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Möglichkeiten einer Finanzierung der deutschen Seehäfen durch Bundesmittel (Antwort zu Drs. 21/7885)

dip / drucksache 17.09.2026 · WP 21 · 21/8058 · Antwort · Original ↗

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Möglichkeiten einer Finanzierung der deutschen Seehäfen durch Bundesmittel (Antwort zu Drs. 21/7885) Deutscher Bundestag Drucksache 21/8058 21. Wahlperiode 17.09.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexis L. Giersch, Wolfgang Wiehle, René Bochmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7885 – Möglichkeiten einer Finanzierung der deutschen Seehäfen durch Bundesmittel V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die deutschen Seehäfen sind nach Ansicht der Fragesteller von herausragender Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Sie dienen dem Außenhandel, der Energieversorgung und der Versorgungssicherheit und gewinnen darüber hinaus im Hinblick auf die nationale Sicherheit, die militärische Mobilität und die Resilienz kritischer Infrastruktur zunehmend an Bedeutung. Nach dem Gesetz über Finanzhilfen des Bundes an die Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen sowie Schleswig-Holstein für Seehäfen stellt der Bund gegenwärtig jährlich insgesamt 38,3 Mio. Euro für besonders bedeutsame Investitionen im Bereich der Seehäfen zur Verfügung (www.gesetze-im-internet.de/bfinhbruag/__1.html; https://zds-seehaefe n.de/2026/08/20/rechtsgutachten-schafft-klarheit-bund-kann-mehr-verantwort ung-fuer-seehaefen-uebernehmen/). Angesichts des erheblichen Investitionsbedarfs in den deutschen Seehäfen wird diese Summe von Vertretern der Hafenwirtschaft und der norddeutschen Wirtschaft seit Langem als unzureichend angesehen. Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe beziffert den prioritären Investitionsbedarf nach Medienberichten auf rund 15 Mrd. Euro. Gefordert wird unter anderem eine dauerhafte Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Hafeninfrastruktur in Höhe von mindestens 500 Mio. Euro jährlich (www.noz.de/lebenswelten/th emenspezial/emsupdate/emsupdate-wirtschaft/artikel/warum-seehaefen-jetzt-5 00-millionen-euro-vom-bund-fordern-51216717). Die Bundesregierung hat bislang darauf verwiesen, dass eine erhebliche Aufstockung der bestehenden Bundesfinanzhilfen aus finanzverfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich sei. Nach einem von der IHK (Industrie- und Handelskammer)-Nord vorgestellten Rechtsgutachten wird diese Auffassung jedoch infrage gestellt. Danach soll eine deutlich stärkere Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der deutschen Seehäfen bereits innerhalb des bestehenden verfassungsrechtlichen Rahmens möglich sein. Insbesondere soll eine einfachgesetzliche Änderung des bestehenden Seehafenfinanzierungsgesetzes eine Grundlage für höhere Bundesmittel schaffen können (https://hansa- online.de/haefen/gutachten-hafenfinanzierung/308771/). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 17. September 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vor dem Hintergrund der nationalen Bedeutung der deutschen Seehäfen für Wirtschaft, Versorgungssicherheit, Energieversorgung, Verteidigungsfähigkeit und militärische Mobilität stellt sich nach Auffassung der Fragesteller die Frage, ob die bisherige Position der Bundesregierung zur Finanzierung der Seehafeninfrastruktur noch aufrechterhalten werden kann.  1. Wie hoch waren die Finanzhilfen des Bundes für Investitionen in die Infrastruktur der deutschen Seehäfen in den Jahren 2015 bis 2025 jeweils, aufgeschlüsselt nach Jahr und Bundesland? Der Bund ist zuständig für die Bundeswasserstraßen einschließlich der seewärtigen Zufahrten und finanziert die Hinterlandanbindung der Häfen über Schienen, Straßen und Wasserstraßen des Bundes. Allein für die Seehafenzufahrten über Nord- und Ostsee wendet der Bund dabei jährlich mehr als 500 Mio. Euro auf. Investitionen in die Infrastruktur der Häfen fallen nicht in die Zuständigkeit des Bundes. Für Investitionen der Länder im Bereich der Seehäfen stellt der Bund nach dem Gesetz über Finanzhilfen des Bundes nach Artikel 125c Grundgesetz folgenden Ländern jährlich 38,346 Mio. Euro zur Verfügung: Bremen 10.737.000 Euro Hamburg 20.963.000 Euro Mecklenburg-Vorpommern  2.556.000 Euro Niedersachsen  2.045.000 Euro Schleswig-Holstein  2.045.000 Euro  2. Welche Mittel sind im Bundeshaushalt 2026 sowie in der Finanzplanung des Bundes bis 2030 für die Finanzierung bzw. Unterstützung der deutschen Seehäfen vorgesehen? Die Bundesregierung wird für die Jahre 2026 bis 2030 mehr als 400 Mio. Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds für klimafreundliche Schifffahrt und Häfen zur Verfügung stellen. Entsprechende Förderprogramme sind bereits in Kraft getreten bzw. befinden sich derzeit in der Abstimmung oder Erarbeitung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.  3. Wie bewertet die Bundesregierung den nach Angaben des Zentralverbandes der deutschen Seehafenbetriebe bestehenden prioritären Investitionsbedarf von rund 15 Mrd. Euro in den deutschen Seehäfen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  5. Hält die Bundesregierung die gegenwärtige jährliche Finanzhilfe des Bundes von insgesamt 38,346 Mio. Euro angesichts des bestehenden Investitionsbedarfs weiterhin für ausreichend, und wenn ja, warum (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  6. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Forderung der Hafenwirtschaft und der norddeutschen Wirtschaft, die dauerhafte Bundesbeteiligung an der Finanzierung der Seehafeninfrastruktur auf mindestens 500 Mio. Euro jährlich anzuheben?  7. Auf welche konkreten verfassungsrechtlichen Bestimmungen und welche Rechtsprechung stützt die Bundesregierung ihre bisherige Auffassung, wonach eine deutliche Erhöhung der Bundesfinanzhilfen für die Seehäfen aus finanzverfassungsrechtlichen Gründen nicht oder nur eingeschränkt möglich sei (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 12. Beabsichtigt die Bundesregierung eine Änderung oder Weiterentwicklung des bestehenden Seehafenfinanzierungsgesetzes, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 3, 5 bis 7 und 12 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Investitionsbedarf in deutschen Seehäfen und Verwendung der Bundesmittel“ auf Bundestagsdrucksache 21/4728 verwiesen.  4. Welche eigenen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Investitionsbedarf der deutschen Seehäfen bis zum Jahr 2030 bzw. 2035 vor? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.  8. Ist der Bundesregierung das von der IHK-Nord vorgestellte Rechtsgutachten zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer stärkeren Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der deutschen Seehäfen bekannt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  9. Wenn Frage 8 bejaht wird, hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung erarbeitet zur in diesem Gutachten vertretenen Auffassung, dass eine deutlich stärkere Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Seehäfen bereits auf Grundlage des bestehenden verfassungsrechtlichen Rahmens möglich sei, und wenn ja, wie lautet ihre Auffassung? 10. Teilt die Bundesregierung insbesondere die Auffassung der Fragesteller, dass eine einfachgesetzliche Änderung des bestehenden Seehafenfinanzierungsgesetzes eine Grundlage für eine deutliche Erhöhung der Finanzhilfen des Bundes schaffen könnte, und wenn nein, aus welchen konkreten verfassungsrechtlichen Gründen widerspricht die Bundesregierung dieser Auffassung? Die Fragen 8 bis 10 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung äußert sich nicht zu Gutachten Dritter. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Investitionsbedarf in deutschen Seehäfen und Verwendung der Bundesmittel“ auf Bundestagsdrucksache 21/4728 verwiesen. 11. Beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund des genannten Rechtsgutachtens (vgl. Vorfragen und Vorbemerkung der Fragesteller), ihre bisherige Auffassung zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit höherer Bundesfinanzhilfen erneut zu prüfen oder durch ein eigenes Rechtsgutachten überprüfen zu lassen? Nein. 13. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung unabhängig vom bestehenden Seehafenfinanzierungsgesetz gegebenenfalls, um Investitionen des Bundes in die Seehafeninfrastruktur oder entsprechende Finanzhilfen an die Küstenländer erheblich zu erhöhen? 14. In welchem Umfang können nach Auffassung der Bundesregierung gegebenenfalls Mittel aus dem „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“ für Investitionen in deutsche Seehäfen eingesetzt werden? Frage 13 und 14 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bund stellt Ländern und Kommunen 100 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität für Investitionen in ihre Infrastruktur zur Verfügung. Förderfähig sind auch Sachinvestition in Seehäfen, soweit diese Landes- oder kommunale Infrastruktur darstellen oder der Erfüllung von Landes- oder kommunalen Aufgaben dienen. Die Länder entscheiden eigenständig über die Verteilung und Verwendung der Mittel. 15. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu erarbeitet, welche Hafenprojekte aus dem den Ländern zur Verfügung stehenden Anteil des Sondervermögens finanziert werden können, und wenn ja, welche Projekte sind dies? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Investitionsbedarf in deutschen Seehäfen und Verwendung der Bundesmittel“ auf Bundestagsdrucksache 21/4728 verwiesen. 16. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den deutschen Seehäfen für die Versorgungssicherheit und die Resilienz der Bundesrepublik Deutschland bei? 17. Welche deutschen Seehäfen besitzen nach Einschätzung der Bundesregierung eine besondere Bedeutung für die militärische Mobilität, die Landes- und Bündnisverteidigung sowie die Umsetzung des Operationsplans Deutschland? 22. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die deutschen Seehäfen aufgrund ihrer gesamtstaatlichen Bedeutung nicht lediglich als regionale Infrastruktur der Küstenländer betrachtet werden können? Frage 16, 17 und 22 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die deutschen Seehäfen haben im Hinblick auf die Versorgungsicherheit der Industrie, des Handels und der Bevölkerung sowie der langfristigen nationalen Resilienz eine besondere Bedeutung. Die Bedeutung der deutschen Seehäfen ist darüber hinaus in der Nationalen Hafenstrategie beschrieben. 18. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung zusätzliche Investitionen in Hafenanlagen und Hafeninfrastruktur erforderlich, um die deutschen Seehäfen für Anforderungen der Landes- und Bündnisverteidigung sowie militärische Transporte ausreichend zu ertüchtigen, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? Eine Untersuchung zur Umsetzung der NATO-Forderungen für die Drehscheibe Deutschland läuft derzeit. Hierin sind die Anforderungen an deutsche Seehäfen mit inbegriffen. Erst nach Ende dieser Untersuchungen samt Vergabeverfahren und Vertragsverhandlungen können zusätzliche Investitionen beziffert werden. 19. In welchem finanziellen Umfang beteiligt sich der Bund derzeit unmittelbar oder mittelbar an sicherheits- und verteidigungsrelevanten Investitionen in deutschen Seehäfen? 20. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Investitionen in Hafeninfrastruktur, die unmittelbar der Landes- und Bündnisverteidigung oder der militärischen Mobilität dienen, ausschließlich von den jeweiligen Küstenländern finanziert werden sollten? 21. Welche Möglichkeiten bestehen nach Auffassung der Bundesregierung gegebenenfalls, entsprechende sicherheits- und verteidigungsrelevante Investitionen vollständig oder teilweise aus Bundesmitteln zu finanzieren? Die Fragen 19 bis 21 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Werden im Rahmen von zivilen Infrastrukturmaßnahmen zusätzliche militärische Mehrbedarfe der Bundeswehr gedeckt, können diese aus dem Einzelplan 14 finanziert werden. Es sind für dahingehende Maßnahmen im Einzelplan 14 für das Haushaltsjahr 2026 Mittel in einem Umfang von 150 Mio. Euro und eine Verpflichtungsermächtigung i. H. v. 1,2 Mrd. Euro in den Jahren 2027 bis 2031 für militärische Mehrbedarfe veranschlagt. 23. Beabsichtigt die Bundesregierung, gemeinsam mit den Küstenländern, der Hafenwirtschaft und den Wirtschaftsverbänden ein langfristiges Finanzierungskonzept für die deutschen Seehäfen vorzulegen? 24. Wenn Frage 23 bejaht wird, bis wann soll ein solches Finanzierungskonzept vorgelegt werden, und wenn nein, aus welchen Gründen sieht die Bundesregierung hierfür keinen Handlungsbedarf? Die Fragen 23 und 24 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nein. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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