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Schriftliche Frage 109 von Katalin Gennburg (DIE LINKE): Warum verzögert sich das Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudetyp E, und ist das Stakeholderverfahren inzwischen abgeschlossen?

dip / schriftliche_frage 12.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

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Schriftliche Frage 109 von Katalin Gennburg (DIE LINKE): Warum verzögert sich das Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudetyp E, und ist das Stakeholderverfahren inzwischen abgeschlossen? Frage 109 (Katalin Gennburg, Die Linke): Warum verzögert sich das Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudetyp E, und ist das Stakeholderverfahren inzwischen abgeschlossen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe vom 8. Juni 2026: Das Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudetyp E ist nicht verzögert. Der in Ihrer Frage angesprochene Stakeholder-Prozess zu den gemeinsamen Eckpunkten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zum Gebäudetyp E („Eckpunkte“) wurde, soweit er sich auf die zivilrechtlichen Ausführungen in den Eckpunkten bezieht, im Frühjahr 2026 abgeschlossen. Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig wird – wie angekündigt – im Sommer 2026 einen Referentenentwurf vorlegen.

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