Bürokratiefolgen der Entgelttransparenzrichtlinie und ihre Auswirkungen auf Unternehmen und den Wirtschaftsstandort Deutschland
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Bürokratiefolgen der Entgelttransparenzrichtlinie und ihre Auswirkungen auf Unternehmen und den Wirtschaftsstandort Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6608
21. Wahlperiode 23.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann,
Marc Bernhard, Bernd Schattner, Ulrich von Zons, Dr. Rainer Rothfuß, Andreas
Mayer, Dr. Malte Kaufmann, Uwe Schulz, Bernd Schattner, Alexis L. Giersch,
Dr. Maximilian Krah, Stefan Keuter, Robin Jünger, Udo Theodor Hemmelgarn,
Kay-Uwe Ziegler, Anna Rathert, Edgar Naujok, Dr. Christina Baum, Martina Uhr,
Achim Köhler, Thomas Ladzinski, Mirco Hanker und der Fraktion der AfD
Bürokratiefolgen der Entgelttransparenzrichtlinie und ihre Auswirkungen auf
Unternehmen und den Wirtschaftsstandort Deutschland
Die Richtlinie (EU) 2023/970 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
10. Mai 2023 zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen
Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch
Lohntransparenz und Durchsetzungsmechanismen verpflichtet die
Mitgliedstaaten, bis zum 7. Juni 2026 die erforderlichen Rechts- und
Verwaltungsvorschriften zu erlassen und die Richtlinie umzusetzen. Die Richtlinie sieht neue
Transparenz-, Auskunfts-, Dokumentations- und Berichtspflichten vor. Hierzu
gehören insbesondere Auskunftsansprüche von Beschäftigten über
durchschnittliche Entgelte von Vergleichsgruppen, Berichtspflichten über
geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede, gemeinsame Entgeltbewertungen bei
festgestellten Entgeltunterschieden sowie zusätzliche Informationspflichten
bereits im Bewerbungsverfahren (Richtlinie, https://eur-lex.europa.eu/legal-conte
nt/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32023L0970).
Zur Vorbereitung der nationalen Umsetzung setzte die Bundesregierung die
Kommission „Bürokratiearme Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie“ ein.
Der Abschlussbericht der Kommission wurde am 7. November 2025
veröffentlicht (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/273774/d4fc78ee064e0245f8f4b25a
e9efc3ec/abschlussbericht-kommission-etrl-data.pdf). Der Bericht enthält
Empfehlungen zur Ausgestaltung der Entgeltberichterstattung, der
Auskunftsansprüche von Beschäftigten, zur Berücksichtigung tarifgebundener
Arbeitgeber sowie zu Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen. Ziel der
Kommission war es, Vorschläge für eine wirksame Umsetzung der Richtlinie bei
möglichst geringer zusätzlicher Bürokratiebelastung zu erarbeiten.
Die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
Karin Prien, erklärte in einem Interview mit der „Braunschweiger Zeitung“, die
Entgelttransparenzrichtlinie „schafft Klarheit“ und es sei „an der Zeit, dass wir
dieses Versprechen einlösen“ (www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/aktuelles/reden-u
nd-interviews/karin-prien-gleichberechtigung-ist-verfassungsauftrag-281234).
Kritische Stimmen kommen dagegen aus der Fraktion der CDU/CSU. Obwohl
die Richtlinie längst in Kraft getreten und damit für Deutschland
rechtsverbindlich ist, fordert der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion,
Dr. Andreas Lenz (CSU), die Bundesregierung „sollte noch einmal mit der
Kommission sprechen, diese Richtlinie passt weder in die Zeit noch ist sie ohne
enormen bürokratischen Aufwand praktikabel anwendbar“ (https://nius.de/polit
ik/unionsfraktion-protestiert-gegen-eu-entgeltrichtlinie-prien-will-umsetzen).
Tatsache ist, dass die Richtlinie neue Auskunfts-, Dokumentations- und
Berichtspflichten begründet, die über die bisherigen Vorgaben des
Entgelttransparenzgesetzes (EntgTranspG) hinausgehen. Damit entstehen also noch mehr
Bürokratiepflichten und folglich zusätzliche Belastungen für die Unternehmen. Es
stellt sich den Fragestellern die Frage, wie die Bundesregierung den Anspruch
eines Bürokratieabbaus mit der Umsetzung einer Richtlinie vereinbaren will,
die selbst noch mehr neue Bürokratiepflichten schafft.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Mit welchem einmaligen Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft rechnet
die Bundesregierung infolge der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/970
(bitte nach Informationspflichten, Berichtspflichten,
Dokumentationspflichten und sonstigem Verwaltungsaufwand aufschlüsseln)?
2. Mit welchem jährlichen Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft rechnet die
Bundesregierung infolge der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/970
(bitte nach Informationspflichten, Berichtspflichten,
Dokumentationspflichten und sonstigem Verwaltungsaufwand aufschlüsseln)?
3. Wie viele Unternehmen werden nach Schätzung der Bundesregierung von
den Berichtspflichten der Richtlinie erfasst werden (bitte nach
Unternehmensgrößenklassen aufschlüsseln)?
4. Welche Position hat die Bundesregierung während der Verhandlungen zur
Richtlinie (EU) 2023/970 hinsichtlich der vorgesehenen Auskunfts-,
Dokumentations- und Berichtspflichten vertreten, und welche
Änderungsvorschläge zur Verringerung des bürokratischen Aufwands hat sie hierbei
eingebracht oder unterstützt?
5. Hat die Bundesregierung im Rat der Europäischen Union gegen einzelne
Vorschriften der Richtlinie wegen zu erwartender Bürokratiebelastungen
Einwendungen erhoben, wenn ja, gegen welche Vorschriften, und wenn
nein, warum nicht?
6. Welche Folgenabschätzungen, Bewertungen oder sonstigen Erkenntnisse
zum zu erwartenden Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft lagen der
Bundesregierung bei ihrer Entscheidung über das Abstimmungsverhalten
Deutschlands im Rat der Europäischen Union zur Richtlinie (EU)
2023/970 vor?
7. Aus welchen Gründen hat sich Deutschland bei der Abstimmung im Rat
über die Richtlinie (EU) 2023/970 der Stimme enthalten, obwohl mehrere
Mitgliedstaaten gegen die Richtlinie gestimmt haben (https://eur-lex.europ
a.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CONSIL:ST_8641_2023_INIT)?
8. Wurde innerhalb der Bundesregierung vor der Einleitung des nationalen
Umsetzungsverfahrens eine ressortabgestimmte Bewertung der
Auswirkungen der Richtlinie (EU) 2023/970 auf Unternehmen,
Bürokratieaufwand und Wettbewerbsfähigkeit erstellt, wenn ja, mit welchem Ergebnis,
und wenn nein, warum nicht?
9. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um bei der Umsetzung
der Richtlinie (EU) 2023/970 sogenanntes Gold-Plating zu vermeiden,
beabsichtigt sie, gleichwohl Regelungen vorzusehen, die zusätzliche
Informations-, Dokumentations-, Auskunfts- oder Berichtspflichten
begründen, die unionsrechtlich nicht zwingend vorgegeben sind, wenn ja,
welche Regelungen sind dies, und aus welchen Gründen hält die
Bundesregierung diese zusätzlichen Belastungen für erforderlich?
10. Welche konkreten datenschutzrechtlichen Fragestellungen wurden seit
Inkrafttreten der Richtlinie (EU) 2023/970 innerhalb der Bundesregierung
identifiziert (bitte nach Bundesministerium und Gegenstand der
jeweiligen Fragestellung aufschlüsseln)?
11. Wurde der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit in die Vorbereitung der Umsetzung einbezogen?
a) Wenn ja, wann, und mit welchen wesentlichen Hinweisen?
b) Wenn nein, warum nicht?
12. In welchen Fallkonstellationen sieht die Bundesregierung die Möglichkeit
einer Re-Identifizierung einzelner Beschäftigter anhand von Entgeltdaten
trotz Aggregierung, Anonymisierung oder sonstiger Schutzmaßnahmen?
13. Welche Anforderungen an Anonymisierung, Pseudonymisierung oder
Mindestgruppengrößen hält die Bundesregierung für erforderlich, um
Rückschlüsse auf einzelne Beschäftigte auszuschließen?
14. Sieht die Bundesregierung mögliche Spannungen zwischen den
Transparenzpflichten der Richtlinie (EU) 2023/970 und den Grundsätzen der
Datenschutz-Grundverordnung, insbesondere hinsichtlich
Datenminimierung, Zweckbindung und Vertraulichkeit, wenn ja, welche, und wenn nein,
warum nicht?
15. Welche konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung
vorzusehen, um personenbezogene Vergütungsdaten vor unbefugter Offenlegung
zu schützen?
16. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung infolge der
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/970 auf die Wettbewerbsfähigkeit des
Wirtschaftsstandorts Deutschland, und auf welche Tatsachengrundlage
stützt sie diese Bewertung?
17. Rechnet die Bundesregierung durch die neuen Auskunftsrechte und die
Beweislastumkehr mit einer Zunahme von Klagen vor den
Arbeitsgerichten, wenn ja, welchen zusätzlichen personellen und finanziellen Aufwand
erwartet sie für die Justiz?
18. Anhand welcher quantitativen Indikatoren bemisst die Bundesregierung
die Zielerreichung des Entgelttransparenzgesetzes gemäß § 1
EntgTranspG, und wie haben sich diese seit Inkrafttreten des Gesetzes
entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Berlin, den 22. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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