Möglichkeiten einer Finanzierung der deutschen Seehäfen durch Bundesmittel (Antwort zu Drs. 21/7885)
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Möglichkeiten einer Finanzierung der deutschen Seehäfen durch Bundesmittel (Antwort zu Drs. 21/7885)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8058
21. Wahlperiode 17.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexis L. Giersch, Wolfgang Wiehle,
René Bochmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7885 –
Möglichkeiten einer Finanzierung der deutschen Seehäfen durch Bundesmittel
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die deutschen Seehäfen sind nach Ansicht der Fragesteller von
herausragender Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Sie dienen dem
Außenhandel, der Energieversorgung und der Versorgungssicherheit und
gewinnen darüber hinaus im Hinblick auf die nationale Sicherheit, die militärische
Mobilität und die Resilienz kritischer Infrastruktur zunehmend an Bedeutung.
Nach dem Gesetz über Finanzhilfen des Bundes an die Länder Bremen,
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen sowie Schleswig-Holstein
für Seehäfen stellt der Bund gegenwärtig jährlich insgesamt 38,3 Mio. Euro
für besonders bedeutsame Investitionen im Bereich der Seehäfen zur
Verfügung (www.gesetze-im-internet.de/bfinhbruag/__1.html; https://zds-seehaefe
n.de/2026/08/20/rechtsgutachten-schafft-klarheit-bund-kann-mehr-verantwort
ung-fuer-seehaefen-uebernehmen/).
Angesichts des erheblichen Investitionsbedarfs in den deutschen Seehäfen
wird diese Summe von Vertretern der Hafenwirtschaft und der norddeutschen
Wirtschaft seit Langem als unzureichend angesehen. Der Zentralverband der
deutschen Seehafenbetriebe beziffert den prioritären Investitionsbedarf nach
Medienberichten auf rund 15 Mrd. Euro. Gefordert wird unter anderem eine
dauerhafte Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Hafeninfrastruktur
in Höhe von mindestens 500 Mio. Euro jährlich (www.noz.de/lebenswelten/th
emenspezial/emsupdate/emsupdate-wirtschaft/artikel/warum-seehaefen-jetzt-5
00-millionen-euro-vom-bund-fordern-51216717).
Die Bundesregierung hat bislang darauf verwiesen, dass eine erhebliche
Aufstockung der bestehenden Bundesfinanzhilfen aus
finanzverfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich sei. Nach einem von der IHK (Industrie- und
Handelskammer)-Nord vorgestellten Rechtsgutachten wird diese Auffassung
jedoch infrage gestellt. Danach soll eine deutlich stärkere Beteiligung des
Bundes an der Finanzierung der deutschen Seehäfen bereits innerhalb des
bestehenden verfassungsrechtlichen Rahmens möglich sein. Insbesondere soll
eine einfachgesetzliche Änderung des bestehenden
Seehafenfinanzierungsgesetzes eine Grundlage für höhere Bundesmittel schaffen können (https://hansa-
online.de/haefen/gutachten-hafenfinanzierung/308771/).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 17. September
2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Vor dem Hintergrund der nationalen Bedeutung der deutschen Seehäfen für
Wirtschaft, Versorgungssicherheit, Energieversorgung, Verteidigungsfähigkeit
und militärische Mobilität stellt sich nach Auffassung der Fragesteller die
Frage, ob die bisherige Position der Bundesregierung zur Finanzierung der
Seehafeninfrastruktur noch aufrechterhalten werden kann.
1. Wie hoch waren die Finanzhilfen des Bundes für Investitionen in die
Infrastruktur der deutschen Seehäfen in den Jahren 2015 bis 2025
jeweils, aufgeschlüsselt nach Jahr und Bundesland?
Der Bund ist zuständig für die Bundeswasserstraßen einschließlich der
seewärtigen Zufahrten und finanziert die Hinterlandanbindung der Häfen über
Schienen, Straßen und Wasserstraßen des Bundes. Allein für die Seehafenzufahrten
über Nord- und Ostsee wendet der Bund dabei jährlich mehr als 500 Mio. Euro
auf. Investitionen in die Infrastruktur der Häfen fallen nicht in die
Zuständigkeit des Bundes. Für Investitionen der Länder im Bereich der Seehäfen stellt
der Bund nach dem Gesetz über Finanzhilfen des Bundes nach Artikel 125c
Grundgesetz folgenden Ländern jährlich 38,346 Mio. Euro zur Verfügung:
Bremen 10.737.000 Euro
Hamburg 20.963.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern 2.556.000 Euro
Niedersachsen 2.045.000 Euro
Schleswig-Holstein 2.045.000 Euro
2. Welche Mittel sind im Bundeshaushalt 2026 sowie in der Finanzplanung
des Bundes bis 2030 für die Finanzierung bzw. Unterstützung der
deutschen Seehäfen vorgesehen?
Die Bundesregierung wird für die Jahre 2026 bis 2030 mehr als 400 Mio. Euro
aus dem Klima- und Transformationsfonds für klimafreundliche Schifffahrt und
Häfen zur Verfügung stellen. Entsprechende Förderprogramme sind bereits in
Kraft getreten bzw. befinden sich derzeit in der Abstimmung oder Erarbeitung.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
3. Wie bewertet die Bundesregierung den nach Angaben des
Zentralverbandes der deutschen Seehafenbetriebe bestehenden prioritären
Investitionsbedarf von rund 15 Mrd. Euro in den deutschen Seehäfen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
5. Hält die Bundesregierung die gegenwärtige jährliche Finanzhilfe des
Bundes von insgesamt 38,346 Mio. Euro angesichts des bestehenden
Investitionsbedarfs weiterhin für ausreichend, und wenn ja, warum (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
6. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Forderung
der Hafenwirtschaft und der norddeutschen Wirtschaft, die dauerhafte
Bundesbeteiligung an der Finanzierung der Seehafeninfrastruktur auf
mindestens 500 Mio. Euro jährlich anzuheben?
7. Auf welche konkreten verfassungsrechtlichen Bestimmungen und
welche Rechtsprechung stützt die Bundesregierung ihre bisherige
Auffassung, wonach eine deutliche Erhöhung der Bundesfinanzhilfen für die
Seehäfen aus finanzverfassungsrechtlichen Gründen nicht oder nur
eingeschränkt möglich sei (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
12. Beabsichtigt die Bundesregierung eine Änderung oder
Weiterentwicklung des bestehenden Seehafenfinanzierungsgesetzes, und wenn nein,
warum nicht?
Die Fragen 3, 5 bis 7 und 12 werden wegen des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
„Investitionsbedarf in deutschen Seehäfen und Verwendung der Bundesmittel“ auf
Bundestagsdrucksache 21/4728 verwiesen.
4. Welche eigenen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den
Investitionsbedarf der deutschen Seehäfen bis zum Jahr 2030 bzw. 2035
vor?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
8. Ist der Bundesregierung das von der IHK-Nord vorgestellte
Rechtsgutachten zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer stärkeren
Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der deutschen Seehäfen bekannt
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
9. Wenn Frage 8 bejaht wird, hat sich die Bundesregierung eine eigene
Auffassung erarbeitet zur in diesem Gutachten vertretenen Auffassung, dass
eine deutlich stärkere Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der
Seehäfen bereits auf Grundlage des bestehenden verfassungsrechtlichen
Rahmens möglich sei, und wenn ja, wie lautet ihre Auffassung?
10. Teilt die Bundesregierung insbesondere die Auffassung der Fragesteller,
dass eine einfachgesetzliche Änderung des bestehenden
Seehafenfinanzierungsgesetzes eine Grundlage für eine deutliche Erhöhung der
Finanzhilfen des Bundes schaffen könnte, und wenn nein, aus welchen
konkreten verfassungsrechtlichen Gründen widerspricht die Bundesregierung
dieser Auffassung?
Die Fragen 8 bis 10 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung äußert sich nicht zu Gutachten Dritter.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
„Investitionsbedarf in deutschen Seehäfen und Verwendung der Bundesmittel“
auf Bundestagsdrucksache 21/4728 verwiesen.
11. Beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund des genannten
Rechtsgutachtens (vgl. Vorfragen und Vorbemerkung der Fragesteller),
ihre bisherige Auffassung zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit
höherer Bundesfinanzhilfen erneut zu prüfen oder durch ein eigenes
Rechtsgutachten überprüfen zu lassen?
Nein.
13. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung unabhängig vom
bestehenden Seehafenfinanzierungsgesetz gegebenenfalls, um Investitionen
des Bundes in die Seehafeninfrastruktur oder entsprechende Finanzhilfen
an die Küstenländer erheblich zu erhöhen?
14. In welchem Umfang können nach Auffassung der Bundesregierung
gegebenenfalls Mittel aus dem „Sondervermögen Infrastruktur und
Klimaneutralität“ für Investitionen in deutsche Seehäfen eingesetzt werden?
Frage 13 und 14 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bund stellt Ländern und Kommunen 100 Mrd. Euro aus dem
Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität für Investitionen in ihre
Infrastruktur zur Verfügung. Förderfähig sind auch Sachinvestition in Seehäfen,
soweit diese Landes- oder kommunale Infrastruktur darstellen oder der Erfüllung
von Landes- oder kommunalen Aufgaben dienen. Die Länder entscheiden
eigenständig über die Verteilung und Verwendung der Mittel.
15. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu erarbeitet, welche
Hafenprojekte aus dem den Ländern zur Verfügung stehenden Anteil des
Sondervermögens finanziert werden können, und wenn ja, welche
Projekte sind dies?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
„Investitionsbedarf in deutschen Seehäfen und Verwendung der Bundesmittel“ auf
Bundestagsdrucksache 21/4728 verwiesen.
16. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den deutschen Seehäfen
für die Versorgungssicherheit und die Resilienz der Bundesrepublik
Deutschland bei?
17. Welche deutschen Seehäfen besitzen nach Einschätzung der
Bundesregierung eine besondere Bedeutung für die militärische Mobilität, die
Landes- und Bündnisverteidigung sowie die Umsetzung des
Operationsplans Deutschland?
22. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die
deutschen Seehäfen aufgrund ihrer gesamtstaatlichen Bedeutung nicht
lediglich als regionale Infrastruktur der Küstenländer betrachtet werden
können?
Frage 16, 17 und 22 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die deutschen Seehäfen haben im Hinblick auf die Versorgungsicherheit der
Industrie, des Handels und der Bevölkerung sowie der langfristigen nationalen
Resilienz eine besondere Bedeutung. Die Bedeutung der deutschen Seehäfen ist
darüber hinaus in der Nationalen Hafenstrategie beschrieben.
18. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung zusätzliche Investitionen in
Hafenanlagen und Hafeninfrastruktur erforderlich, um die deutschen
Seehäfen für Anforderungen der Landes- und Bündnisverteidigung sowie
militärische Transporte ausreichend zu ertüchtigen, wenn ja, welche, und
wenn nein, warum nicht?
Eine Untersuchung zur Umsetzung der NATO-Forderungen für die
Drehscheibe Deutschland läuft derzeit. Hierin sind die Anforderungen an deutsche
Seehäfen mit inbegriffen. Erst nach Ende dieser Untersuchungen samt
Vergabeverfahren und Vertragsverhandlungen können zusätzliche Investitionen beziffert
werden.
19. In welchem finanziellen Umfang beteiligt sich der Bund derzeit
unmittelbar oder mittelbar an sicherheits- und verteidigungsrelevanten
Investitionen in deutschen Seehäfen?
20. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Investitionen in
Hafeninfrastruktur, die unmittelbar der Landes- und Bündnisverteidigung oder
der militärischen Mobilität dienen, ausschließlich von den jeweiligen
Küstenländern finanziert werden sollten?
21. Welche Möglichkeiten bestehen nach Auffassung der Bundesregierung
gegebenenfalls, entsprechende sicherheits- und verteidigungsrelevante
Investitionen vollständig oder teilweise aus Bundesmitteln zu
finanzieren?
Die Fragen 19 bis 21 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Werden im Rahmen von zivilen Infrastrukturmaßnahmen zusätzliche
militärische Mehrbedarfe der Bundeswehr gedeckt, können diese aus dem
Einzelplan 14 finanziert werden. Es sind für dahingehende Maßnahmen im
Einzelplan 14 für das Haushaltsjahr 2026 Mittel in einem Umfang von 150 Mio. Euro
und eine Verpflichtungsermächtigung i. H. v. 1,2 Mrd. Euro in den Jahren 2027
bis 2031 für militärische Mehrbedarfe veranschlagt.
23. Beabsichtigt die Bundesregierung, gemeinsam mit den Küstenländern,
der Hafenwirtschaft und den Wirtschaftsverbänden ein langfristiges
Finanzierungskonzept für die deutschen Seehäfen vorzulegen?
24. Wenn Frage 23 bejaht wird, bis wann soll ein solches
Finanzierungskonzept vorgelegt werden, und wenn nein, aus welchen Gründen sieht die
Bundesregierung hierfür keinen Handlungsbedarf?
Die Fragen 23 und 24 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nein.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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