Gesellschaft zur Förderung angewandter Informatik e. V. (GFaI)
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Gesellschaft zur Förderung angewandter Informatik e. V. (GFaI)
Tätigkeit: Wissenschaft, Hochschule oder Forschungseinrichtung
Die Gesellschaft zur Förderung angewandter Informatik e. V. (GFaI) vertritt im Rahmen ihres gemeinnützigen Satzungszwecks die Interessen der angewandten Forschung, des Wissens- und Technologietransfers sowie der Innovationsförderung gegenüber den in § 1 Abs. 1 und 2 LobbyRG genannten Adressatinnen und Adressaten.
Die Interessenvertretung dient der Verbesserung der Rahmenbedingungen für außeruniversitäre, industrienahe Forschung und Entwicklung sowie für den Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in Wirtschaft und Gesellschaft. Hierzu bringt die GFaI ihre fachliche Expertise insbesondere in den Bereichen Künstliche Intelligenz, Digitalisierung, industrielle Messtechnik, Umwelt- und Energietechnologien sowie weitere Anwendungsfelder der Informatik in politische und fachliche Diskussionsprozesse ein.
Die GFaI führt hierzu fachliche Gespräche mit politischen Entscheidungsträgern und Behörden, beteiligt sich an Dialog- und Beteiligungsformaten, übermittelt Stellungnahmen und Fachinformationen und wirkt an der Erarbeitung von Empfehlungen zu forschungs- und innovationspolitischen Fragestellungen mit.
Ein wesentlicher Teil der Interessenvertretung erfolgt im Rahmen der Mitgliedschaft in der Deutschen Industrieforschungsgemeinschaft Konrad Zuse e. V. (Zuse-Gemeinschaft) sowie im Verband der Industriellen Energie- und Umweltforschung e. V. (VIU). Über diese Netzwerke beteiligt sich die GFaI an der Vertretung gemeinsamer Anliegen der außeruniversitären, gemeinnützigen Industrieforschung, insbesondere hinsichtlich der Forschungsförderung, des Innovationssystems, des Technologietransfers sowie geeigneter Rahmenbedingungen für Forschung und Entwicklung.
Die Interessenvertretung erfolgt ausschließlich zur Verwirklichung der gemeinnützigen Satzungszwecke der GFaI und nicht zur Wahrnehmung wirtschaftlicher Einzelinteressen.
Interessenbereiche: Kommunikations- und Informationstechnik; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Kleine und mittlere Unternehmen; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Kriminalitätsbekämpfung; Industriepolitik; Erneuerbare Energien; Parlamentarisches Verfahren; Staatsorganisation; Internetpolitik; Hochschulbildung; Berufliche Bildung; Bundeswehrangelegenheiten; Digitalisierung; Automobilwirtschaft
Regelungsvorhaben:
- Anpassung der gesetzlichen Regelungen zum Besserstellungsverbot durch das Wissenschaftsfreiheitsgesetz: Begleitung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes (BT-Drs. 21/4500). Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages erfolgte die Interessenvertretung durch den Geschäftsführer der GFaI als Mitglied des Präsidiums der Deutschen Industrieforschungsgemeinschaft Konrad Zuse e. V. (Zuse-Gemeinschaft). Ziel der Interessenvertretung war eine Anpassung der gesetzlichen Regelungen zum Besserstellungsverbot für gemeinnützige, projektfinanzierte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie die Schaffung einheitlicher und bürokratieärmerer Rahmenbedingungen in der Projektförderung.
Relationen
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