Schriftliche Frage 75 von Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern plant die Bundesregierung bei zusätzlichen Flächenbedarfen der Bundeswehr Ausgleichszahlungen für betroffene zivile Nutzerinnen un…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.
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Schriftliche Frage 75 von Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern plant die Bundesregierung bei zusätzlichen Flächenbedarfen der Bundeswehr Ausgleichszahlungen für betroffene zivile Nutzerinnen un…
Frage 75 (Luise Amtsberg, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Inwiefern plant die Bundesregierung bei zusätzlichen Flächenbedarfen der Bundeswehr Ausgleichszahlungen für betroffene zivile Nutzerinnen und Nutzer und Eigentümerinnen und Eigentümer, die Grundstücke oder Flächen zugunsten einer militärischen Nutzung aufgeben oder ihre Nutzung ganz oder teilweise verlagern müssen, und welche hierdurch entstehenden Kosten sollen konkret ausgeglichen werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 8. Juni 2026:
Das Landbeschaffungsverfahren für Zwecke der Verteidigung richtet sich nach den Regelungen des Landbeschaffungsgesetzes (LBG). Gemäß § 3 LBG wird durch die verhandlungsführende Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in einem solchen Verfahren ein gerechter Ausgleich angestrebt. Dabei wird neben der Möglichkeit einer Barvergütung auch eine Abfindung in Ersatzland erörtert, um so die individuellen Gegebenheiten der Eigentümerinnen und Eigentümer zu berücksichtigen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 43 auf Bundestagsdrucksache 21/6098 verwiesen.
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