Schriftliche Frage 50 von Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung, die Empfehlungen des bereits vor zehn Jahren im Juni 2015 vorgelegten Abschlussberichts der vom Bundesministerium…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
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Schriftliche Frage 50 von Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung, die Empfehlungen des bereits vor zehn Jahren im Juni 2015 vorgelegten Abschlussberichts der vom Bundesministerium…
Frage 50 (Dr. Lena Gumnior, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Plant die Bundesregierung, die Empfehlungen des bereits vor zehn Jahren im Juni 2015 vorgelegten Abschlussberichts der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingesetzten Expertengruppe zur Reform der Tötungsdelikte (§§ 211 bis 213, 57a des Strafgesetzbuchs) umzusetzen (https://kripoz.de/wp-content/uploads/201 8/11/abschlussbericht-bmjv-expertenkommissiontoetungsdelikte.pdf)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 30. Mai 2025:
Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sieht unter anderem vor, dass der strafrechtliche Schutz von Frauen und besonders verletzlichen Personen wie Kindern, gebrechlichen Menschen und Menschen mit Behinderung „durch ein neues Qualifikationsmerkmal bei den Tatbeständen von Mord […]“ verbessert werden soll (Zeilen 2917 bis 2921). Ausgehend davon wird die Bundesregierung prüfen, welche Änderungen im Bereich der Tötungsdelikte erforderlich sind.
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