Schriftliche Frage 67 von Knuth Meyer- Soltau (AfD): Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die konsequente Verfolgung von Gewalt- und Sexualdelikten weiter zu verbessern?
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
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Schriftliche Frage 67 von Knuth Meyer- Soltau (AfD): Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die konsequente Verfolgung von Gewalt- und Sexualdelikten weiter zu verbessern?
Frage 67 (Knuth Meyer- Soltau, AfD):
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die konsequente Verfolgung von Gewalt- und Sexualdelikten weiter zu verbessern?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 11. August 2026:
Die Bundesregierung hat zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die konsequente Verfolgung von Gewalt- und Sexualdelikten zu verbessern. Unter anderem wurden die folgenden Gesetzentwürfe vorgelegt: • Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes vor Menschenhandel und sexueller Ausbeutung, • Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen, • Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt, • Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren, • Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung und • Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 24. Juli 2026 auf die Kleine Anfrage „Zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1385 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt mit Blick auf digitale geschlechtsspezifische Gewalt“ (Bundestagsdrucksache 21/7330) Bezug genommen. Darüber hinaus haben sich Bund und Länder im Juni 2026 auf einen neuen Pakt für den Rechtsstaat geeinigt. Durch eine Kombination aus personeller Stärkung und erweiterter Digitalisierung der Justiz sowie Verfahrensreformen soll der Bestand offener Strafverfahren besser bewältigt und der Rechtsstaat gestärkt werden.
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