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Risiken für landwirtschaftliche Betriebe durch geänderte Tierwohlverträge im Lebensmitteleinzelhandel (Antwort zu Drs. 21/7273)

dip / drucksache 04.08.2026 · WP 21 · 21/7479 · Antwort · Original ↗

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Risiken für landwirtschaftliche Betriebe durch geänderte Tierwohlverträge im Lebensmitteleinzelhandel (Antwort zu Drs. 21/7273) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7479 21. Wahlperiode 04.08.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bernd Schattner, Stephan Protschka, Peter Felser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7273 – Risiken für landwirtschaftliche Betriebe durch geänderte Tierwohlverträge im Lebensmitteleinzelhandel V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die landwirtschaftliche Tierhaltung in Deutschland hin zu höheren Tierwohlstandards umzubauen. Hierzu gehören unter anderem die staatliche Tierhaltungskennzeichnung, Förderprogramme für Stallumbauten sowie politische Erwartungen an den Lebensmitteleinzelhandel, Fleisch aus höheren Haltungsformen verlässlich zu vermarkten (www. bmleh.de/DE/themen/tiere/umbau-tierhaltung/umbau-tierhaltung_node.html). Investitionen in höhere Haltungsformen sind für landwirtschaftliche Betriebe mit erheblichen finanziellen, baulichen und genehmigungsrechtlichen Verpflichtungen verbunden. Sie setzen voraus, dass Abnahme-, Preis- und Vermarktungszusagen über längere Zeiträume belastbar sind. Dies gilt insbesondere in der Schweinehaltung, in der Stallumbauten oder Neubauten häufig nur auf Grundlage mehrjähriger Finanzierungs- und Vermarktungskonzepte möglich sind (www.landwirtschaft.de/wirtschaft/beruf-und-betrieb/ landwirtschaftals-beruf/schweinehaltung-warum-geben-immer-mehr-betriebe-auf). Nach Medienberichten hat Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen bestehende Verträge mit Schweinemästern und Ferkelerzeugern im Programm „Bauernschätze“ beziehungsweise für Tiere der Haltungsform 3 gekündigt oder auf neue Konditionen umgestellt. Während das Programm zuvor als langfristige regionale Partnerschaft mit gesicherten Abnahmemengen und einer vom Notierungspreis gelösten Bezahlung dargestellt worden sei, soll die Vergütung künftig stärker an die Notierung der Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch angebunden und durch Zuschläge ergänzt werden (www. wochenblatt-dlv.de/maerkte/edeka-kuendigt-tierwohl-vertraege-schweinemaes ter-schlagen-alarm-585456). Der Vorgang wirft bei den Fragestellern grundsätzliche Fragen zur Verlässlichkeit privater Tierwohlprogramme, zur wirtschaftlichen Absicherung investierender Tierhalter und zur Verantwortung der Bundesregierung für die Rahmenbedingungen des politisch gewünschten Umbaus der Nutztierhaltung auf. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vom 4. August 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Kündigung, Nichtverlängerung oder wesentlichen Änderung bestehender Tierwohl-, Abnahmeoder Vergütungsverträge zwischen Lebensmitteleinzelhandel, Schlachtunternehmen, Vermarktern und landwirtschaftlichen Betrieben in der Schweinehaltung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte gegebenenfalls jeweils nach Unternehmen, Programm, Haltungsform, betroffener Region und Art der Vertragsänderung darstellen, soweit der Bundesregierung entsprechende Informationen vorliegen)? Der Bundesregierung liegen keine derartigen Informationen vor. Die Marktbeteiligten verhandeln ihre Verträge eigenverantwortlich und sind gegenüber staatlichen Stellen nicht rechenschaftspflichtig.  2. Hat die Bundesregierung Kenntnis von dem in Medienberichten dargestellten Vorgang, wonach Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen Verträge mit Schweinemästern und Ferkelerzeugern im Programm „Bauernschätze“ beziehungsweise für Tiere der Haltungsform 3 gekündigt oder auf neue Konditionen umgestellt haben soll (www.wochenblatt-dlv.de/m aerkte/edeka-kuendigt-tierwohl-vertraege-schweinemaester-schlagen-alar m-585456)? a) Wenn ja, hat die Bundesregierung hierzu Kontakt mit Edeka, betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben, Erzeugergemeinschaften, Bauernverbänden, Schlachtunternehmen oder Landesbehörden aufgenommen, und wenn ja, wann, mit wem und mit welchem Ergebnis? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 2 bis 2b werden zusammen beantwortet. Der Bundessregierung liegen keine Kenntnisse oder weitergehenden Informationen zu den Medienberichten vor. Verträge zwischen den genannten Akteuren sind grundsätzlich privatrechtlicher Natur. Die Bundesregierung ist weder im Vorfeld noch im Nachgang in deren Ausgestaltung und Umsetzung eingebunden.  3. Hat sich die Bundesregierung zu dem in Frage 2 genannten Vorgang mit Blick auf die Investitionssicherheit landwirtschaftlicher Betriebe, die im Vertrauen auf höhere Haltungsformen, langfristige Abnahmezusagen oder besondere Vergütungsmodelle investiert haben, eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese? Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe durch eine zukunftsfähige Investitionsförderung sowie die Weiterentwicklung verlässlicher Rahmenbedingungen für eine wirtschaftlich tragfähige Tierhaltung in Deutschland zu stärken. Die Einschätzung der langfristigen Rentabilität des individuellen betriebswirtschaftlichen Konzeptes kann der Staat nicht gewährleisten.  4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls darüber, wie viele landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren in Stallumbauten, Erweiterungen oder Neubauten zur Erreichung höherer Haltungsstandards investiert haben (bitte nach Jahren, Tierarten, Haltungsformen und Bundesländern aufschlüsseln)? Nicht geförderte Stallumbauten werden von der Bundesregierung nicht zentral erfasst. Investitionen in besonders tiergerechte Stallumbauten, -erweiterungen oder -neubauten können im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) gefördert werden. Für die Umsetzung der Förderung sind die Länder zuständig. Der Bund beteiligt sich mit 60 Prozent an den förderfähigen Ausgaben. Die Länder berichten jährlich im Rahmen der GAK- Berichterstattung über die Anzahl der geförderten Betriebe, differenziert nach Tierarten und Jahren je Bundesland. Die entsprechenden Berichte werden auf der Internetseite des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) unter www.bmel-statistik.de/laendlicher-raum-foerderungen/gemein schaftsaufgabe-zur-verbesserung-der-agrarstruktur-und-des-kuestenschutzes veröffentlicht.. Mit dem Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung (BUT) werden besonders tiergerechte Stallneubauten und -umbauten in der Schweinehaltung gefördert. Im BUT wurden im Jahr 2024 162, im Jahr 2025 178 und im Jahr 2026 314 Anträge auf investive Förderung gestellt (Stand: 29. Juli 2026). Anträge können hier noch bis zum 31. August 2026 gestellt werden. Ab September 2026 ist die investive Förderung im Rahmen der GAK weiterhin möglich.  5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über das durchschnittliche Investitionsvolumen landwirtschaftlicher Betriebe für Stallumbauten oder Neubauten zur Erreichung höherer Haltungsformen in der Schweinehaltung (bitte, soweit möglich, getrennt nach Ferkelerzeugung, Schweinemast und Sauenhaltung darstellen)? Sektorale Daten dieser Art liegen der Bundesregierung nicht vor.  6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls darüber vor, welche Mehrkosten je Tier beziehungsweise je Kilogramm Fleisch bei der Erzeugung nach höheren Haltungsformen gegenüber niedrigeren Haltungsformen entstehen (bitte nach Tierarten und Haltungsformen darstellen)? Der Bundesregierung liegen keine derartigen Informationen vor.  7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls darüber, ob und in welchem Umfang diese Mehrkosten derzeit über Marktpreise, Zuschläge, Tierwohlprogramme oder staatliche Förderung gedeckt werden? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, in welchem Umfang die laufenden Mehrkosten für höhere Tierhaltungsstandards über Marktpreise, Zuschläge oder Tierwohlprogramme gedeckt werden. Informationen über den Inhalt privatrechtlicher Verträge zwischen Marktteilnehmenden werden in der Regel nicht veröffentlicht. Staatliche Fördermaßnahmen dienen der Unterstützung von Investitionen und nicht der dauerhaften Deckung laufender Mehrkosten.  8. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Betriebe, die an privaten Tierwohlprogrammen des Lebensmitteleinzelhandels teilnehmen, in den vergangenen zehn Jahren mit Bundesmitteln beim Stallumbau oder Neubau gefördert wurden, und wenn ja, welche Erkenntnisse sind dies (bitte gegebenenfalls jeweils nach Förderprogramm, Jahr, Tierart, Haltungsform, Zahl der Betriebe und Fördersumme aufschlüsseln)? Für die GAK und das BUT liegen der Bundesregierung hierzu keine Erkenntnisse vor.  9. Prüft die Bundesregierung bei der Förderung von Stallumbauten oder Neubauten, ob für die geförderten Betriebe langfristig tragfähige Abnahme- und Vergütungsmodelle bestehen? a) Wenn ja, wie erfolgt diese Prüfung? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 9 bis 9b werden zusammen beantwortet. Im Agrarinvestitionsförderungsprogramm der GAK ist der Nachweis eines Investitionskonzeptes Fördervoraussetzung. Für die Umsetzung der Förderung sind die Länder zuständig. Demnach erfolgt durch die Bundesregierung keine Prüfung langfristig tragfähiger Abnahme- und Vergütungsmodelle. Auch im Rahmen des BUT erfolgt durch die Bundesregierung keine Prüfung langfristig tragfähiger Abnahme- und Vergütungsmodelle. Die Prüfung langfristig tragfähiger Abnahme- und Vergütungsmodelle liegt in der unternehmerischen Verantwortung der Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter. 10. Welche Folgen hat es nach Auffassung der Bundesregierung für die Zielerreichung staatlicher Tierwohlpolitik, wenn landwirtschaftliche Betriebe nach geförderten oder politisch angereizten Investitionen keine auskömmliche Vergütung für höhere Haltungsstandards erzielen können? Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, verlässliche Rahmenbedingungen für eine wirtschaftlich tragfähige Tierhaltung in Deutschland zu stärken und weiterzuentwickeln. Denn für die Umsetzung höherer Haltungsstandards ist es grundsätzlich von Bedeutung, dass Investitionen der Betriebe unter wirtschaftlich tragfähigen Bedingungen erfolgen können. Die langfristige Rentabilität einzelner Betriebe hängt jedoch von einer Vielzahl betrieblicher und marktbezogener Faktoren ab, die sich einer staatlichen Einflussnahme entziehen. Eine auskömmliche Vergütung höherer Haltungsstandards ist daher maßgeblich von der Entwicklung des Marktes sowie den Entscheidungen der Marktteilnehmenden abhängig. 11. Welche Verantwortung sieht die Bundesregierung gegebenenfalls für den Fall, dass landwirtschaftliche Betriebe im Vertrauen in politisch gewünschte höhere Haltungsformen investieren, sie die entstehenden Mehrkosten anschließend aber nicht dauerhaft über den Markt erlösen können? Die Bundesregierung sieht ihre Verantwortung darin, geeignete Rahmenbedingungen für eine wirtschaftlich tragfähige und tiergerechte Nutztierhaltung zu schaffen und weiterzuentwickeln. Die Entscheidung über Investitionen sowie deren wirtschaftlicher Erfolg hängen von einer Vielzahl betrieblicher und marktbezogener Faktoren ab und liegen in der Verantwortung der jeweiligen Unternehmen. Eine Gewähr für die dauerhafte Refinanzierung von Investitionen über den Markt kann die Bundesregierung nicht übernehmen. 12. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um landwirtschaftliche Betriebe, die in höhere Haltungsformen investiert haben, besser gegen nachträgliche Änderungen von Abnahme-, Preis- oder Vergütungsbedingungen abzusichern? a) Wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant? b) Wenn nein, warum sieht die Bundesregierung keinen Handlungsbedarf? Die Fragen 12 bis 12b werden zusammen beantwortet. Die Preisbildung für Agrarerzeugnisse erfolgt grundsätzlich am Markt. Staatliche Eingriffe der Bundesregierung in die Preisbildung sind hingegen nicht vorgesehen. Markteingriffe sind der Europäischen Kommission lediglich für Fälle eines Marktversagens oder ein Bestehen erheblicher Markverzerrungen vorbehalten. Demnach plant die Bundesregierung keine Maßnahmen zur Absicherung landwirtschaftlicher Betriebe gegen nachträgliche Änderungen privatrechtlich vereinbarter Abnahme-, Preis- oder Vergütungsbedingungen. 13. Welche Erwartungen richtet die Bundesregierung gegebenenfalls an den Lebensmitteleinzelhandel hinsichtlich der dauerhaften Vermarktung und Finanzierung höherer Haltungsformen, damit höhere Tierwohlstandards nicht einseitig zu wirtschaftlichen Risiken landwirtschaftlicher Betriebe werden? Die Marktbeteiligten verhandeln die Preise eigenverantwortlich untereinander. Auch in höheren Haltungsstufen kann es zu Marktschwankungen kommen. Eine Abnahmegarantie gibt es auch im Bereich höherer Haltungsstufen nicht. 14. Hat die Bundesregierung seit Beginn der laufenden Wahlperiode Gespräche mit Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels über die Vermarktung von Fleisch aus höheren Haltungsformen geführt (bitte Datum, Teilnehmer, Thema und Ergebnis der Gespräche angeben)? Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteurinnen und Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren Ergebnisse – einschließlich Telefonate – besteht nicht (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung zu der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174), und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. Es werden Gespräche mit Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels über die Vermarktung von Fleisch aus höheren Haltungsformen von der Staatssekretärsebene bis zur Bundesministerebene und dem Bundeskanzler erfasst, die persönlich oder digital zeitlich fixiert wurden. Der Zeitpunkt der Erfassung endet mit dem Tag der Einreichung der Kleinen Anfrage, mithin dem 22. Juli 2026. Insgesamt gab es dazu bis zum Stichtag 22. Juli 2026 drei Treffen der Bundesregierung mit Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels seit dem 25. März 2025 (davon des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat drei Treffen, die übrigen Bundesministerien hatten keine Gespräche mit Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels). Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Datum Teilnehmende Thema und Ergebnis 3. November 2025 Bundesminister Alois Rainer und ein weiterer Mitarbeiter des BMLEH, Vorstandsvorsitzender EDEKA Zentrale Stiftung & CO. KG Telefonat mit Austausch zum Thema: Reform der Tierhaltungskennzeichnungsgesetz inklusive Ausweitung auf weitere Vertriebskanäle; Orientierung an bereits etabliertem Kennzeichnungssystem 3. November 2025 Bundesminister Alois Rainer, Parlamentarische Staatssekretärin Silvia Breher, Leiterin der Abteilung „Ernährung, Ernährungssicherung, Gesundheitlicher Verbraucherschutz“ und fünf weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMLEH, Vertreter von EDE- KA: Vorstandsvorsitzender und ein weiterer Mitarbeiter von EDEKA, Vertreterinnen und Vertreter von REWE: Vorstandsmitglied und eine weitere Mitarbeiterin von REWE, Vertreter von Aldi Süd: Mitglied des Verwaltungsrates und ein weiterer Mitarbeiter von Aldi Süd, Vertreterinnen und Vertreter von Aldi Nord: Vorstandsmitglied und ein weitere Mitarbeiterin von Aldi Nord sowie Vertreterinnen und Vertreter der Schwarz-Gruppe: Mitglied der Geschäftsleitung Lidl Deutschland und eine weitere Mitarbeiterin der Schwarz-Gruppe Austausch zum Thema. Regulierung, Tierhaltungskennzeichnung, Reduzierung von Lebensmittelabfällen 2. Dezember 2025 Bundesminister Alois Rainer und drei weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMLEH sowie Vertreter der Schwarz- Gruppe: Komplementär und Leiter der Schwarz- Gruppe sowie ein weiterer Mitarbeiter der Schwarz-Gruppe Austausch zum Thema: Tierhaltungskennzeichnungsgesetz Ergebnis: Austausch 15. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Fleisch aus den Haltungsformen 3 und 4 im Lebensmitteleinzelhandel in ausreichendem Umfang nachgefragt wird, um die dafür erforderlichen Mehrkosten der Erzeugung dauerhaft zu decken? Die Entwicklung von Angebot und Nachfrage sowie die Einschätzung der langfristigen Marktchancen sind Gegenstand unternehmerischer Entscheidungen der jeweiligen Marktteilnehmenden. Der Bundesregierung liegen demnach keine Erkenntnisse darüber vor, ob die Nachfrage nach Fleisch aus den Haltungsformen 3 und 4 ausreicht, um die damit verbundenen Mehrkosten der Erzeugung dauerhaft zu decken. 16. Welche Schlussfolgerungen für ihre eigene Politik zieht die Bundesregierung daraus, wenn private Tierwohlprogramme mit kostenorientierter Vergütung wegen fehlender Rentabilität gekündigt, nicht verlängert oder auf andere Vergütungsmodelle umgestellt werden? Die Bundesregierung zieht aus unternehmerischen Entscheidungen einzelner Marktteilnehmenden oder der Ausgestaltung privatrechtlicher Verträge keine Schlussfolgerungen für ihre Politik. Unabhängig davon verfolgt sie das Ziel, verlässliche Rahmenbedingungen für eine wirtschaftlich tragfähige Tierhaltung in Deutschland zu stärken und weiterzuentwickeln. 17. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, welche Auswirkungen Vertragskündigungen oder Konditionsänderungen in privaten Tierwohlprogrammen auf die Akzeptanz und praktische Wirkung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung haben, wenn ja, wie lautet diese, und wie will sie gegebenenfalls sicherstellen, dass diese Kennzeichnung nicht lediglich Transparenz für Verbraucher schafft, sondern auch zu einer verlässlichen Finanzierung höherer Haltungsstandards auf Erzeugerebene beiträgt? 18. Wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die staatliche Tierhaltungskennzeichnung nicht lediglich Transparenz für Verbraucher schafft, sondern auch zu einer verlässlichen Finanzierung höherer Haltungsstandards auf Erzeugerebene beiträgt? 19. Plant die Bundesregierung Änderungen an der Tierhaltungskennzeichnung oder an Förderprogrammen, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit höherer Haltungsformen für landwirtschaftliche Betriebe zu verbessern? Die Fragen 17 bis 19 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die staatliche Tierhaltungskennzeichnung dient der Verbraucherinformation. Sie ermöglicht Verbraucherinnen und Verbrauchern eine informierte Kaufentscheidung und schafft Transparenz über die Haltungsform der Tiere, von denen Lebensmittel stammen. Gleichzeitig macht die verpflichtende Kennzeichnung die Leistung der Landwirtinnen und Landwirte für mehr Tierwohl sichtbar. Die Tierhaltungskennzeichnung ist von der Förderung des Umbaus der Tierhaltung zu unterscheiden. Fördermaßnahmen stellen einen eigenständigen Baustein zur Unterstützung von Investitionen in höhere Haltungsstandards dar. Diesbezügliche Änderungen an der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung oder den Fördergrundsätzen der GAK sind aktuell nicht geplant. Die Fördergrundsätze der GAK werden regelmäßig gemeinsam mit den Ländern überprüft und bei Bedarf weiterentwickelt. Nach Auslaufen des BUT am 31. August 2026 wird ohne eine zeitliche Förderlücke die ausgesetzte Investitionsförderung für Schweineställe in der GAK zum 1. September 2026 wieder aufleben. 20. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung für den beabsichtigten weiteren Umbau der Nutztierhaltung in Deutschland hin zu höheren Tierwohlstandards bei Rindern, Schweinen und Geflügel, insbesondere mit Blick auf Stallumbauten, Neubauten, Förderprogramme, Genehmigungsverfahren und die wirtschaftliche Tragfähigkeit für landwirtschaftliche Betriebe (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, den Umbau der Nutztierhaltung hin zu höheren Tierwohlstandards bei Rindern, Schweinen und Geflügel unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe voranzubringen. Hierzu setzt sie insbesondere auf geeignete Investitionsförderprogramme, die Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Stallumbauten und -neubauten sowie die Verbesserung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren, um den Betrieben verlässliche Perspektiven für eine zukunftsfähige und wettbewerbsfähige Nutztierhaltung zu eröffnen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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