Schriftliche Frage 122 von Leon Eckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die voraussichtliche Kostenberechnung der Straßenbauprojekte A092-G010-BY (A 92 AD München- Feldm…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.
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Schriftliche Frage 122 von Leon Eckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die voraussichtliche Kostenberechnung der Straßenbauprojekte A092-G010-BY (A 92 AD München- Feldm…
Frage 122 (Leon Eckert, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die voraussichtliche Kostenberechnung der Straßenbauprojekte A092-G010-BY (A 92 AD München- Feldmoching–AK Neufahrn) und A092-G020-BY (A 92 AK Neufahrn–AD Flughafen-München) aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030 nach dem letzten offiziellen Kenntnisstand von 2023 verändert, und wenn ja, wie lautet der aktuelle Kostenstand, und was hat nach Kenntnis der Bundesregierung zu dieser Steigerung geführt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 3. Juni 2026:
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) informiert den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages jährlich über den Gesamtmittelbedarf der in den geltenden Bedarfsplänen von Schiene, Straße und Wasserstraße enthaltenen Aus- und Neubauvorhaben. Darin sind die indexierten Maßnahmenkosten sowie die Kostensteigerungsgründe für die A 92, Autobahndreieck (AD) München-Feldmoching bis Autobahnkreuz (AK) Neufahrn und A 92, AK Neufahrn–AD Flughafen-München benannt. Auf den aktuellen Bericht vom 6. Oktober 2025 sowie auf die Vorjahresberichte wird verwiesen.
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