Schriftliche Frage 124 von Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hält die Bundesregierung an ihren Plänen zur Verschärfung des § 224 des Strafgesetzbuches fest (Zeile 2928 des Koalitionsvertrags), auch wen…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
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Schriftliche Frage 124 von Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hält die Bundesregierung an ihren Plänen zur Verschärfung des § 224 des Strafgesetzbuches fest (Zeile 2928 des Koalitionsvertrags), auch wen…
Frage 124 (Dr. Lena Gumnior, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Hält die Bundesregierung an ihren Plänen zur Verschärfung des § 224 des Strafgesetzbuches fest (Zeile 2928 des Koalitionsvertrags), auch wenn keine kriminologische Indikation für eine solche Strafverschärfung vorliegt (https://krimpub.krim z.de/frontdoor/deliver/index/docId/655/file/Rausc h_FPPK_2023_3.pdf)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 10. Juli 2025:
Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sieht vor zu prüfen, inwieweit angesichts der gestiegenen Gewaltkriminalität und der Gefährlichkeit gefährliche Körperverletzungen mittels einer Waffe oder eines Messers beziehungsweise mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung künftig als Verbrechen geahndet werden können (Zeilen 2927 bis 2930). Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
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