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Schriftliche Frage 67 von Knuth Meyer- Soltau (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die strafrechtliche Erfassung digitaler Delikte mit jugendtypischem Bezug – etwa Beleidigungsdelikte (§§ 18…

dip / schriftliche_frage 19.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

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Schriftliche Frage 67 von Knuth Meyer- Soltau (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die strafrechtliche Erfassung digitaler Delikte mit jugendtypischem Bezug – etwa Beleidigungsdelikte (§§ 18… Frage 67 (Knuth Meyer- Soltau, AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die strafrechtliche Erfassung digitaler Delikte mit jugendtypischem Bezug – etwa Beleidigungsdelikte (§§ 185 ff. des Strafgesetzbuches – StGB), Nachstellung (§ 238 StGB), Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB), Ausspähen und Abfangen von Daten (§§ 202a ff. StGB) sowie (digitale) Erpressung (§ 253 StGB) –, und sieht sie Anpassungsbedarf im materiellen Strafrecht oder im jugendstrafrechtlichen Reaktionsinstrumentarium (z. B. erzieherische Auflagen mit Medienbezug)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 15. Juni 2026: Die Straftatbestände des Strafgesetzbuches sind technikneutral formuliert und finden daher auch bei Verwendung digitaler Mittel Anwendung. Unabhängig davon beobachtet die Bundesregierung die Entwicklungen im Bereich der Kriminalität auch im digitalen Raum fortlaufend und prüft in diesem Zusammenhang etwaigen rechtlichen Anpassungsbedarf. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im April 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (abrufbar unter www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzg ebung/RefE/RefE_GgdG.pdf?_blob=publicationFile&v=2) vorgelegt, der unter anderem strafrechtliche Anpassungen vorsieht. Das Jugendstrafrecht bietet bereits eine breite Palette potentieller Sanktionsmaßnahmen, um im Einzelfall angemessen auf eine Straftat zu reagieren und erzieherisch auf den jungen Täter einwirken zu können.

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