Schriftliche Frage 134 von René Bochmann (AfD): Aus welchen Gründen ist der durchgehende sechsspurige Ausbau der A 4 im Freistaat Sachsen im Bundesverkehrswegeplan 2030 überwiegend nicht a…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.
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Schriftliche Frage 134 von René Bochmann (AfD): Aus welchen Gründen ist der durchgehende sechsspurige Ausbau der A 4 im Freistaat Sachsen im Bundesverkehrswegeplan 2030 überwiegend nicht a…
Frage 134 (René Bochmann, AfD):
Aus welchen Gründen ist der durchgehende sechsspurige Ausbau der A 4 im Freistaat Sachsen im Bundesverkehrswegeplan 2030 überwiegend nicht als „Vordringlicher Bedarf“ eingestuft worden, obwohl es sich bei der A 4 um eine zentrale europäische Ost-West-Verkehrsachse mit wachsendem Transitverkehr, auch Schwerlasttransporte, in und aus Richtung Polen und Osteuropa handelt, und welche aktuellen Verkehrsprognosen als auch Kosten-Nutzen-Rechnungen liegen dieser Einstufung zugrunde?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 7. Mai 2026:
Die Projektbewertung für einen Ausbau der A 4 zwischen dem Autobahndreieck (AD) Nossen und dem AD Dresden-Nord hat auf Grundlage der Verkehrsprognose 2030 kein wirtschaftliches Nutzen-Kosten- Verhältnis ergeben.
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