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Schriftliche Frage 9 von Peter Felser (AfD): Wie stellt die Bundesregierung als Rechtsaufsicht der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZ) sicher, dass es bei den durch d…

dip / schriftliche_frage 05.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 9 von Peter Felser (AfD): Wie stellt die Bundesregierung als Rechtsaufsicht der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZ) sicher, dass es bei den durch d… Frage 9 (Peter Felser, AfD): Wie stellt die Bundesregierung als Rechtsaufsicht der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZ) sicher, dass es bei den durch die EVZ geförderten Projekten nicht zu rechtswidrigen Doppelfinanzierungen desselben Projekts oder zu unzulässigen Kumulierungen von Bundesmitteln kommt, wenn laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/5690 seitens der Stiftung keine Daten über Parallelförderungen aus anderen Programmen (z. B. „Demokratie leben!“) erhoben werden, und welche konkreten Prüfmechanismen setzt die Bundesregierung hierfür seit 2023 ein (z. B. Nachweisanforderungen und Abgleiche mit Fördermittel-Datenbanken)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 29. Mai 2026: Um eine Doppelfinanzierung desselben Zuwendungszwecks rechtssicher auszuschließen, wendet die Stiftung EVZ ein mehrstufiges Prüfverfahren an. Die Antragsteller sind verpflichtet, sämtliche für das Projekt beantragten oder bereits bewilligten Mittel Dritter (einschließlich anderer Bundesmittel) vollständig offenzulegen. Vor einer endgültigen Förderentscheidung fordert die Stiftung die entsprechenden Zuwendungsbescheide anderer Mittelgeber an. Diese werden einzelfallbezogen auf inhaltliche oder finanzielle Überschneidungen hin analysiert. Sofern ein Projekt im Wege der Komplementär- oder Mischfinanzierung rechtmäßig durch mehrere Geber (z. B. Stiftungsmittel und Bundesprogramme) gefördert werden soll, erfolgt vor der Bewilligung eine direkte, einzelfallbezogene Abstimmung zwischen der Stiftung EVZ und der jeweils zuständigen Bewilligungsbehörde des Bundes. Damit wird sichergestellt, dass die jeweiligen Teilfinanzierungen trennscharf voneinander abgegrenzt sind und zu keinem Zeitpunkt dieselben Kostenpositionen mehrfach gefördert werden. Die Bundessregierung stellt die rechtskonforme Erfüllung der Aufgaben der Stiftung EVZ im Rahmen der Rechtsaufsicht sicher.

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