Schriftliche Frage 51 von Sven Wendorf (AfD): Warum hat das Bundesministerium der Verteidigung trotz der seit Jahren bekannten verfassungsrechtlichen Zweifel an Mindestdienstzeiten in so…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.
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Schriftliche Frage 51 von Sven Wendorf (AfD): Warum hat das Bundesministerium der Verteidigung trotz der seit Jahren bekannten verfassungsrechtlichen Zweifel an Mindestdienstzeiten in so…
Frage 51 (Sven Wendorf, AfD):
Warum hat das Bundesministerium der Verteidigung trotz der seit Jahren bekannten verfassungsrechtlichen Zweifel an Mindestdienstzeiten in soldatischen Laufbahnen erst jetzt einen Beförderungsstopp für Hauptfeldwebel und Hauptbootsleute angekündigt, und konnten von der Bundesregierung dienst- oder fachaufsichtlichen Versäumnisse bei der bisherigen Erarbeitung einer rechtssicheren Anschlussregelung festgestellt werden, und wenn ja, welche?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 27. Mai 2026:
Nach Eintreten der Rechtskraft des Urteiles des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen wurde dieses durch das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) umfassend bewertet und wird nunmehr umgesetzt. Damit beendet das BMVg eine seit Jahren bestehende Rechtsunsicherheit und stellt den gerichtlich geforderten Leistungsaspekt in den Vordergrund. Versäumnisse im Sinne der Fragestellung konnten nicht festgestellt werden.
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