Schriftliche Frage 109 von Katalin Gennburg (DIE LINKE): Warum verzögert sich das Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudetyp E, und ist das Stakeholderverfahren inzwischen abgeschlossen?
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
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Schriftliche Frage 109 von Katalin Gennburg (DIE LINKE): Warum verzögert sich das Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudetyp E, und ist das Stakeholderverfahren inzwischen abgeschlossen?
Frage 109 (Katalin Gennburg, Die Linke):
Warum verzögert sich das Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudetyp E, und ist das Stakeholderverfahren inzwischen abgeschlossen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe vom 8. Juni 2026:
Das Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudetyp E ist nicht verzögert. Der in Ihrer Frage angesprochene Stakeholder-Prozess zu den gemeinsamen Eckpunkten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zum Gebäudetyp E („Eckpunkte“) wurde, soweit er sich auf die zivilrechtlichen Ausführungen in den Eckpunkten bezieht, im Frühjahr 2026 abgeschlossen. Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig wird – wie angekündigt – im Sommer 2026 einen Referentenentwurf vorlegen.
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