Schriftliche Frage 71 von Donata Vogtschmidt (DIE LINKE): Welche ehemals zur zivilen Nutzung vorgesehenen Bundeswehrliegenschaften im Freistaat Thüringen hat die Bundesregierung dem sogenannten stra…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.
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Schriftliche Frage 71 von Donata Vogtschmidt (DIE LINKE): Welche ehemals zur zivilen Nutzung vorgesehenen Bundeswehrliegenschaften im Freistaat Thüringen hat die Bundesregierung dem sogenannten stra…
Frage 71 (Donata Vogtschmidt, Die Linke):
Welche ehemals zur zivilen Nutzung vorgesehenen Bundeswehrliegenschaften im Freistaat Thüringen hat die Bundesregierung dem sogenannten strategischen Liegenschaftsreservekonzept zugeordnet, und in welchem Umfang wurden bei dieser Entscheidung wohnungs- und sozialpolitische Aspekte berücksichtigt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 10. November 2025:
Durch den erforderlichen Aufwuchs der Streitkräfte und die zu steigernde Verteidigungsfähigkeit Deutschlands entstehen Bedarfe an Liegenschaften, die – möglichst im gesamtstaatlichen Ansatz – gedeckt werden müssen. Dazu setzt das BMVg eine vorausschauende Liegenschaftspolitik um, die dazu beiträgt, potenzielle und vor allem künftige Bedarfe auch kurzfristig decken zu können. Die Strategische Liegenschaftsreserve dient somit dem Optionserhalt für einen Aufwuchs der Bundeswehr, der angesichts der aktuellen Sicherheits- und Bedrohungslage zwingend erforderlich ist. In dieser Phase des nun begonnenen Prüfungsprozesses ist es zu früh, konkrete Verwendungen im Einzelfall zu benennen. Die Reserveliegenschaften sind potenziell geeignet für eine künftige militärische Nutzung. Entscheidende Faktoren sind dabei unter anderem Größe, militärische Vornutzung, Lage im Raum, Zustand eventuell vorhandener Infrastruktur, Nähe zu Siedlungsräumen und/oder anderen bestehenden militärischen Einrichtungen. Als nächstes werden die aus dem Aufwuchs der Bundeswehr entstehenden Bedarfe konkretisiert. Auf deren Grundlage werden Gespräche mit den Ländern, Städten und Gemeinden oder auch mit anderen Bundesressorts geführt, um soweit möglich Lösungen zu finden, die sowohl die militärischen Erfordernisse als auch die Interessen der Kommune oder sonstiger Dritter berücksichtigen. Im Freistaat Thüringen konnten bisher keine Liegenschaften identifiziert werden, die für die Strategische Liegenschaftsreserve potentiell in Betracht kommen.
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