Schriftliche Frage 64 von Dr. Paula Piechotta (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie wirken sich nach Kenntnis der Bundesregierung die vom Freistaat Sachsen geplanten Finanzierungsbeschränkungen (www.medienservice.sa chse…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.
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Schriftliche Frage 64 von Dr. Paula Piechotta (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie wirken sich nach Kenntnis der Bundesregierung die vom Freistaat Sachsen geplanten Finanzierungsbeschränkungen (www.medienservice.sa chse…
Frage 64 (Dr. Paula Piechotta, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie wirken sich nach Kenntnis der Bundesregierung die vom Freistaat Sachsen geplanten Finanzierungsbeschränkungen (www.medienservice.sa chsen.de/medien/news/1085700) jeweils auf den Fortgang der Schieneninfrastruktur-Projekte Leipzig–Geithain–Chemnitz und Dresden– Bischofswerda–Görlitz aus (bitte Inhalt und Ergebnisse etwaiger Gespräche zwischen Bund und Vertretern des Freistaats Sachsen sowie Projektstand [ inklusive aktuellem Nutzen-Kosten-Verhältnis] getrennt nach den beiden Projekten angeben, einschließlich der Kosten für einen Projektabbruch)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 23. April 2025:
Zu etwaigen Finanzierungsbeschränkungen im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Eine Unterrichtung durch den Freistaat Sachsen ist bislang nicht erfolgt. Die aktuellen Projektstände sind nachfolgend dargestellt: Nach dem Ergebnis der Bewertung im November 2018 erreichte die Elektrifizierung des Streckenabschnitts Geithain–Chemnitz ein Nutzen- Kosten-Verhältnis (NKV) von 1,6. Die Planungen im Rahmen des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) befinden sich derzeit in der Leistungsphase 3 nach HOAI (Entwurfsplanung). Der Abschnitt Leipzig– Bad Lausick–Geithain wird ebenfalls im Rahmen des InvKG mit Bundesmitteln geplant und befindet sich in der Vorplanung (Leistungsphase 2 nach HOAI). Die Strecke Dresden–Görlitz konnte bei einem NKV von 0,7 auf Basis der Verkehrsprognose 2030 bislang keine ausreichende Wirtschaftlichkeit erzielen, um in den Vordringlichen Bedarf aufgenommen zu werden. Infolge der zwischenzeitlich erstellten neuen Verkehrsprognose 2040 wird nun der Zielfahrplan Deutschlandtakt an die neuen Verkehrsmengen dieser Prognose angepasst. Dabei werden auch die Angebotskonzepte der Länder und Nachbarstaaten berücksichtigt. Bei entsprechender neuer Verkehrsentwicklung kann eine gutachterliche Neubewertung für die Strecke Dresden–Bischofswerda–Bautzen–Görlitz durchgeführt werden. Während die Finanzierung der Gesamtelektrifizierung der Strecke Dresden–Görlitz noch offen ist, hat der Freistaat Sachsen die DB InfraGO AG im Dezember 2023 beauftragt, für den Teilabschnitt der Strecke Bahnhof Dresden–Klotzsche bis einschließlich Bahnhof Bischofswerda mit einer Verlängerung der Elektrifizierung bis zum Haltepunkt Demitz- Thumitz die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 nach HOAI) zu erstellen. Der Freistaat Sachsen möchte damit die Voraussetzungen für eine Finanzierung der baulichen Ausführung über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz-Programm des Bundes schaffen.
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