Schriftliche Frage 50 von Sven Wendorf (AfD): Wie viele Hauptfeldwebel und Hauptbootsleute werden nach Kenntnis der Bundesregierung vom angekündigten Beförderungsstopp ab dem 1. Juli 202…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.
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Schriftliche Frage 50 von Sven Wendorf (AfD): Wie viele Hauptfeldwebel und Hauptbootsleute werden nach Kenntnis der Bundesregierung vom angekündigten Beförderungsstopp ab dem 1. Juli 202…
Frage 50 (Sven Wendorf, AfD):
Wie viele Hauptfeldwebel und Hauptbootsleute werden nach Kenntnis der Bundesregierung vom angekündigten Beförderungsstopp ab dem 1. Juli 2026 betroffen sein, und welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Nachteile für diejenigen Soldaten auszugleichen, die nach bisheriger Praxis im erwarteten Zeitraum der Sperre zur Beförderung in einen der betroffenen Dienstgrade angestanden hätten?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 26. Mai 2026:
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit Beschlüssen vom 25. Juli 2025 erstmalig obergerichtlich entschieden, dass die beamtenrechtliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes auf Soldatinnen und Soldaten anwendbar ist. Von den Anpassungen der Beförderungsstruktur sind rund 900 Soldatinnen und Soldaten betroffen. Ab dem ersten Quartal 2027 sollen Beförderungen wieder rechtssicher mit zusätzlichen Planstellen möglich sein. Auch in Zukunft sollen alle Berufsunteroffiziere grundsätzlich die Chance haben, Stabsfeldwebel bzw. Stabsbootsmann zu werden.
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