Risiken für landwirtschaftliche Betriebe durch geänderte Tierwohlverträge im Lebensmitteleinzelhandel (Antwort zu Drs. 21/7273)
Text
Risiken für landwirtschaftliche Betriebe durch geänderte Tierwohlverträge im Lebensmitteleinzelhandel (Antwort zu Drs. 21/7273)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7479
21. Wahlperiode 04.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bernd Schattner, Stephan Protschka,
Peter Felser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7273 –
Risiken für landwirtschaftliche Betriebe durch geänderte Tierwohlverträge im
Lebensmitteleinzelhandel
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die landwirtschaftliche Tierhaltung in
Deutschland hin zu höheren Tierwohlstandards umzubauen. Hierzu gehören
unter anderem die staatliche Tierhaltungskennzeichnung, Förderprogramme
für Stallumbauten sowie politische Erwartungen an den
Lebensmitteleinzelhandel, Fleisch aus höheren Haltungsformen verlässlich zu vermarkten (www.
bmleh.de/DE/themen/tiere/umbau-tierhaltung/umbau-tierhaltung_node.html).
Investitionen in höhere Haltungsformen sind für landwirtschaftliche Betriebe
mit erheblichen finanziellen, baulichen und genehmigungsrechtlichen
Verpflichtungen verbunden. Sie setzen voraus, dass Abnahme-, Preis- und
Vermarktungszusagen über längere Zeiträume belastbar sind. Dies gilt
insbesondere in der Schweinehaltung, in der Stallumbauten oder Neubauten häufig nur
auf Grundlage mehrjähriger Finanzierungs- und Vermarktungskonzepte
möglich sind (www.landwirtschaft.de/wirtschaft/beruf-und-betrieb/
landwirtschaftals-beruf/schweinehaltung-warum-geben-immer-mehr-betriebe-auf).
Nach Medienberichten hat Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen bestehende
Verträge mit Schweinemästern und Ferkelerzeugern im Programm
„Bauernschätze“ beziehungsweise für Tiere der Haltungsform 3 gekündigt oder auf
neue Konditionen umgestellt. Während das Programm zuvor als langfristige
regionale Partnerschaft mit gesicherten Abnahmemengen und einer vom
Notierungspreis gelösten Bezahlung dargestellt worden sei, soll die Vergütung
künftig stärker an die Notierung der Vereinigung der Erzeugergemeinschaften
für Vieh und Fleisch angebunden und durch Zuschläge ergänzt werden (www.
wochenblatt-dlv.de/maerkte/edeka-kuendigt-tierwohl-vertraege-schweinemaes
ter-schlagen-alarm-585456).
Der Vorgang wirft bei den Fragestellern grundsätzliche Fragen zur
Verlässlichkeit privater Tierwohlprogramme, zur wirtschaftlichen Absicherung
investierender Tierhalter und zur Verantwortung der Bundesregierung für die
Rahmenbedingungen des politisch gewünschten Umbaus der Nutztierhaltung auf.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat vom 4. August 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Kündigung,
Nichtverlängerung oder wesentlichen Änderung bestehender Tierwohl-,
Abnahmeoder Vergütungsverträge zwischen Lebensmitteleinzelhandel,
Schlachtunternehmen, Vermarktern und landwirtschaftlichen Betrieben in der
Schweinehaltung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte
gegebenenfalls jeweils nach Unternehmen, Programm, Haltungsform, betroffener
Region und Art der Vertragsänderung darstellen, soweit der
Bundesregierung entsprechende Informationen vorliegen)?
Der Bundesregierung liegen keine derartigen Informationen vor. Die
Marktbeteiligten verhandeln ihre Verträge eigenverantwortlich und sind gegenüber
staatlichen Stellen nicht rechenschaftspflichtig.
2. Hat die Bundesregierung Kenntnis von dem in Medienberichten
dargestellten Vorgang, wonach Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen
Verträge mit Schweinemästern und Ferkelerzeugern im Programm
„Bauernschätze“ beziehungsweise für Tiere der Haltungsform 3 gekündigt oder
auf neue Konditionen umgestellt haben soll (www.wochenblatt-dlv.de/m
aerkte/edeka-kuendigt-tierwohl-vertraege-schweinemaester-schlagen-alar
m-585456)?
a) Wenn ja, hat die Bundesregierung hierzu Kontakt mit Edeka,
betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben, Erzeugergemeinschaften,
Bauernverbänden, Schlachtunternehmen oder Landesbehörden
aufgenommen, und wenn ja, wann, mit wem und mit welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 2 bis 2b werden zusammen beantwortet.
Der Bundessregierung liegen keine Kenntnisse oder weitergehenden
Informationen zu den Medienberichten vor. Verträge zwischen den genannten Akteuren
sind grundsätzlich privatrechtlicher Natur. Die Bundesregierung ist weder im
Vorfeld noch im Nachgang in deren Ausgestaltung und Umsetzung
eingebunden.
3. Hat sich die Bundesregierung zu dem in Frage 2 genannten Vorgang mit
Blick auf die Investitionssicherheit landwirtschaftlicher Betriebe, die im
Vertrauen auf höhere Haltungsformen, langfristige Abnahmezusagen
oder besondere Vergütungsmodelle investiert haben, eine eigene
Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit
landwirtschaftlicher Betriebe durch eine zukunftsfähige Investitionsförderung sowie die
Weiterentwicklung verlässlicher Rahmenbedingungen für eine wirtschaftlich
tragfähige Tierhaltung in Deutschland zu stärken. Die Einschätzung der
langfristigen Rentabilität des individuellen betriebswirtschaftlichen Konzeptes kann
der Staat nicht gewährleisten.
4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls darüber, wie
viele landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland in den vergangenen
zehn Jahren in Stallumbauten, Erweiterungen oder Neubauten zur
Erreichung höherer Haltungsstandards investiert haben (bitte nach Jahren,
Tierarten, Haltungsformen und Bundesländern aufschlüsseln)?
Nicht geförderte Stallumbauten werden von der Bundesregierung nicht zentral
erfasst.
Investitionen in besonders tiergerechte Stallumbauten, -erweiterungen oder
-neubauten können im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“ (GAK) gefördert werden. Für die Umsetzung der Förderung sind die
Länder zuständig. Der Bund beteiligt sich mit 60 Prozent an den förderfähigen
Ausgaben. Die Länder berichten jährlich im Rahmen der GAK-
Berichterstattung über die Anzahl der geförderten Betriebe, differenziert nach Tierarten und
Jahren je Bundesland. Die entsprechenden Berichte werden auf der
Internetseite des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
(BMLEH) unter www.bmel-statistik.de/laendlicher-raum-foerderungen/gemein
schaftsaufgabe-zur-verbesserung-der-agrarstruktur-und-des-kuestenschutzes
veröffentlicht..
Mit dem Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung (BUT) werden besonders
tiergerechte Stallneubauten und -umbauten in der Schweinehaltung gefördert.
Im BUT wurden im Jahr 2024 162, im Jahr 2025 178 und im Jahr 2026 314
Anträge auf investive Förderung gestellt (Stand: 29. Juli 2026). Anträge
können hier noch bis zum 31. August 2026 gestellt werden. Ab September 2026 ist
die investive Förderung im Rahmen der GAK weiterhin möglich.
5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über das
durchschnittliche Investitionsvolumen landwirtschaftlicher Betriebe für
Stallumbauten oder Neubauten zur Erreichung höherer Haltungsformen
in der Schweinehaltung (bitte, soweit möglich, getrennt nach
Ferkelerzeugung, Schweinemast und Sauenhaltung darstellen)?
Sektorale Daten dieser Art liegen der Bundesregierung nicht vor.
6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls darüber
vor, welche Mehrkosten je Tier beziehungsweise je Kilogramm Fleisch
bei der Erzeugung nach höheren Haltungsformen gegenüber niedrigeren
Haltungsformen entstehen (bitte nach Tierarten und Haltungsformen
darstellen)?
Der Bundesregierung liegen keine derartigen Informationen vor.
7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls darüber, ob
und in welchem Umfang diese Mehrkosten derzeit über Marktpreise,
Zuschläge, Tierwohlprogramme oder staatliche Förderung gedeckt werden?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, in welchem
Umfang die laufenden Mehrkosten für höhere Tierhaltungsstandards über
Marktpreise, Zuschläge oder Tierwohlprogramme gedeckt werden. Informationen
über den Inhalt privatrechtlicher Verträge zwischen Marktteilnehmenden
werden in der Regel nicht veröffentlicht. Staatliche Fördermaßnahmen dienen der
Unterstützung von Investitionen und nicht der dauerhaften Deckung laufender
Mehrkosten.
8. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Betriebe, die
an privaten Tierwohlprogrammen des Lebensmitteleinzelhandels
teilnehmen, in den vergangenen zehn Jahren mit Bundesmitteln beim
Stallumbau oder Neubau gefördert wurden, und wenn ja, welche Erkenntnisse
sind dies (bitte gegebenenfalls jeweils nach Förderprogramm, Jahr,
Tierart, Haltungsform, Zahl der Betriebe und Fördersumme aufschlüsseln)?
Für die GAK und das BUT liegen der Bundesregierung hierzu keine
Erkenntnisse vor.
9. Prüft die Bundesregierung bei der Förderung von Stallumbauten oder
Neubauten, ob für die geförderten Betriebe langfristig tragfähige
Abnahme- und Vergütungsmodelle bestehen?
a) Wenn ja, wie erfolgt diese Prüfung?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 9 bis 9b werden zusammen beantwortet.
Im Agrarinvestitionsförderungsprogramm der GAK ist der Nachweis eines
Investitionskonzeptes Fördervoraussetzung. Für die Umsetzung der Förderung
sind die Länder zuständig. Demnach erfolgt durch die Bundesregierung keine
Prüfung langfristig tragfähiger Abnahme- und Vergütungsmodelle.
Auch im Rahmen des BUT erfolgt durch die Bundesregierung keine Prüfung
langfristig tragfähiger Abnahme- und Vergütungsmodelle. Die Prüfung
langfristig tragfähiger Abnahme- und Vergütungsmodelle liegt in der
unternehmerischen Verantwortung der Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter.
10. Welche Folgen hat es nach Auffassung der Bundesregierung für die
Zielerreichung staatlicher Tierwohlpolitik, wenn landwirtschaftliche Betriebe
nach geförderten oder politisch angereizten Investitionen keine
auskömmliche Vergütung für höhere Haltungsstandards erzielen können?
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, verlässliche Rahmenbedingungen für
eine wirtschaftlich tragfähige Tierhaltung in Deutschland zu stärken und
weiterzuentwickeln. Denn für die Umsetzung höherer Haltungsstandards ist es
grundsätzlich von Bedeutung, dass Investitionen der Betriebe unter
wirtschaftlich tragfähigen Bedingungen erfolgen können. Die langfristige Rentabilität
einzelner Betriebe hängt jedoch von einer Vielzahl betrieblicher und
marktbezogener Faktoren ab, die sich einer staatlichen Einflussnahme entziehen. Eine
auskömmliche Vergütung höherer Haltungsstandards ist daher maßgeblich von
der Entwicklung des Marktes sowie den Entscheidungen der
Marktteilnehmenden abhängig.
11. Welche Verantwortung sieht die Bundesregierung gegebenenfalls für den
Fall, dass landwirtschaftliche Betriebe im Vertrauen in politisch
gewünschte höhere Haltungsformen investieren, sie die entstehenden
Mehrkosten anschließend aber nicht dauerhaft über den Markt erlösen
können?
Die Bundesregierung sieht ihre Verantwortung darin, geeignete
Rahmenbedingungen für eine wirtschaftlich tragfähige und tiergerechte Nutztierhaltung zu
schaffen und weiterzuentwickeln. Die Entscheidung über Investitionen sowie
deren wirtschaftlicher Erfolg hängen von einer Vielzahl betrieblicher und
marktbezogener Faktoren ab und liegen in der Verantwortung der jeweiligen
Unternehmen. Eine Gewähr für die dauerhafte Refinanzierung von
Investitionen über den Markt kann die Bundesregierung nicht übernehmen.
12. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um landwirtschaftliche
Betriebe, die in höhere Haltungsformen investiert haben, besser gegen
nachträgliche Änderungen von Abnahme-, Preis- oder
Vergütungsbedingungen abzusichern?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant?
b) Wenn nein, warum sieht die Bundesregierung keinen
Handlungsbedarf?
Die Fragen 12 bis 12b werden zusammen beantwortet.
Die Preisbildung für Agrarerzeugnisse erfolgt grundsätzlich am Markt.
Staatliche Eingriffe der Bundesregierung in die Preisbildung sind hingegen nicht
vorgesehen. Markteingriffe sind der Europäischen Kommission lediglich für
Fälle eines Marktversagens oder ein Bestehen erheblicher Markverzerrungen
vorbehalten.
Demnach plant die Bundesregierung keine Maßnahmen zur Absicherung
landwirtschaftlicher Betriebe gegen nachträgliche Änderungen privatrechtlich
vereinbarter Abnahme-, Preis- oder Vergütungsbedingungen.
13. Welche Erwartungen richtet die Bundesregierung gegebenenfalls an den
Lebensmitteleinzelhandel hinsichtlich der dauerhaften Vermarktung und
Finanzierung höherer Haltungsformen, damit höhere Tierwohlstandards
nicht einseitig zu wirtschaftlichen Risiken landwirtschaftlicher Betriebe
werden?
Die Marktbeteiligten verhandeln die Preise eigenverantwortlich untereinander.
Auch in höheren Haltungsstufen kann es zu Marktschwankungen kommen.
Eine Abnahmegarantie gibt es auch im Bereich höherer Haltungsstufen nicht.
14. Hat die Bundesregierung seit Beginn der laufenden Wahlperiode
Gespräche mit Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels über die
Vermarktung von Fleisch aus höheren Haltungsformen geführt (bitte Datum,
Teilnehmer, Thema und Ergebnis der Gespräche angeben)?
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und
Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister
sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im
Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von
Akteurinnen und Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Eine Verpflichtung zur
Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren Ergebnisse – einschließlich
Telefonate – besteht nicht (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung
zu der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
18/1174), und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht
durchgeführt. Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die
nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der
vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und
Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig.
Es werden Gespräche mit Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels über die
Vermarktung von Fleisch aus höheren Haltungsformen von der
Staatssekretärsebene bis zur Bundesministerebene und dem Bundeskanzler erfasst, die
persönlich oder digital zeitlich fixiert wurden. Der Zeitpunkt der Erfassung endet mit
dem Tag der Einreichung der Kleinen Anfrage, mithin dem 22. Juli 2026.
Insgesamt gab es dazu bis zum Stichtag 22. Juli 2026 drei Treffen der
Bundesregierung mit Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels seit dem 25. März
2025 (davon des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und
Heimat drei Treffen, die übrigen Bundesministerien hatten keine Gespräche mit
Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels).
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Datum Teilnehmende Thema und Ergebnis
3. November 2025 Bundesminister Alois Rainer und ein weiterer
Mitarbeiter des BMLEH,
Vorstandsvorsitzender EDEKA Zentrale Stiftung & CO. KG
Telefonat mit Austausch zum
Thema: Reform der
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
inklusive Ausweitung auf weitere
Vertriebskanäle; Orientierung an
bereits etabliertem
Kennzeichnungssystem
3. November 2025 Bundesminister Alois Rainer,
Parlamentarische Staatssekretärin Silvia Breher, Leiterin
der Abteilung „Ernährung,
Ernährungssicherung, Gesundheitlicher Verbraucherschutz“
und fünf weitere Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des BMLEH, Vertreter von EDE-
KA: Vorstandsvorsitzender und ein weiterer
Mitarbeiter von EDEKA, Vertreterinnen und
Vertreter von REWE: Vorstandsmitglied und
eine weitere Mitarbeiterin von REWE,
Vertreter von Aldi Süd: Mitglied des
Verwaltungsrates und ein weiterer Mitarbeiter von
Aldi Süd, Vertreterinnen und Vertreter von
Aldi Nord: Vorstandsmitglied und ein
weitere Mitarbeiterin von Aldi Nord sowie
Vertreterinnen und Vertreter der Schwarz-Gruppe:
Mitglied der Geschäftsleitung Lidl
Deutschland und eine weitere Mitarbeiterin der
Schwarz-Gruppe
Austausch zum Thema.
Regulierung,
Tierhaltungskennzeichnung, Reduzierung von
Lebensmittelabfällen
2. Dezember 2025 Bundesminister Alois Rainer und drei
weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
BMLEH sowie Vertreter der Schwarz-
Gruppe: Komplementär und Leiter der Schwarz-
Gruppe sowie ein weiterer Mitarbeiter der
Schwarz-Gruppe
Austausch zum Thema:
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
Ergebnis: Austausch
15. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Fleisch aus den
Haltungsformen 3 und 4 im Lebensmitteleinzelhandel in ausreichendem Umfang
nachgefragt wird, um die dafür erforderlichen Mehrkosten der
Erzeugung dauerhaft zu decken?
Die Entwicklung von Angebot und Nachfrage sowie die Einschätzung der
langfristigen Marktchancen sind Gegenstand unternehmerischer Entscheidungen
der jeweiligen Marktteilnehmenden. Der Bundesregierung liegen demnach
keine Erkenntnisse darüber vor, ob die Nachfrage nach Fleisch aus den
Haltungsformen 3 und 4 ausreicht, um die damit verbundenen Mehrkosten der
Erzeugung dauerhaft zu decken.
16. Welche Schlussfolgerungen für ihre eigene Politik zieht die
Bundesregierung daraus, wenn private Tierwohlprogramme mit kostenorientierter
Vergütung wegen fehlender Rentabilität gekündigt, nicht verlängert oder
auf andere Vergütungsmodelle umgestellt werden?
Die Bundesregierung zieht aus unternehmerischen Entscheidungen einzelner
Marktteilnehmenden oder der Ausgestaltung privatrechtlicher Verträge keine
Schlussfolgerungen für ihre Politik. Unabhängig davon verfolgt sie das Ziel,
verlässliche Rahmenbedingungen für eine wirtschaftlich tragfähige Tierhaltung
in Deutschland zu stärken und weiterzuentwickeln.
17. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, welche
Auswirkungen Vertragskündigungen oder Konditionsänderungen in
privaten Tierwohlprogrammen auf die Akzeptanz und praktische Wirkung
der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung haben, wenn ja, wie lautet
diese, und wie will sie gegebenenfalls sicherstellen, dass diese
Kennzeichnung nicht lediglich Transparenz für Verbraucher schafft, sondern
auch zu einer verlässlichen Finanzierung höherer Haltungsstandards auf
Erzeugerebene beiträgt?
18. Wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen,
dass die staatliche Tierhaltungskennzeichnung nicht lediglich
Transparenz für Verbraucher schafft, sondern auch zu einer verlässlichen
Finanzierung höherer Haltungsstandards auf Erzeugerebene beiträgt?
19. Plant die Bundesregierung Änderungen an der
Tierhaltungskennzeichnung oder an Förderprogrammen, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit
höherer Haltungsformen für landwirtschaftliche Betriebe zu verbessern?
Die Fragen 17 bis 19 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die staatliche Tierhaltungskennzeichnung dient der Verbraucherinformation.
Sie ermöglicht Verbraucherinnen und Verbrauchern eine informierte
Kaufentscheidung und schafft Transparenz über die Haltungsform der Tiere, von denen
Lebensmittel stammen. Gleichzeitig macht die verpflichtende Kennzeichnung
die Leistung der Landwirtinnen und Landwirte für mehr Tierwohl sichtbar.
Die Tierhaltungskennzeichnung ist von der Förderung des Umbaus der
Tierhaltung zu unterscheiden. Fördermaßnahmen stellen einen eigenständigen
Baustein zur Unterstützung von Investitionen in höhere Haltungsstandards dar.
Diesbezügliche Änderungen an der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung oder
den Fördergrundsätzen der GAK sind aktuell nicht geplant. Die
Fördergrundsätze der GAK werden regelmäßig gemeinsam mit den Ländern überprüft und
bei Bedarf weiterentwickelt. Nach Auslaufen des BUT am 31. August 2026
wird ohne eine zeitliche Förderlücke die ausgesetzte Investitionsförderung für
Schweineställe in der GAK zum 1. September 2026 wieder aufleben.
20. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung für den beabsichtigten
weiteren Umbau der Nutztierhaltung in Deutschland hin zu höheren
Tierwohlstandards bei Rindern, Schweinen und Geflügel, insbesondere mit
Blick auf Stallumbauten, Neubauten, Förderprogramme,
Genehmigungsverfahren und die wirtschaftliche Tragfähigkeit für landwirtschaftliche
Betriebe (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, den Umbau der Nutztierhaltung hin zu
höheren Tierwohlstandards bei Rindern, Schweinen und Geflügel unter
Berücksichtigung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe
voranzubringen. Hierzu setzt sie insbesondere auf geeignete
Investitionsförderprogramme, die Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen für
Stallumbauten und -neubauten sowie die Verbesserung und Beschleunigung der
Genehmigungsverfahren, um den Betrieben verlässliche Perspektiven für eine
zukunftsfähige und wettbewerbsfähige Nutztierhaltung zu eröffnen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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