Investitionsbedarf in deutschen Seehäfen und Verwendung der Bundesmittel (Antwort zu Drs. 21/4355)
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Investitionsbedarf in deutschen Seehäfen und Verwendung der Bundesmittel (Antwort zu Drs. 21/4355)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4728
21. Wahlperiode 12.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexis L. Giersch, René Bochmann,
Wolfgang Wiehle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4355 –
Investitionsbedarf in deutschen Seehäfen und Verwendung der Bundesmittel
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Zentralverband der Deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) beziffert den
aktuellen Investitionsbedarf in deutschen Seehäfen auf rund 15 Mrd. Euro (https://
zds-seehaefen.de/2025/11/19/neues-zds-praesidium/). Zudem fordert er einen
jährlichen Bundesbeitrag von mindestens 500 Mio. Euro, um die
internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Seehäfen zu sichern. Eine transparente
Aufschlüsselung über Bedarfe, Prioritäten und konkrete Maßnahmen liegt
jedoch bislang nicht vor. Der Bund stellt jährlich mehrere Millionen Euro für
Seehafeninfrastruktur bereit (www.ndr.de/nachrichten/hamburg/seehaefen-for
dern-vom-bund-milliarden-aus-sondervermoegen,hafen-186.html).
Die Bundesregierung hat im Jahr 2024 mit der Nationalen Hafenstrategie die
Stärkung der deutschen Seehäfen forciert und dabei ausdrücklich die
gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern für die Hafeninfrastruktur betont
(www.publikationen-bundesregierung.de/pp-de/publikationssuche/nationale-h
afenstrategie-2309422).
Der seinerzeitige Bundesminister für Digitales und Verkehr Dr. Volker
Wissing erklärte dazu 2024: „Der Bund steht weiterhin zur gemeinsamen
Verantwortung für die Häfen. Dazu zählt auch die Frage der angemessenen
Beteiligung des Bundes an den Kosten der Länder.“ (www.hafen-hamburg.de/de/pr
esse1/news/nationale-hafenstrategie-im-kabinett-beschlossen/).
Die Nationale Hafenstrategie wird auch von der jetzigen Bundesregierung
weitergeführt. Die den Ländern aus dem Sondervermögen zur Verfügung
gestellten 100 Mrd. Euro für Investitionen in die Infrastruktur sowie die für von
2026 bis 2029 vorgesehenen zusätzlichen 400 Mio. Euro aus dem Klima- und
Transformationsfonds scheinen den Fragestellern jedoch nicht ausreichend,
um den bezifferten Investitionsbedarf zu decken, weil sie davon ausgehen,
dass der den Ländern mit Seehäfen gemäß Königsteiner Schlüssel zufallende
Anteil von rund 18 Mrd. Euro nur zu einem kleineren Teil für die Seehäfen
verwendet werden wird.
1. Wie schätzt die Bundesregierung den gegenwärtigen baulichen Zustand
und die derzeitige technische Ausstattung der deutschen Seehäfen ein?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr
vom 12. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über infrastrukturelle
Defizite (Neubaubedarf, Ersatzneubaubedarf und vorhandene Schäden)
in den einzelnen deutschen Seehäfen vor, insbesondere mit Blick auf
Kaianlagen, Schleusen, Hinterlandanbindung, Brücken, IT-Infrastruktur
und Digitalisierung?
3. Kennt die Bundesregierung die diesbezügliche Einschätzung des ZDS
(siehe Vorbemerkung der Fragesteller), der den Investitionsbedarf in
deutschen Seehäfen mit rund 15 Mrd. Euro beziffert, und wie schätzt die
Bundesregierung ihrerseits den Investitionsbedarf in die deutschen
Seehäfen ein?
4. Hat die Bundesregierung seitens des ZDS bzw. von Hafenbetreibern oder
anderen Wirtschaftsverbänden Rückmeldungen oder Stellungnahmen zu
deren Investitionsbedarfseinschätzungen oder andere ergänzende Daten
erhalten?
5. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des ZDS, dass sich der
Investitionsbedarf in den deutschen Seehäfen derzeit auf rund 15 Mrd.
Euro beläuft, und wenn nein, worin bestehen die Unterschiede zwischen
der Einschätzung der Bundesregierung und der des ZDS (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller)?
6. Plant die Bundesregierung ihrerseits konkrete Maßnahmen, um den
Sanierungs- und Modernisierungsrückstand in den deutschen Seehäfen
abzubauen, und wenn ja, welche?
7. Welche Maßnahmen der Sanierung und Modernisierung deutscher
Seehäfen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung aus Mitteln des
Sondervermögens finanziert werden?
8. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der
Einschätzung des ZDS (https://zds-seehaefen.de/2025/11/19/neues-zds-praesid
ium/), dass zur Vermeidung eines erneuten Sanierungs- und
Modernisierungsstaus bei den deutschen Seehäfen ein jährlicher Zuschuss aus dem
Bundeshaushalt von mindestens 500 Mio. Euro notwendig sein wird, und
wie müssten diese Mittel ggf. nach Auffassung der Bundesregierung bis
zum Ende der 21. Wahlperiode verwendet werden, um dieses Ziel zu
erreichen?
10. Welche Infrastrukturprojekte in deutschen Seehäfen wurden nach
Auffassung der Bundesregierung aufgrund fehlender Mittel in den letzten fünf
Jahren verschoben, im Umfang reduziert oder gänzlich gestrichen?
Die Fragen 1 bis 8 und 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu den baulichen Zuständen
oder den technischen Ausstattungen der See- und Binnenhäfen vor, da die
Länder für die See- und Binnenhäfen zuständig sind. Zu Einschätzungen einzelner
Interessenvertreter äußert sich die Bundesregierung nicht.
9. Plant die Bundesregierung, die jährlichen Bundesmittel für
Seehafeninvestitionen zu erhöhen?
a) Wenn ja, in welcher Höhe, und ab welchem Haushaltsjahr?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 9 bis 9b werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Erhöhung des sog. Hafenlastenausgleichs ist aus
finanzverfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich, da die ursprüngliche Rechtsgrundlage im
Grundgesetz (Artikel 104a Absatz 4 a. F.) für das „Gesetz über Finanzhilfen des
Bundes nach Artikel 104a Absatz 4 des Grundgesetzes an die Länder Bremen,
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen sowie Schleswig-
Holstein für Seehäfen“ 2006 wegfiel.
Den Ländern werden zudem für Investitionen in deren Infrastruktur 100 Mrd.
Euro aus dem Sondervermögen zur Verfügung gestellt. Die Belange der Häfen
sollten angemessen in diesem für die Länder vorgesehenen Anteil
berücksichtigt werden.
11. In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten fünf Jahren im Bereich der Zuständigkeit des Bundes
(Bundeswasserstraßen, seewärtige Zufahrten etc.) Aufträge zu
Instandsetzungsarbeiten und Modernisierungen in den deutschen Seehäfen an deutsche
Firmen und in welchem Umfang an ausländische Firmen vergeben?
Die Bundesregierung ist zuständig für die Bundeswasserstraßen und die
seewärtigen Zufahrten. Die Länder sind für die Häfen zuständig.
Instandsetzungsarbeiten und Modernisierungen in deutschen Seehäfen fallen nicht in die
Zuständigkeit der Bundesregierung. Das heißt, das im Bereich der Zuständigkeit
des Bundes keine Aufträge zu Instandsetzungsarbeiten und Modernisierungen
in den deutschen Seehäfen vergeben werden.
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ISSN 0722-8333
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