Kurzzeitige Stromausfälle und deren wirtschaftliche Auswirkungen auf Unternehmen in Deutschland
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Kurzzeitige Stromausfälle und deren wirtschaftliche Auswirkungen auf Unternehmen in Deutschland
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1781
21. Wahlperiode 23.09.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Steffen Kotré, René Springer, Leif-Erik Holm, Bernd Schattner,
Marc Bernhard, Christian Reck, Stefan Henze und der Fraktion der AfD
Kurzzeitige Stromausfälle und deren wirtschaftliche Auswirkungen auf
Unternehmen in Deutschland
Der Umbau der deutschen Energieversorgung und die gleichzeitige Abkehr von
der Kohle- und Kernenergieverstromung führen zu tiefgreifenden strukturellen
Veränderungen des Energiesystems. Dabei sehen sich Unternehmen nicht nur
mit deutlich gestiegenen Strompreisen konfrontiert, sondern zunehmend auch
mit Problemen in der Netzstabilität. Neben den hohen Energiekosten nehmen
insbesondere kurzzeitige Stromunterbrechungen zu, die zusätzliche finanzielle
und organisatorische Belastungen für Unternehmen verursachen und deren
internationale Wettbewerbsfähigkeit gefährden. Laut einer Sonderauswertung des
IHK-Energiewendebarometers (IHK = Industrie- und Handelskammer) 2024
berichten mittlerweile fast ein Drittel der Industriebetriebe von Problemen
durch Stromunterbrechungen. Besonders besorgniserregend ist der Anstieg der
von Stromausfällen unter drei Minuten betroffenen Betriebe: von 10 Prozent im
Jahr 2021 auf 16 Prozent im Jahr 2024. Schon Unterbrechungen im
Sekundenbereich können empfindliche Produktionsprozesse stören und führen teilweise
zu erheblichen finanziellen Schäden. Nach Angaben der Deutschen Industrie-
und Handelskammer (DIHK) verzeichnet rund die Hälfte der betroffenen
Unternehmen zusätzliche Kosten, etwa durch Produktionsausfälle,
Maschinenschäden oder Stillstände von IT-Systemen. Diese finanziellen Belastungen
liegen häufig zwischen 10 000 und 50 000 Euro, können aber im Einzelfall sogar
mehr als 100 000 Euro erreichen (www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/aktuell
e-informationen/unternehmen-leiden-immer-haeufiger-unter-stromausfaellen-1
27272).
Besonders problematisch ist nach Auffassung der Fragesteller, dass
Stromausfälle mit einer Dauer von weniger als drei Minuten derzeit von der
Bundesnetzagentur nicht erfasst werden. Diese Unterbrechungen fließen auch nicht in den
international anerkannten SAIDI-Wert (SAIDI = System Average Interruption
Duration Index) ein, der als Maßstab für die Spannungsqualität im Stromnetz
dient (www.bundesnetzagentur.de/SAIDI-Strom). Eine vollständige und
belastbare Datengrundlage zu kurzzeitigen Stromausfällen fehlt damit bislang.
Zwar werden solche Ausfälle in der Störungs- und Verfügbarkeitsstatistik des
VDE/FNN (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik/Forum
Netztechnik/Netzbetrieb im VDE) abgebildet, doch basieren diese Angaben auf
freiwilligen Meldungen der Netzbetreiber und decken lediglich rund 75 Prozent
des deutschen Stromnetzes ab. Eine verbindliche und umfassende
Datenerhebung existiert somit nicht (www.vde.com/de/fnn/arbeitsgebiete/versorgungsqua
litaet/versorgungszuverlaessigkeit).
Angesichts der zunehmenden wirtschaftlichen Bedeutung kurzzeitiger
Stromausfälle halten die Fragesteller eine umfassendere und verbindlichere Erfassung
und Auswertung solcher Störungen für dringend geboten, um deren Ursachen
besser nachvollziehen, wirtschaftliche Folgen abschätzen und ggf. gezielt
Gegenmaßnahmen entwickeln zu können.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Stromausfälle gab es in Deutschland in den Jahren von 2020 bis
2024 jeweils im Millisekundenbereich, im Sekundenbereich, zwischen
einer und drei Minuten sowie von mehr als drei Minuten, und wie viele
derartige Ausfälle gab es im Jahr 2011 (bitte die Periode von 2020 bis
2024 insgesamt sowie jedes Jahr getrennt ausweisen)?
2. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2020 ggf.
ergriffen, um die Zahl solcher Unterbrechungen zu reduzieren?
3. Liegen der Bundesregierung Daten darüber vor, in welchen Regionen
Deutschlands besonders häufig Kurzunterbrechungen auftreten, und wenn
ja, welche sind die zehn Landkreise bzw. kreisfreien Städte mit den
meisten Kurzunterbrechungen in den Jahren 2011, 2020, 2023 und 2024 (bitte
für jedes Jahr getrennt ausweisen)?
4. Liegen der Bundesregierung Prognosen zur Entwicklung der Netzqualität
und Versorgungszuverlässigkeit bis 2030 vor, und wenn ja, wie wird sich
die Zahl kurzzeitiger Unterbrechungen voraussichtlich bis 2030
entwickeln?
5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die
volkswirtschaftlichen Schäden vor, die durch Stromunterbrechungen unter drei
Minuten jährlich entstehen, und wie hoch fielen die Schäden seit dem Jahr
2011 aus (bitte für jedes Jahr getrennt ausweisen)?
6. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, in welchen Branchen
besonders hohe Schäden durch Stromunterbrechungen entstehen, und wenn ja,
welche fünf Branchen hatten in den Jahren 2011, 2020, 2023 und 2024
aufgrund von Stromunterbrechungen die meisten Schäden zu beklagen
(wenn ja, bitte Branchen nach der Höhe der Schadenssumme auflisten und
für jedes Jahr getrennt ausweisen)?
7. Welche gesetzlichen Regelungen bestehen aktuell für Unternehmen und
Privatpersonen, um Entschädigungen bei Stromausfällen geltend zu
machen, und ab welcher Mindestdauer der Unterbrechung greifen diese?
8. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, in welchem
Umfang Unternehmen in Deutschland in den vergangenen fünf Jahren
finanzielle Schäden durch kurzzeitige Stromausfälle erlitten haben, ohne einen
Entschädigungsanspruch geltend machen zu können (wenn ja, bitte
insgesamt sowie für jedes Jahr getrennt ausweisen)?
9. Welche jährlichen Kosten entstanden den Stromnetzbetreibern nach
Kenntnis der Bundesregierung durch Übermittlung von Daten zu
Versorgungsunterbrechungen an die Bundesnetzagentur beispielsweise zur
Ermittlung des SAIDI-Werts seit 2020?
10. Plant die Bundesregierung, Stromunterbrechungen unter drei Minuten
zukünftig zu erfassen bzw. Netzbetreiber zur Übermittlung der
erforderlichen Daten zu verpflichten, um eine Kennzahl analog zum SAIDI-Wert
für Kurzzeitunterbrechungen zu veröffentlichen?
a) Wenn ja, wann soll dies umgesetzt werden?
b) Wenn nein, welche Hindernisse sieht sie bei der Erfassung von
Kurzzeitstromunterbrechungen?
11. Plant die Bundesregierung, die bestehenden Entschädigungsregelungen
dahin gehend zu überprüfen, ob auch Stromunterbrechungen unter drei
Minuten künftig erfasst werden sollen?
12. Fließen die wirtschaftlichen Schäden durch Kurzunterbrechungen in die
energiepolitischen und industriepolitischen Strategien der
Bundesregierung ein, und wenn ja, inwiefern?
13. Warum erfasst die Bundesnetzagentur derzeit nur Stromausfälle mit einer
Dauer von mehr als drei Minuten und nicht auch Unterbrechungen
darunter (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
14. Welche gesetzlichen Vorgaben bestehen derzeit für Netzbetreiber
hinsichtlich der Meldepflicht von Stromausfällen?
15. Welche Überlegungen gibt es ggf. seitens der Bundesregierung dazu, die
gesetzlichen Grundlagen (§ 52 des Energiewirtschaftsgesetzes – EnWG)
dahin gehend zu ändern, dass auch Stromausfälle unter drei Minuten
verpflichtend erfasst werden?
16. Plant die Bundesregierung, die bestehende Zusammenarbeit zwischen der
Bundesnetzagentur und dem VDE/FNN dahin gehend zu erweitern, dass
die Erfassung von Stromunterbrechungen unter drei Minuten
verpflichtend für alle Netzbetreiber wird, um eine vollständige und belastbare
Datenbasis zu schaffen?
17. Hat sich die Bundesregierung zu der Praxis, dass Daten über
Kurzunterbrechungen bislang nur auf freiwilliger Basis vom VDE/FNN erhoben
werden und damit rund 25 Prozent des Stromnetzes nicht erfasst sind, eine
eigene Positionierung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese?
18. Hält die Bundesregierung die Einführung eines zusätzlichen Monitoring-
Instruments für notwendig, um die Häufigkeit und die Auswirkungen
solcher Kurzstörungen systematisch zu erfassen und wirtschaftlich zu
bewerten, und wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 22. September 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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