuen Programme aufzulegen. 20. Abgeordnete Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ist der Bundesregierung bekannt, ob Microsoft auch personenbezogene Daten von deutschen Beamtinnen und Beamten entgegen deutscher und europäischer Datenübermittlungsvorschriften an US-amerikanische Behörden weitergegeben hat (https://winfuture.de/news,159002.html; falls ja, bitte nach Datenarten und Gruppen der betroffenen Beamtinnen und Beamten aufschlüsseln), und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass dies in Zukunft nicht geschieht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 17. Juni 2026 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu Übermittlungen personenbezogener Daten deutscher Beamtinnen und Beamte entgegen deutscher und europäischer Datenübermittlungsvorschriften durch Microsoft an US-amerikanische Behörden vor. Etwaige Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen unterliegen den Kontroll- und Sanktionsbefugnissen der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden. 21. Abgeordnete Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Einreise der zunächst in Kenia verbliebenen rund 40 Resettlementflüchtlinge aus dem Südsudan, Somalia, Kongo und Äthiopien erfolgen, die nicht mit ihren Angehörigen mit dem Charterflug am 17. Dezember 2025 aus Nairobi in Deutschland einreisen konnten (Nach Klage: Deutschland nimmt Flüchtlinge aus Lager in Kenia auf, www.evangelisch.de/inhalte/250740/1 7-12-2025/nach-klage-deutschland-nimmt-fluecht linge-aus-lager-kenia-auf), und was sind die Gründe für die verzögerte Einreise dieser Personen mit Aufnahmezusage (bitte ausführlich auflisten)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 19. Juni 2026 Die Bearbeitung der Verfahren der in Kenia verbliebenen Personen dauert an. Ein Zeitpunkt für eine mögliche Einreise kann noch nicht genannt werden. Im Übrigen haben die die Bundesregierung tragenden Parteien vereinbart, freiwillige Aufnahmeprogramme soweit wie möglich zu beenden und keine neuen Programme aufzulegen. 22. Abgeordneter Martin Hess (AfD) In welchem Umfang ist das vom Iran gegründete Netzwerk „Achse des Widerstandes“ nach Kenntnis der Bundesregierung auch in Deutschland aktiv, beziehungsweise wie hoch ist das diesbezügliche Gesamtpersonenpotenzial in Deutschland (bitte ggf. das diesbezügliche terroristische Personenpotenzial dazu gesondert ausweisen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 18. Juni 2026 Die sogenannte Achse des Widerstands ist ein informelles transnationales Netzwerk aus staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren unter inoffizieller iranischer Führung – insbesondere libanesische HIZB ALLAH, HAMAS, Palästinensischer Islamischer Jihad (PIJ), schiitische Milizen im Irak (hauptsächlich Milizen der Populär Mobilization Forces) und jemenitische ANSAR ALLAH (Huthi-Bewegung) – das durch gemeinsame Opposition zu Israel und zum US-Ordnungsmachtanspruch im Nahen Osten verbunden ist, ohne ein formales Militärbündnis zu sein. Üblicherweise wird die Volksfront zur Befreiung Palästinas (PFLP), eine Organisation aus dem säkularen, propalästinensischen Extremismus, ebenfalls der sog. Achse des Widerstands zugerechnet. Aufgrund seiner engen organisationalen Verflechtung mit der PFLP ist auch das seit dem 2. November 2023 durch Verfügung des Bundesministeriums des Innern verbotene Palästinensische Gefangenensolidaritätsnetzwerk „Samidoun“ zu nennen. Zudem gibt es weitere militante Organisationen in der Region, welche sich zeitweise oder partiell an dem Bündnis beteiligen. In Deutschland sind Akteure der „Achse des Widerstands“ in unterschiedlichem Umfang aktiv. Da es sich hierbei nicht um eine formale Organisationsstruktur handelt, erfolgt auch keine Erhebung eines Gesamtpersonenpotentials. Bezüglich der potentiellen Anhängerschaft der genannten Akteure wird auf die Ausführungen im Verfassungsschutzbericht des Bundes verwiesen. 23. Abgeordnete Dr. Andrea Lübcke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Vorwürfen körperlicher Gewalt, diskriminierenden Verhaltens oder rassistisch motivierter Äußerungen durch Angehörige der Bundespolizei im Rahmen von Grenzkontrollen vor, und welche Maßnahmen ergreift sie zur Aufklärung solcher Vorwürfe sowie zur Sicherstellung diskriminierungsfreier Kontrollen, auch vor dem Hintergrund entsprechender Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Grenzkontrollpunkt Frankfurt (Oder)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 15. Juni 2026 Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse zu Vorwürfen im Sinne der Fragestellung vor. Hierzu haben die zuständigen Landesbehörden Ermittlungen eingeleitet. Mit Blick auf laufende Ermittlungen der zuständigen Landesbehörden können hierzu keine weitergehenden Angaben gemacht werden. Die Bundespolizei führt präventive und repressive Maßnahmen ausschließlich auf gesetzlicher Grundlage durch. Alle Maßnahmen sind so vorzunehmen, dass niemand „aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“ diskriminiert wird. Die Beachtung dieser Vorgaben und ihre praktische Umsetzung werden im Rahmen der Ausbildung vermittelt, in Fortbildungen aufgegriffen und sind Bestandteil der Führungsverantwortung auf allen Ebenen. 24. Abgeordnete Cansu Özdemir (Die Linke) Wie viele afghanische Frauen wurden vor dem Hintergrund, dass im ersten Quartal 2025 bundesweit 1.454 afghanische Frauen als ausreisepflichtig erfasst waren und der Europäische Gerichtshof im Oktober 2024 Afghaninnen EU-weit pauschal ein Asylrecht zusprach, seit der Machtübernahme der Taliban im August 2021 nach Kenntnis der Bundesregierung aus Deutschland nach Afghanistan abgeschoben, und wie viele wurden in Deutschland aufgenommen (bitte hierbei auch angeben, wie viele weitere nach den aktuellen Planungen der Bundesregierung noch aufgenommen werden sollen; Quelle: https://taz.de/Dobrindts-Af ghanistan-Abschiebeoffensive/!6135297/)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 17. Juni 2026 Seit der Machtübernahme der De-facto-Behörden in Afghanistan im August 2021 wurden keine Frauen nach Afghanistan abgeschoben. Im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan sind bislang insgesamt 1.250 weibliche Personen eingereist (Stand: 5. Juni 2026). Weiterhin sind insgesamt 7.612 weibliche Personen im Rahmen der sogenannten Menschenrechtsliste und dem Überbrückungsprogramm nach § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes eingereist (Stand: 5. Juni 2026). Weitere statistische Angaben im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. Ob und wie viele weitere Personen noch einreisen, hängt von dem Ausgang laufender Verfahren ab, weshalb dazu derzeit keine Angaben möglich sind. 25. Abgeordneter Ruben Rupp (AfD) Wird sich die Bundesregierung bei den Trilogverhandlungen über die geplante CSAM-Verordnung der EU (CSAM: Child Sexual Abuse Material) am 29. Juni 2026 (vgl. Vorschlag der EU- Kommission unter https://eur-lex.europa.eu/resource.ht ml?uri=cellar:13e33abf-d209-11ec-a95f-01aa75e d71a1.0008.02/DOC_1&format=PDF) für ein Client Side Scanning aussprechen, und wird sich die Bundesregierung darüber hinaus bei den Trilogverhandlungen über die geplante CSAM- Verordnung für eine erneute Aufsetzung der ausgelaufenen Interimsverordnung, die es Online- Plattformen erlaubt, auf freiwilliger Basis die Daten ihrer Nutzer auf Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu durchsuchen (vgl. www.bka.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Ku rzmeldungen/260401_CSA_Interims_VO.html), einsetzen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 19. Juni 2026 Für die Bundesregierung hat der Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen höchste Priorität. Die Bundesregierung hat der Position des Rates, die im Kern insbesondere die freiwillige Aufdeckung von Missbrauchsdarstellungen beinhaltet, zugestimmt und unterstützt diese auch weiterhin im Rahmen der Trilogverhandlungen. Die Position des Rates ist dabei technologieneutral formuliert und enthält keine Aussage zu bestimmten Technologien. Die Bundesregierung behält sich vor, ihre Position im Lichte des Fortgangs der Verhandlungen und neuer Kompromissvorschläge fortzuentwickeln. In den weiteren Trilogverhandlungen wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dauerhafte Regelungen zur Ermöglichung von freiwilligen Aufdeckungen einzuführen und das Gesetzgebungsverfahren schnellstmöglich abzuschließen. 26. Abgeordneter Raimond Scheirich (AfD) Liegen der Bundesregierung Berechnungen dazu vor, welche höchstmögliche Zahl ukrainischer Staatsangehöriger bis zum Auslaufen des vorübergehenden Schutzes am 4. März 2027 bei Antragstellung und Vorliegen der übrigen Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben könnte, und wenn ja, wie lautet diese? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 16. Juni 2026 Der Bundesregierung liegen keine Berechnungen im Sinne der Fragestellung vor. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Einbürgerungsanspruch das Vorliegen eines auf Dauer ausgerichteten Aufenthaltsrechts im Zeitpunkt der Einbürgerung voraussetzt (§ 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes – StAG). Inhaber eines Aufenthaltstitels nach § 24 AufenthG (Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz) haben daher nach den gesetzlichen Regelungen keinen Einbürgerungsanspruch, denn der Schutz nach § 24 AufenthG ist ausdrücklich temporär ausgestaltet und orientiert sich an der Dauer des vorübergehenden Schutzes. Dies gilt entsprechend auch für eine Ermessenseinbürgerung. Um die Voraussetzungen für eine Einbürgerung zu erfüllen, müssen ukrainische Staatsangehörige daher zunächst einen für die Einbürgerung berechtigenden Aufenthaltstitel oder ein unbefristetes Aufenthaltsrecht erhalten. Ob tatsächlich eine Einbürgerung angestrebt wird, bleibt eine persönliche und unvorhersehbare Entscheidung, die von individuellen Faktoren abhängt. 27. Abgeordneter Martin Sichert (AfD) Wie viele Personen in Deutschland, die in den Jahren 2021 bis 2025 eingebürgert wurden, sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den amtlichen Registern mit dem Geburtsdatum 1. Januar erfasst, und wie viele Grundsicherungsempfänger (ehemals „Bürgergeld“) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) waren und sind mit dem Geburtsdatum 1. Januar registriert (bitte tabellarisch nach Einbürgerungen mit Geburtsdatum 1. Januar nach den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 und Grundsicherungsempfänger nach dem SGB II mit Geburtsdatum 1. Januar nach den Jahren 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 16. Juni 2026 Die Zahl der Personen in Deutschland, die in den Jahren 2021 bis 2025 eingebürgert wurden und in den amtlichen Registern mit dem Geburtsdatum 1. Januar erfasst wurden, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Hierzu finden keine statistischen Erhebungen statt. Nach § 36 Absatz 2 Nummer 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) wird bei den Erhebungen für die Einbürgerungsstatistik für jede eingebürgerte Person lediglich das Geburtsjahr erfasst. Im Register der Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten wird nach § 33 Absatz 2 Nummer 1 StAG für jede eingebürgerte Person zwar auch der Tag der Geburt gespeichert. Jedoch ist eine systematisierte Abfrage des Registers ohne Angabe des Geburtsjahres nicht möglich, sodass für jedes der angefragten Jahre die Daten mit dem Geburtsdatum 1. Januar der letzten mindestens 90 Jahre händisch abzufragen sind. Eine Auswertung des Registers ist daher im Sinne der Fragestellung aus technischen Gründen mit zumutbarem Aufwand nicht möglich. Erkenntnisse zur Anzahl der Grundsicherungsempfänger nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) liegen der Bundesregierung nicht im Sinne der Fragestellung vor. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 28. Abgeordneter Torben Braga (AfD) Welche neuen Erkenntnisse hat die Bundesregierung seit Sommer 2025 über den gesundheitlichen Zustand sowie den Aufenthaltsort der 2018 in Somalia entführten deutschen Staatsangehörigen Sonja Nientiet erlangt, und welche konkreten diplomatischen oder humanitären Initiativen wurden seither ergriffen, um ihre Freilassung zu erwirken? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 16. Juni 2026 Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu Entführungsfällen und Geiselnahmen deutscher Staatsangehöriger im Ausland. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/5498 verwiesen. 29. Abgeordneter Torben Braga (AfD) Ist die von der Bundesregierung angekündigte völkerrechtliche Prüfung des US-Militäreinsatzes in Venezuela vom Januar 2026 inzwischen abgeschlossen, und wenn ja, zu welchem konkreten rechtlichen Ergebnis ist sie gelangt, und wie begründet sie dieses Ergebnis – oder auch die Tatsache, dass gegebenenfalls noch kein Ergebnis vorliegt – auch angesichts der nahezu einhelligen Auffassung von Völkerrechtsexperten und europäischen Partnern, dass das amerikanische Vorgehen die Souveränität Venezuelas und das völkerrechtliche Gewaltverbot verletzt hat? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 18. Juni 2026 Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort zu den Fragen 16 und 16e der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/5966. 30. Abgeordneter Torben Braga (AfD) Zu welchem konkreten Ergebnis ist die völkerrechtliche Prüfung der Bundesregierung bezüglich der am 28. Februar 2026 begonnenen US- amerikanischen und israelischen Militäroperationen auf iranischem Staatsgebiet gelangt, und wie begründet sie die anhaltende Verzögerung dieser Bewertung vor dem Hintergrund, dass sowohl die völkerrechtliche Fachwissenschaft als auch europäische Partnerstaaten und die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages bereits zu eindeutigen Ergebnissen hinsichtlich der Völkerrechtswidrigkeit dieser Angriffe gekommen sind? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 18. Juni 2026 Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort zu Frage 34. 31. Abgeordneter Torben Braga (AfD) Welche konkreten strukturellen Reformoptionen oder Vorschläge zur Beschränkung der Kompetenzen des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) sowie der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitk Kaja Kallas erörtert die Bundesregierung derzeit im Rahmen der laufenden bilateralen Abstimmungen mit der französischen Regierung, und wie positioniert sie sich zu der französischen Initiative, operative Befugnisse des EAD wieder auf die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten rückzuverlagern? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 18. Juni 2026 Die Bundesregierung steht mit der französischen Regierung in einem ständigen Austausch, u. a. auch zur Reform der Europäischen Union und ihrer Institutionen. Zu Pressespekulationen äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. 32. Abgeordneter Maik Brückner (Die Linke) Werden sich deutsche Auslandsvertretungen in irgendeiner Form an der diesjährigen World Pride im Amsterdam beteiligen, und wenn nein, wieso nicht? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 16. Juni 2026 Die Teilnahme der Deutschen Botschaft Den Haag an der diesjährigen World Pride wird derzeit noch geprüft. 33. Abgeordnete Katrin Fey (Die Linke) Beabsichtigt die Bundesregierung, sich gegenüber der israelischen Regierung unter Bezugnahme auf ihre bereits 2018 geäußerte Besorgnis und vor dem Hintergrund der aktuellen Ankündigung des israelischen Finanzministers Bezalel Smotrich, die seit Jahren angedrohte Zwangsräumung und Zerstörung des palästinensischen Dorfes Khan al- Ahmar umzusetzen, sich für einen sofortigen Stopp dieser Pläne einzusetzen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 17. Juni 2026 Die Bundesregierung hat sich wiederholt öffentlich und in Gesprächen mit der israelischen Seite gegen den Abriss von Khan al-Ahmar positioniert, sowohl bilateral als auch gemeinsam mit unseren europäischen Partnern. 34. Abgeordneter Steffen Janich (AfD) Hat die Bundesregierung inzwischen die Prüfung der Frage abgeschlossen, ob der Angriff der USA und Israels auf den Iran völkerrechtswidrig war, und wenn ja, wie lautet ihr Ergebnis (vgl. www.de utschlandfunk.de/nach-steinmeiers-voelkerrechtsb ruch-aussage-zum-iran-krieg-bundesregierung-pr ueft-einordnung-noch-100.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 15. Juni 2026 Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort zu den Fragen 16 und 16b der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/5966. 35. Abgeordneter Dr. Malte Kaufmann (AfD) Ist es zutreffend, dass der am 1. Oktober 2025 ernannte Botschafter Georgiens in der Bundesrepublik Deutschland, Alexander Kartozia, bislang noch nicht abschließend akkreditiert wurde, und wenn ja, aus welchen Gründen ist die Akkreditierung bislang nicht erfolgt bzw. wird sie dem georgischen Botschafter verweigert (https://info.imed i.ge/en/politics/9808/georgian-foreign-ministry-sa ys-no-official-explanation-received-from-german y-over-ambassador-credentials-issue)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 19. Juni 2026 Ein Termin für den designierten Botschafter von Georgien, Alexander Kartozia, zur Übergabe seines Beglaubigungsschreibens an den Bundespräsidenten, Frank-Walter Steinmeier, befindet sich derzeit in Abstimmung zwischen dem Auswärtigen Amt und dem Bundespräsidialamt. 36. Abgeordneter Andreas Mayer (AfD) Wie hoch waren die Kosten der Bundesregierung (in Euro) für die Teilnahme an den G7-, G20- und COP 30-Meetings im Jahr 2025, und falls diese immer noch nicht vollständig abgerechnet sein sollten, wie begründet die Bundesregierung, dass dies im sechsten Monat nach Jahresabschluss immer noch nicht vorliegt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 49 auf Bundestagsdrucksache 21/5846)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 15. Juni 2026 Die Dienstreisen im Sinne der Fragestellung sind nach wie vor noch nicht vollständig abgerechnet, so dass die Gesamtkosten für die Teilnahme an den Veranstaltungen noch nicht berechnet werden können. Die Abrechnung aller Reisen hängt auch vom Eingang ausstehender Rechnungen ab. Es sind noch nicht alle Rechnungen eingegangen. Außerdem liegt die Frist zur Beantragung einer Erstattung der Reisekosten gemäß Bundesreisekostengesetz bei sechs Monaten nach Ende der Dienstreise. Die Antragsfrist ist dementsprechend erst Ende Mai 2026 (abhängig davon, wann die jeweiligen Dienstreisen beendet wurden) abgelaufen. Nach Ausschöpfung der Antragsfrist und Aufnahme der Bearbeitung der Anträge gilt eine weitere Dreimonatsfrist zur Vorlage von nachgeforderten Unterlagen. Die Frist zur Beantragung einer Erstattung der Reisekosten der den Bundesregierungsentschädigungsbestimmungen unterliegenden Mitgliedern der Bundesregierung beträgt nach allgemeiner Verjährungsfrist drei Jahre. 37. Abgeordnete Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Fördermittel wurden über das Referat OR 06 des Auswärtigen Amts in den letzten fünf Jahren mit Bezug zur LGBTIQA-Thematik (LGBTIQA: lesbisch, schwul, bisexuell, transgeschlechtlich, intergeschlechtlich, queer, asexuell) vergeben (bitte die Gesamtanzahl der Förderprojekte angeben sowie die letzten 13 Förderungen bitte nach Organisationen und Höhe der Förderung auflisten), und falls in dieser Legislaturperiode keine entsprechenden Projekte mehr gefördert worden sind, aus welchen Gründen wurde die Förderungen eingestellt? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 16. Juni 2026 Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort zu den Fragen 1 und 75 ff. der Großen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/3319. Im zweiten Halbjahr 2025 wurde über den Menschenrechtstitel des Auswärtigen Amts die Förderung an UNAIDS mit explizitem Fokus auf LGBTI-Personen um 1 Mio. Euro erhöht (Gesamtförderung 2,2 Mio. Euro im Jahr 2025). Darüber hinaus wurde für die Förderung von LGBTI-Rechten ein zweckgebundener Betrag von 200.000 Euro für das Büro des Hohen Kommissars für Menschenrechte (OHCHR) bereitgestellt. 38. Abgeordneter Manfred Schiller (AfD) Welche Motivation steht hinter der gemeinsamen Initiative des Bundeskanzlers Friedrich Merz, des britischen Premierministers Sir Keir Starmer und des französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron, den russischen Präsidenten Wladimir Putin zu einem neuen Prozess der Waffenstillstands- und Friedensverhandlungen mit der Ukraine aufzufordern unter der kolportierten Prämisse, die aktuelle Frontlinie als Ausgangspunkt zu nehmen (www.bild.de/politik/ausland-und-internatio nales/merz-fordert-putin-zu- friedensgespraechenauf-erklaerung-mit-selenskyj-macron-und-starme r-6a25ed7b8d84dbd8a4ed8371), nachdem in der Vergangenheit der Bundeskanzler Friedrich Merz meines Erachtens doch eher weniger durch Kompromissbereitschaft auffiel mit Zitaten wie: „Ein Diktatfrieden, ein Frieden in Unfreiheit, eine Kapitulation (…) würde Putin nur dazu ermutigen, sich sein nächstes Ziel zu suchen.“ (www.bundesr egierung.de/breg-de/service/newsletter-und-abos/ bulletin/rede-von-bundeskanzler-friedrich-merz-2 384970) oder „Putin sei vielleicht der schwerste Kriegsverbrecher aller Zeiten“ (www.zeit.de/polit ik/ausland/2025-09/ukraine-krieg-friedrich- merzwladimir-putin-kriegsverbrecher-russland-wirtsch aft-schwaechen) – und gibt es rote Linien bei den Zugeständnissen an Russland zur Erreichung eines Friedens für die oben genannte „Koalition der Willigen“, vor dem Hintergrund der EU- Bestrebungen, die Ukraine schnellstmöglich in die EU zu integrieren, und wenn ja, welche? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 16. Juni 2026 Die Bundesregierung setzt sich intensiv für einen gerechten und dauerhaften Frieden in der Ukraine und einen sofortigen Waffenstillstand ein. Diesem Zweck diente auch das gemeinsame Treffen Frankreichs, Großbritanniens, Deutschlands und der Ukraine auf Ebene der Staats- und Regierungschef am 7. Juni 2026 in London. Hierzu wird auf die veröffentlichte Erklärung verwiesen (abrufbar unter: www.bundeskanzle r.de/bk-de/aktuelles/joint-statement-of-the-leaders-of-france-the- unitedkingdom-germany-and-ukraine-2437802). Während sich die Ukraine bereits mehrfach zu einem umfassenden und sofortigen Waffenstillstand und Friedensverhandlungen bereiterklärt hat, setzt Russland seine brutalen Angriffe täglich fort und beharrt weiter auf seinen Maximalpositionen. Dies zeigt, dass Russland bislang nicht zu ernsthaften Verhandlungen bereit ist. Die Bundesregierung setzt daher ihre Strategie fort, die Ukraine langfristig zu unterstützen und den Druck auf Russland weiter zu erhöhen. Sie befindet sich zu all diesen Aspekten in engstem Austausch mit ihren Partnern in der Ukraine, in den USA und in Europa. 39. Abgeordneter Manfred Schiller (AfD) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die kürzlich stattgefundene Reise des NATO- Nordatlantikrats nach Kiew, und liegen ihr Einschätzungen darüber vor, ob ausgerechnet die Wahl dieses Tagungsortes den russischen Präsident Wladimir Putin gegen eine aktuelle öffentlichkeitswirksame Friedensinitiative des Bundeskanzlers Friedrich Merz, des französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron und des britischen Premierministers Sir Keir Starmer verstimmen könnte, und wenn ja, welche? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 16. Juni 2026 Die Ständigen Vertreterinnen und Vertreter der Alliierten in der NATO reisen regelmäßig in Partnerstaaten der NATO, um sich zu Sicherheitsherausforderungen zu informieren und mit Vertretern der Partnerstaaten auszutauschen. Darüber hinaus stellt die Bundesregierung keine Spekulationen im Sinne der Fragestellung an. 40. Abgeordneter Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inwiefern sind der Bundesregierung in den vergangenen vier Wochen Fälle bekannt geworden, in denen deutschen Staatsangehörigen bei der Ein- oder Ausreise in die bzw. aus den Vereinigten Staaten von Amerika die Einreise verweigert, sie festgenommen, abgeschoben oder sonstigen repressiven Maßnahmen (vgl. www.n-tv.de/sport/ fussball-wm/USA-verweigern-schottischen-Fans- ploetzlich-die-Einreise-id30899289.html) unterzogen wurden (bitte die Gesamtanzahl nach Arten der Fälle aufschlüsseln), und wie wirken sich die aktuellen US-Einreisebestimmungen nach Kenntnis der Bundesregierung auf den deutschen Outgoing-Tourismus aus? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 18. Juni 2026 Da keine Verpflichtung der USA besteht, die Bundesregierung über die Einreiseverweigerungen gegenüber deutschen Staatsangehörigen zu unterrichten, erfolgt hierzu keine systematische Erfassung. Über Festnahmen deutscher Staatsangehöriger wird das Auswärtige Amt informiert, sofern die betroffene Person dies wünscht. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes können zu Einzelfällen keine weiteren Details mitgeteilt werden. Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse zur Frage vor, ob und in welchem Umfang sich die aktuellen US- Einreisebestimmungen auf den deutschen Tourismus in den USA auswirken. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 41. Abgeordnete Desiree Becker (Die Linke) Wie werden junge Menschen, die sich im Zuge der Umsetzung des Wehrdienst- Modernisierungsgesetzes in diesem Jahr für einen freiwilligen Wehrdienst bei der Bundeswehr melden und somit auch eine Einladung zur Musterung erhalten, darüber informiert und aufgeklärt, dass sie auch im Intimbereich untersucht werden, und was genau umfassen diese Untersuchungen (bitte nach Geschlecht aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 17. Juni 2026 Im Einladungsschreiben zum Assessment wird darüber informiert, dass eine umfassende medizinische Untersuchung zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung durchgeführt wird. Diese beinhaltet bei Männern in der Regel das Abtasten der Hoden und der Leistenregion. Die durchführenden Ärztinnen und Ärzte sind angehalten, während der gesamten Untersuchung einen sensiblen und empathischen Umgang mit den jungen Menschen zu pflegen. Die Tastuntersuchung ist notwendig, um Erkrankungen des Hodens- und Leistenbereichs auszuschließen. Die zu untersuchende Person wird vorher aufgeklärt und um Erlaubnis gebeten, kurz abgetastet zu werden. Sollten aussagekräftige fachärztliche Vorbefunde vorliegen, werden diese berücksichtigt, so dass ggf. auf einzelne Untersuchungsschritte im Rahmen der Begutachtung verzichtet werden kann. Bei Frauen werden im Rahmen des Assessments keine Untersuchungen der Genitalregion durchgeführt. 42. Abgeordneter Thomas Ladzinski (AfD) Wie viele Stabsoffiziere im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung haben mit Lehrgangbeginn 2006 den Lehrgang Generalstabs-/Admiralstabsdienst National (LGAN) jährlich erfolgreich abgeschlossen, und wie viele von ihnen haben seither die Bundewehr bezogen aus Lehrgangsbeginn auf eigenen Wunsch verlassen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 16. Juni 2026 Die Zahlen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Die Lehrgänge Generalstabs-/Admiralstabsdienst National (LGAN) mit Beginn in den Jahren 2024 und 2025 sind noch nicht abgeschlossen. LGAN Beginn Anzahl Verlassen auf eigenen Wunsch 2006 80 4 2007 78 2 2008 86 8 2009 89 5 2010 85 2 2011 63 3 2012 70 7 2013 74 3 2014 69 2 2015 70 3 2016 73 3 2017 77 2 2018 85 0 2019 89 0 2020 96 0 2021 93 1 2022 91 0 2023 90 0 43. Abgeordneter Rüdiger Lucassen (AfD) Wie hoch sind die deutschen Haushaltsmittel, die insgesamt seit Beginn des Vorhabens für die Entwicklung des New Generation Fighter (NGF) als Teil des Future Combat Air System (FCAS) abgeflossen sind, und in welcher Höhe bestehen hierfür darüber hinaus bereits vertraglich gebundene, aber noch nicht abgeflossene Mittel? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 19. Juni 2026 Für Forschung und Technologiearbeiten sind Haushaltsmittel in Höhe von rd. 300 Mio. Euro inklusive Umsatzsteuer abgeflossen bzw. vertraglich gebunden. Darüber hinaus bestehen keine vertraglichen finanziellen Bindungen. Die Ergebnisse aus Forschung und Technologiearbeiten können für zukünftige Projekte genutzt werden. 44. Abgeordnete Sara Nanni (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie groß ist der Anteil gemeinsamer europäischer Beschaffungen an den militärischen Beschaffungen der Bundeswehr, und welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um das gemeinsam in der Europäischen Verteidigungsindustriestrategie (EDIS) avisierte Ziel von 40 Prozent Anteil gemeinsamer Beschaffungen an den Beschaffungen für militärisches Material der EU bis 2030 zu erreichen (https://defence-industry-space.ec.eu ropa.eu/first-ever-defence-industrial-strategy- andnew-defence-industry-programme-enhance-europ es-readiness-2024-03-05)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 15. Juni 2026 Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 15 bis 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/3736 verwiesen. 45. Abgeordneter Gerold Otten (AfD) Inwiefern beantwortet die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 77 des Abgeordneten Thomas Ladzinski auf Bundestagsdrucksache 21/3236 meine Schriftliche Frage 59 auf Bundestagsdrucksache 21/6244, insbesondere da sich weder die Frage des Abgeordneten Thomas Ladzinski noch die Antwort der Bundesregierung auf die Absichtserklärung des damaligen Oppositionsführers Friedrich Merz und heutigen Bundeskanzlers bezieht, Taurus-Marschflugkörper zu liefern, falls Russland die Ukraine weiterhin bombardiert? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 15. Juni 2026 Die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 77 des Abgeordneten Thomas Ladzinski auf Bundestagsdrucksache 21/3236 führt aus, dass die Bundesregierung aufgrund der erforderlichen Vertraulichkeit in der Zusammenarbeit mit der Ukraine bei der Ausübung ihres Selbstverteidigungsrechts von Angaben, die Schlussfolgerungen auf die Fähigkeiten der ukrainischen Streitkräfte zulassen, absieht. Dies gilt auch für eine mögliche Lieferung des Marschflugkörpers Taurus. 46. Abgeordneter Julian Schmidt (AfD) Wie viele der seit dem 1. Januar 2026 versandten Bereitschaftserklärungen zum neuen Wehrdienst wurden nach aktuellem Stand ausgefüllt zurückgesandt, und wie verteilen sich die abgegebenen Antworten auf die im Online-Fragebogen vorgesehene Skala zum „Interesse, auf freiwilliger Basis Soldatin oder Soldat zu werden“ von 0 (= „kein Interesse“) bis 10 (= „Ich möchte unbedingt Soldatin oder Soldat werden; bitte jeweils in absoluten Zahlen nach Skalenwert 0, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 18. Juni 2026 Mit Stand vom 3. Juni 2026 hat das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr insgesamt mehr als 270.000 Anschreiben versandt, davon rund die Hälfe an männliche Personen. Mehr als 90 Prozent der angeschriebenen Männer senden den Fragebogen fristgerecht (inklusive Nachfrist) ausgefüllt zurück. Die Rücklaufquote bei Personen anderen Geschlechts, die den Fragebogen im Gegensatz zu Männern nicht ausfüllen müssen, liegt bei rund 3 Prozent. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 4 bis 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/6256 verwiesen. 47. Abgeordneter Ulrich Thoden (Die Linke) Welche aktuellen Pläne verfolgt die Bundesregierung für den Ausbau der Clausewitz-Kaserne in Nienburg an der Weser (Niedersachsen), und welche Kosten hat sie dafür bislang veranschlagt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 18. Juni 2026 Derzeit sind Investitionen für den Neubau eines Funktionsgebäudes, den Umbau einer Sammelstelle für Abfälle sowie den Bau von Unterkunfts- und Dienstgebäuden geplant. Aufgrund andauernder Prüfungen zu weiteren Infrastrukturbedarfen im Rahmen des Aufwuchses liegen im Übrigen derzeit keine belastbaren Informationen vor. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 48. Abgeordneter Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche der im Ausschussbericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages (Ausschussdrucksache 21(9)159) nach dem Stromausfall in Berlin zu Jahresbeginn angekündigten Maßnahmen wurden aus welchen Gründen bisher nicht umgesetzt, und wurde im Rahmen der angekündigten Schwachstellenanalyse das Umspannwerk Reutlingen-West, wo ein Brand im Umspannwerk am 8. Juni 2026 zu einem Stromausfall führte (www.swr.de/swraktue ll/baden-wuerttemberg/tuebingen/stromausfall- inreutlingen-106~_paged31641e5-1_ts-1781001180 000_-aabfd795eb9291f0f072bc723ea57ca507781 604.html), nach Kenntnis der Bundesregierung auch im Hinblick auf die (N-1)-Sicherheit der betreffenden Leitung, als potenzielle Schwachstelle identifiziert, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 18. Juni 2026 Die in dem Bericht genannten Maßnahmen befinden sich gemeinsam mit der Branche weiter in der Umsetzung. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz ist es Aufgabe der Netzbetreiber, die sichere Funktion ihres jeweiligen Netzgebiets sicherzustellen und etwaige Schwachstellen zu identifizieren. Zusätzlich und vor dem Hintergrund des Angriffs auf das Berliner Stromnetz zu Beginn des Jahres sowie der Umsetzung des KRITIS-Dachgesetzes führt die Bundesnetzagentur derzeit mit einzelnen Verteilnetzbetreibern Schwachstellenanalysen zur Identifizierung neuralgischer Stellen in den jeweiligen Verteilnetzen durch. Das genannte Umspannwerk ist nicht Teil dieser Maßnahme. 49. Abgeordneter Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welchen Austausch gab es zwischen dem Veranstalter E.ON Energie Deutschland GmbH und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) zu dem Termin „Puls 9: Im Dialog mit dem Verteilnetz“ am 24. November 2025 in Berlin, bei dem die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche eine Rede hielt (bitte die letzten acht Treffen oder Kontakte nach Datum, Namen der Teilnehmenden und Thema des Austausches aufschlüsseln), und wann fand der erste Kontakt zwischen E.ON und dem BMWE zu besagter Veranstaltung statt (bitte unter Angabe des exakten Datums und der Gesprächs-/Korrespondenzteilnehmenden)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 18. Juni 2026 Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche wurde von E.ON mit Schreiben vom 7. August 2025 zur Teilnahme an der Veranstaltung „Puls 9: Im Dialog mit dem Verteilnetz“ eingeladen. Im Vorfeld der Veranstaltung hat sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit dem Veranstalter ausgetauscht, um den Termin und die Teilnahme der Bundesministerin Katherina Reiche inhaltlich und organisatorisch vorzubereiten. Am 27. Oktober 2025 fand hierzu eine Videokonferenz statt. 50. Abgeordnete Lisa Badum (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie hoch ist die durchschnittliche Treibhausgas- Emissionsintensität von kanadischem Flüssigerdgas (LNG), welches das bundeseigene Unternehmen SEFE Securing Energy for Europe GmbH im Rahmen eines bis zu 20-jährigen Vertrags über Ksi Lisims LNG beziehen wird, nach Kenntnis der Bundesregierung entlang der gesamten Wertschöpfungskette, einschließlich Produktion, Verarbeitung, Leckagen, Transport, Verflüssigung, Verschiffung und Regasifizierung (bitte aufschlüsseln und in Gramm CO2-Äquivalenten pro Megajoule angeben), und wie verhält sich dieser Gesamtwert nach Kenntnis der Bundesregierung zu den Treibhausgas-Emissionsintensitäten von norwegischem Pipeline-Gas, norwegischem LNG, britischem LNG und US-amerikanischem LNG? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 15. Juni 2026 Der Bundesregierung verfügt über keine Datenübersicht, die einen internationalen Emissionsvergleich von Erdgas nach Produktion, Verarbeitung, Pipeline-Transport und zusätzlich für LNG-Verflüssigung, Verschiffung und Regasifizierung ermöglicht. Ksi Lisims LNG in Kanada zeichnet sich durch ausgeprägte Nachhaltigkeitsmerkmale aus, darunter die Nutzung erneuerbarer Wasserkraft. Die geplanten Verflüssigungsanlagen werden vollständig elektrisch betrieben und mit erneuerbarer Wasserkraft versorgt. Dadurch dürften die Anlagen von Ksi Lisims LNG zu den emissionsärmsten ihrer Art weltweit zählen. Das Exportterminal der Ksi Lisims, aus dem die SEFE beabsichtigt kanadisches LNG zu beziehen, befindet sich jedoch bisher nur in der Planung. Entsprechende konkrete Daten sind daher noch nicht verfügbar. 51. Abgeordnete Lisa Badum (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anhand welcher Kriterien und Beweggründe hat die Bundesregierung bei der anstehenden Reform des Nationalen Wasserstoffrates entschieden, die Vertretung von Umwelt- und Klimaschutzverbänden im Gremium anteilig zu reduzieren, und beabsichtigt die Bundesregierung im Zuge der Reform die Einführung eines verbindlichen „Code of Conduct“, um finanzielle Abhängigkeiten der Ratsmitglieder von im Rat vertretenen Konzernen künftig auszuschließen oder zumindest transparent zu machen (vgl. https://steady.page/en/milliar den-briefing/posts/c61d9818-4fa2-4305-a460-9e2 3ab335eb1)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 15. Juni 2026 Die Bundesregierung hat am 10. Juni 2026 eine Reform der Governance der Nationalen Wasserstoffstrategie beschlossen. Diese umfasst auch eine Neuaufstellung des Nationalen Wasserstoffrates (NWR). Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) wurde dazu ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), dem Bundesministerium für Verkehr (BMV), dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) sowie dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), die Organisation und Arbeitsweise des NWR künftig durch Satzung zu regeln. Aus § 3 Absatz 1 der Satzung ergibt sich, dass der Rat in Zukunft aus 16 Mitgliedern bestehen soll, von denen drei in der Zivilgesellschaft tätig sein sollen. Der NWR wurde 2020 erstmalig berufen; damals gehörten dem Gremium 26 Mitglieder an, davon waren drei in der Zivilgesellschaft tätig. Eine Regelung zu den Anteilen der verschiedenen Stakeholdergruppen gab es seinerzeit weder in der Nationalen Wasserstoffstrategie noch in der Geschäftsordnung des NWR. Die neue Satzung schafft mehr Transparenz und Verlässlichkeit. Die Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der Industrie, Wissenschaft und Zivilgesellschaft ist – aktuell und in Zukunft – Ausdruck des Anspruchs, die für den Wasserstoffhochlauf relevante Expertise in einem pluralen Gremium zusammenzuführen. Es liegt in der Natur der Sache, dass die Mitglieder aufgrund ihrer Expertise zugleich Interessen vertreten. Die Empfehlungen des NWR haben für die Bundesregierung lediglich beratenden Charakter. Vor diesem Hintergrund gibt es keinen spezifischen Code of Conduct. 52. Abgeordnete Victoria Broßart (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie stellt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass der aktuelle Entwurf zum Gebäude- Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) keine expliziten Regelungen zu Fahrradabstellplätzen vorsieht, sicher, dass die Vorgaben der novellierten EU-Gebäuderichtlinie (EPBD, (EU) 2024/1275) zur verpflichtenden Bereitstellung von Infrastruktur für nachhaltige Mobilität, insbesondere Fahrradabstellanlagen in Wohn- und Nichtwohngebäuden gemäß Artikel 14, im Rahmen der nationalen Umsetzung vollständig und rechtskonform berücksichtigt werden, und aus welchen Gründen wurde auf eine entsprechende Regelung im Entwurf bislang verzichtet? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 18. Juni 2026 Die Vorgaben der novellierten EU-Gebäuderichtlinie zu Fahrradstellplätzen werden nicht im Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz umgesetzt. Im Bauordnungsrecht der Länder gibt es Vorgaben zur Errichtung von Fahrradstellplätzen. 53. Abgeordneter Peter Felser (AfD) Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der von der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten vorbereiteten und diskutierten handelspolitischen Maßnahmen der EU gegenüber China sowie der hierzu laufenden Beratungen in den EU-Institutionen im Vorfeld der Tagung des Europäischen Rates am 18. und 19. Juni 2026 das Risiko, dass eine möglicherweise zunehmend protektionistische und sicherheitspolitisch dominierte Ausrichtung der EU-China-Politik ohne tragfähige Ansätze zur Förderung wirtschaftlicher Kooperationen, Investitionen chinesischer Unternehmen in Deutschland und intelligenter Risiko-Management-Lösungen den Wirtschafts- und Industriestandort Deutschland schwächen könnte, und welche konkreten Initiativen hat die Bundesregierung seit Einleitung der entsprechenden handelspolitischen EU-Verfahren und Maßnahmen in den zuständigen EU- Ratsgremien ergriffen, um deutsche Wirtschafts- und Arbeitsplatzinteressen durch eine verhältnismäßige, risikobewusste und planbare Ausgestaltung der EU-Instrumente gegenüber China zu wahren? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 12. Juni 2026 Die Bundesregierung bekennt sich zu einem offenen, fairen, regelgebundenen Welthandel sowie zur Diversifizierung von Handelsbeziehungen und der Reduktion von Abhängigkeiten und tritt auch auf Ebene der Europäischen Union (EU) für eine ausgewogene Balance zwischen dem Einsatz für offene Märkte auf der einen und den Zielen fairer Wettbewerbsbedingungen, der Reduzierung von Abhängigkeiten sowie dem Schutz von Arbeitsplätzen in der EU auf der anderen Seite ein. Aus Sicht der Bundesregierung kommt einer erfolgreichen Gestaltung der Wirtschaftsbeziehungen mit China in diesem Zusammenhang auch künftig ein hoher Stellenwert zu. Die China-Strategie der Bundesregierung unterstreicht, dass eine wirtschaftliche Entkopplung nicht in unserem Interesse ist. Vielmehr geht es um Ausschöpfung vorhandener Kooperationspotenziale zu beiderseitigem Nutzen, aber auch die gezielte Reduzierung kritischer Abhängigkeiten. Die Bundesregierung hat im Rahmen hochrangiger bilateraler Besuche in China im Jahr 2025 und im Jahr 2026 den Dialog mit der chinesischen Regierung gestärkt, um diese Potenziale zu erschließen, aber auch, um auf aktuelle Probleme wie ein zunehmendes Handelsdefizit, Exportkontrollen oder Überkapazitäten hinzuweisen. Die Bundesregierung unterstützt die Nutzung von Handelsschutzinstrumenten, soweit die Voraussetzungen hierfür im Einzelfall vorliegen. Hierfür werden auf EU-Ebene faktenbasierte, objektive Untersuchungen im Einklang mit internationalem Handelsrecht und unter Berücksichtigung des Unionsinteresses durchgeführt. 54. Abgeordneter Dr. Ingo Hahn (AfD) Aus welchen Gründen plant die Bundesregierung trotz der von der Deutschen Industrie- und Handelskammer veröffentlichten Berechnung, wonach die deutsche Wirtschaftsleistung bei Fortschreibung des bisherigen Effizienztrends und strikter Einhaltung der Ziele des Energieeffizienzgesetzes bis zum Jahr 2030 um knapp 9 Prozent gegenüber dem Jahr 2024 schrumpfen müsste, keine ersatzlose Abschaffung des Energieeffizienzgesetzes? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 15. Juni 2026 Die Novelle des Energieeffizienzgesetzes wird derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Bereits wegen europarechtlicher Vorgaben ist eine „ersatzlose Abschaffung“ nicht möglich. 55. Abgeordneter Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inwiefern hat sich die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche im Vorfeld ihrer Reise in die Volksrepublik China mit den Regierungen anderer EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission betreffend der Themen abgestimmt, welche sie in China gegenüber Regierungsvertretern thematisiert hat, und welche EU- Vorhaben wie u. a. das Vorgehen gegen marktverzerrende Subventionen betreffen, und falls nein, warum nicht? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 11. Juni 2026 Die Bundesministerin Katherina Reiche und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stehen im regelmäßigen Austausch mit den Regierungen anderer EU-Mitgliedstaaten und mit der EU-Kommission. Darüber hinaus gilt, dass die Bundesregierung zu den Inhalten vertraulicher Gespräche oder auch zugehöriger vertraulicher Korrespondenz der Bundesministerin mit Vertretern und Vertreterinnen ausländischer Regierungen keine Angaben macht. Derartige Gespräche und Korrespondenzen sind Akte der Staatslenkung und somit unmittelbares Regierungshandeln. Sie unterfallen dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Die Vertraulichkeit der Beratungen auf hoher politischer Ebene ist entscheidend für den Schutz der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland und damit auch aus Gründen des Staatswohls geboten. Würden diese unter der Annahme gegenseitiger Vertraulichkeit ausgetauschten Gesprächs- oder Korrespondenzinhalte Dritten bekannt – dies umfasst auch eine Weitergabe an das Parlament – würden sich die Gesprächspartner und Gesprächspartnerinnen bei einem zukünftigen Zusammentreffen oder zugehöriger schriftlicher Kommunikation nicht mehr in gleicher Weise offen austauschen. Ein unvoreingenommener Austausch auch auf persönlicher Ebene und die damit verbundene Fortentwicklung der deutschen Außenpolitik wäre dann nur noch auf langwierigere, weniger erfolgreiche Art und Weise oder im Einzelfall auch gar nicht mehr möglich. Dies gilt ebenfalls für Schlussfolgerungen, die Rückschlüsse auf die erörterten Themen ermöglichen könnten. 56. Abgeordneter Dr. Malte Kaufmann (AfD) Welche politischen Entwicklungen haben dazu geführt, dass die Lieferkette für Seltene Erden, insbesondere für Neodym-Magnete aus China, abrupt unterbrochen wurde, und mit welchen Auswirkungen ist für deutsche insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen zu rechnen (bitte hierbei auch ausführen, wann die Bundesregierung eine Normalisierung der Lieferungen erwartet)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 18. Juni 2026 Die derzeitigen Einschränkungen bei der Ausfuhr von NdFeB- Permanentmagneten (NdFeB = Neodym-Eisen-Bor) stehen im Zusammenhang mit den am 4. April 2025 von China eingeführten Exportkontrollen für bestimmte mittlere und schwere Seltene Erden sowie daraus hergestellte Produkte. Die Maßnahmen begründen eine Genehmigungspflicht für die Ausfuhr der erfassten Güter. Auf Grundlage der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten deutschen Importdaten (Tabelle) ist kein abrupter Abbruch von Lieferungen von NdFeB-Magneten aus China zu erkennen. Laut Allgemeiner Zollverwaltung der Volksrepublik China (GACC) wurden im April 2026 in Summe 1.013 Tonnen NdFeB-Magnete nach Deutschland exportiert. Tabelle: Deutsche Importe (metrische Tonnen) von NdFeB-Magneten aus China 2023 (durchschnittlich pro Monat) 2024 (durchschnittlich pro Monat) 2025 (durchschnittlich pro Monat) Januar 2026 Februar 2026 März 2026 April 2026 Deutsche Importe aus China 634 752 884 1.318 1.134 1.318 noch nicht gemeldet Quelle: Statistisches Bundesamt, abgerufen über den Global Trade Tracker (Zen Innovations) 57. Abgeordneter Dr. Malte Kaufmann (AfD) Gibt es vor dem Hintergrund, dass die Lieferkette für Seltene Erden, insbesondere für Neodym- Magnete aus China, abrupt unterbrochen wurde, kurzfristige Unterstützungsprogramme für kleine und mittlere Unternehmen, die unverschuldet in diese rohstoffpolitisch bedingte Lage geraten sind, und wenn ja, welche? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 18. Juni 2026 Für Erläuterungen bezüglich des Sachverhalts verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort zu Frage 56. Die Bundesregierung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stehen in engem Austausch mit den von den Exportbeschränkungen für Seltene Erden betroffenen Branchen und Unternehmen und unterstützen bei Bedarf die zügige Abwicklung von Ausfuhrgenehmigungen aus Drittstaaten (z. B. China). Es sind darüber hinaus derzeit keine speziellen Förder- oder Hilfsmaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen vorgesehen, die ausschließlich Versorgungsengpässe bei NdFeB-Permanentmagneten adressieren. 58. Abgeordnete Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Inhalte (Tagesordnung, Leitfragen) wurden bei der Fachtagung „Energiewirtschaftliche Herausforderungen im Bereich Rechenzentren“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie am 21. November 2025 diskutiert, und zu welchen Ergebnissen (Protokoll) kam die Fachtagung? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 18. Juni 2026 Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche und der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung Dr. Karsten Wildberger haben sich am 21. November 2025 in einem „Fachgespräch zu den energiewirtschaftlichen Herausforderungen von Rechenzentren“ mit hochrangigen Vertretern von Unternehmen der Energie- und Rechenzentrumsbranche ausgetauscht. Im Kontext der Erstellung der „Nationalen Rechenzentrumsstrategie“ wurde im Rahmen des Fachgesprächs diskutiert, welche Fragen aus energiewirtschaftlicher Sicht für den weiteren Zubau von Rechenzentren in Deutschland besonders drängend sind. Vorab versandte Leitfragen haben sich auf die Themen Strompreisniveau, Verfügbarkeit von Netzanschlüssen und Energieeffizienzanforderungen bezogen. Die Diskussion hat gezeigt, dass dies relevante energiewirtschaftliche Fragen sind. Gestützt wurde die Diskussion auf Praxisbeispiele aus der Rechenzentrumsbranche und der Energiewirtschaft. 59. Abgeordneter Edgar Naujok (AfD) Beabsichtigt die Bundesregierung, einen regulatorischen und wirtschaftlichen Rahmen dafür zu schaffen, dass in Deutschland synthetische Kraft- und Brennstoffe (E-Fuels) produziert werden, und wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen sowie innerhalb welchen Zeitraums soll dabei eine Produktion in angemessenem Umfang ermöglicht werden? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 18. Juni 2026 Für die Produktion und die Nutzung von E-Fuels in Deutschland wurde insbesondere durch die kürzlich erfolgte Umsetzung der Verkehrsquote der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie durch verbindliche Treibhausgasminderungsquoten im Verkehrsbereich bis 2040 nebst verbindlicher Unterquoten für RFNBO (Renewable Fuels of Non-Biological Origin, also strombasierte Kraftstoffe wie grüner Wasserstoff und E-Fuels) ein regulatorischer Rahmen geschaffen. Für den Luftfahrtbereich sieht die EU-Verordnung ReFuelEU Aviation EU-weit einheitliche Quoten vor; für den Schifffahrtsbereich gilt die FuelEU Maritime. Nach Auffassung der Bundesregierung wird perspektivisch ein großer Teil des Bedarfs an E-Fuels, wie auch bisher bei fossilen Treibstoffen, importiert werden. Gleichwohl ist die Produktion von E-Fuels in Deutschland bereits heute möglich. Unter Federführung des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) entwirft die Bundesregierung aktuell einen „Masterplan Wasserstoff und strombasierte Kraftstoffe“. Diesem Prozess kann und soll an dieser Stelle nicht vorgegriffen werden. Das BMV plant darüber hinaus die Förderung des Markthochlaufs von strombasiertem Kerosin (eSAF) mit einem Doppelauktionsmechanismus. Hierfür sind 2 Mrd. Euro im Haushalt 2026 hinterlegt. 60. Abgeordneter Manfred Schiller (AfD) Verändert die aktuelle Aussage des russischen Präsidenten Wladimir Putin auf dem St. Petersburger Wirtschaftsgipfel über Nord Stream 2 „Wir drücken den Knopf, und das Gas fließt“ die Blockade-Haltung der Bundesregierung in der Vergangenheit gegen günstige Gaslieferungen aus Russland (www.berliner-zeitung.de/article/ putinueber-nord-stream-2-wir-druecken-den-knopf-un d-das-gas-fliesst-10064380), z. B. vor dem Hintergrund der Krise und Kostenexplosion fossiler Rohstoffe (durch den meines Erachtens völkerrechtswidrigen Irankrieg), im Hinblick auf mehrere positive Aspekte z. B. des Umweltaspekts bei der Abwägung, umweltbelastende Gasverschiffung von teurem und meiner Ansicht nach aktuell unsicherem Frackinggas versus regelmäßig umweltschonenderem und oftmals günstigerem Pipelinegas, oder hinsichtlich der Entlastung der deutschen Volkswirtschaft, und sollte nach Meinung der Bundesregierung nicht gerade Deutschland als Vorbild vorangehen und durch die Wiederbelebung von bilateralen Handelsbeziehungen zu Russland die Voraussetzungen schaffen für Entspannung und Frieden für die gesamte Region? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 15. Juni 2026 Die Haltung der Bundesregierung bezüglich des Nichtbezugs russischer Gaslieferungen hat sich durch die genannte Aussage nicht geändert. Mit Beginn des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine hat Russland seine Gaslieferungen über Pipelines nach Deutschland im gesamten Jahr 2022 aus politischen Gründen kontinuierlich einseitig reduziert und schließlich vollständig eingestellt. Russland hat bewiesen, dass es kein verlässlicher Partner in der Energiezusammenarbeit ist. Russland benutzt seine Erlöse aus Energieexporten auch zur Fortsetzung seines brutalen völkerrechtswidrigen Angriffskriegs gegen die Ukraine, weshalb die Europäische Union umfangreiche Sanktionen gegen den russischen Energiesektor verhängt hat und mit der Umsetzung der RePowerEU-Strategie eine komplette Beendigung der Energiebeziehungen mit Russland anstrebt. Die beiden Pipelinestränge der Nord Stream und ein Strang der Nord Stream 2 sind weiterhin beschädigt. Transaktionen im Zusammenhang mit den Pipelines unterliegen EU- und teilweise US-Sanktionen und Nord Stream 2 besitzt zudem keine Zertifizierung. 61. Abgeordnete Sandra Stein (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um mittelständische Unternehmen und deutsche Hidden Champions vor den im Bericht „China shock 2.0: The cost of Germany’s complacency“ des Centre for European Reform (www.ce r.eu/publications/archive/policy-brief/2026/ chinashock-20-cost-germanys-complacency) beschriebenen Risiken in industriellen Lieferketten zu schützen, und zieht sie dabei ähnliche regulatorische Ansätze wie den japanischen Economic Security Promotion Act in Betracht? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 17. Juni 2026 Die Bundesregierung wird – unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und in enger Kooperation mit Wirtschaft und Wissenschaft – die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Nationale Wirtschaftssicherheitsstrategie erarbeiten. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Volkswirtschaft aufrechtzuerhalten, die eigene Wettbewerbsposition in weltweiten Wertschöpfungsketten zu stärken, asymmetrische bzw. kritische Abhängigkeiten von Drittstaaten abzubauen und Stärken in strategischen Sektoren abzusichern bzw. aufzubauen. Die deutsche Wirtschaft wird vom Start-up über den Hidden Champion bis zum Großkonzern in den Prozess eingebunden. Das angeführte japanische Wirtschaftssicherheitsgesetz, Economic Security Promotion Act, setzt einen rechtlichen Rahmen, der nationale Sicherheit und Wirtschaftspolitik im spezifischen japanischen Kontext verknüpft. Die Bundesregierung tauscht sich im Rahmen des bilateralen Wirtschaftssicherheitsdialogs eng mit Japan zu diesen Fragen und auch zu den mit dem Gesetz gemachten Erfahrungen aus und berücksichtigt diese. 62. Abgeordnete Donata Vogtschmidt (Die Linke) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die geplante Ansiedlung des Rüstungsunternehmens Elbit Systems am Standort Sangerhausen vor, und liegen ihr Hinweise auf Planungen, Gespräche, Flächensicherungen oder sonstige Maßnahmen vor, die darauf hindeuten, dass die Industriefläche „Goldene Aue“ im Landkreis Nordhausen im Zusammenhang mit diesem Vorhaben als Ersatz-, Reserve- oder Erwieterungsfläche genutzt werden soll? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 19. Juni 2026 Der Bundesregierung liegen keine über die Medienberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse im Zusammenhang mit der geplanten Ansiedlung vor. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt 63. Abgeordnete Ayse Asar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bestehen oder plant das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt eigene Fördermaßnahmen zur nationalen Förderung von ERC-Proof-of-Concept-Anträgen mit „Seal of Excellence“, die keine Förderung durch den European Research Council erhalten haben, und wenn ja, welche, und welche Haushaltsmittel sind hierfür vorgesehen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 16. Juni 2026 Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt im Rahmen einer zunächst für die Jahre 2026 und 2027 vorgesehenen Pilotmaßnahme gezielt 18 aus budgetären Gründen nicht geförderte, aber vom Europäischen Forschungsrat (ERC) als förderwürdig eingestufte Projekte in der Förderlinie Proof-of-Concept (PoC). Die Förderung erfolgt mit Mitteln aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK). Das Finanzvolumen der BMFTR-Maßnahme beträgt maximal 2,7 Mio. Euro. Mit einem mehrheitlichen Projektbeginn im Juli 2026 werden die Projekte ab dem Haushaltsjahr 2026 finanzwirksam. Alle 18 Projekte lassen sich mindestens einer Schlüsseltechnologie und teilweise auch einem strategischen Forschungsfeld zuordnen. Die Projektanträge verteilen sich mit ihrer thematischen Ausrichtung wie folgt auf die sechs Schlüsseltechnologien der Hightech Agenda Deutschland: Vier Projekte – künstliche Intelligenz; zwei Projekte – Quantentechnologien; zwei Projekte – Mikroelektronik; acht Projekte – Biotechnologie und zwei Projekte – Technologien für die klimaneutrale Mobilität. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 64. Abgeordnete Mandy Eißing (Die Linke) Welche Verbände wurden durch die Bundesregierung für Stellungnahmen zum Reformvorhaben des Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetzes (KiMoG) angefragt (bitte die letzten 28 Verbände, die hierzu angefragt wurden, benennen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 15. Juni 2026 Der Referentenentwurf des Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetzes wurde am 11. Mai 2026 an 107 Verbände gleichzeitig per E-Mail übersandt mit der Bitte um Kenntnisnahme und Gelegenheit zur Stellungnahme. In den darauffolgenden Tagen wurde der Referentenentwurf an einzelne Verbände auf Nachfrage übersandt, wenn diese die Beteiligung nicht erhalten hatten. Der Entwurf des Gesetzes ist auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz öffentlich unter www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2026_Ki MoG.html abrufbar. Hierzu kann grundsätzlich jeder Verband auch ohne Beteiligung der Bundesregierung eine Stellungnahme einreichen. Gerne benennt die Bundesregierung die 28 Verbände, die zeitlich zuletzt beteiligt wurden beziehungsweise zuletzt in der Adresszeile standen:  1. Neue Richter*innenvereinigung e. V.  2. Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e. V.  3. PFAD – Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e. V.  4. pro familia Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e. V. Bundesverband  5. Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.  6. Solomütter Deutschland e. V.  7. Terre des Femmes e. V.  8. Terre des Hommes Deutschland e. V.  9. Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) 10. Väter Netzwerk e. V. 11. Väteraufbruch für Kinder e. V. 12. Verband binationaler Familien und Partnerschaften iaf e. V. 13. ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft 14. Wissenschaftliche Vereinigung für Familienrecht e. V. 15. Zukunftsforum Familie e. V. 16. Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. 17. Deutscher Gewerkschaftsbund 18. Deutsche Kinderhilfe – die ständige Kindervertretung e. V. 19. Bundesinitiative Großeltern 20. Spenderkinder 21. Hochstrittig 22. Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e. V. – DBSH 23. Deutsches Familienrechtsforum e. V. 24. Papa Mama auch e. V. 25. evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. 26. Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) 27. Interessenverband Unterhalt und Familienrecht – ISUV e. V. 28. Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e. V. 65. Abgeordneter Christoph Grimm (AfD) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über einen möglichen Zusammenhang zwischen Verwandtenehen und Zwangsehen sowie über erhöhte gesundheitliche Risiken für Kinder aus solchen Verbindungen, und plant sie vor dem Hintergrund des am 27. Mai 2026 vom schwedischen Reichstag beschlossenen Verbots von Ehen zwischen Cousins und Cousinen (Quelle: Junge Freiheit, „Schweden verbietet die Verwandtenehe – die Begründung lässt aufhorchen“, 29. Mai 2026), ihrerseits ein gesetzliches Verbot der Verwandtenehe in der Bundesrepublik Deutschland zu prüfen oder einzuführen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 17. Juni 2026 Der Bundesregierung liegen keine über öffentlich verfügbare Informationen hinausgehenden Erkenntnisse zu einem möglichen Zusammenhang zwischen Ehen, bei denen die Ehegatten miteinander verwandt sind, und Ehen, bei denen ein Ehegatte oder beide Ehegatten die Ehe unter Zwang eingegangen sind, vor. Der Bundesregierung liegen auch keine über öffentlich verfügbare Informationen hinausgehenden Erkenntnisse zu erhöhten gesundheitlichen Risiken für Kinder, die aus solchen Verbindungen hervorgegangen sind, vor. In Deutschland darf gemäß § 1307 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine Ehe nicht geschlossen werden zwischen Verwandten in gerader Linie sowie zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern. Dieses Eheverbot gilt auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch Annahme als Kind erloschen ist, § 1307 Satz 2 BGB. Eine gleichwohl eingegangene Ehe kann nach den §§ 1313, 1314 Absatz 1 Nummer 2 BGB durch richterliche Entscheidung aufgehoben werden. Die Bundesregierung prüft und plant keine Ausweitung des Eheverbots auf weitere Verwandtschaftsbeziehungen. 66. Abgeordneter Knuth Meyer- Soltau (AfD) Welche Änderungen am Jugendgerichtsgesetz (JGG) plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Entwicklung der Jugendkriminalität (vgl. Polizeiliche Kriminalstatistik 2025), und plant sie insbesondere Änderungen am Verhältnis von Erziehungsmaßregeln und Zuchtmitteln (§§ 9 ff. JGG) zu freiheitsentziehenden Sanktionen (Jugendarrest, § 16 JGG; Jugendstrafe, § 17 JGG) sowie an der Anwendung des Erwachsenenstrafrechts auf Heranwachsende (§ 105 JGG)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 15. Juni 2026 Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, der gestiegenen Kinder- und Jugendkriminalität entgegenzuwirken. Sowohl für die Opfer als auch die Täter ist es wichtig, dass die Taten angemessen aufgearbeitet werden. Zu den Ursachen der gestiegenen Kinder- und Jugendgewalt wird die Bundesregierung eine Studie in Auftrag geben, die sich auch mit der Frage nach gesetzgeberischem Handlungsbedarf auseinandersetzen soll. Den Ergebnissen dieser Studie soll nicht vorgegriffen werden. Auch im Übrigen sind die Beratungen innerhalb der Bundesregierung, ob und gegebenenfalls mit welchen Inhalten in der laufenden Legislaturperiode ein Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes initiiert werden soll, noch nicht abgeschlossen. 67. Abgeordneter Knuth Meyer- Soltau (AfD) Wie bewertet die Bundesregierung die strafrechtliche Erfassung digitaler Delikte mit jugendtypischem Bezug – etwa Beleidigungsdelikte (§§ 185 ff. des Strafgesetzbuches – StGB), Nachstellung (§ 238 StGB), Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB), Ausspähen und Abfangen von Daten (§§ 202a ff. StGB) sowie (digitale) Erpressung (§ 253 StGB) –, und sieht sie Anpassungsbedarf im materiellen Strafrecht oder im jugendstrafrechtlichen Reaktionsinstrumentarium (z. B. erzieherische Auflagen mit Medienbezug)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 15. Juni 2026 Die Straftatbestände des Strafgesetzbuches sind technikneutral formuliert und finden daher auch bei Verwendung digitaler Mittel Anwendung. Unabhängig davon beobachtet die Bundesregierung die Entwicklungen im Bereich der Kriminalität auch im digitalen Raum fortlaufend und prüft in diesem Zusammenhang etwaigen rechtlichen Anpassungsbedarf. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im April 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (abrufbar unter www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzg ebung/RefE/RefE_GgdG.pdf?_blob=publicationFile&v=2) vorgelegt, der unter anderem strafrechtliche Anpassungen vorsieht. Das Jugendstrafrecht bietet bereits eine breite Palette potentieller Sanktionsmaßnahmen, um im Einzelfall angemessen auf eine Straftat zu reagieren und erzieherisch auf den jungen Täter einwirken zu können. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 68. Abgeordneter Sebastian Maack (AfD) Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Auffassung, die Wirksamkeit der in den vergangenen Jahren ergriffenen familienpolitischen Maßnahmen (Elterngeld, Kinderbetreuungssituation, Kindergeld etc.) müsse nicht überprüft werden, da die Ergebnisse einer Untersuchung aus dem Jahre 2014 nach wie vor valide seien, obwohl die Geburtenzahl 2025 historische Tiefstände erreicht hat und in den ersten Monate 2026 noch weiter absackte, obgleich die Menschen in Deutschland eine deutlich höhere Kinderzahl für sich selbst als ideal ansehen, als sie schließlich verwirklichen können und diese Lücke nach Angaben des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung seit 2011 sogar gewachsen ist, und wenn ja, warum, und wenn nein, welche Maßnahmen will sie wann ggf. ergreifen (https://de.statista.com/statistik/daten/stud ie/36672/umfrage/anzahl-der-kinder-je-frau-in-de utschland/; www.statistikportal.de/de/deutschlan d-insgesamt/bevoelkerung; www.bib.bund.de/Pub likation/2025/pdf/Intended-ideal-and-actual-fertili ty-in-11-European-countries-Evidence-on-fertilit y-gaps-in-different-age-groups-from-the-Generati ons-and-Gender-Survey.pdf?__blob=publicationF ile&v=2, S. 11 f., 18; siehe auch www.bmbfsfj.bu nd.de/resource/blob/95544/4f3d19744cd47b4660 8632215bc6ea69/wohlfahrtsstaatliche-einflussfakt oren-geburtenrate-dossier-data.pdf, S. 12)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 19. Juni 2026 Im Rahmen einer Gesamtevaluation wurde 2014 die Wirkung der ehe- und familienbezogenen Leistungen auf zentrale Ziele der Familienpolitik untersucht. Die Erfüllung von Kinderwünschen war dabei ein wichtiger Aspekt. Darüber hinaus wurden auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die wirtschaftliche Stabilität von Familien sowie das Wohlergehen und die gute Entwicklung von Kindern betrachtet. Hinsichtlich der Erfüllung von Kinderwünschen wurde festgestellt, dass insbesondere Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie positive Wirkungen entfalten. Dazu zählen vor allem eine verlässliche und qualitativ gute Kindertagesbetreuung sowie das Elterngeld. Die Bundesregierung hält diese Befunde weiterhin für valide. Auch heute ist die gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf – neben zahlreichen weiteren Faktoren und häufig sehr persönlichen Gründen – ein wichtiger Einflussfaktor bei der Entscheidung für Kinder. Dies wird auch durch aktuelle internationale Studien bestätigt (zum Beispiel OECD: Society at a Glance 2024). Die gesunkenen Geburtenzahlen der vergangenen Jahre ändern nichts an der grundsätzlichen Evidenz für die Wirksamkeit familienpolitischer Maßnahmen. Ungeachtet dessen ist es die Aufgabe einer nachhaltigen Familienpolitik, die Wirkung familienpolitischer Maßnahmen und Leistungen fortlaufend zu evaluieren und bei Bedarf nachzusteuern. In diesem Zusammenhang werden auch die Hintergründe für das Sinken der Geburtenrate weiter untersucht. Zudem stellt der Bund in dieser Legislaturperiode 4 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ für Investitionen in Kitas sowie die Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur bereit. Mit dem Ziel der Qualitätssteigerung in den Kindertagesstätten arbeitet die Bundesregierung außerdem an einem Kita- Qualitätsentwicklungsgesetz. Darüber hinaus wird das sukzessive Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule ab dem Schuljahr 2026/2027 die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessern. Mit dem Startchancen-Programm stärken Bund und Länder vor allem Schülerinnen und Schüler mit individuellem Unterstützungsbedarf. Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/1813, insbesondere auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3. 69. Abgeordneter Knuth Meyer- Soltau (AfD) Welche vom Bund (mit-)geförderten Präventionsprogramme zur Verhinderung von Jugendkriminalität – etwa im Rahmen des Deutschen Forums für Kriminalprävention (DFK), des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ oder einschlägiger Förderlinien des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz – werden derzeit evaluiert oder neu aufgelegt, und welche belastbaren Erkenntnisse über deren Wirksamkeit liegen der Bundesregierung vor, insbesondere mit Blick auf sozial benachteiligte Quartiere (z. B. Programmgebiete der Städtebauförderung „Sozialer Zusammenhalt“)? 70. Abgeordneter Knuth Meyer- Soltau (AfD) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im Rahmen ihrer Gesetzgebungskompetenz und in Abstimmung mit den Ländern, um die Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern, Schulen, Polizei und Justiz (etwa nach dem Modell der „Häuser des Jugendrechts“) rechtssicher – auch datenschutzrechtlich (vgl. §§ 61 ff. des Achten Buches Sozialgesetzbuch und Datenschutz- Grundverordnung) – auszugestalten, und plant sie Maßnahmen zu deren Vereinheitlichung? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 17. Juni 2026 Die Fragen 69 und 70 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Von der Bundesregierung werden derzeit keine aus Bundesmitteln (mit-)geförderten Präventionsprogramme zur Verhinderung von Jugendkriminalität evaluiert oder neu aufgelegt. Darüber hinaus wird darauf verwiesen, dass die Länder für das Themenfeld Kriminalprävention in erster Linie zuständig sind. Es sind keine Maßnahmen im Sinne der Fragestellung geplant. Die Bundesregierung bereitet derzeit die im Koalitionsvertrag vereinbarte Studie zu den Ursachen der gestiegenen Kinder- und Jugendgewalt vor. Die Studie wird sich ergebnisoffen mit unterschiedlichen Handlungsansätzen befassen. Auf Grundlage der Erkenntnisse und Empfehlungen der Studie, die nach dem Koalitionsvertrag ausdrücklich auch gesetzgeberische Handlungsoptionen umfassen soll, wird die Bundesregierung prüfen, ob und gegebenenfalls in welchen Bereichen gesetzlicher Anpassungsbedarf besteht. 71. Abgeordnete Kerstin Przygodda (AfD) Wurde bzw. wird das mit der ergänzenden Evaluation des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ betraute PRIF – Leibniz-Institut für Friedens- und Konfliktforschung (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/6323) mittelbar oder unmittelbar mit Bundesmitteln gefördert, und wenn ja, in welche Höhe (bitte jeweils nach Kalenderjahren aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 16. Juni 2026 Das Projekt „Ergänzende Evaluation des Evaluationsverbundes des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ hat eine geplante Projektlaufzeit vom 1. Februar 2026 bis zum 31. Dezember 2026. Zuwendungsempfänger ist das PRIF – Leibniz-Institut für Friedens- und Konfliktforschung. Für die Durchführung des Projekts erhält das Institut im Kalenderjahr 2026 eine Projektförderung aus Bundesmitteln in Höhe von 250.000 Euro. 72. Abgeordneter Martin Reichardt (AfD) Wurde bzw. wird der politische Aktivist bzw. Influencer „Marcant“ (www.zeit.de/campus/2026/0 2/polit-influencer-marcant-rechtsextremismus-af d-youtube) unmittelbar oder mittelbar mit Bundesmitteln gefördert, und wenn ja, im Rahmen welcher Fördermaßnahmen genau? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 17. Juni 2026 Die in der Schriftlichen Frage genannte Person wird und wurde weder unmittelbar noch mittelbar aus Bundesmitteln gefördert. 73. Abgeordneter Martin Reichardt (AfD) Wurde bzw. wird das „Zentrum für Politische Schönheit“ und insonderheit das von dieser Gruppierung betreute Projekt „Adenauer-Bus“ (www1. wdr.de/nrw/ruhrgebiet/hamm/adenauer-bus-ham m-schule-100.html) mittelbar oder unmittelbar mit Bundesmitteln gefördert, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte jeweils nach Kalenderjahren aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 19. Juni 2026 Das „Zentrum für Politische Schönheit“ wurde und wird nicht durch Bundesmittel gefördert. 74. Abgeordnete Dr. Anja Reinalter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aus welchen Gründen beabsichtigt die Bundesregierung, die Förderung des Programms „Lesestart 1-2-3“ zu beenden (vgl. www.spiegel.de/poli tik/bildung-buchgeschenke-gestrichen-a-69d972f 5-d4aa-4a2f-8291-ac6a8c906596), und durch welche Maßnahmen soll künftig sichergestellt werden, dass Familien mit Klein- und Vorschulkindern in vergleichbarer Weise für die frühe Sprach- und Leseförderung erreicht werden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 19. Juni 2026 Bei „Lesestart 1-2-3“ handelt es sich nicht um ein Programm, sondern um eine Einzelzuwendung an die Stiftung Lesen. Dieses Vorhaben endet plangemäß zum 31. Dezember 2026. Für eine Fortführung sind keine weiteren Mittel vorgesehen. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ; vormals Bundesministerium für Bildung und Forschung) hat das Projekt „Lesestart 1-2-3“ sowie sein Vorgängerprojekt „Lesestart – Drei Meilensteine für das Lesen“ seit dem Jahr 2011 mit insgesamt 43,8 Mio. Euro gefördert. Das Auslaufen der Förderung war ursprünglich bereits für Anfang 2026 vorgesehen und konnte lediglich durch eine Sonderzuwendung des Deutschen Bundestages im Haushaltsgesetz 2024 bis Ende 2026 verlängert werden. Für eine weitere Fortführung stehen im Haushalt des BMBFSFJ keine Mittel zur Verfügung. Zudem sind Zuwendungen nach geltendem Zuwendungsrecht grundsätzlich zeitlich zu befristen; eine Dauerzuwendung ist nicht vorgesehen (§ 44 der Bundeshaushaltsordnung). Die Zuwendung wurde evaluiert. Dabei konnten nachhaltige positive Wirkungen des Projekts „Lesestart 1-2-3“ nicht nachgewiesen werden. Die Entscheidung der Bundesregierung, keine weitere Förderung vorzusehen, wird zudem durch die Ergebnisse einer Prüfung des Bundesrechnungshofes im Jahr 2025 gestützt, der von der weiteren Fortführung abgeraten hat. Die Sprach- und Leseförderung von Klein- und Vorschulkindern in ihren Familien sowie an weiteren wichtigen Bildungsorten bleibt für die Bundesregierung ein zentrales Anliegen. Maßnahmen für die frühkindliche Förderung, insbesondere im sprachlichen Bereich, werden beispielsweise in der Langzeitstudie BRISE (Bremer Initiative zur Stärkung frühkindlicher Entwicklung) erforscht. Für den schulischen Bereich ist das Startchancen-Programm von Bund und Ländern die wichtigste Maßnahme für Kinder mit individuellem Unterstützungsbedarf. Zu weiteren Maßnahmen zählen die Bund-Länder-Initiative BiSS-Transfer, Förderbekanntmachungen zum Lesenlernen sowie die Entwicklung einer nationalen bundesweiten Leseinitiative. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 99 auf Bundestagsdrucksache 21/5846 verwiesen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 75. Abgeordneter Jan Feser (AfD) Wie viele Kinder und Jugendliche mit Behinderungen waren nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland in den Jahren 2012 bis 2025 in Deutschland ansässig (bitte für die einzelnen Jahre jeweils differenziert nach Kindern und Jugendlichen mit deutscher und mit ausländischer Staatsangehörigkeit aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 19. Juni 2026 Für das Jahr 2017 können Zahlen zu Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen für die Altersgruppe bis 15 Jahre aus dem Dritten Teilhabebericht der Bundesregierung (aktuellster Teilhabebericht der Bundesregierung) entnommen werden (abrufbar unter: www.bmas.de/DE/Servi ce/Publikationen/Broschueren/a125-21-teilhabebericht.html, S. 39 ff.). 76. Abgeordneter Jan Feser (AfD) Aus welchen Herkunftsländern stammten nach Kenntnis der Bundesregierung, die im Jahr 2024 in Deutschland gemeldeten Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen und ausländischer Staatsangehörigkeit (bitte die 14 am häufigsten vertretenen Herkunftsländer bzw. Staatsangehörigkeiten mit der jeweiligen Gesamtanzahl an betroffenen Kindern und Jugendlichen aufzählen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 19. Juni 2026 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 77. Abgeordneter Hans-Jürgen Goßner (AfD) Ist die am 21. Mai 2026 auf dem „Aktionstag Zusammenhalt und Vielfalt“ des Deutschen Kulturrates e. V. getroffene Formulierung der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas, wonach sie sich „gegen das sogenannte Einheitsgrau“ oder sogar „Einheitsbraun“ wehre und man „die Menschen, die zu uns kommen,“ zwar „auch als Fachkräfte“ brauche, es aber „genauso wichtig“ sei, dass man sie „für die Vielfalt unserer Gesellschaft“ brauche, weshalb man „kulturell die Bereicherung“ annehmen solle, statt „nur wirtschaftspolitisch“ darüber zu reden (https://nius.de/ kommentar/baerbel-bas-einheitsbraun-offizielle-r egierungslinie), so zu verstehen, dass die Bundesregierung u. a. den Zuwachs des Anteils von Menschen mit Migrationshintergrund unter Gewerkschaftsmitgliedern, -funktionären und Betriebsräten als Indikator der Vielfalt und kulturellen Bereicherung gegen das sogenannte Einheitsgrau bzw. -braun im Sinne der Aussagen der Bundesministerin Bärbel Bas ansieht, angesichts dessen, dass im 14. Bericht der Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration vom Januar 2025 im Themenfeld der sozialen und politischen Partizipation das freiwillige Engagement als Kernindikator geführt wird, zu welchem es dort heißt, dass „die betriebliche und gewerkschaftliche Mitbestimmung von Menschen mit Migrationshintergrund“ ein „Beispiel für erfolgreiche Integration in bestehende Netzwerke“ sei (Bundestagsdrucksache 20/14180, S. 209) und ferner, dass am Beispiel der IG Metall deutlich werde, dass „Gewerkschaften ein Spiegel der Gesellschaft sind und Menschen mit Migrationshintergrund entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil unter den Mitgliedern, in Betriebsräten und als Gewerkschaftsfunktionäre vertreten sind“ (ebd.)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 15. Juni 2026 Politische Äußerungen von Regierungsmitgliedern stehen für sich und werden von der Bundesregierung weder kommentiert noch interpretiert. 78. Abgeordneter Dr. Armin Grau (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gibt es angesichts der Tatsache, dass die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche laut der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 77 auf Bundestagsdrucksache 21/6244 unter Frühverrentungsprogrammen ausschließlich die Rente für langjährig Versicherte und die Rente für besonders langjährig Versicherte nennt, nach Kenntnis der Bundesregierung auch weitere Formen der Frühverrentung, und ist der Bundesregierung bekannt, ob diese in der Wirtschaft derzeit verstärkt im Rahmen von Stellenabbaumaßnahmen genutzt werden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 19. Juni 2026 In der erwähnten Antwort der Bundesregierung wurden die rentenrechtlichen Regelungen, die im Zusammenhang mit einem vorzeitigen Renteneintritt stehen, abschließend aufgeführt. Weitere Formen eines vorzeitigen Renteneintritts gibt es nach dem Verständnis der Bundesregierung darüber hinaus nicht. Außerhalb des Rentenrechts können auf vertraglicher Grundlage Altersteilzeit-, Vorruhestands- und Wertguthabenvereinbarungen geschlossen werden, die nicht zu einem früheren Renteneintritt führen, aber ein Ausscheiden aus dem aktiven Erwerbsleben unter Fortsetzung der versicherungspflichtigen Beschäftigung bis zum Eintritt in die Altersrente zur Folge haben können. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, in welchem Umfang Unternehmen Altersteilzeitvereinbarungen und Vorruhestandregelungen auch zum sozialverträglichen Personalabbau nutzen. 79. Abgeordneter Pascal Meiser (Die Linke) Wie viele Maßnahmen zur Arbeitsförderung nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB III) werden nach Kenntnis der Bundesregierung pro Jahr jeweils in Form von Gutscheinmaßnahmen und wie viele in Form von Vergabemaßnahmen durchgeführt (bitte für die letzten drei Jahre ausweisen, für die entsprechende Daten vorliegen; bitte jeweils differenziert nach Maßnahmen nach dem SGB II und dem SGB III ausweisen; bitte jeweils die Anzahl der Maßnahmen als auch das entsprechende finanzielle Volumen ausweisen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 15. Juni 2026 Nach Angaben der Förderstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) gab es im Jahr 2025 rund 876.000 Eintritte von Teilnehmenden in Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, rund 21.000 Eintritte von Teilnehmenden in Maßnahmen zur Ganzheitlichen Betreuung und rund 308.000 Eintritte von Teilnehmenden in eine Förderung der beruflichen Weiterbildung. Weitere Informationen können den folgenden Tabellen entnommen werden. Ta be lle : E in tr itt e vo n Te iln eh m en de n in M aß na hm en z ur A kt iv ie ru ng u nd b er uf lic he n E in gl ie de ru ng n ac h de r K os te nt rä ge rs ch af t d er Te iln eh m en de n D eu ts ch la nd Ja nu ar 2 02 3 bi s F eb ru ar 2 02 6, D at en st an d: M ai 2 02 6 B er ic ht sj ah r Ei nt rit te (J ah re sb zw . 1 2- M on at ss um m e) In sg es am t da vo n G ut sc he in ve rf ah re n Ve rg ab ev er fa hr en In sg es am t da vo n In sg es am t da vo n In sg es am t da vo n SG B II I SG B II SG B II I SG B II SG B II I SG B II 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Ja hr 2 02 3 92 2. 81 5 39 9. 71 8 52 3. 09 7 25 1. 33 9 72 .1 23 17 9. 21 6 67 1. 47 6 32 7. 59 5 34 3. 88 1 Ja hr 2 02 4 91 8. 30 1 40 3. 01 2 51 5. 28 9 23 9. 86 2 73 .2 90 16 6. 57 2 67 8. 43 9 32 9. 72 2 34 6. 71 7 Ja hr 2 02 5 87 5. 75 8 40 4. 30 8 47 1. 45 0 21 7. 60 5 64 .1 46 16 3. 45 9 65 8. 15 3 34 0. 16 2 31 7. 99 1 M är z 20 25 bi s Fe br ua r 2 02 6 88 8. 92 3 40 6. 09 6 46 2. 62 7 22 9. 40 5 63 .6 96 16 5. 70 9 65 9. 51 8 34 2. 40 0 31 7. 11 8 Q ue lle S ta tis tik d er B un de sa ge nt ur fü r A rb ei t   Ta be lle : E in tr itt e vo n Te iln eh m en de n in G an zh ei tli ch er B et re uu ng n ac h de r K os te nt rä ge rs ch af t d er T ei ln eh m en de n D eu ts ch la nd (G eb ie ts st an d M ai 2 02 6) Ja nu ar 2 02 3 bi s F eb ru ar 2 02 6, D at en st an d: M ai 2 02 6 B er ic ht sj ah r Ei nt rit te (J ah re sb zw . 1 2- M on at ss um m e) In sg es am t da vo n G an zh ei tli ch e B et re uu ng d ur ch be au ftr ag te D rit te /d ur ch e in Jo bc en te r G ut sc he in fü r G an zh ei tli ch e B et re uu ng In sg es am t da vo n In sg es am t da vo n In sg es am t da vo n SG B II SG B II SG B II 1 2 3 4 5 6 Ja hr 2 02 3  2 .9 09  2 .9 09  1 .7 00  1 .7 00  1 .2 09  1 .2 09 Ja hr 2 02 4 18 .2 92 18 .2 92 10 .2 17 10 .2 17  8 .0 75  8 .0 75 Ja hr 2 02 5 21 .2 06 21 .2 06 10 .4 97 10 .4 97 10 .7 09 10 .7 09 M är z 20 25 bi s Fe br ua r 2 02 6 23 .0 67 23 .0 67 10 .6 86 10 .6 86 12 .3 81 12 .3 81 Q ue lle : S ta tis tik d er B un de sa ge nt ur fü r A rb ei t Ta be lle : E in tr itt e vo rn T ei ln eh m en de in F ör de ru ng d er b er uf lic he n W ei te rb ild un g na ch R ec ht sk re is d er P er so n vo r E in tr itt D eu ts ch la nd (G eb ie ts st an d M ai 2 02 6) Ja nu ar 2 02 3 bi s F eb ru ar 2 02 6. D at en st an d: M ai 2 02 6 B er ic ht sj ah r Ei nt rit te (J ah re sb zw . 1 2- M on at ss um m e) In sg es am t da ru nt er G ut sc he in ve rf ah re n Ve rg ab ev er fa hr en In sg es am t da vo n In sg es am t da vo n In sg es am t da vo n SG B II I SG B II SG B II I SG B II SG B II I SG B II 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Ja hr 2 02 3 29 9. 50 4 20 3. 34 8 96 .1 56 29 1. 57 7 19 8. 49 5 93 .0 82 3. 25 2 67 8 2. 57 4 Ja hr 2 02 4 32 3. 39 9 23 0. 53 6 92 .8 63 31 2. 97 8 22 2. 92 3 90 .0 55 2. 64 1 65 5 1. 98 6 Ja hr 2 02 5 30 8. 30 4 22 7. 04 8 81 .2 56 29 9. 58 7 21 9. 53 7 80 .0 50   85 6 38 9   46 7 M är z 20 25 bi s Fe br ua r 2 02 6 31 0. 86 7 22 6. 32 8 84 .5 39 30 2 67 3 21 9. 23 4 83 .4 39   74 9 36 9   38 0 Q ue lle : S ta tis tik d er B un de ag en tu r f ür A rb ei t   A ng ab en z um F in an zv ol um en d er M aß na hm en k ön ne n au f d en S ta tis tik se ite n de r B A u nt er d em L in k: h ttp s: //s ta tis tik .a rb ei ts ag en tu r.d e/ D E/ N av ig at io n/ St at i st ik en /F ac hs ta tis tik en /E in na hm en -A us ga be n/ Ei nn ah m en -A us ga be n- N av .h tm l i n de r T ab el le „ A rb ei ts m ar kt po lit is ch e In st ru m en te – A us ga be n un d Te ilne hm en de “, „ K os te nt rä ge rs ch af t S G B II “ bz w . „ K os te nt rä ge rs ch af t S G B II I“ e nt no m m en w er de n. E in e D iff er en zi er un g na ch d en b ei de n Ve rf ah re n er fo lg t st at is tis ch n ic ht . 80. Abgeordnete Heidi Reichinnek (Die Linke) Welche Projekte und Maßnahmen fördert die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode, um kinderreiche Eltern in den Arbeitsmarkt zu integrieren bzw. ihren Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu unterstützen, und welche Maßnahmen und Projekte in diesem Bereich sind in dieser Legislatur noch geplant? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 18. Juni 2026 Die Pläne der Bundesregierung für Projekte und Maßnahmen, die kinderreiche Eltern bei der Integration bzw. beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt unterstützen, befinden sich alle bereits in der Umsetzung. Mit dem ESF-Plus-Bundesprogramm „Akti(F) Plus – Aktiv für Familien und ihre Kinder“ (Laufzeit bis 31. Dezember 2028) unterstützt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Familien und ihre Kinder, die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind mit über 80 geförderten Projekten. Ziel ist die Verbesserung der Lebenssituation und der gesellschaftlichen Teilhabe. Familien, insbesondere Eltern und Alleinerziehende, sollen bei der Aufnahme oder Ausweitung einer bedarfsdeckenden Beschäftigung und bei der Inanspruchnahme von lokal und regional vorhandenen Hilfeangeboten sowie von Sozialleistungen durch einen ganzheitlichen Betreuungsansatz unterstützt werden. Gleichzeitig sollen Kooperationsstrukturen für eine bessere und nachhaltige Unterstützung der Familien auf- bzw. ausgebaut werden. Dazu arbeiten Projekte mit Kommunen (z. B. den Jugendämtern), der Arbeitsverwaltung (Agenturen für Arbeit, Jobcenter), Trägern der freien Wohlfahrtspflege und gemeinnützigen Trägern sowie mit Unternehmen und Verbänden zusammen. Zudem verfolgt die Bundesregierung das Ziel, gute Rahmenbedingungen zu schaffen, um Familien bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen: Mit weiteren Investitionen in den Ausbau und die Qualität der Kindertagesbetreuung und die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern sowie Impulsen für eine partnerschaftliche Aufgabenteilung und die Förderung einer familienfreundlichen Arbeitswelt. Das vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte digitale Tool „Lebenskarte – orientieren, informieren, auf eigenen Füßen stehen“ vermittelt Orientierungswissen unter anderem zu Karrierewegen. Daneben stehen kinderreichen Eltern auch die regulären Leistungen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) sowie für Eltern, die zur Gruppe der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) gehören, die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II zur Verfügung. Die Jobcenter können dabei auf spezifische Herausforderungen, mit denen kinderreiche Eltern bei der Integration in Erwerbstätigkeit konfrontiert sind, eingehen und durch gezielte Angebote, wie Coaching, psychosoziale Betreuung oder Hilfe bei der Suche nach einer Kinderbetreuung, unterstützen. Die Berufsberatung im Erwerbsleben der Bundesagentur für Arbeit (BA) fokussiert explizit Menschen, die den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt anstreben. Sie unterstützt dabei u. a. durch Beratung zu Einstiegsmöglichkeiten in den Arbeitsmarkt, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur beruflichen Orientierung. Zudem werden individuelle Förderleistungen vorgestellt und entsprechende Ansprechpartnerinnen und -partner benannt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung 81. Abgeordnete Anne-Mieke Bremer (Die Linke) Welche Suchmaschinen sind auf den dienstlichen IT-Endgeräten der Bundesverwaltung standardmäßig in den vorinstallierten Webbrowsern eingerichtet, und nach welchen Kriterien wurde diese Auswahl getroffen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 15. Juni 2026 Im Rahmen der IT-Konsolidierung Bund wird in der zur IT- Konsolidierung verpflichteten unmittelbaren Bundesverwaltung bis 2032 der Bundesclient, ein einheitlicher IT-Verwaltungsarbeitsplatz, unter der Federführung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) eingeführt. Das BMDS selbst ist mit dem Bundesclient ausgestattet. Die Häuser können unabhängig vom Bundesclient selbst entscheiden, welchen Standard sie als Suchmaschine festlegen möchten. Im BMDS ist dies die Suchmaschine Startpage (www.startpage.com). 82. Abgeordnete Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beabsichtigt die Bundesregierung, die in der Abschlusserklärung des G7-Treffens der Digitalministerinnen und -minister am 28. und 29. Mai 2026 in Paris (www.gov.uk/government/publicati ons/g7-digital-and-technology-ministerial-declara tion-29-may-2026/g7-digital-and-technology-mini sterial-declaration-29-may-2026#:~:text=Contents &text=We%2C%20the%20G7%20Digital%20an d,affecting%20the%20youngest%20among%2 0us.) verabschiedeten Prinzipien für eine sichere Online-Umgebung für Minderjährige, bei denen die Bedeutung evidenzbasierter Maßnahmen und des Zugangs zu Forschungsdaten betont wird, Forschende bei der Untersuchung systemischer Risiken mit Rechenleistung und Serverkapazitäten zu unterstützen, und wenn ja, wie? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 15. Juni 2026 Eine solche Unterstützung ist derzeit nicht geplant. 83. Abgeordnete Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Effizienzsteigerung von KI-Modellen und KI- Hardware, deren Bedeutung in der Abschlusserklärung des G7-Treffens der Digitalministerinnen und -minister am 28. und 29. Mai 2026 in Paris (www.gov.uk/government/publications/g7-digita l-and-technology-ministerial-declaration-29-may- 2026/g7-digital-and-technology-ministerial-declar ation-29-may-2026) herausgestellt wird, und lässt sich die dortige Forderung nach Effizienzsteigerungen in der digitalen Wertschöpfungskette mit der von der Bundesregierung geplanten Abschwächung von Effizienzstandards für Rechenzentren im Energieeffizienzgesetz vereinbaren, und wenn ja, wie? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 18. Juni 2026 Anwendungen der künstlichen Intelligenz (KI) können mit einem hohen Energieverbrauch einhergehen. Der Energieverbrauch hängt im Einzelnen aber von den konkreten Eigenschaften der KI-Modelle bzw. KI- Systeme und deren Einsatzmodi ab. So können algorithmische Neuerungen die KI-Modelleffizienz insgesamt erhöhen. Zugleich kann KI dazu dienen, effizientere digitale Lösungen zu entwickeln bzw. umzusetzen und damit den Ressourcenverbrauch zu reduzieren. Die Bundesregierung fördert in verschiedenen Projekten die Entwicklung effizienter KI durch Entwicklung neuer KI-Methoden oder Modifizierung bestehender KI- Methoden. Davon zu unterscheiden sind Vorgaben zur Energieeffizienz der Rechenzentrumsinfrastruktur. Der PUE-Wert misst das Verhältnis von Gesamtenergieverbrauch zum IT-Energieverbrauch eines Rechenzentrums. Bei einer stärkeren IT-Auslastung, wenn etwa viele Server betrieben oder vorhandene Server stärker ausgelastet werden, kann der PUE-Wert sinken. Dies hat Auswirkungen auf verschiedene Anbieter von Rechenzentrums-Infrastruktur. Mit der Novelle des Energieeffizienzgesetzes sollen Anforderungen an die Energieeffizienz der Rechenzentrums- Infrastruktur daher praxisnäher ausgestaltet werden. Ziel der Bundesregierung mit der Rechenzentrumsstrategie ist, die Rechenzentrumskapazitäten bis 2030 mindestens zu verdoppeln und die Kapazitäten für KI und High-Performance-Computing mindestens zu vervierfachen. Der regulatorische Rahmen sollte dieses Ziel flankieren, um Abhängigkeiten von Drittstaaten zu reduzieren. Gleichzeitig unterstreicht die Rechenzentrumsstrategie das Ziel der Bundesregierung, Deutschland als Standort für nachhaltige Rechenzentren zu stärken. Die Bundesregierung fördert darüber hinaus die Erforschung nachhaltiger Rechenzentrumstechnologien mit einem ganzheitlichen, sektorübergreifenden Ansatz. Dazu wird noch in diesem Jahr ein Förderaufruf zu nachhaltigen Rechenzentren veröffentlicht werden. 84. Abgeordneter Martin Erwin Renner (AfD) Welche Regelungen für mobiles Arbeiten („Home-Office“) im Inland und aus dem Ausland gelten im Geschäftsbereich des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (bitte nach oberster Bundesbehörde und nachgeordneten Behörden und Einrichtungen sowie ggf. den Sitzen in Berlin und Bonn aufschlüsseln), und wie bewertet die Bundesregierung die geltenden Regelungen im Bundeskanzleramt und den Bundesministerien insgesamt (www.bild.de/politik/inl and/homeoffice-mit-mallorca-regel-in-diesen-min isterien-muss-kein-mitarbeiter-ins-buero-6a2578d db20db0d89b658487) vor dem Hintergrund der kürzlichen Aussage des Bundeskanzlers Friedrich Merz, dass „wir mit Vier-Tage-Woche und Work- Life-Balance den Wohlstand unseres Landes nicht erhalten können“ (www.welt.de/wirtschaft/article 256111912/Friedrich-Merz-Mit-4-Tage-Woche-u nd-Work-Life-Balance-koennen-wir-den-Wohlsta nd-nicht-erhalten.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Philipp Amthor vom 17. Juni 2026 Im Geschäftsbereich des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) gelten folgende Regelungen für mobiles Arbeiten im In- und Ausland: BKM: Regelungen für mobiles Arbeiten im In- und Ausland trifft eine Dienstvereinbarung. Es gilt eine grundsätzliche Mindestpräsenz der Beschäftigten in der Dienststelle von zwei Arbeitstagen pro Woche. Mobiles Arbeiten jenseits von Dienstreisen ist innerhalb der EU, EFTA-Staaten sowie Großbritannien nach Abstimmung mit der/dem direkten Vorgesetzten an maximal fünf Arbeitstagen pro Jahr möglich. Bundesarchiv: Nach Genehmigung können Beschäftigte bis zu acht Arbeitstage pro Monat mobil arbeiten. Das dienststellenunabhängige Arbeiten ist nur im Inland möglich. Kunstverwaltung des Bundes: Beschäftigte können grundsätzlich bis zu 70 Prozent ihrer regelmäßigen Arbeitszeit im Wege des mobilen Arbeitens erbringen. Mindestens 30 Prozent sind in Präsenz in der Dienststelle zu leisten. Eine Ausübung mobilen Arbeitens aus dem Ausland ist nicht vorgesehen. Eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist heute unerlässlich. Der öffentliche Dienst in Deutschland stärkt damit seine Position als attraktiver, moderner Arbeitgeber im Wettbewerb um Fachkräfte. Durch flexible, lebensphasenorientierte Maßnahmen wird sichergestellt, dass sich Beruf und private Fürsorgepflichten nicht ausschließen. Dazu gehören auch die bedarfsgerechten Regelungen zum mobilen Arbeiten im Bundeskanzleramt und in den Bundesministerien entsprechend der Dienstvereinbarungen oder individuellen Vereinbarungen mit den Beschäftigten. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr 85. Abgeordneter Jorrit Bosch (Die Linke) Welche „Verbände(n) aus der Branche und Verbrauchervertreter“ haben am 21. Juli 2025 am „konstruktiven Austausch zu geeigneten Maßnahmen der Kosteneindämmung“ zur geplanten Reform des Führerscheinerwerbs (vom Bundesministerium für Verkehr als Stakeholder Dialog „Bezahlbarer Führerschein“ bezeichnet) neben dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr Christian Hirte und dem Staatssekretär beim Bundesministerium für Verkehr Stefan Schnorr teilgenommen (s. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 137 auf Bundestagsdrucksache 21/1482)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 17. Juni 2026 An dem Stakeholder-Dialog am 21. Juli 2025 haben teilgenommen: ACE Auto Club Europa e. V., ADAC e. V., Bundesverband deutscher Fahrschulunternehmer e. V., Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V., DEKRA e. V., Interessenverband deutscher Fahrlehrer e. V., Moving International Safety Association e. V., TÜV-Verband e. V. und Verband Innovativer Fahrschulen Deutschland VIFD e. V. 86. Abgeordneter Marcus Bühl (AfD) In welchem Umfang kommen bei der Autobahn GmbH des Bundes bei der Ertüchtigung bzw. Sanierung von Brückenbauwerken Verbundwerkstoffe zum Einsatz? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 15. Juni 2026 Verbundwerkstoffe kommen im Brückenbau bei verschiedenen Anwendungsfällen zum Einsatz. Es wird für jede Situation die passende Konstruktion mit dem entsprechenden Material gewählt, z. B. Stahlverbundbrücken, Stahlbetonbrücken und Spannbetonbrücken. Nahezu alle Brücken-Teilbauwerke im Bereich der Bundesautobahnen bestehen aus einem dieser Hauptbaustoffe. Bei einer Ertüchtigung bzw. Sanierung können die Hauptwerkstoffe einer Brückenkonstruktion nicht mehr geändert werden. Neuere Verbundwerkstoffe sind z. B. Carbonfaserkunststoffe und Glasfaserkunststoffe (GFK). Die GFK kommen u. a. bei der Brückenentwässerung zum Einsatz, vereinzelt wurden Rad- und Fußwegbrücken daraus errichtet. Bei vereinzelten Instandsetzungsmaßnahmen kam GFK zum Einsatz. 87. Abgeordneter Leon Eckert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Luftverkehrsprognose 2033 für den Flughafen München Franz-Josef-Strauß, und welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, diese Prognose der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen (vgl. www.merkur.de/lokales/erding/flughafen-muench en-ort60188/neue-prognose-fuer-flughafen-muenc hen-2033-nur-415-600-flugbewegungen-weniger- als-2007-94315506.html) Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 15. Juni 2026 Die „Verkehrsprognose für den Luftverkehr am Flughafen München im Jahr 2033 – zur Festsetzung des Lärmschutzbereichs“ kann über den Link www.munich-airport.de/passiver-schallschutz-27116143 eingesehen werden. 88. Abgeordneter Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie bewerten die Deutsche Bahn AG und die Bundesregierung die niedrigen Pünktlichkeitswerte für den Fernverkehr im neuen Bahnhof Lindau- Reutin (siehe Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 133 auf Bundestagsdrucksache 21/5933: Verspätungsaufbau in drei von bislang fünf Betriebsjahren; von mir befragtes ortskundiges Bahnpersonal sieht dringenden Bedarf an Infrastrukturausbau), und wie soll auf die offensichtlichen Infrastruktur-/ Kapazitätsmängel reagiert werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 15. Juni 2026 Die Auswertung der Verspätungsdaten für den Bahnhof Lindau-Reutin zeigt, dass im Jahr 2025 rund 72 Prozent der dort entstandenen Verspätungsminuten auf verspätete Zugübernahmen aus benachbarten Netzen zurückzuführen waren. Gegenüber dem Jahr 2024 (84 Prozent) ist dieser Anteil rückläufig, bleibt jedoch der größte Einflussfaktor. Weiter bestehen auf der Strecke Lindau–München betriebliche Herausforderungen. Insbesondere eingleisige Streckenabschnitte sowie begrenzte Kreuzungs- und Überholmöglichkeiten führen dazu, dass bereits geringfügige Fahrplanabweichungen Folgeverspätungen verursachen können. Für das Jahr 2027 ist eine signaltechnische Nachrüstung zur Nutzung des Gegengleises zwischen Lindau und Lochau-Hörbranz vorgesehen. Hierdurch sollen die Dispositionsmöglichkeiten erweitert und die betriebliche Stabilität in diesem Abschnitt verbessert werden. 89. Abgeordneter Christian Görke (Die Linke) Wie viele Aufzüge an den im Rahmen der Bahnstreckensanierung zwischen Berlin und Nauen modernisierten Bahnhöfen sollten nach Kenntnis der Bundesregierung ursprünglich bis zur Wiederinbetriebnahme der Strecke einsatzbereit sein, und bei wie vielen dieser Aufzüge konnte die geplante Inbetriebnahme nicht fristgerecht erfolgen (bitte nach Bahnhöfen, ursprünglich geplantem Fertigstellungstermin und aktuellem Termin der Inbetriebnahme aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 17. Juni 2026 Verkehrsstation Anzahl Aufzüge Ursprüngliche Nutzungsaufnahme Neue Nutzungsaufnahme Albrechtshof 2 14.06.2026 31.07.2026 Seegefeld 2 14.06.2026 14.06.2026 Falkensee 1 14.06.2026 28.08.2026 Nauen 2 14.06.2026 14.08.2026 In Seegefeld werden die funktionsfähigen Bestandsaufzüge grundgereinigt und wieder in Nutzung genommen, um die Barrierefreiheit im Bereich Albrechtshof und Seegefeld zu erhalten. Ein Austausch soll Ende 2027 erfolgen. 90. Abgeordnete Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Warnung der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), wonach Freiburg im Breisgau, nach Medienberichten, zu den Städten gehört, denen bei einem Markteintritt neuer Wettbewerber eine Abkopplung vom IC- und ICE-Fernverkehr droht, und welche Maßnahmen prüft sie, in ihrer Rolle als Vertreterin des Eigentümers Bund, der alleiniger Aktionär der Deutschen Bahn AG ist, um eine Verschlechterung der Fernverkehrsanbindung Freiburgs zu verhindern (Quelle: www.tagesschau.de/wirtschaft/verbrauch er/db-bahn-konkurrenz-italien-100.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 17. Juni 2026 Mit einem möglichen Markteintritt weiterer Anbieter im Schienenfernverkehr und den damit verbundenen Rahmenbedingungen beschäftigt sich derzeit die Bundesnetzagentur. Eine Entscheidung hierzu steht aus. Vor diesem Hintergrund sind derzeit keine Aussagen zu künftigen Verbindungen, Halten oder Fahrplankonzepten möglich. 91. Abgeordneter Pascal Meiser (Die Linke) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Umfang öffentlicher Fördermittel/Beihilfen (inklusive solcher der Europäischen Union) für die IAV GmbH – Ingenieurgesellschaft Auto und Verkehr (siehe www.iav.com/de/) inklusive deren Tochtergesellschaften mit Sitz in Deutschland (bitte ggf. die letzten 25 bekannten Fälle aufführen), und sind entsprechende Fördermittelzusagen an verbindliche Zusagen der Fördermittelempfänger zum Erhalt der jeweiligen Standorte oder zur Sicherung des jeweils bestehenden Beschäftigungsstandes gebunden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 16. Juni 2026 Die Bundesregierung hat entsprechende Förderungen ausgegeben. Thematisch sind die Fördermittel des Bundesministeriums für Verkehr der Erforschung des automatisierten Fahrens, dem Einsatz von künstlicher Intelligenz und alternativen Antriebstechnologien gewidmet. Eine Bindung der jeweiligen Fördermittelzusagen an den Erhalt von einzelnen Standorten und der Sicherung des bestehenden Beschäftigungsstandes ist nicht als Bedingung definiert. 92. Abgeordneter Ulrich von Zons (AfD) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Entwicklung der Pünktlichkeit und von Zugausfällen an den Knoten Köln Hauptbahnhof, Düsseldorf Hauptbahnhof und Dortmund Hauptbahnhof in den Jahren 2023 bis 2025 vor, und welche Ursachen werden als wesentlich benannt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 19. Juni 2026 Auf Nachfrage übermittelt die DB InfraGO AG nachfolgend die Pünktlichkeit bei Ankunft und Abfahrt für die angefragten Bahnhöfe. PÜNKTLICHKEIT KÖLN HBF 2023 2024 2025 AN 73,5 % 70,8 % 70,8 % AB 75,3 % 72,7 % 72,7 % PÜNKTLICHKEIT DÜSSELDORF HBF 2023 2024 2025 AN 71,7 % 72,0 % 67,9 % AB 73,9 % 73,9 % 71,3 % PÜNKTLICHKEIT DORTMUND HBF 2023 2024 2025 AN 70,9 % 69,2 % 62,1 % AB 74,0 % 73,0 % 69,6 % Bei den Zugausfällen handelt es sich um eine Kennzahl der Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), zu der der DB AG keine vollständige Statistik vorliegt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit 93. Abgeordneter Dr. Ingo Hahn (AfD) Welche konkreten Daten, Gutachten oder Analysen stützen nach Auffassung der Bundesregierung die Aussage des Bundesministers für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Carsten Schneider, Deutschland sei durch Umwelt- und Klimapolitik beziehungsweise durch die Arbeit des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit „wirtschaftlich kräftig gewachsen“ und moderne Umweltpolitik sei ein „Standortvorteil“, obwohl das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2023 um 0,9 Prozent und im Jahr 2024 um 0,5 Prozent sank sowie im Jahr 2025 nur um 0,2 Prozent stieg, die preisbereinigte Bruttowertschöpfung im Verarbeitenden Gewerbe in den Jahren 2023 bis 2025 jeweils zurückging und die Produktion energieintensiver Industriezweige zwischen Februar 2022 und März 2026 um 15,2 Prozent sowie die dortige Beschäftigung um 53.200 Personen sank? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 16. Juni 2026 Der Bundesumweltminister Carsten Schneider hat in seiner Rede anlässlich des 40-jährigen Bestehens des Bundesumweltministeriums ausgeführt: „Die Bilanz dieser 40 Jahre kann sich sehen lassen: Deutschland ist wirtschaftlich kräftig gewachsen – und dabei gesünder und nachhaltiger geworden. Viele Gewässer sind wieder sauber – der Rhein, die Elbe und viele andere – und sie erhalten ihre Auen und ihren natürlichen Lauf zurück.“ Die Treibhausgasemissionen konnten seit dem Jahr 1990 um 48 Prozent reduziert werden. Im selben Zeitraum ist die deutsche Wirtschaft um ca. 50 Prozent gewachsen. Die in der Frage zitierten wirtschaftlichen Daten haben vielfältige Ursachen, vor allem in veränderten geoökonomischen Bedingungen und einer Folge von externen negativen Schocks wie dem völkerrechtswidrigen russischen Angriff auf die Ukraine, der militärischen Auseinandersetzung im Nahen Osten und der daraus resultierenden fossile Energiepreiskrise sowie den Belastungen aus der US-Handelspolitik. Darüber hinaus zeigen beispielsweise die Ergebnisse des GreenTech Atlas 2025 positive Wachstumseffekte (www.umw eltbundesamt.de/publikationen/greentech-made-in-germany-2025). Demnach wuchs die Bruttowertschöpfung dieser Querschnittsbranche von 2010 bis 2023 um durchschnittlich rund 5 Prozent pro Jahr und damit deutlich dynamischer als die Gesamtwirtschaft. Die deutsche Green- Tech-Branche exportierte im Jahr 2023 Waren im Wert von 132 Mrd. Euro, mehr als 8 Prozent der deutschen Exporte. Seit dem Jahr 2019 wuchsen die deutschen GreenTech-Exporte im Vergleich zu den deutschen Gesamtexporten überproportional stark. Gemäß einer Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) im Auftrag der Bertelsmann Stiftung hatte jede dritte im Jahr 2025 ausgeschriebene Stelle einen Bezug zur Green Economy (www.bertelsmann-stiftun g.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2026/unternehmen-in-deutschland-s etzen-immer-staerker-auf-die-green-economy#detail-content-279732-3). Insgesamt schrieben Unternehmen im Jahr 2025 rund 2,9 Millionen Stellen in der Green Economy aus. Im Jahr 2019 waren es noch 1,9 Millionen. Besonders deutlich zeigt sich demnach die Relevanz der Green Economy in der Industrie. 44 Prozent der von Industrieunternehmen ausgeschriebenen Stellen hatten im Jahr 2025 einen Nachhaltigkeitsbezug. Das zeigt, dass Berufe mit Nachhaltigkeitsbezug zunehmend Teil industrieller Zukunftsstrategien werden und damit zum industriellen Erfolg beitragen. 94. Abgeordneter Stefan Seidler (fraktionslos) Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer nationalen und europäischen Verpflichtungen im Natur- und Klimaschutz sowie der Bedeutung ehrenamtlichen Engagements die Praxis, dass die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes von ehrenamtlich tätigen Organisationen Gebühren und Nutzungsentgelte für Maßnahmen zur Wiederherstellung von Seegraswiesen in der Ostsee erhebt (vgl. www.shz.de/deu tschland-welt/schleswig-holstein/artikel/seegraswi esen-in-der-ostsee-buerokratie-stoppt-neuansiedlu ng-50542545), und beabsichtigt sie, Maßnahmen zu ergreifen, um bürokratische Hürden und finanzielle Belastungen für entsprechende Renaturierungsprojekte kurzfristig abzubauen, und wenn ja, welche konkret? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Bettina Hagedorn vom 16. Juni 2026 Die genannte Thematik bei einem Projekt zur Renaturierung von Seegraswiesen, das im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz der Bundesregierung gefördert wird, ist der Bundesregierung bekannt. Das Bundesumweltministerium steht dazu mit dem zuständigen Bundesverkehrsministerium (BMV) bereits in engem Kontakt. Nach Informationen aus dem Umweltministerium Schleswig-Holstein (UM SH) zog es die GDWS (Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt) in Erwägung, für die Anpflanzung von Seegraswiesen privatrechtliche Nutzungsverträge für die Flächen zu verlangen. Dieser Weg könnte nach Einschätzung des UM SH mit erheblichen Nutzungsentgelten verbunden sein, die dem Etat des Bundesverkehrsministeriums als Einnahme zustünden. Als zuständiges Ressort für die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes hat das BMV zugesagt, zügig nach einer Lösung zu suchen. Das Ziel ist, diese Renaturierung von Seegraswiesen als Ausnahme zuzulassen. Die Bundesregierung strebt eine schnelle und unbürokratische Lösung an, die es dem Seegraswiesen-Projekt zeitnah ermöglicht, seine Arbeit für den Naturschutz fortzusetzen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit 95. Abgeordneter Hauke Finger (AfD) Wie viele Familienangehörige türkischer gesetzlich Krankenversicherter waren im Jahr 2025 nach § 10 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) beitragsfrei mitversichert, und welche Gesamtkosten und Durchschnittskosten pro Person entstanden den Krankenkassen dabei? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 16. Juni 2026 Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. In der amtlichen Statistik der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erfolgt keine Erfassung der Versicherten sowie der Ausgaben getrennt nach der Staatsangehörigkeit. Des Weiteren erfolgt in der amtlichen Statistik der GKV keine Erfassung der Ausgaben getrennt nach dem Versicherungsstatus. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/4905 und die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/5908 verwiesen. 96. Abgeordnete Carina Schießl (AfD) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeit aus der angekündigten Schließung der auf suchtkranke Minderjährige spezialisierten Dietrich Bonhoeffer Klinik in Ahlhorn zum 30. Juni 2026 für die bundesweite Versorgung mit stationären medizinischen Rehabilitationsangeboten für suchtkranke Kinder und Jugendliche, insbesondere vor dem Hintergrund der nach Medienberichten des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen angeführten Reduzierung entsprechender Plätze von bundesweit 85 auf 25 (Quelle: ZDFheute, 12. Mai 2026), und welche gesetzgeberischen, finanzierungsbezogenen oder koordinierenden Maßnahmen prüft oder plant sie im Bereich der bundesrechtlich geregelten medizinischen Rehabilitation, um eine bedarfsgerechte, flächendeckende und altersgerechte Versorgung suchtkranker Minderjähriger sicherzustellen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 19. Juni 2026 Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 219 der Abgeordneten Heidi Reichinnek auf Bundestagsdrucksache 21/5249 verwiesen. 97. Abgeordnete Carina Schießl (AfD) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den von der französischen Arzneimittelbehörde verhängten finanziellen Sanktionen gegen Novo Nordisk und Lilly France wegen an die breite Öffentlichkeit gerichteter Werbung für verschreibungspflichtige Adipositas-Arzneimittel (Quelle: Deutsches Ärzteblatt, „Abnehmspritzen: Millionenstrafe in Frankreich wegen irreführender Werbung“, 4. Mai 2026), und sieht sie vor dem Hintergrund des Publikumswerbeverbots für verschreibungspflichtige Arzneimittel nach § 10 des Heilmittelwerbegesetzes rechtlichen oder regulatorischen Handlungsbedarf, um als Krankheitsaufklärung ausgestaltete Werbemaßnahmen für solche Arzneimittel, insbesondere mit Blick auf Risiken einer nicht medizinisch indizierten Anwendung zur Gewichtsreduktion, wirksamer zu verhindern? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 19. Juni 2026 Die Öffentlichkeitswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist gemäß § 10 Absatz 1 des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (HWG) in Übereinstimmung mit den Vorgaben aus dem europäischen Recht verboten (Artikel 88 Absatz 1 der Richtlinie 2001/83/EG). Nach § 10 Absatz 1 HWG darf für verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht außerhalb der Fachkreise (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Personen, die erlaubterweise mit diesen Arzneimittel Handel treiben) geworben werden, d. h., eine allgemeine Publikumswerbung – auch über Social-Media-Plattformen – für verschreibungspflichtige Arzneimittel wie die „Abnehmspritze“ ist verboten. Für den Vollzug der heilmittelwerberechtlichen Vorschriften sind die Behörden der Länder zuständig. Verstöße gegen die Vorgaben des HWG können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahnde

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