Schriftliche Frage 39 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung Kenntnis über den Einsatz der von Deutschland finanzierten ukrainischen Deep Strike Drohnen gegen zivile und militär…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
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Schriftliche Frage 39 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung Kenntnis über den Einsatz der von Deutschland finanzierten ukrainischen Deep Strike Drohnen gegen zivile und militär…
Frage 39 (Sören Pellmann, Die Linke):
Hat die Bundesregierung Kenntnis über den Einsatz der von Deutschland finanzierten ukrainischen Deep Strike Drohnen gegen zivile und militärische Ziele im Hinterland der Russischen Föderation, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus im Hinblick auf die Eskalationsgefahr des Ukrainekrieges (www.tagesschau.de/ausland/euro pa/ukraine-deep-strikes-russland-100.html)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 28. Mai 2026:
Das Recht der Ukraine auf Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg ist grundsätzlich nicht auf das eigene Territorium beschränkt. Dabei gelten die Maßgaben des humanitären Völkerrechts. Die Bundesregierung unterstützt die Ukraine zur Verteidigung gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg gemeinsam mit ihren Partnern durch die Bereitstellung oder Finanzierung verschiedenster Rüstungsgüter. Über einzelne Waffensysteme informiert sie grundsätzlich nicht. Darüber hinaus verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort auf die Schriftliche Frage 91 der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf Bundestagsdrucksache 20/11833 sowie auf ihre Antwort zu den Fragen 7 und 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13263.
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