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Schriftliche Frage 104 von Katalin Gennburg (DIE LINKE): Welche wesentlichen wissenschaftlichen Untersuchungen zu den Ursachen für die Dauer von Bauleitplanungs- und Baugenehmigungsverfahren liegen…

dip / schriftliche_frage 19.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

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Schriftliche Frage 104 von Katalin Gennburg (DIE LINKE): Welche wesentlichen wissenschaftlichen Untersuchungen zu den Ursachen für die Dauer von Bauleitplanungs- und Baugenehmigungsverfahren liegen… Frage 104 (Katalin Gennburg, Die Linke): Welche wesentlichen wissenschaftlichen Untersuchungen zu den Ursachen für die Dauer von Bauleitplanungs- und Baugenehmigungsverfahren liegen der Bundesregierung vor (bitte jeweils Fundstelle/Literaturangabe aller vorliegenden Untersuchungen mit Erscheinungsdatum ab 1. Januar 2020 aufführen), und in welcher Weise sind diese in die Erstellung des Referentenentwurfs für das sogenannte Baugesetzbuch-Upgrade eingeflossen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 17. Juni 2026: Die Zuständigkeit für das Baugenehmigungsverfahren – einschließlich der Gesetzgebungskompetenz und des Vollzuges – liegt bei den Ländern und ist in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. Dementsprechend war das Baugenehmigungsverfahren auch nicht Gegenstand der laufenden Baugesetzbuch-Novelle (Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts). Für den Vollzug des in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes liegenden Bauplanungsrechts sind ebenfalls die Länder zuständig. Die Bauleitpläne werden von den Gemeinden in eigener Verantwortung aufgestellt, § 2 Absatz 1 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB). Der Ablauf und die Dauer von Bauleitplanverfahren werden von den Gemeinden meist nicht systematisch erfasst, sodass wenig auswertbare Daten und somit auch wenige wissenschaftliche Untersuchungen zur Dauer von Bauleitplanverfahren und deren Ursachen vorliegen. Eine Ausnahme bildet die Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadtund Raumforschung (BBSR) „Verfahrensbeschleunigung der Bauleitplanung“ aus dem Jahr 2025 (abrufbar unter: www.bbsr.bund.de/BBSR/D E/veroeffentlichungen/sonderveroeffentlichungen/2025/verfahrensbesch leunigung-bauleitplanung.html). Weiter hat das Umweltbundesamt im Jahr 2023 eine Untersuchung zur „Evaluation der Praxis der Strategischen Umweltprüfung in Deutschland und Entwicklung von Vorschlägen zur Optimierung des Vollzugs und des Rechtsrahmens“ veröffentlicht, der unter anderem auch Fallstudien zur Umweltprüfung im Bauleitplanverfahren zugrunde lagen (abrufbar unter: www.umweltbundesa mt.de/system/files/medien/11850/publikationen/112_2023_texte_evaluat ion_der_praxis_der_strategischen_umweltpruefung_in_deutschlan d.pdf). Erkenntnisse dieser Forschungsprojekte sind – soweit sie sich auf das BauGB beziehen – in die Workshops zur Vorbereitung der Novellierung des BauGB eingeflossen. Das Ergebnis der Diskussionen von Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis, einschließlich kommunaler Vertreterinnen und Vertreter, war wiederum Grundlage der Ausarbeitung des Referentenentwurfs des Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts. Berlin, den 19. Juni 2026 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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