NGO-Finanzierung durch die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"
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NGO-Finanzierung durch die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5292
21. Wahlperiode 14.04.2026
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Peter Felser und der Fraktion der AfD
NGO-Finanzierung durch die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“
Die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZ) wurde im
Jahr 2000 als Ausdruck der historischen Verantwortung der Bundesrepublik
Deutschland und der deutschen Wirtschaft gegenüber den Opfern des
Nationalsozialismus gegründet.
Für die Bundesrepublik Deutschland, die deutsche Wirtschaft und die
internationalen Opferverbände bestand das Ziel bei ihrer gemeinsamen Gründung
der Stiftung darin, das Leid von Millionen von Zwangsarbeitern materiell und
moralisch anzuerkennen. Das Stiftungskapital in Höhe von rund 5,1 Mrd. Euro
wurde mit der klaren Zweckbindung versehen, die überlebenden Opfer des
Nationalsozialismus zu entschädigen und die Erinnerung an ihr spezifisches
Schicksal wachzuhalten.
Während die individuellen Entschädigungszahlungen im Jahr 2007 formal
abgeschlossen wurden, arbeitet die Stiftung heute mit den Erträgen aus dem
verbliebenen Stiftungskapital. Kritische Berichte etwa der Nachrichtenplattform
„Tichy’s Einblick“ (www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/te-exklusiv-wie-ent
schaedigungen-fuer-alte-zwangsarbeiter-bei-jungen-ngos-landen/) werfen die
Frage auf, ob die heutige Vergabepraxis der Zinserträge an eine Vielzahl von
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) noch den Geist des Stiftungsgesetzes
widerspiegelt oder ob hier eine schleichende Metamorphose hin zur
Finanzierung allgemeiner politischer Agendagruppen stattfindet, die keinen
unmittelbaren Bezug zum Schicksal der ehemaligen Zwangsarbeiter mehr aufweisen.
In diesem Kontext steht ebenfalls die Frage im Mittelpunkt der Medienberichte,
ob die angesichts des öffentlichen Interesses erforderliche Transparenz der
Mittelvergabe gegeben ist und ob das für die Aufsicht zuständige
Bundesministerium der Finanzen sicherstellen kann, dass die Stiftung nicht zu einem
Instrument der verdeckten Parteien- oder Lobbyfinanzierung wird (ebd.).
Es steht zudem im Rahmen der besagten Presseberichterstattung der
schwerwiegende Vorwurf im Raum, dass das moralische Gewicht des Holocausts und
das Schicksal der Zwangsarbeiter zunehmend als „Label“ instrumentalisiert
werden, um diese Mittel zugunsten einer politisch-aktivistischen NGO-
Infrastruktur für Projekte zu verwenden, die sich primär mit aktuellen
politischen Debatten (z. B. Klimaschutz, postkoloniale Theorie oder allgemeine
Demokratiepädagogik ohne NS-Bezug) befassen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch ist das aktuelle Stiftungskapital der EVZ (Stand: März 2026),
und wie hoch waren die daraus erwirtschafteten Zins- und Anlageerträge
in den Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025?
2. Inwieweit sieht die Bundesregierung eine fortwirkende moralische und
rechtliche Bindung der aus dem Entschädigungskapital erwirtschafteten
Erträge an den ursprünglichen Kreis der Destinatäre (NS-Opfer und deren
unmittelbare Belange)?
3. Nach welchen Kriterien wird die „Zukunftsgewandtheit“ von Projekten
gegen die gesetzliche Pflicht zur „Erinnerung an das Unrecht“
abgewogen, wenn Zinserträge aus Entschädigungsgeldern verwendet werden?
4. Wie viele der im Jahr 2025 geförderten Projekte weisen einen direkten,
dokumentierbaren Bezug zur historischen Forschung oder zur sozialen
Unterstützung noch lebender Überlebender des NS-Unrechts auf (bitte
absolut und prozentual angeben)?
5. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko einer „Zweck-
Metamorphose“, bei der das moralische Gewicht der NS-Entschädigung
als Rechtfertigung für die Finanzierung aktueller, tagespolitischer NGO-
Aktivitäten genutzt wird?
6. Welche konkreten Kontrollmechanismen wendet das Bundesministerium
der Finanzen (BMF) als Rechtsaufsicht an, um eine schleichende
Zweckentfremdung der Zinserträge für allgemein-politische Lobbyarbeit zu
verhindern?
7. Welche Organisationen erhielten in den letzten drei Jahren Förderzusagen
über 100 000 Euro, deren Satzungszweck primär im Bereich des aktuellen
politischen Aktivismus (z. B. allgemeine Demokratieförderung,
Antirassismusarbeit ohne NS-Bezug) liegt?
8. Wie begründet die Bundesregierung die Vergabe von Mitteln aus dem
„Zukunftsfonds“ an Organisationen, die zum Zeitpunkt der
Stiftungsgründung oder des Abschlusses der Auszahlungen (2007) noch gar nicht
existierten oder keinen Bezug zur NS-Aufarbeitung hatten?
9. In welchem Umfang fließen Mittel in Projekte, die sich mit Themen
befassen, die erst nach dem Jahr 2020 an gesellschaftlicher Relevanz
gewonnen haben (z. B. klimapolitischer Aktivismus oder postkoloniale Theorie),
und wie wird hier der Bezug zum EVZ-Stiftungsgesetz hergestellt?
10. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Auswahl der
Projektpartner im Kuratorium der Stiftung strikt nach fachlich-historischen Kriterien
und nicht nach politischer Nähe zu den im Kuratorium vertretenen
Parteien oder Bundesministerien erfolgt?
11. Wie hoch ist der Anteil der Fördermittel, die an Organisationen fließen,
die gleichzeitig Mittel aus anderen Bundesprogrammen (z. B.
„Demokratie leben!“) erhalten, und wie wird eine Doppelförderung bzw. eine
Quersubventionierung politischer Netzwerke ausgeschlossen?
12. Welche Transparenzvorgaben macht das BMF der Stiftung hinsichtlich
der detaillierten Veröffentlichung von Verwendungsnachweisen der
geförderten NGOs?
13. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über personelle
Überschneidungen („Drehtüreffekte“) zwischen dem Management der Stiftung EVZ und
den Leitungsorganen der am stärksten geförderten NGOs vor?
14. Inwieweit prüft das BMF ggf., ob die geförderten Projekte den Grundsatz
der parteipolitischen Neutralität wahren, dem staatlich finanzierte
Stiftungen des öffentlichen Rechts unterliegen?
15. Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung erarbeitet zu der Kritik,
dass die Stiftung EVZ durch ihre Förderpolitik eine einseitige
zivilgesellschaftliche Infrastruktur mitfinanziert, die über das Mandat der
historischen Wiedergutmachung hinausgeht, und wenn ja, wie lautet diese (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
16. Wie viele ehemalige NS-Zwangsarbeiter wurden in den letzten zwei
Jahren noch durch direkte soziale Hilfsprogramme der Stiftung erreicht, und
wie hat sich dieses Budget im Vergleich zum Budget für „politische
Bildungsarbeit“ entwickelt?
17. Ist die Bundesregierung bereit, eine unabhängige Evaluation der
Förderpraxis der letzten zehn Jahre in Auftrag zu geben, um die
Übereinstimmung mit dem ursprünglichen Stiftungsgeist zu prüfen?
18. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass
die Generation der Zeitzeugen verstirbt, für die zukünftige Verwendung
des Stiftungskapitals?
19. Plant die Bundesregierung, das verbliebene Stiftungskapital nach dem
Ableben der letzten Erlebnisgeneration in einen staatlichen Haushaltstitel zu
überführen, um eine parlamentarische Vollkontrolle über die
Mittelverwendung sicherzustellen?
Berlin, den 13. April 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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