Schriftliche Frage 150 von René Bochmann (AfD): Welcher konkrete Kosten-Nutzen-Faktor als Ziffer wurde für den Ausbau der A 4 zwischen dem Autobahndreieck (AD) Nossen und dem AD Dresden-No…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.
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Schriftliche Frage 150 von René Bochmann (AfD): Welcher konkrete Kosten-Nutzen-Faktor als Ziffer wurde für den Ausbau der A 4 zwischen dem Autobahndreieck (AD) Nossen und dem AD Dresden-No…
Frage 150 (René Bochmann, AfD):
Welcher konkrete Kosten-Nutzen-Faktor als Ziffer wurde für den Ausbau der A 4 zwischen dem Autobahndreieck (AD) Nossen und dem AD Dresden-Nord errechnet, vor dem Hintergrund, dass in den Antworten der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 134 auf Bundestagsdrucksache 21/5846 und auf meine Schriftliche Frage 86 auf Bundestagsdrucksache 21/6098 lediglich zum Ausdruck gebracht wird, dass kein wirtschaftliches Nutzen-Kosten-Verhältnis vorliegt, aber eine konkrete Zahl nicht benannt wurde?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 10. Juni 2026:
Die im Zuge der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030) durchgeführte Projektbewertung hat für den Ausbau der A 4 zwischen dem Autobahndreieck (AD) Nossen und dem AD Dresden-Nord ein unwirtschaftliches Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) von unter 1 ergeben. Das Vorhaben ist daher nicht im BVWP 2030 und im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen enthalten. Ein Projektdossier mit einem differenziert ausgewiesenem NKV ist für unwirtschaftliche Maßnahmen im Projektdateninformationssystem nicht angelegt. Angesichts gestiegener Verkehrsbelastungen hat das Bundesministerium für Verkehr im Jahr 2019 dem Antrag der Straßenbauverwaltung Sachsen zugestimmt, Planungen für einen Ausbau der A 4 zwischen dem AD Nossen und der Anschlussstelle (AS) Bautzen-Ost aufzunehmen. Entsprechend ist der prioritäre Abschnitt zwischen dem AD Nossen und der AS Hermsdorf im aktuellen Finanzierungs- und Realisierungsplan 2025 bis 2029 der Autobahn GmbH des Bundes berücksichtigt. Die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) ist im Auftrag der Autobahn GmbH des Bundes mit den Projektplanungen befasst.
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