Investitionsbedarf in deutschen Seehäfen und Verwendung der Bundesmittel
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Investitionsbedarf in deutschen Seehäfen und Verwendung der Bundesmittel
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4355
21. Wahlperiode 26.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Alexis L. Giersch, René Bochmann, Wolfgang Wiehle, Lars
Haise, Maximilian Kneller, Ulrich von Zons, Stefan Henze, Leif-Erik Holm,
Dr. Rainer Kraft, Hans-Jürgen Goßner, Volker Scheurell, Otto Strauß, Andreas
Mayer, Carsten Becker und der Fraktion der AfD
Investitionsbedarf in deutschen Seehäfen und Verwendung der Bundesmittel
Der Zentralverband der Deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) beziffert den
aktuellen Investitionsbedarf in deutschen Seehäfen auf rund 15 Mrd. Euro (https://z
ds-seehaefen.de/2025/11/19/neues-zds-praesidium/). Zudem fordert er einen
jährlichen Bundesbeitrag von mindestens 500 Mio. Euro, um die internationale
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Seehäfen zu sichern. Eine transparente
Aufschlüsselung über Bedarfe, Prioritäten und konkrete Maßnahmen liegt
jedoch bislang nicht vor. Der Bund stellt jährlich mehrere Millionen Euro für
Seehafeninfrastruktur bereit (www.ndr.de/nachrichten/hamburg/seehaefen-ford
ern-vom-bund-milliarden-aus-sondervermoegen,hafen-186.html).
Die Bundesregierung hat im Jahr 2024 mit der Nationalen Hafenstrategie die
Stärkung der deutschen Seehäfen forciert und dabei ausdrücklich die
gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern für die Hafeninfrastruktur betont
(www.publikationen-bundesregierung.de/pp-de/publikationssuche/nationale-ha
fenstrategie-2309422).
Der seinerzeitige Bundesminister für Digitales und Verkehr Dr. Volker Wissing
erklärte dazu 2024: „Der Bund steht weiterhin zur gemeinsamen Verantwortung
für die Häfen. Dazu zählt auch die Frage der angemessenen Beteiligung des
Bundes an den Kosten der Länder.“ (www.hafen-hamburg.de/de/presse1/news/
nationale-hafenstrategie-im-kabinett-beschlossen/).
Die Nationale Hafenstrategie wird auch von der jetzigen Bundesregierung
weitergeführt. Die den Ländern aus dem Sondervermögen zur Verfügung gestellten
100 Mrd. Euro für Investitionen in die Infrastruktur sowie die für von 2026 bis
2029 vorgesehenen zusätzlichen 400 Mio. Euro aus dem Klima- und
Transformationsfonds scheinen den Fragestellern jedoch nicht ausreichend, um den
bezifferten Investitionsbedarf zu decken, weil sie davon ausgehen, dass der den
Ländern mit Seehäfen gemäß Königsteiner Schlüssel zufallende Anteil von
rund 18 Mrd. Euro nur zu einem kleineren Teil für die Seehäfen verwendet
werden wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie schätzt die Bundesregierung den gegenwärtigen baulichen Zustand
und die derzeitige technische Ausstattung der deutschen Seehäfen ein?
2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über infrastrukturelle
Defizite (Neubaubedarf, Ersatzneubaubedarf und vorhandene Schäden) in
den einzelnen deutschen Seehäfen vor, insbesondere mit Blick auf
Kaianlagen, Schleusen, Hinterlandanbindung, Brücken, IT-Infrastruktur und
Digitalisierung?
3. Kennt die Bundesregierung die diesbezügliche Einschätzung des ZDS
(siehe Vorbemerkung der Fragesteller), der den Investitionsbedarf in
deutschen Seehäfen mit rund 15 Mrd. Euro beziffert, und wie schätzt die
Bundesregierung ihrerseits den Investitionsbedarf in die deutschen Seehäfen
ein?
4. Hat die Bundesregierung seitens des ZDS bzw. von Hafenbetreibern oder
anderen Wirtschaftsverbänden Rückmeldungen oder Stellungnahmen zu
deren Investitionsbedarfseinschätzungen oder andere ergänzende Daten
erhalten?
5. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des ZDS, dass sich der
Investitionsbedarf in den deutschen Seehäfen derzeit auf rund 15 Mrd. Euro
beläuft, und wenn nein, worin bestehen die Unterschiede zwischen der
Einschätzung der Bundesregierung und der des ZDS (siehe Vorbemerkung
der Fragesteller)?
6. Plant die Bundesregierung ihrerseits konkrete Maßnahmen, um den
Sanierungs- und Modernisierungsrückstand in den deutschen Seehäfen
abzubauen, und wenn ja, welche?
7. Welche Maßnahmen der Sanierung und Modernisierung deutscher
Seehäfen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung aus Mitteln des
Sondervermögens finanziert werden?
8. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung
des ZDS (https://zds-seehaefen.de/2025/11/19/neues-zds-praesidium/),
dass zur Vermeidung eines erneuten Sanierungs- und
Modernisierungsstaus bei den deutschen Seehäfen ein jährlicher Zuschuss aus dem
Bundeshaushalt von mindestens 500 Mio. Euro notwendig sein wird, und wie
müssten diese Mittel ggf. nach Auffassung der Bundesregierung bis zum
Ende der 21. Wahlperiode verwendet werden, um dieses Ziel zu
erreichen?
9. Plant die Bundesregierung, die jährlichen Bundesmittel für
Seehafeninvestitionen zu erhöhen?
a) Wenn ja, in welcher Höhe, und ab welchem Haushaltsjahr?
b) Wenn nein, warum nicht?
10. Welche Infrastrukturprojekte in deutschen Seehäfen wurden nach
Auffassung der Bundesregierung aufgrund fehlender Mittel in den letzten fünf
Jahren verschoben, im Umfang reduziert oder gänzlich gestrichen?
11. In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten fünf Jahren im Bereich der Zuständigkeit des Bundes
(Bundeswasserstraßen, seewärtige Zufahrten etc.) Aufträge zu Instandsetzungsarbeiten
und Modernisierungen in den deutschen Seehäfen an deutsche Firmen und
in welchem Umfang an ausländische Firmen vergeben?
Berlin, den 17. Februar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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