Aussetzung der Umwandlung von ehemaligen Militärliegenschaften in Brandenburg (Antwort zu Drs. 21/5746)
Text
Aussetzung der Umwandlung von ehemaligen Militärliegenschaften in Brandenburg (Antwort zu Drs. 21/5746)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6022
21. Wahlperiode 20.05.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Görke, Ulrich Thoden, Ates
Gürpinar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/5746 –
Aussetzung der Umwandlung von ehemaligen Militärliegenschaften in
Brandenburg
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat im Herbst 2025 ein Umwandlungsmoratorium unter
anderem für ehemalige Militärliegenschaften verhängt (www.bundeswehr.de/
de/meldungen/aufwuchs-bundeswehr-infrastruktur-6037348). Bundesweit
sind davon 187 Liegenschaften betroffen, die sich im Eigentum der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) befinden. In Brandenburg betrifft dies
nach Kenntnis der Fragestellenden 15 Liegenschaften.
Zahlreiche Kommunen zeigten sich von dieser Entscheidung überrascht und
sehen sich nun gezwungen, bereits weit fortgeschrittene Planungen für
Wohnungsbau, Gewerbeansiedlungen sowie touristische und freizeitbezogene
Nutzungen auszusetzen. Laut Medien sollen die Kommunen bereits 12 Mio.
Euro für die Erschließung der betroffenen Liegenschaften ausgegeben haben
(www.rnd.de/politik/gestoppte-umwandlung-von-militaerflaechen-kommunal
verbaende-fordern-finanziellen-ausgleich-durch-Y5FWILPOHFH6JJZBHR7
GY6KKXY.html).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu, noch bestätigt sie die
darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung
vom 19. Mai 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche konkreten Liegenschaften in Brandenburg sind nach Kenntnis
der Bundesregierung vom genannten Umwandlungsmoratorium
betroffen (bitte einzeln mit Adresse und Fläche auflisten)?
Lfd.
Nr.
Liegenschaft PLZ Ort Straße Haus-
Nr.
Fläche
1 ehemalige
Westgruppe der
Truppen-Deponie –
Kummersdorf-Gut
15838 Am
Mellensee
Forst
Kummersdorf
5 46 ha
2 ehemalige
Westgruppe der
Truppen – Liegenschaft
Kummersdorf-Gut
(Reparaturwerk)
15838 Am
Mellensee
An der
Försterwiese
1 25 ha
3 ehemalige
Westgruppe der
Truppen –
Wäscherei/Reinigung
Kummersdorf-Gut
15838 Am
Mellensee
An der Str.
nach
Luckenwalde
2-4 7 ha
4 ehemalige
Westgruppe der Truppen
– Tanklager
Kummersdorf-Gut
15838 Am
Mellensee
An der Str.
nach
Luckenwalde
2-4 22 ha
5 ehemalige
Westgruppe der Truppen
– Kaserne
"Seewerke" (Restflächen)
15306
Falkenhagen
ohne 30 ha
6 ehemalige Schieß-
und
Ausbildungsgelände
14476 Groß
Glienicke
An der
Landstraße
nach
Seeburg
16 ha
7 ehemalige Kaserne 03253 Hennersdorf
Finsterwalder Straße
21 ha
8 ehemalige Kaserne 15713 Nieder‑
lehme
Wernsdorfer
Straße
1 22 ha
9 ehemalige
Westgruppe der Truppen
– Tanklager
Sperenberg (Kerosinstelle)
14947 Nuthe-
Urstromtal
ohne 53 ha
10 ehemalige Kaserne
Hildegardstraße
14532 Stahnsdorf
Hildegardstraße
8 ha
11 bebautes
Grundstück –
Kommandantur Limsdorf
15859 Storkow
(Mark)
Möllendorfer Straße
4 5 ha
12 ehemalige
Kurmark-Kaserne
15859 Storkow
(Mark)
Beeskower
Chaussee
15A 49 ha
13 ehemalige
Struzberg-Kaserne
15344 Strausberg Prötzeler
Chaussee
25 8 ha
14 ehemalige Kaserne
Mühlenweg
15344 Strausberg Mühlenweg 6 25 ha
15 ehemalige Kaserne
Rotes Luch in
Waldsieversdorf
15377
Waldsieversdorf
Straße zum
Roten Luch
1A 30 ha
2. Welche Kriterien lagen nach Kenntnis der Bundesregierung der Auswahl
der betroffenen Liegenschaften in Brandenburg zugrunde?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die
Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/2953
verwiesen.
3. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die jeweilige (mögliche)
Umweltbelastung der betroffenen Liegenschaften in Brandenburg, und
inwiefern gibt es dabei besonders auffällige (bitte einzeln für die
Liegenschaften auflisten)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Bei folgenden Liegenschaften sind Umweltbelastungen bekannt.
Zu den Nummern 1 bis 5, 8, 9, 12 bis 14 wurden Altlasten- und
Kampfmittelrisiken festgestellt.
Zu den Nummern 6, 7, 10, 15 wurden Altlastenrisiken festgestellt.
Zu Nummer 11 wurden Kampfmittelrisiken festgestellt.
Eine Kategorie „besonders auffällig“ ist in diesem Zusammenhang nicht
definiert.
4. Welche zivile Nutzung gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung
derzeit bei den betroffenen Liegenschaften in Brandenburg, und wie will die
Bundesregierung mit der jeweiligen derzeitigen zivilen Nutzung
umgehen?
Die genannten Liegenschaften stehen im Eigentum der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA). Teilweise sind die Liegenschaften zur zivilen
Zwischennutzung – z. B. für eine gewerbliche Nutzung oder zum Betreiben
von Photovoltaikanlagen – an Dritte verpachtet.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen
Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/4046 verwiesen.
5. Inwieweit wurden bzw. werden nach Kenntnis der Bundesregierung für
die betroffenen Liegenschaften in Brandenburg alternative
Nutzungskonzepte, etwa im Bereich erneuerbarer Energien oder gemischter ziviler
Nutzung, weiterhin geprüft oder berücksichtigt (bitte ggf. für einzelne
Liegenschaften darstellen)?
Die genannten Liegenschaften werden gegenwärtig sukzessive vor Ort erkundet
und eingehend auf ihre mögliche Nutzbarkeit für Zwecke der Bundeswehr
geprüft. Im Rahmen dieser Prüfung werden die betroffenen Kommunen in so
genannten Standortgesprächen in den Prozess der Entscheidungsfindung
eingebunden, u. a. um bestehende zivile Planungen möglichst mit zu
berücksichtigen.
6. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über bereits begonnene
kommunale Planungen (z. B. Bebauungspläne, Entwicklungskonzepte) für
die betroffenen Liegenschaften in Brandenburg vor (bitte ggf. für
einzelne Liegenschaften darstellen)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Zur Nummer 8 liegt ein Bebauungsplan vor.
Zu den Nummern 1 bis 4, 6, 8 bis 9 sowie 14 bis 15 liegen
Entwicklungskonzepte vor.
7. Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang Kommunen in
Brandenburg bereits Planungskosten infolge des
Umwandlungsmoratoriums hatten (bitte konkrete Zahlen bzw. Schätzungen, ggf. für einzelne
Liegenschaften, nennen)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
8. Bekommen Kommunen die in der Frage 7 genannten Kosten vom Bund
bzw. von der Bundeswehr erstattet (wenn ja, auf welchem Weg und von
wem, und wenn nein, warum nicht; bitte genaue rechtliche Begründung
angeben)?
9. Wie bewertet die Bundesregierung die finanziellen und strukturellen
Auswirkungen des Umwandlungsmoratoriums auf die betroffenen
Kommunen in Brandenburg?
Die Fragen 8 und 9 werden zusammen beatwortet.
Zu den Kosten wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Den Kommunen
steht es grundsätzlich frei, ob und wie sie ihr Planungsrecht ausüben. Hierbei
handelt es sich indes nicht um ein Eigentumsrecht. Soweit sich wegen der
Bedarfe der Bundeswehr städtebauliche Überlegungen und planerische
Anstrengungen der Städte und Gemeinden im Rahmen der Konversion einzelner Areale
nun vorerst nicht mehr realisieren lassen, gibt es für Entschädigungsleistungen
aufgrund enteignungsgleicher Eingriffe keinen rechtlichen Anknüpfungspunkt.
10. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen eines möglichen
weiteren Stillstands bei der Entwicklung der betroffenen Liegenschaften
in Brandenburg, insbesondere im Hinblick auf baulichen Verfall,
Altlastensanierung und regionale Entwicklungschancen?
Zu den strukturpolitischen Chancen für Gemeinden zählen beispielsweise die
Stärkung der lokalen Wirtschaftskraft und damit Verbesserung der
Steuereinnahmen von Kommunen, mögliche Bevölkerungs- und
Beschäftigungszuwächse und damit wachsende Nachfrage, Erhalt von Infrastrukturen der
Daseinsvorsorge und damit Erhöhung der Attraktivität einer Gemeinde.
11. Plant die Bundesregierung Unterstützungsmaßnahmen für betroffene
Kommunen in Brandenburg, beispielsweise in Form von
Förderprogrammen oder Ausgleichszahlungen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 8 und 9 verwiesen.
12. Welche konkreten Nutzungsabsichten verfolgt nach Kenntnis der
Bundesregierung die Bundeswehr für die betroffenen Liegenschaften in
Brandenburg, insbesondere im Hinblick auf den zusätzlichen
Flächenbedarf (bitte auch darstellen, ob ggf. auch ausländische Soldaten die
Liegenschaften nutzen sollen und ggf. welche)?
13. Mit welchem Planungs- und Umsetzungszeitraum hin zu einer
(militärischen) Nutzung ist bei den betroffenen Liegenschaften in Brandenburg
nach Kenntnis der Bundesregierung zu rechnen (bitte, soweit nötig, für
die Liegenschaften einzeln darstellen)?
Die Fragen 12 und 13 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die
Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/2953
verwiesen.
14. Wann wurden durch die Bundesregierung oder die Bundeswehr welche
Gespräche mit welchem Ergebnis mit den betroffenen Kommunen der
betroffenen Liegenschaften in Brandenburg geführt?
15. Zu welchen betroffenen Liegenschaften in Brandenburg hat bereits eine
Abstimmung zwischen der Bundeswehr, Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben und den betroffenen Kommunen stattgefunden, und mit
welchen Ergebnissen?
Die Fragen 14 und 15 werden zusammen beantwortet.
Erste Gespräche mit brandenburgischen Kommunen sind für die zweite
Jahreshälfte 2026 beabsichtigt. Darüber hinaus kommt die Bundesregierung allen
proaktiven Gesprächsbitten der Gemeinden nach.
16. Wie stellt die Bundesregierung künftig sicher, dass vom
Umwandlungsmoratorium betroffene Kommunen in Brandenburg frühzeitig und
transparent über Änderungen in der Nutzung bundeseigener Flächen
informiert werden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 sowie auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf
Bundestagsdrucksache 21/2953 verwiesen.
17. In welchen parlamentarischen Gremien auf Bundes-, Landes- und
zwischenkommunaler Ebene wird die Bundesregierung jeweils wann und
wie über den weiteren Verlauf der (Um-)Nutzung der betroffenen
Liegenschaften in Brandenburg informieren?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage
der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/3732 sowie auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der
Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/2953 verwiesen.
18. Welche öffentlichen Informationsveranstaltungen für die Bevölkerung
vor Ort sind vonseiten des Bundes oder der Bundeswehr für die
betroffenen Liegenschaften in Brandenburg geplant?
Öffentliche Informationsveranstaltungen sind derzeit nicht geplant.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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