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Schriftliche Frage 66 von Knuth Meyer- Soltau (AfD): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Strafverfahren zu beschleunigen und gleichzeitig die rechtsstaatlichen Verfahrensgarantien fü…

dip / schriftliche_frage 14.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

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Schriftliche Frage 66 von Knuth Meyer- Soltau (AfD): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Strafverfahren zu beschleunigen und gleichzeitig die rechtsstaatlichen Verfahrensgarantien fü… Frage 66 (Knuth Meyer- Soltau, AfD): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Strafverfahren zu beschleunigen und gleichzeitig die rechtsstaatlichen Verfahrensgarantien für alle Beteiligten zu gewährleisten? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 11. August 2026: Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, Strafverfahren durch eine Kombination aus mehr Personal, Digitalisierung und Verfahrensreformen zu beschleunigen. Im Juni 2026 haben Bund und Länder den Pakt für den Rechtsstaat beschlossen. Der Bund stellt finanzielle Mittel bereit, damit die Länder zusätzliche Stellen, insbesondere für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte schaffen können. Hierdurch sollen Verfahrensrückstände abgebaut und die Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Zudem werden Bund und Länder zentrale ebenenübergreifende Digitalisierungsvorhaben zügig umsetzen und Chancen der Künstlichen Intelligenz verantwortungsvoll nutzen. Darüber hinaus erarbeitet die von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz im September 2025 eingesetzte Expertenkommission aus Wissenschaft und Praxis unter Beteiligung der Länder Vorschläge für eine grundlegende Überarbeitung der Strafprozessordnung, um Strafverfahren effizienter zu gestalten. Es sollen insbesondere Vorschläge für eine Effektivierung der strafgerichtlichen Hauptverhandlung unter Wahrung der Rechte von Beschuldigten und Opfern erarbeitet werden. Die Kommission soll zum Ende des Jahres 2026 ihren Abschlussbericht vorlegen, damit die Ergebnisse noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden können.

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