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Schriftliche Frage 143 von Evelyn Schötz (DIE LINKE): Welche Daten liegen der Bundesregierung dazu vor, wie sich seit Einführung der gesetzlichen Zuschläge für Kurzzeittherapien im Jahr 2020 die…

dip / schriftliche_frage 05.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 143 von Evelyn Schötz (DIE LINKE): Welche Daten liegen der Bundesregierung dazu vor, wie sich seit Einführung der gesetzlichen Zuschläge für Kurzzeittherapien im Jahr 2020 die… Frage 143 (Evelyn Schötz, Die Linke): Welche Daten liegen der Bundesregierung dazu vor, wie sich seit Einführung der gesetzlichen Zuschläge für Kurzzeittherapien im Jahr 2020 die Zahl und der Anteil der abgerechneten Kurzzeittherapien im Verhältnis zu Langzeittherapien entwickelt haben (bitte nach Jahreszahlen aufschlüsseln), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus hinsichtlich der Wirksamkeit dieser Zuschläge zur Steuerung der psychotherapeutischen Versorgung? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 3. Juni 2026: Nach Angaben des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV- Spitzenverband) besteht bereits seit einigen Jahren ein leichter Trend zu einer kürzeren Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Während im Jahre 2005 noch etwa 52 Prozent der Behandlungsstunden auf Langzeittherapien (LZT) entfielen, liegt dieser Wert heute bei etwa 49 Prozent. Es ergibt sich also für den Zeitraum von 20 Jahren insgesamt eine Veränderung um etwa 3 Prozentpunkte. Es wird auf die Tabelle in der beigefügten Anlage verwiesen.3 Differenziert man hinsichtlich der im Jahre 2017 eingeführten Kurzzeittherapie (KZT) 1 und 2, zeigt sich keine Veränderung seit der Einführung der Zuschläge zur Kurzzeittherapie. Ein Zusammenhang zwischen der Erbringung von KZT 1 und der Einführung eines Zuschlags für die ersten zehn Behandlungsstunden lässt sich nicht identifizieren. Die Zielsetzung einer Steigerung der kurzen Behandlungen wurde mit diesem Zuschlag, der ungeachtet der Länge der Behandlung zugesetzt wird, daher nicht erreicht. Tabelle: Entwicklung der gesetzlichen Zuschläge in der ambulanten Psychotherapie Jahr Anteil KZT/KZT 1 an allen Therapiestunden in Prozent Anteil KZT 2 an allen Therapiestunden in Prozent Anteil LZT an allen Therapiestunden in Prozent 2005 47,7 52,3 2006 49,2 50,8 2007 50,3 49,7 2008 51,3 48,7 2009 51,4 48,6 2010 52,1 47,9 2011 52,5 47,5 2012 53,1 46,9 2013 53,3 46,7 2014 53,3 46,7 2015 53,4 46,6 2016 53,1 46,9 3 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/6244 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Jahr Anteil KZT/KZT 1 an allen Therapiestunden in Prozent Anteil KZT 2 an allen Therapiestunden in Prozent Anteil LZT an allen Therapiestunden in Prozent 20171 51,4 48,6 2018 28,3 20,5 51,2 2019 27,7 21,1 51,2 20202 27,3 21,4 51,3 2021 27,6 21,3 51,1 2022 28,6 21,7 49,7 2023 28,7 22,5 48,8 2024 28,2 22,6 49,3 2025 27,9 22,7 49,4 1 Die Kurzzeittherapien 1 und 2 wurden zum 1. April 2017 eingeführt; für das erste Quartal wurden daher die bis dahin gültigen Kurzzeittherapieziffern (bis zu 25 Stunden) genutzt. 2 Der Zuschlag für Kurzzeittherapien wurde mit Wirkung zum 1. April 2020 eingeführt. Quelle: Abrechnungsdaten (Frequenzstatistik), GKV-Spitzenverband (Stand: 29. Mai 2026)

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