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Schriftliche Frage 5 von Jan van Aken (DIE LINKE): Ist der Eigentumsübergang des Geländes des ehemaligen KZ-Außenlagers Halle 24 in Ludwigsfelde, Brandenburg (Flur 3, Flurstücke 444/6, 781 un…

dip / schriftliche_frage 12.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 5 von Jan van Aken (DIE LINKE): Ist der Eigentumsübergang des Geländes des ehemaligen KZ-Außenlagers Halle 24 in Ludwigsfelde, Brandenburg (Flur 3, Flurstücke 444/6, 781 un… Frage 5 (Jan van Aken, Die Linke): Ist der Eigentumsübergang des Geländes des ehemaligen KZ-Außenlagers Halle 24 in Ludwigsfelde, Brandenburg (Flur 3, Flurstücke 444/6, 781 und 799 je teilweise) von der bundeseigenen Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH (GESA) an einen privatwirtschaftlichen Käufer abgeschlossen (www.berline r-zeitung.de/article/ludwigsfelde-was-wird-aus-de m-gelaende-der-deutschlandhalle-10030344), und wenn ja, in welcher Höhe wurden oder werden Einnahmen durch den Verkauf erzielt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 11. Juni 2026: Der Verkauf des von Ihnen angesprochen Geländes in Ludwigsfelde, Brandenburg (Flur 3, Flurstücke 444/6, 781, 782 und 799) ist Anfang des Jahres notariell beurkundet worden. Seitens der Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH (GESA) wurde in dem noch laufenden Verkaufsfall mit dem privatwirtschaftlichen Käufer Stillschweigen über die Höhe des Kaufpreises vereinbart.

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