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Schriftliche Frage 127 von Cansu Özdemir (DIE LINKE): In welchem Umfang ist eine finanzielle Beteiligung des Bundes an den vom Hamburger Senat benannten Investitionsbedarfen für Hafeninfrastrukt…

dip / schriftliche_frage 05.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.

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Schriftliche Frage 127 von Cansu Özdemir (DIE LINKE): In welchem Umfang ist eine finanzielle Beteiligung des Bundes an den vom Hamburger Senat benannten Investitionsbedarfen für Hafeninfrastrukt… Frage 127 (Cansu Özdemir, Die Linke): In welchem Umfang ist eine finanzielle Beteiligung des Bundes an den vom Hamburger Senat benannten Investitionsbedarfen für Hafeninfrastruktur (insbesondere Brücken, Kaimauern und Schienen) geplant oder geprüft worden, und nach welchen Kriterien priorisiert die Bundesregierung entsprechende Vorhaben im Hamburger Hafen im Vergleich zu anderen deutschen Seehäfen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 3. Juni 2026: Die Zuständigkeit für Hafeninfrastrukturen liegt bei den Ländern. Die fünf Küstenländer erhalten rd. 38 Mio. Euro jährlich als Hafenlastenausgleich. Darüber hinaus stellt der Bund den Ländern Mittel aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität in Höhe von 100 Mrd. Euro zur Verfügung. Für die Transformation der Häfen stellt das Bundesministerium für Verkehr ab dem Jahr 2026 aus dem Klimaund Transformationsfonds unter dem Titel „Klimafreundliche Schifffahrt und Häfen“ 400 Mio. Euro bereit. Entsprechende Förderprogramme sind gegenwärtig in der Abstimmung.

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