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Jahresbericht 2025 (67. Bericht)

dip / drucksache 03.03.2026 · WP 21 · 21/4200 · Unterrichtung · Original ↗

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Jahresbericht 2025 (67. Bericht) Zugeleitet mit Schreiben des Wehrbeauftragten vom 3. März 2026 gemäß § 2 Absatz 1 des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages. Deutscher Bundestag Drucksache 21/4200 21. Wahlperiode 03.03.2026 Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten Jahresbericht 2025 (67. Bericht) Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort .......................................................................................................................................................... 6 Das Berichtsjahr im Überblick .................................................................................................................... 7 1. Bündnis und Einsatz ........................................................................................................................ 9 Kräftebindung .................................................................................................................................................... 9 Schutz des Bündnisses an der NATO-Ostflanke ............................................................................................... 9 Litauen .......................................................................................................................................................................... 9 Polen ...........................................................................................................................................................................11 Internationales Krisenmanagement...................................................................................................................11 Irak und Jordanien ......................................................................................................................................................11 Libanon .......................................................................................................................................................................12 Kosovo .........................................................................................................................................................................12 Finanzielles .......................................................................................................................................................13 Teilnahme an der Bundestagswahl ...................................................................................................................14 2. Finanzielle Ausstattung der Bundeswehr .................................................................................... 15 3. Neuer Wehrdienst ........................................................................................................................... 16 4. Personal ........................................................................................................................................... 17 Entwicklungen im Personalhaushalt .................................................................................................................17 Personallage ......................................................................................................................................................18 Personal- und Antragsbearbeitung ....................................................................................................................19 Personalgewinnung ...........................................................................................................................................19 Öffentlichkeits- und Informationsarbeit .......................................................................................................................20 Bewerbungen ...............................................................................................................................................................21 Digitalisierung des Bewerbungs- und Einplanungsprozesses .....................................................................................23 Beratung in den Karrierecentern .................................................................................................................................23 Nachhaltige Einstellungen ...........................................................................................................................................24 Wiedereinstellungen und Seiteneinstiege .....................................................................................................................24 Personalbindung ...............................................................................................................................................25 Weiterverpflichtung .....................................................................................................................................................25 Übernahme zur Berufssoldatin oder zum Berufssoldaten ............................................................................................26 Zivilberufliche Aus- und Weiterbildung .......................................................................................................................26 Prämien .......................................................................................................................................................................27 Studium ........................................................................................................................................................................27 Binnenarbeitsmarkt .....................................................................................................................................................28 Dienstzeitverkürzung ...................................................................................................................................................28 Herausschieben der Zurruhesetzung ...........................................................................................................................29 Militärisches Beurteilungssystem .....................................................................................................................29 Beförderungen ..................................................................................................................................................31 Sicherheitsüberprüfungen .................................................................................................................................33 5. Freiwilliger Wehrdienst .................................................................................................................. 35 6. Reserve ............................................................................................................................................ 36 Heimatschutzkräfte ...........................................................................................................................................38 Unterhaltssicherung und andere Leistungen .....................................................................................................38 7. Frauen in den Streitkräften ............................................................................................................ 39 8. Material ............................................................................................................................................ 42 Bekleidung und persönliche Ausrüstung ..........................................................................................................42 Drohnen ............................................................................................................................................................43 Digitalisierung Landbasierter Operationen (D-LBO) .......................................................................................45 9. Bürokratie und Effizienz ................................................................................................................. 45 Beschaffung ......................................................................................................................................................46 Prozessmanagement ..........................................................................................................................................47 10. Infrastruktur ..................................................................................................................................... 49 11. Innere Führung ................................................................................................................................ 53 Kameradschaft ..................................................................................................................................................54 Grundausbildung ..............................................................................................................................................54 Verletzung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ..........................................................................55 Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung ...............................................................................................58 Fallschirmjäger .................................................................................................................................................60 Nebentätigkeiten im Sanitätsdienst ...................................................................................................................61 Soldatische Beteiligung ....................................................................................................................................61 Lebensrettungs- und Hilfsaktionen ...................................................................................................................62 Unfälle ..............................................................................................................................................................62 12. Rechtspflege und Rechtsverstöße ................................................................................................ 63 Truppendienstgerichte und Wehrdisziplinaranwaltschaften .............................................................................63 Bearbeitung von Wehrbeauftragtenangelegenheiten ........................................................................................64 Faktische Soldatenverhältnisse .........................................................................................................................64 Mobbing ...........................................................................................................................................................64 Alkohol .............................................................................................................................................................65 Munitions- und Waffenverluste ........................................................................................................................66 Straftaten gegen die Bundeswehr .....................................................................................................................66 13. Vereinbarkeit von Familie und Dienst .......................................................................................... 67 Pendlerangelegenheiten ....................................................................................................................................67 Familienfreundliche Verwendungsplanung ......................................................................................................67 Flexible Arbeitszeitmodelle und -bedingungen ................................................................................................68 Kinderbetreuung ...............................................................................................................................................68 Familienbetreuung ............................................................................................................................................69 Vorbereitung auf die Landes- und Bündnisverteidigung ..................................................................................70 14. Vielfalt .............................................................................................................................................. 70 15. Gesundheit ...................................................................................................................................... 71 Sanitätsdienstliche Behandlung ........................................................................................................................71 Kompetenzerhalt der Notfallsanitäter ...............................................................................................................73 Beschädigtenversorgung ...................................................................................................................................73 Einsatzschädigung ............................................................................................................................................74 Suizide ..............................................................................................................................................................75 16. Fürsorge .......................................................................................................................................... 75 Veteranentag .....................................................................................................................................................75 Militärseelsorge ................................................................................................................................................76 Finanzielles .......................................................................................................................................................77 Bewirtschaftete Betreuung................................................................................................................................78 Sport .................................................................................................................................................................79 17. Vorgänge und Eingaben: Statistische Übersichten .................................................................... 81 18. Besuche, Begegnungen, Gespräche des Wehrbeauftragten ..................................................... 88 19. Rechtsgrundlagen zu Amt und Aufgaben des Wehrbeauftragten und zum Petitionsrecht der Soldatinnen und Soldaten .............................................................. 88 20. Organisationsplan des Amts des Wehrbeauftragten .................................................................. 96 Vorwort „Der Wehrbeauftragte nimmt als Hilfsorgan des Deutschen Bundestages Aufgaben bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle wahr und erstattet diesem für jedes Kalenderjahr einen schriftlichen Gesamtbericht (vgl. §§ 1 Absatz 1, 2 Absatz 1 Wehrbeauftragtengesetz).“ Am 21. Mai 2025 wurde ich vom Deutschen Bundestag in dieses Amt gewählt, welches ich mit Dankbarkeit, Respekt und einer gesunden Portion Demut angenommen habe und es mit ganzer Kraft wahrnehme. Nach 20 Jahren als Mitglied des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages ist es für mich eine besondere Ehre, nunmehr als Ombudsmann für unsere Soldatinnen und Soldaten da sein zu dürfen. Meine Vorgängerin, Dr. Eva Högl, hat in ihrer Amtszeit hervorragende Arbeit geleistet. Hierfür, sowie für die kollegiale Übergabe des Amtes, möchte ich ihr herzlich danken. Das Amt des Wehrbeauftragen ist eine besondere Institution mit herausragenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, denen ich ausdrücklich für die schnelle und vertrauensvolle Aufnahme meiner Person sowie die stets professionelle und gewissenhafte Arbeit danken möchte. Die Bearbeitungen von mehr als 4.000 Vorgängen im Berichtsjahr 2025 unterstreichen beispielhaft ihren eindrucksvollen Einsatz. Der Wehrbeauftragte schützt die Rechte der Soldatinnen und Soldaten und unterstützt das Parlament bei der Kontrolle der Streitkräfte. Darüber hinaus verstehe ich mich als Sprachrohr der Soldatinnen und Soldaten gegenüber dem Parlament sowie der Öffentlichkeit und zugleich auch als Impulsgeber für die Politik – mit dem Ziel, die Innere Führung weiter zu stärken und die Einsatzbereitschaft sowie die Dienstbedingungen unserer Soldatinnen und Soldaten weiter zu verbessern. Die sicherheitspolitische Lage hat sich grundlegend verändert. Deutschland ist mit einer realen und unmittelbaren Bedrohung konfrontiert und sicher geglaubte Bündnisse befinden sich im Wandel. In diesen Zeiten setzt die Gesellschaft Vertrauen, aber auch außergewöhnliche Erwartungen in die Leistungsfähigkeit der Frauen und Männer in Uniform. Unsere Bundeswehr ist eine starke Parlamentsarmee, die ihre Aufträge mit höchstem Verantwortungsbewusstsein und berechtigtem Stolz annimmt und erfüllt. Doch unsere Soldatinnen und Soldaten benötigen verlässliche Rahmenbedingungen, um ihren Dienst bestmöglich leisten zu können. Dazu gehören nicht nur mehr Personal, modernes Material und bessere Infrastruktur, sondern auch der Rückhalt und die klare Unterstützung aus Politik und Gesellschaft. Hier möchte ich den Veteranentag besonders hervorheben, der im Berichtsjahr zum ersten Mal stattgefunden hat. Ein sichtbares Zeichen der Anerkennung, des Respekts und der Dankbarkeit. Mit der Hauptveranstaltung am Reichstagsgebäude in Berlin, dem Sitz des Parlaments, wurde ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung für die Truppe gesetzt. Eine Sichtbarkeit, wo sie hingehört: In die Mitte der Gesellschaft. Verteidigungspolitik darf nicht in Legislaturperioden gedacht oder parteipolitisch verengt werden. Sie hat sich an der sicherheitspolitischen Lage zu orientieren. Die Gesamtverteidigung unseres Landes und der Schutz unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung sind dauerhafte, gesamtstaatliche Aufgaben. Sie erfordern eine ressortübergreifende Wahrnehmung wie nie zuvor. Die Herausforderungen, vor denen wir stehen, verlangen von der Politik Klarheit und Entschlossenheit. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben in dieser Zeit viel für die Einsatzbereitschaft und den Schutz unserer Soldatinnen und Soldaten auf den Weg gebracht. Auch die Bundesregierung hat zur Stärkung unserer militärischen Verteidigungsfähigkeit wichtige Schritte eingeleitet – es geht in die richtige Richtung. Entscheidend ist nun, mit Mut zur Wahrheit dafür zu sorgen, dass aus politischen Zielsetzungen auch militärische Realität wird. Ankündigungen müssen sich in Einsatzbereitschaft und damit in Strukturen, Ausstattung und Unterstützung widerspiegeln. Verantwortung ist unteilbar. In diesen fordernden Zeiten steht auch der Wehrbeauftragte mehr denn je in der Pflicht, seinen Beitrag als Teil der Sicherheitsarchitektur Deutschlands zu leisten. Der Jahresbericht des Wehrbeauftragten ist daher nicht als Mängelbericht zu verstehen. Er benennt Herausforderungen, Probleme und Handlungsfelder und verbindet sie mit Schlussfolgerungen und Empfehlungen. Nur wenn Probleme transparent angesprochen werden, wird die Grundlage geschaffen, um gemeinsame Lösungen zu entwickeln und entschlossen zu handeln – zum Wohle unserer Truppe und für die Sicherheit unseres Landes. Das Berichtsjahr im Überblick Im Berichtsjahr feierte die Bundeswehr am 12. November ihr 70-jähriges Bestehen mit einem Feierlichen Gelöbnis vor dem Deutschen Bundestag. Als Parlamentsarmee garantiert sie seit ihrer Gründung den Schutz der Freiheit und der Werte der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Bürgerinnen und Bürger. Dafür gilt besonders allen aktiven Soldatinnen und Soldaten, den Reservistinnen und Reservisten sowie den zivilen Beschäftigten größter Dank. Mit unermüdlichem Einsatz, Mut und Kameradschaft stehen sie für unsere Sicherheit und unsere Demokratie ein – in einer Zeit, in der sich die Bundeswehr großen Herausforderungen gegenübersieht. Die sicherheitspolitische Lage hat sich drastisch verändert. Die Landes- und Bündnisverteidigung ist in den Mittelpunkt deutscher Sicherheitsinteressen gerückt. Gleichzeitig bleibt Deutschland auch weiterhin in Krisenregionen weltweit engagiert. Deutsche Einsätze müssen stärker an klar definierten europäischen Sicherheitsinteressen orientiert werden sowie integraler Teil der Nationalen Sicherheitsstrategie sein, um dem Spannungsfeld zwischen Bündnisverteidigung und internationaler Krisenprävention effizient zu begegnen. Mit der Öffnung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben hat der Deutsche Bundestag die notwendigen finanziellen Weichen für eine einsatzfähige und kriegstüchtige Bundeswehr gestellt. Um eine dauerhafte Wirkung zu erzielen, kommt es jetzt darauf an, das Geld effizient einzusetzen. Es gilt, Führungsstrukturen zugunsten der Truppe zu verschlanken, die Personalzahlen bleibend zu erhöhen, die nationalen wie europäischen Beschaffungsprozesse zu beschleunigen und besser zu koordinieren sowie die Truppe von militärfremder Bürokratie zu entlasten. Die pauschale Berufung auf eine „Unterfinanzierung der Bundeswehr“ ist seit dem Berichtsjahr keine Ausrede mehr. Zudem sollten die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Maßnahmen zur verfassungsgemäßen Besoldung für Soldatinnen und Soldaten schnellstmöglich umgesetzt werden. Das Thema Personal und sein Aufwuchs bleiben die zentralen Herausforderungen für die Bundeswehr, um ihre militärischen Fähigkeiten weiter zu stärken. Die demografische Entwicklung, die Konkurrenz um Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt, die nach wie vor zu hohen Abbruchquoten sowie strukturelle Defizite sind dabei limitierende Faktoren. Ohne eine konsequente und nachhaltige Personalstrategie droht eine Diskrepanz zwischen politischen Ambitionen und militärischer Realität. In den Blick zu nehmen sind besonders langwierige Personalbearbeitungsverfahren, sich schleppende Sicherheitsüberprüfungen und unzureichende Kommunikation mit den Betroffenen. Insbesondere mit der Einführung des Neuen Wehrdienstes ist die Frage, ob und wie der Personalbedarf der Streitkräfte gedeckt werden kann, noch mehr in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Um die klar definierten wie auch gesetzlich verankerten Zielkorridore auf der Grundlage der gegenüber der NATO zugesagten Fähigkeiten zu erreichen und um den Operationsplan Deutschland erfolgreich umsetzen zu können, ist der angestrebte Personalaufwuchs auf insgesamt 260.000 aktive Soldatinnen und Soldaten bis Mitte der 2030er-Jahre zwingend. Nur so entsteht glaubhafte Abschreckung. Deshalb müssen die gesetzten Zwischenziele bereits früher erreicht werden. Ob eine Freiwilligkeit hierfür ausreicht, hat der Deutsche Bundestag zügig auf Grundlage der ab 2027 vorgeschriebenen halbjährlichen Berichte des Verteidigungsministeriums kritisch zu prüfen. Sollte das derzeitige Modell der Freiwilligkeit tatsächlich nicht genügend Aufwuchs bringen, ist die Rückkehr zu einer Wehrpflicht der konsequente nächste Schritt. Bereits jetzt muss die Bundeswehr dafür Sorge tragen, eine ausreichende Anzahl an Ausbildern nebst notwendiger Infrastruktur für die absehbar steigende Anzahl an Rekruten sicherzustellen. Die wehrrechtliche Erfassung und Musterung müssen funktionieren. Es ist unerlässlich, dass der Neue Wehrdienst angenommen und nicht pauschal abgelehnt wird. Eine klare und verlässliche Kommunikation ist essenziell, damit junge Menschen und insbesondere die Gesellschaft den Dienst in den Streitkräften als sinnvolle Aufgabe für eine sichere Zukunft begreifen. Bestehende Verunsicherung muss sich in Vertrauen wandeln. Ein wichtiger Bestandteil des Neuen Wehrdienstes ist der Freiwillige Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement. Es ist entscheidend, ihn gezielt weiter zu stärken und attraktiv auszugestalten, denn er ist ein Schlüssel zum angestrebten Personalaufwuchs für eine glaubhafte Landesverteidigung. Die Reserve muss einsatzbereit an den Anforderungen der Landes- und Bündnisverteidigung ausgerichtet sein. Um insbesondere den angestrebten Aufwuchs auf 200.000 Reservistinnen und Reservisten zu erreichen, muss die Bundeswehr Anreize schaffen, sich auch nach dem aktiven Dienst in der Truppe zu engagieren. Es gilt, vor allem junge Menschen zu gewinnen und die notwendige materielle Vollausstattung der Reserve auf dem Niveau der Truppe noch vor 2035 zu erreichen. Bürokratische Hürden, die bereits die Bewerbung für eine Reservistendienstleistung erschweren, müssen sofort beseitigt werden. Das Potenzial an Frauen in der Bundeswehr ist auch 25 Jahre, nachdem die Bundeswehr alle Bereiche für sie geöffnet hat, nicht ausgeschöpft. Nach wie vor bedarf es ihrer frühzeitigen und gezielten Förderung. Stereotypen hinsichtlich des Geschlechts gilt es abzubauen. Sexismus hat keinen Platz in der Bundeswehr. Bürokratie in den Streitkräften muss zwingend auf ihre Notwendigkeit überprüft werden. Das bedeutet vor allem auch eine Verschlankung sowie Vereinfachung von Verantwortlichkeiten. Befehls- und Informationswege müssen klar und verständlich sein. Entscheidungen müssen auch in der Truppe getroffen werden können. Die aktuellen Strukturen der Bundeswehr und des Verteidigungsministeriums sind zu kopflastig, zu kompliziert und in großen Teilen nicht effektiv. Es bedarf hierzu eines konsequenten Handelns. Sämtliche Prozesse und Vorschriften wie der Organisationsaufbau sind konsequent auf Redundanzen zu überprüfen und gegebenenfalls zu streichen oder zumindest zu ändern. Dringend notwendig ist zugleich das Vorantreiben der Digitalisierung. Insbesondere das Fehlen der digitalen Gesundheitsakte führt zu Fehlern in der Personalbearbeitung und erheblicher Frustration der Soldatinnen und Soldaten. Eine schnell einsatzbereite, voll ausgestattete und durchhaltefähige Bundeswehr ist von überragender Bedeutung. Goldrandlösungen gehören der Vergangenheit an. Im Sinne der Zeitenwende sind Innovation, Materialverfügbarkeit, Souveränität in der Beschaffung, ausreichend Munition, funktionierende Logistik und persönliche Ausrüstung genauso entscheidend wie Großgerät. Die Kriege in der Ukraine und im Gazastreifen haben die Fähigkeiten und die Bedeutung von Drohnen herausgestellt. Die sicherheitspolitische Lage erfordert eine robuste und resiliente Infrastruktur der Bundeswehr. Es bedarf zwingend der beschleunigten Sanierung zahlreicher maroder Kasernen. Das fördert nicht nur die Einsatzbereitschaft der Truppe, sondern auch die Attraktivität des Dienstes für die Soldatinnen und Soldaten. Von Sonderregelungen für militärische Infrastrukturprojekte müssen die Bundesländer noch mehr Gebrauch machen, was auch durch die Reduzierung von Planungs- und Vergabebürokratie zu erreichen ist. Insgesamt gilt es, die zivil-militärische Zusammenarbeit auszubauen, damit Länder und Kommunen frühzeitig in Prozesse eingebunden sind und eine höhere Akzeptanz für die Krisenvorsorge entsteht. Es ist absehbar, dass sich Sabotageakte gegenüber Bundeswehrliegenschaften in der Zukunft häufen werden. Hier muss schnellstmöglich nachgesteuert werden. Gut ist in diesem Zusammenhang die gesetzliche Ausweitung der Abwehrbefugnisse der Feldjäger. Letztlich müssen alle Einrichtungen der Truppe ausnahmslos sabotagesicher sein – auch unter Berücksichtigung hybrider Bedrohungen. Die Innere Führung schafft als Wertefundament der Bundeswehr die Grundlage für Kameradschaft sowie Vertrauen in die Vorgesetzten und ist damit Voraussetzung für die Einsatzfähigkeit der Truppe. Es ist essenziell, dass die Grundsätze der Inneren Führung nicht nur geachtet, sondern gelebt werden. Aufgabe der Dienstaufsicht ist es, Dienstpflichtverletzungen ausnahmslos und konsequent zu ahnden. Dies gilt insbesondere bei Verletzungen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie bei Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Wer die Grundsätze der Inneren Führung nicht anerkennt, hat keinen Platz in der Bundeswehr. Die militärische Führung steht darüber hinaus in der Verantwortung, für traditionsbildende Maßnahmen zu sorgen. Schließlich verfügt die Bundeswehr 70 Jahre nach ihrer Gründung über eine eigene Geschichte mit hinreichenden Anknüpfungspunkten. Langwierige Verfahren schwächen die erzieherische Wirkung des Disziplinarrechts und das Vertrauen in die Vorgesetzten. Ziel muss sein, die Disziplinar- und Gerichtsverfahren zu beschleunigen, ohne die bestehenden rechtsstaatlichen Standards zu beeinträchtigen. Mit der Reform der Wehrdisziplinarordnung hat der Gesetzgeber die Voraussetzungen hierfür geschaffen. Nun ist sicherzustellen, dass die damit beabsichtigte Verfahrensbeschleunigung in der Praxis auch tatsächlich eintritt. Zumindest die transparente Kommunikation über den Verfahrensstand oder gar abgeschlossene Verfahren kann die Frustration Betroffener deutlich senken. Die Vereinbarkeit von Familie und Dienst ist eine entscheidende Voraussetzung für die persönliche Einsatzbereitschaft. Für die Attraktivität des Dienstes ist es wichtig, die in den vergangenen Jahren erreichte Flexibilisierung von Arbeitszeitmodellen im Grundbetrieb zu erhalten und im Hinblick auf die Anforderungen der Zeitenwende zu modernisieren. Allen Bundeswehrangehörigen ist zu empfehlen, sich vertieft mit der Kaltstartakte auseinanderzusetzen. Das Verteidigungsministerium muss insbesondere mit Blick auf den Neuen Wehrdienst schnellstmöglich den neuen sogenannten Haar- und Barterlass herausbringen, der zeitgemäß ist und die Interessen aller Bundeswehrangehörigen berücksichtigt. 1. Bündnis und Einsatz Die Landes- und Bündnisverteidigung bleibt der zentrale Auftrag der Bundeswehr. Im Berichtsjahr waren Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten in mehreren Ländern der NATO-Ostflanke stationiert. Sie schützen die Bündnispartner im Baltikum, den Luftraum über Polen und Rumänien sowie die maritime Infrastruktur und Seewege der Ostsee. Trotz wachsender Verpflichtungen in der Bündnisverteidigung muss die Bundeswehr im Rahmen des Möglichen ihren Beitrag zum internationalen Krisenmanagement leisten. Die Stabilisierungsmissionen auf dem Balkan und im Nahen Osten dauerten im Berichtsjahr an. An Standorten im Libanon, dem Irak und in Jordanien waren deutsche Soldatinnen und Soldaten unmittelbar von der erhöhten Spannungslage im Nahen Osten betroffen. Nach vier Jahren des völkerrechtswidrigen Krieges Russlands gegen die Ukraine hat das Verteidigungsministerium konkrete Ableitungen für die eigenen Kräfte getroffen, die es nun umzusetzen gilt. Kräftebindung Am Ende des Berichtjahres waren insgesamt 977 Soldatinnen und Soldaten in neun verschiedenen, vom Deutschen Bundestag mandatierten Auslandseinsätzen eingesetzt. Auf dem Balkan waren im Rahmen der Mission KFOR 287 deutsche Kräfte gebunden. Die EU-Mission EUFOR Althea in Bosnien und Herzegowina umfasste 36 Soldatinnen und Soldaten. Im Nahen Osten waren 315 Bundeswehrangehörige an mehreren Standorten im Rahmen der Mission COUNTER DAESH/CAPACITY BUILDING IRAQ eingesetzt. 211 deutsche Kräfte der Mission UNIFIL leisteten Dienst vor der libanesischen Küste. Die EU-Missionen ASPIDES mit 23, EUNAVFOR MED IRINI mit 13 sowie die NATO-Mission SEA GUARDIAN mit 76 Kräften ergänzten den Einsatz der Bundeswehr im Mittelmeer. Auf dem afrikanischen Kontinent engagierte sich die Bundeswehr in den Missionen UNMISS mit zwölf und MINURSO mit vier Kontingentangehörigen. Neben den vom Bundestag mandatierten Auslandseinsätzen waren im Berichtsjahr insgesamt knapp 30.000 Soldatinnen und Soldaten durch einsatzgleiche Verpflichtungen, Dauereinsatzaufgaben und sonstige Verpflichtungen gebunden. Davon waren 1.046 Kräfte an der NATO-Ostflanke in Litauen, Polen und Rumänien stationiert. 2.303 Soldatinnen und Soldaten bildeten im Berichtsjahr im Rahmen der Unterstützungsmission für die Ukraine (EUMAM UA) ukrainische Kräfte in Deutschland aus. Schutz des Bündnisses an der NATO-Ostflanke Das militärische Engagement des NATO-Bündnisses an seiner östlichen Flanke hat in Reaktion sowohl auf den russischen Angriff auf die Ukraine als auch die Provokationen im baltischen Luftraum zugenommen. Deutschland leistete hierzu erneut einen substanziellen Beitrag: Neben der dauerhaften Präsenz in Litauen beteiligte sich die Bundeswehr im Rahmen des sogenannten Air Policing am Schutz des rumänischen Luftraums. Darüber hinaus war sie im Südosten Polens mit Flugabwehrsystemen präsent. Im Berichtsjahr gab es zahlreiche Verletzungen des Luftraums mehrerer Bündnispartner, bei denen Abfangjäger der Luftwaffe russische Kampfflugzeuge aus dem NATO-Luftraum eskortierten. Litauen In Litauen leistet die Bundeswehr einen sichtbaren und ständig wachsenden Beitrag zum Schutz ihrer Bündnispartner durch den Aufbau einer schweren Kampfbrigade, die bis 2027 ihre volle Einsatzbereitschaft mit einer Personalstärke von mindestens 4.800 Soldatinnen und Soldaten sowie 200 zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erlangen soll. Die am 22. Mai 2025 in Anwesenheit des Bundeskanzlers in der litauischen Hauptstadt Vilnius in Dienst gestellte Panzerbrigade 45 – die sogenannte Brigade Litauen – wird aus dem Panzergrenadierbataillon 122, dem Panzerbataillon 203 und der im Februar 2026 eingegliederten Multinational Battlegroup Lithuania bestehen. Letztere, die bis Februar 2025 noch als enhanced Forward Presence (eFP) bekannt war und in der Deutschland Rahmennation wie auch größter Truppensteller ist, übernimmt im Rotationsprinzip mit sieben Nationen schon seit 2017 Verantwortung zum Schutz Litauens. Der Aufwuchs der Brigade erfolgt schrittweise, wobei die Bundeswehr bestehende Verbände des Heeres nach Litauen verlegt und neue Einheiten aufstellt. Der Brigadestab und erste Unterstützungseinheiten waren bereits im Berichtsjahr vor Ort, wobei die Zahl der dort eingesetzten Bundeswehrangehörigen bis Ende 2025 auf circa 500 aufwuchs. Bisher konnte die Bundeswehr bei der Personalauswahl für eine Verwendung in Litauen am Prinzip der Freiwilligkeit festhalten. Ob dies auch zukünftig der Fall sein wird, bleibt abzuwarten. Das Verteidigungsministerium hatte in der Vergangenheit bereits darauf hingewiesen, im Bedarfsfall hiervon abweichen zu müssen. Der Zeitpunkt der Verlegung der Hauptkräfte und die vollständige Einsatzbereitschaft der Brigade hängen auch von der rechtzeitigen Fertigstellung der benötigten Infrastruktur in Litauen ab. Hier meldete der Bündnispartner schnelle Fortschritte. Bis zur Fertigstellung des dann größten Stationierungsortes der Bundeswehr in Litauen, Rūdninkai, stellt die litauische Regierung dienstlich genutzte Liegenschaften zur Verfügung, sodass die bis dahin verlegten Bundeswehrkräfte infrastrukturell einsatzfähig sind. Für die Truppe ist die Aufstellung des ersten Großverbandes im Ausland in der Geschichte der Bundeswehr ein personeller und materieller Kraftakt. Entsprechend räumt das Ministerium der Ausstattung der Brigade Litauen oberste Priorität ein. Durch die damit verbundene Abgabe von Gerät verschärfen sich für die Verbände in Deutschland jedoch bereits bestehende Mängellagen zusätzlich. Für die Attraktivität einer freiwilligen Verwendung in Litauen ist zudem nicht nur das Material maßgeblich: • Mehrere Soldatinnen und Soldaten betonten beim Truppenbesuch des Wehrbeauftragten in Litauen, dass neben finanziellen Anreizen auch Faktoren wie Arbeitsmöglichkeiten für mit ins Ausland ziehende Ehegatten, die schulische Ausbildung der Kinder oder die Verfügbarkeit günstiger Flüge nach Deutschland eine wesentliche Rolle spielen. Von erheblicher Bedeutung sind frühzeitige, umfassende und verlässliche Informationen seitens des Verteidigungsministeriums für sowohl interessierte als auch bereits stationierte Soldatinnen und Soldaten: • So kam der Wunsch nach einer Informationsbündelung zum Beispiel mit Hilfe einer App auf, um künftige Verbandsangehörige frühzeitig über wesentliche Rahmenbedingungen der Stationierung zu informieren. • Ein Soldat wünschte sich eine bessere Personalausstattung des beratend tätigen Bundeswehrsozialdienstes. • Ein anderer Soldat forderte die Sicherstellung einer heimatnahen Verwendung nach seiner Auslandsverwendung in Litauen. Das zur Stellungnahme aufgeforderte Verteidigungsministerium teilte richtigerweise mit, dass es keinen Anspruch auf eine heimatnahe Verwendung gebe und eine Personalplanung über einen langjährigen Zeitraum nicht in allen Fällen möglich sei. Jedoch sei die Personalführung bemüht, persönliche Wünsche zu berücksichtigen. Auch habe das Ministerium unter Beteiligung nachgeordneter Dienststellen das für den Aufstellungsstab der Brigade Litauen vorgesehene Personal in mehreren Veranstaltungen über die Rahmenbedingungen der bevorstehenden Auslandsverwendung informiert. Darüber hinaus bestehe seit 2018 die Möglichkeit, Einzelgespräche mit dem Sozialdienst der Bundeswehr zu führen. Zudem habe das Verteidigungsministerium die Kapazitäten des Sozialdienstes in Litauen erhöht, um eine qualifizierte Beratung gewährleisten zu können. Nach Auskunft des Verteidigungsministeriums schreitet der Auf- und Ausbau der Strukturen für die mitziehenden Angehörigen voran. Erfreulich ist, dass die Aufnahme des Kita- und Schulbetriebs in Vilnius mit entsprechender Schul- und Nachmittagsbetreuung im Berichtsjahr jedenfalls für die unteren Klassen und damit für die besonders betreuungsbedürftigen Kinder im Wesentlichen planmäßig erfolgen konnte. Die Eröffnung der Grundschule in Vilnius fand gegenüber den ursprünglichen Planungen sogar vorzeitig statt. Soldatinnen und Soldaten berichteten dem Wehrbeauftragten bei seinem Truppenbesuch vor Ort allerdings, dass die wechselnde Informationslage für Familien erhebliche Folgen habe: • So hätten sich einzelne Soldaten ursprünglich für die Inanspruchnahme der – für sie nun weniger günstigen – Umzugskostenvergütung entschieden, um nicht auf eine teure Privatschule angewiesen zu sein. Andere müssten von ihrer Wohnung in der Nähe der Privatschule nun lange Pendelstrecken in Kauf nehmen, da deren Kosten spätestens ab dem Schuljahr 2026/2027 nicht mehr übernommen würden. In solchen Fällen wäre ein Entgegenkommen des Dienstherrn hilfreich, soweit sich die Lage unvorhersehbar verändert hat. Die zur Brigade Litauen versetzten Soldatinnen und Soldaten müssen sich entscheiden, ob sie und ihre Familie nach Litauen umziehen oder ihren Wohnsitz in Deutschland behalten wollen. Während die Umzugskostenvergütung alle Kosten rund um die Vorbereitung und Durchführung des Umzugs abdeckt, kompensiert das Auslandstrennungsgeld jene Kosten, die mit der doppelten Haushaltsführung verbunden sind. Die Entscheidung für die Umzugskostenvergütung ist ab dem Zeitpunkt der Versetzung unwiderruflich und hat finanzielle Folgen: • Zwei Soldaten trugen vor, sich zunächst für die Inanspruchnahme der Umzugskostenvergütung entschieden zu haben. Fünf Monate vor ihrer Versetzung änderten sie ihren Entschluss zugunsten des Auslandstrennungsgeldes, was jedoch das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr nicht akzeptiert habe. Letztlich gab das Verteidigungsministerium den Petenten Recht, da sie ihren Dienst in Litauen noch nicht angetreten hatten, sodass die Verfügungen noch entsprechend korrigiert werden konnten. • Im Gegensatz zu Soldatinnen und Soldaten, die nach Litauen umziehen, bekommen Trennungsgeldempfänger bei der Anmietung von Wohnungen in Litauen keinen Gehaltsvorschuss auf zu leistende Mietkautionen, wie mehrere Soldaten beanstandeten. Nach Auskunft des Verteidigungsministeriums habe das für die Vorschussrichtlinien zuständige Bundesministerium des Innern die Gewährung eines solchen Gehaltsvorschusses verneint. Allerdings prüfe das für die Auslandstrennungsgeldverordnung federführende Auswärtige Amt parallel, ob die Problematik durch eine Anpassung dieser Vorschrift gelöst werden kann. Auch wenn die Bundeswehr hier im Berichtsjahr keine Abhilfe schaffen konnte, ist es gut, dass sie an einer Lösung des Problems arbeitet. Denn finanziell mit privaten Mitteln in Vorleistung zu gehen, ist für viele Soldatinnen und Soldaten eine oftmals hohe Belastung oder sogar unmöglich, insbesondere für solche in Mannschaftsdienstgraden. Ein Problem, das seit 2021 die Multinational Battlegroup beschäftigte, hat die Bundeswehr im Berichtsjahr gelöst: Endlich hat sie den Einbau von Klimaanlagen in den Unterkünften in Rukla abgeschlossen. Eine solch lange Dauer ist nicht mit der gewünschten Attraktivität einer Auslandsverwendung in Litauen vereinbar. Dies muss in Zukunft verbessert werden. Polen Im Berichtsjahr schützte die Air Missile Defense Task Force NSATU (NATO-Stab für Sicherheitsunterstützung und Ausbildung für die Ukraine) den polnischen Luftraum über dem Militärflughafen in Rzeszów mit rund 200 Soldatinnen und Soldaten sowie zwei PATRIOT-Flugabwehrsystemen. Die Verletzung des polnischen Luftraums durch russische Drohnen im Herbst 2025, an deren Bekämpfung NATO-Kräfte beteiligt waren, zeigte einmal mehr die Bedeutung bündnisgemeinsamer Wachsamkeit. Internationales Krisenmanagement Irak und Jordanien Bereits im zehnten Jahr beteiligt sich die Bundeswehr an der Stabilisierungsmission COUNTER DAESH/ CAPACITY BUILDING IRAQ im Irak und in Jordanien, wo sie gemeinsam mit weiteren NATO-Partnern irakische Sicherheitsinstitutionen berät und deren Mitarbeiter ausbildet. Hinzu kommen Unterstützungsaufgaben für die Bündnispartner, wie die Bereitstellung von Lufttransportkapazitäten sowie die See- und Luftraumüberwachung. Im Vordergrund des Einsatzes steht die Ertüchtigung irakischer Streit- und Sicherheitskräfte. Die Mission war im Berichtsjahr aufgrund des im Sommer verschärften Konfliktes zwischen Israel und dem Iran für die deutschen Kontingentangehörigen nicht ungefährlich. So mussten sie dutzende Male in Schutzräumen vor iranischen Drohnen und Raketen oder herabstürzenden Trümmerteilen Schutz suchen. Das Verteidigungsministerium teilte mit, dass deutsche Liegenschaften keine direkten Angriffsziele und die Auftragsdurchführung sichergestellt gewesen seien. • Beim Besuch der damaligen Wehrbeauftragten im April 2025 schilderten die Kontingentangehörigen, dass sie sich von der Öffentlichkeit und Politik kaum wahrgenommen fühlten. Auch die Verbände seien aufgrund mangelnder Bekanntheit der Mission zurückhaltend, Personal abzustellen. Deshalb sei es mitunter schwer, überhaupt Soldatinnen und Soldaten für diesen Einsatz zu finden. • Mehrere äußerten zudem den Wunsch, Einsatznachbereitungsseminare kontingentgemeinsam durchzuführen, um die Erfahrungen des Einsatzes zusammen reflektieren zu können. Dem sehr nachvollziehbaren Bedürfnis steht nach Auskunft des Ministeriums in vielen Fällen eine bundeswehrinterne Vorschrift entgegen, die regelt, dass bei der Anreise zur Einsatznachbereitung eine Fahrtzeit von drei Stunden nicht überschritten werden soll. Der zuständige Leitverband teilte mit, bei der Planung von Einsatznachbereitungsseminaren stets das gesamte Kontingent zu adressieren. Allerdings hätten sich Einzelne wegen einer zu langen Anreise von der Teilnahme am Seminar befreien lassen. In einigen Fällen erteilt die irakische Botschaft erforderliche Visa nicht oder nicht rechtzeitig. Von dieser Problematik sind nicht nur Soldatinnen und Soldaten betroffen. Auch ein im Dezember 2025 geplanter Besuch des Wehrbeauftragten konnte aus diesem Grund nicht stattfinden. Libanon Ende August 2025 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen das UNIFIL-Mandat durch einstimmigen Beschluss letztmalig verlängert. Der Einsatz soll zum 31. Dezember 2026 enden und sodann in einen geordneten sowie sicheren Abzug aus dem Einsatzgebiet übergehen. Der Deutsche Bundestag stimmte im Berichtsjahr für die Verlängerung des deutschen Beitrags am UNIFIL-Einsatz bis Ende Juni 2026. Dem Mandat entsprechend sollen die libanesischen Sicherheitskräfte langfristig befähigt werden, die Überwachung des See- und Luftraums selbst zu übernehmen. Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten beteiligen sich deshalb an der Ausbildung der libanesischen Marine. Auch bei der Unterstützung der Sicherstellung des Zugangs der Zivilbevölkerung zu humanitärer Hilfe ist die Bundeswehr aktiv. Der Schutz der im Libanon stationierten Bundeswehrangehörigen muss im Rahmen der fragilen Lage im Nahen Osten höchste Priorität haben. Im Zuge der Verschärfung der Krisenlage in Israel und im Libanon hatte die Bundeswehr zusätzliche Kräfte nach Jordanien und Zypern verlegt, um im Bedarfsfall eine eventuell erforderliche Evakuierung deutscher Staatsbürgerinnen und -bürger sicherstellen zu können. Infolge des Angriffs der Hamas auf Israel intensivierten sich auch die Kampfhandlungen zwischen der islamistischen Hisbollah und den israelischen Streitkräften, was sich auf die Sicherheits- und Bedrohungslage im Libanon auswirkte. Für die seegehenden Einheiten ist die Gewährung von Landgängen ein wichtiger Faktor zur Aufrechterhaltung der Motivation der Bordbesatzungen: • Ein auf der Fregatte BRANDENBURG eingesetzter Soldat kritisierte, dass ein Teil der Besatzung im Hafen von Beirut nicht das Schiff verlassen durfte. Grund war eine fehlende Tollwutschutzimpfung. Nach den Ermittlungen war ein Teil der Soldatinnen und Soldaten nicht rechtzeitig vor Beginn des Einsatzes entsprechend geimpft worden. Der benötigte Impfstoff war zwar nachbestellt, jedoch versehentlich an ein anderes Schiff geliefert worden. Die Entscheidung der Schiffsführung, den Landgang für die Betroffenen wegen des fehlenden Impfschutzes zu untersagen, ist angesichts der Gefahren einer unvollständigen Immunisierung nicht zu beanstanden. Künftig muss die Bundeswehr jedoch sicherstellen, dass sie nur vollständig geimpfte Soldatinnen und Soldaten in den Einsatz entsendet. Kosovo Auch im Berichtsjahr dauerte der längste Einsatz der Bundeswehr an. Im Kosovo beteiligt sich Deutschland seit 26 Jahren an der NATO-Stabilisierungsmission KFOR. • Bei einem Truppenbesuch Ende des Berichtsjahres tauschte sich der Wehrbeauftragte mit der Staatspräsidentin, der Ombudsfrau der kosovarischen Streitkräfte sowie mit zahlreichen deutschen Kontingentangehörigen aus. Seine Gesprächspartner nannten die derzeitige politische Lage „calm but fragile“, die derzeit ruhige Lage an der Grenze zu Serbien könne sich schnell ändern. Die Einsatzrealität unterscheidet sich für die Bundeswehrsoldaten je nach Stationierungsort. Die in der Hauptstadt Pristina im Camp Film City stationierten Kräfte berichteten von einer ruhigen Sicherheitslage. Im Camp Bondsteel ist eine deutsche Einsatzkompanie eingesetzt, die im Grenzgebiet zu Serbien polizeiähnliche Aufgaben wahrnimmt. Dazu gehören beispielsweise Patrouillentätigkeiten, das Betreiben von Checkpoints und die Rechtsdurchsetzung bei teils gewalttätigen Demonstrationen. Den dort stationierten Soldaten fehlt allerdings weiterhin eine bessere Ausstattung mit Fahrzeugen und Schutzausrüstung, um ihrem teilweise gefährlichen Auftrag gerecht werden zu können. Hier sollte die Bundeswehr zügig Abhilfe schaffen. Problematisch ist nach deren Auskunft zudem das Fehlen einer Bekleidungsbevorratung. • Sie vermissen einen kleinen „Tauschvorrat“ für die wichtigsten Verschleißartikel wie Stiefel, Socken und Nässeschutz, da die Beschaffung aus Deutschland sehr langwierig sei. Der Wunsch nach Wechselkleidung ist verständlich. Die vom Verteidigungsministerium erbetene Stellungnahme lag zum Ende des Berichtsjahres noch nicht vor. Finanzielles Regelmäßiges Thema von Eingaben ist der Auslandsverwendungszuschlag nach dem Bundesbesoldungsgesetz. • Petenten beanstandeten im Berichtsjahr erneut, dass dieser beziehungsweise ein Abschlag hierauf auch lange nach der Rückkehr aus dem Einsatz nicht gewährt worden sei. Nach Mitteilung des Verteidigungsministeriums verzögerte sich die Auszahlung aus technischen Gründen oder weil beispielsweise der Einsatz erst im Nachhinein als besondere Auslandsverwendung eingestuft worden ist – so die Mission Gulfstream. Den Betroffenen sind zwar keine dauerhaften finanziellen Nachteile entstanden. Dennoch sollte die finanzielle Abgeltung möglichst zeitnah erfolgen, um die Wertschätzung des Dienstherrn für den Dienst im Ausland angemessen zum Ausdruck zu bringen. Gut wäre es auch, wenn die Bundeswehr die finanzielle Abfindung künftig bereits vor der Verlegung in das Ausland festlegt, um eine rechtssichere Zahlbarmachung der zustehenden Leistungen gewährleisten zu können. Kritik erfährt auch immer wieder die jeweilige Auslandszonenstufe. Hierzu ordnet die Auslandszuschlagsverordnung die ausländischen Dienstorte einer von 20 Zonenstufen zu. Die konkrete Zuordnung beruht auf statistisch für den jeweiligen Zeitraum festgestellten immateriellen Belastungen und materiellen Mehraufwendungen, die durch die Verwendung im Ausland im Vergleich zu Berlin entstehen. Eine Vertragsfirma bewertet nach einem standardisierten und weltweit einheitlichen Verfahren zahlreiche Kriterien für jeden Dienstort im Rahmen einer Datenerhebung, rechnet diese in einen Euro-Wert um und vergleicht sie mit den im selben Zeitraum ermittelten Werten für Berlin. Auf der Grundlage dieser Erhebungen legt das Auswärtige Amt die Zonenstufen mit einer jährlichen Änderungsverordnung jeweils zum 1. Juli des Jahres fest. • Häufig empfinden im Ausland stationierte Soldatinnen und Soldaten die Zonenstufe als nicht den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort angemessen, wie im Berichtsjahr beispielsweise Eingaben aus Sigonella auf Sizilien zeigten. Dort wurde bereits zum zweiten Mal in Folge die Auslandszonenstufe herabgesetzt. Dass die Zonenstufen einer jährlichen Anpassung unterliegen, ist allen Besoldungsempfängern bereits im Vorfeld der Auslandsverwendung bekannt, da die Bundeswehr in einer Informationsbroschüre, die allen Betroffenen zur Vorbereitung auf Auslandsverwendungen ausgehändigt wird, ausdrücklich darauf hinweist. Eine konkrete Erläuterung der Zuordnung des jeweiligen Dienstortes zu einer Auslandszonenstufe sieht das Ministerium jedoch nicht vor. Künftig sollten die betroffenen Soldatinnen und Soldaten über die Kriterien informiert werden, die maßgeblich für eine Anpassung der Auslandszonenstufe sind, um für mehr Verständnis zu sorgen. Dass die rückwirkende Anpassung der Auslandszonenstufe nicht möglich ist, war im Berichtsjahr ebenfalls Gegenstand von Kritik: • Im Februar 2025 richtete die Bundeswehr einen neuen Dienstort auf der Isle of Portland in Großbritannien ein. Da die entsprechende Verordnung immer jährlich zum 1. Juli erscheint, gab es bis dahin noch keine individuelle Bewertung für diesen Ort. Stattdessen richtete sich die Zonenstufe gemäß den geltenden Vorschriften in dieser Zeit nach dem Amtsbezirk London, für den die Zonenstufe 3 festgesetzt ist. Erst die am 1. Juli 2025 neu aufgelegte Verordnung ordnete Portland die Zonenstufe 5 zu. Die von einem dort seit 1. Februar 2025 stationierten Soldaten begehrte Zahlung des Auslandszuschlags in Höhe der Zonenstufe 5 war daher erst ab dem 1. Juli 2025 möglich. Das Verteidigungsministerium nahm die Eingabe gleichwohl zum Anlass, eine Rechtsänderung in der Auslandszuschlagsverordnung zu erwirken: Künftig können neu eingerichtete Dienstorte, die noch nicht in der Verordnung aufgelistet sind, einer vom Amtsbezirk abweichenden Zonenstufe zugeteilt werden. Damit werden die immateriellen und materiellen Belastungen des jeweiligen Dienstortes bereits ab Beginn der Auslandsverwendung berücksichtigt. Finanzielle Nachteile, wie sie der Petent noch erfahren hat, werden so vermieden. Teilnahme an der Bundestagswahl Die Auflösung des Deutschen Bundestages durch den Bundespräsidenten hatte vorgezogene Neuwahlen im März 2025 zur Folge. Mehrere in Auslandsdienststellen und Einsätzen stationierte Soldaten wandten sich an den Wehrbeauftragten, um auf Probleme bei der Ausübung ihres Wahlrechts aufmerksam zu machen. • Der Kommandant einer seegehenden Einheit äußerte einige Wochen vor der Bundestagswahl seine Besorgnis, dass nicht alle ihm unterstellten Kräfte ihre Stimme abgeben könnten, weil die Briefwahlunterlagen erst wenige Tage vor der Wahl versendet würden. • Mehrere Eingaben sowie eine eigens durchgeführte Evaluation des Bundeswehrkommandos USA und Kanada zeigten, dass nicht alle in Nordamerika stationierten Soldatinnen und Soldaten rechtzeitig ihre Wahlunterlagen erhalten hatten. Das ist nicht hinnehmbar. Allerdings trifft das Verteidigungsministerium hierbei keine Verantwortung. Es hat nachweislich unter hohem Aufwand verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Teilnahme aller Soldatinnen und Soldaten an der Bundestagswahl zu ermöglichen. So hat es das Bundesministerium des Innern frühzeitig ersucht, Briefwahlanträge von Soldatinnen und Soldaten beschleunigt zu bearbeiten und die Unterlagen unverzüglich zu versenden. Eine Information über den Ablauf der Briefwahl zum Deutschen Bundestag sowie die Übersendung des „Antrags auf Eintragung ins Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für im Ausland lebende Deutsche“ ist im Januar 2025 nach Bekanntgabe des Termins für die Neuwahl an die Auslandsdienststellen erfolgt. Sodann gab es mehrere Kuriere in die Einsatzländer, um die Briefwahlunterlagen den einzelnen Auslandskontingenten zuzuführen und die ausgefüllten Wahlunterlagen zurück nach Deutschland zu bringen, wo sie der Deutschen Post rechtzeitig vor der Wahl übergeben wurden. Auch konnte das Verteidigungsministerium einen etwaigen Zusammenhang mit den sogenannten Inlandspostadressen ausschließen, welche primär der Sicherstellung der innerdeutschen Adressierbarkeit und Vertragsgestaltung zwischen im Ausland stationierten Soldaten und Versicherungsunternehmen sowie Banken dient. Richtigerweise bedauert das Verteidigungsministerium, dass nicht alle Bundeswehrangehörigen rechtzeitig ihre Wahlunterlagen erhalten haben. Der Wehrbeauftragte schließt sich jedoch der Bewertung an, dass dies den 2025 ausnahmsweise sehr engen Fristen bei der vorgezogenen Neuwahl geschuldet war. Auch um eine künftige Sensibilisierung zu erreichen, hat der Wehrbeauftragte die Bundeswahlleiterin zur Stellungnahme aufgefordert. Diese begründete den späten Versand der Briefwahlunterlagen damit, dass deren Druck erst beginnen konnte, nachdem die Wahlvorschläge formal zugelassen wurden. Dies sei erst 24 Tage – anstatt der üblichen 52 Tage – vor der Wahl der Fall gewesen. Anschließend seien die Stimmzettel unverzüglich an die für den Versand der Briefwahlunterlagen zuständigen Kommunalbehörden weitergeleitet worden. Aufgrund unterschiedlicher Druckdienstleister kam es zu regional unterschiedlichen Startzeitpunkten für die Briefwahlversendung. Die Bundeswahlleiterin versicherte, im Rahmen der fortlaufenden Evaluationen und in Abstimmung mit allen beteiligten Stellen sorgfältig zu prüfen, wie die entsprechenden Vorgänge innerhalb der jeweiligen Zuständigkeiten optimiert werden können. Bündnis und Einsatz Die sicherheitspolitische Lage hat sich drastisch verändert. Die Landes- und Bündnisverteidigung ist in den Mittelpunkt deutscher Sicherheitsinteressen gerückt. Gleichzeitig bleibt Deutschland weiterhin in Krisenregionen weltweit engagiert. Deutsche Einsätze müssen stärker an klar definierten europäischen Sicherheitsinteressen orientiert werden sowie integraler Teil der Nationalen Sicherheitsstrategie sein, um dem Spannungsfeld zwischen Bündnisverteidigung und internationaler Krisenprävention effizient zu begegnen. 2. Finanzielle Ausstattung der Bundeswehr Im Haushaltjahr 2025 standen im originären Verteidigungshaushalt (Einzelplan 14) rund 62,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Dies sind 10 Milliarden Euro mehr im Vergleich zum Vorjahr. Die Ist-Ausgaben im Jahr 2025 beliefen sich auf circa 59,4 Milliarden Euro. Industrieseitige Verzögerungen, Störungen in Projektabläufen oder auch vorteilhafte Marktpreisentwicklungen bei der Bewirtschaftung von Grundstücken und Gebäuden hatten bereits im Jahr 2024 zu Unterschreitungen der vorgesehenen Ausgabeansätze geführt. Im Sondervermögen Bundeswehr wurde im Berichtsjahr ein Ausgabevolumen in Höhe von rund 24 Milliarden Euro veranschlagt, hiervon waren rund 19,5 Milliarden Euro verausgabt. Am Ende des Jahres 2025 waren rund 51,5 Milliarden Euro des Sondervermögens über das Jahr hinaus vertraglich gebunden. Bis Ende des Berichtsjahres hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages unter Beteiligung des Verteidigungsausschusses insgesamt 103 sogenannte 25-Millionen-Euro-Vorlagen bewilligt. Das Gesamtvolumen dieser Vorlagen betrug rund 83,8 Milliarden Euro. Dieser „Beschaffungsturbo“ ist sehr zu begrüßen. Der Ausgabestand der Flexiblen Haushaltsmittel für Kommandeurinnen und Kommandeure belief sich im Berichtsjahr auf rund 20,5 Millionen Euro. Der durchschnittliche Mittelabfluss betrug 55.883 Euro pro Dienststelle. Insgesamt wurden 4.208 Beschaffungen über diese Haushaltsmittel initiiert. Der durchschnittliche Wert einer Beschaffung lag bei rund 4.800 Euro. Im Berichtsjahr zeigte sich, dass einige Informationen über die Nutzungsmöglichkeiten der Haushaltsmittel die Truppe noch nicht erreicht haben: • Bei Truppenbesuchen des Wehrbeauftragten und im Rahmen von Eingaben bemängelten Soldatinnen und Soldaten abermals, dass die Flexiblen Haushaltsmittel zu engen Regularien unterworfen seien und Anträge aufgrund haushaltsrechtlicher Vorgaben zu oft abgelehnt würden. Dabei hatte es wichtige Neuerungen gegeben. Eine Folge der Evaluation zu den Flexiblen Haushaltsmitteln aus dem Jahr 2022 ist, dass die Kommandeurinnen und Kommandeure seit dem Haushalt 2025 bei entsprechenden Ausgaben nicht mehr an einen Haushaltstitel gebunden sind, sondern innerhalb desselben Haushaltskapitels auch andere Titel nutzen können. Dies ist ein richtiger Schritt in Richtung noch mehr Flexibilität in den Beschaffungen. Besonders hervorzuheben ist, dass ein neuer Haushaltstitel nun auch die Beschaffung handelsüblicher Drohnen aus entsprechenden Rahmenverträgen ermöglicht. Davon machte die Truppe im Jahr 2025 intensiv Gebrauch und verwendete einen Großteil der Mittel, um Kleinstdrohnen und Drohnenzubehör zu erwerben. Der Deutsche Bundestag hat den Verteidigungshaushalt im Berichtsjahr von der Schuldenbremse befreit, um so in das militärisch Notwendige investieren zu können. Diese Entscheidung ist sehr zu befürworten. Schließlich muss die Truppe gut ausgestattet und durchhaltefähig sein. Hierfür benötigt sie eine personelle Verstärkung wie auch Munition, militärisches Gerät und Investitionen in die militärische Infrastruktur. Damit die Bundeswehr das militärisch notwendige Equipment erhält, bedarf es weniger Bürokratie bei den Beschaffungen und ein Mitziehen der wehrtechnischen Industrie. Noch zu häufig stellte der Wehrbeauftragte bei Truppenbesuchen fest, dass Ausstattung für Ausbildungszwecke fehlt. Dies kann von einfachen Reifen für Motorräder bis hin zu modernem Großgerät wie dem Spähwagen FENNEK reichen. Um die Bündnisverteidigung zu stärken und den Heimatschutz auszubauen, sind Investitionen erforderlich. Der Beschluss der NATO-Mitgliedstaaten von Juni 2025 in Den Haag, welcher eine Erhöhung der Verteidigungsausgaben auf 3,5 Prozent plus 1,5 Prozent für weitere verteidigungsrelevante Ausgaben des Bruttoinlandsproduktes vorsieht, ist daher sehr zu begrüßen. Darüber hinaus ist es wichtig, im Zustimmungs-, Spannungs-, Bündnis- und Verteidigungsfall gemäß den Artikeln 80a und 115a des Grundgesetzes handlungsfähig zu sein. Dafür ist die Einführung eines neuen Kapitels für „Maßnahmen der Bundeswehr im Zusammenhang mit der Landes- und Bündnisverteidigung“ im Einzelplan 14 des Haushalts 2026 hilfreich. Denn es ermöglicht Buchungsvereinfachungen und damit eine raschere Reaktion auf Bedrohungen. Finanzielle Ausstattung der Bundeswehr Der Deutsche Bundestag hat mit der Öffnung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben die notwendigen Weichen für eine einsatzfähige und kriegstüchtige Bundeswehr gestellt. Um eine dauerhafte Wirkung zu erzielen, kommt es jetzt darauf an, das Geld effizient einzusetzen. Es gilt, Führungsstrukturen zugunsten der Truppe zu verschlanken, die Personalzahlen bleibend zu erhöhen, die nationalen wie europäischen Beschaffungsprozesse zu beschleunigen und besser zu koordinieren sowie die Truppe von militärfremder Bürokratie zu entlasten. Die pauschale Berufung auf eine „Unterfinanzierung der Bundeswehr“ ist seit dem Berichtsjahr keine Ausrede mehr. 3. Neuer Wehrdienst Maßgeblichen Raum in der sicherheitspolitischen Debatte in Deutschland nahm im Berichtsjahr die Diskussion über die Wiedereinführung einer Wehrpflicht ein. Umstritten war dabei insbesondere die Frage, inwieweit ein Neuer Wehrdienst verpflichtende Elemente beinhalten sollte. Ein im August 2025 zunächst vom Bundeskabinett gebilligter Gesetzenzwurf zur Modernisierung des Wehrdienstes war Gegenstand breiter und – angesichts unterschiedlicher politischer Vorstellungen – notwendiger Diskussionen. Am Ende hat der Deutsche Bundestag den Entwurf in der parlamentarischen Beratung noch in wesentlichen Punkten abgeändert. Das Ergebnis ist ein Kompromiss. Um ihn zu erreichen, brauchte es Zeit, die mit Blick auf die Bedrohungslage und auf die notwendige Verbesserung der Fähigkeit der Bundeswehr zur Landes- und Bündnisverteidigung ein knappes Gut ist. Vier Jahre sind seit der russischen Invasion in die Ukraine am 24. Februar 2022 und der damit ausgelösten Zeitenwende bereits vergangen. Getroffene Entscheidungen müssen zügig umgesetzt werden. Das im Dezember 2025 vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes hat insbesondere zum Ziel, aus dem Kreis der Freiwilligen mehr Frauen und Männer als Zeit- oder Berufssoldatinnen und -soldaten zu gewinnen und die Reserve aufzustocken. Dazu räumt es der Bundeswehr Zugriff auf die Meldedaten aller wehrpflichtigen Männer in den in Frage kommenden Jahrgängen sowie aller Reservistendienst Leistenden ein und reaktiviert so die Wehrerfassung. Darüber hinaus hat das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr die Möglichkeit, Meldedaten nicht wehrpflichtiger Personen abzurufen und somit auch Frauen Informationen über Tätigkeiten in den Streitkräften zukommen zu lassen beziehungsweise sie auf die Möglichkeit der freiwilligen Abgabe einer Bereitschaftserklärung hinzuweisen. Alle von der Bundeswehr Angeschriebenen erhalten zudem einen Hinweis auf gesetzlich geregelte Freiwilligendienste. Das Gesetz enthält konkrete Zielvorgaben zum personellen Aufwuchs die Bundeswehr in den nächsten Jahren. So ist angestrebt, die Anzahl der aktiven Soldatinnen und Soldaten von 186.000 bis 190.000 im Jahr 2026 auf 255.000 bis 270.000 im Jahr 2035 zu steigern. Bei den verfügbaren Reservistinnen und Reservisten ist vorgesehen, die Gesamtzahl von 70.000 bis 80.000 im Jahr 2026 auf mindestens 200.000 ab dem Jahr 2033 zu erhöhen. Beides entspricht den Fähigkeitszielen der NATO, zu denen sich Deutschland verpflichtet hat. Darüber, ob es den festgelegten Personalaufwuchs erreicht, muss das Bundesministerium der Verteidigung dem Parlament ab Januar 2027 halbjährlich berichten. Die Vorgaben des Gesetzes sind damit hinreichend konkret gefasst und vor allem nachprüfbar, was gegebenenfalls ein Nachsteuern ermöglicht. Im Gegensatz zum ursprünglichen Entwurf hat der Gesetzgeber an dem Modell der Freiwillig Wehrdienst Leistenden festgehalten, die Dauer des Grundwehrdienstes allerdings angepasst. Die Mindestdauer des Freiwilligen Wehrdienstes beträgt nun sechs statt bisher sieben Monate und die Höchstdauer elf statt bisher 23 Monate. Der Grundwehrsold beträgt rund 2.600 Euro, hinzu kommt ein Kinderzuschlag von 115 Euro je Kind. Verpflichtungen ab einer Dauer von zwölf Monaten erfolgen nun im Status einer Soldatin oder eines Soldaten auf Zeit. Dafür hat der Gesetzgeber die Mindestverpflichtungszeit von bisher zwei Jahren auf ein Jahr herabgesenkt. Verbunden ist mit diesem Status eine höhere Besoldung, zudem gibt es weitere Anreize wie Zuschüsse für den PKW- oder LKW-Führerschein (bis zu 3.500 Euro beziehungsweise 5.000 Euro). Trotz des Festhaltens an dem Prinzip der Freiwilligkeit enthält das Gesetz auch verpflichtende Elemente. Mittels eines Fragebogens fordert die Bundeswehr künftig eine Erklärung über die Bereitschaft und Fähigkeit zu einer Wehrdienstleistung ab. Während die Angaben für Frauen freiwillig sind, besteht für alle ab dem 1. Januar 2008 geborenen Männer eine Pflicht zur Antwort. Ebenso müssen sie der Aufforderung zur Musterung nachkommen. Ziel des Fragebogens ist, einen direkten Kontakt zu den jungen Menschen aufzubauen, ihr Interesse zu wecken und auf diesem Weg jährlich ausreichend Nachwuchs für die Bundeswehr zu gewinnen. Soweit sich nicht genügend Freiwillige melden oder die verteidigungspolitische Lage einen schnelleren Aufwuchs der Streitkräfte erfordert, ist die Rückkehr zu einer Wehrpflicht vorgesehen. Der Deutsche Bundestag kann die sogenannte Bedarfswehrpflicht nur mit einem eigenen Gesetz begründen. In diesem Fall würde sich die Zahl der Einberufungen am Bedarf der Streitkräfte orientieren. Wenn dann mehr geeignete Wehrpflichtige zur Verfügung stünden als von der Bundeswehr benötigt, könnte die Auswahl der einzuberufenden Wehrpflichtigen durch ein Zufallsverfahren erfolgen. Die Entscheidung, ob es ein Zufalls- beziehungsweise Losverfahren geben soll, ist ebenfalls dem Deutschen Bundestag vorbehalten. Das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz ist ein zentraler Schritt zur personellen Stärkung der Bundeswehr und zielt in die richtige Richtung. Wichtig ist, dass eine modernisierte Wehrerfassung das Potenzial der Wehrpflichtigen und der Reservisten für die Bundeswehr überhaupt sichtbar macht. Hervorzuheben ist, dass nach dem Gesetz niemand – auch nach dem Durchlaufen der Pflichtelemente Fragebogen und Musterung – gegen seinen Willen zu einem Wehrdienst herangezogen werden kann. Die Bundeswehr entsendet Freiwillig Wehrdienst Leistende außerdem nicht gegen ihren Willen ins Ausland, beispielsweise nach Litauen. Sie kommen für eine besondere Auslandsverwendung nur dann in Betracht, wenn sie sich dazu gesondert schriftlich verpflichten. Ebenso enthält das Gesetz keinen Automatismus im Hinblick auf die (Wieder-)Einsetzung einer Wehrpflicht. Dennoch bleiben mit Blick auf die sicherheitspolitische Lage und die vom Verteidigungsminister avisierte Größenordnung von rund 260.000 aktiven Soldaten sowie 200.000 Reservisten Zweifel an der Erfolgsaussicht des Freiwilligkeitsprinzips. Es ist deshalb ausdrücklich zu begrüßen, dass das Parlament in dem nunmehr verabschiedeten Gesetz die Aufwuchsziele für die Folgejahre definiert und mit einer entsprechenden Berichtspflicht zur Zielerreichung unterlegt hat. Die mögliche Einführung einer Bedarfswehrpflicht per Gesetz trägt dem damit verbundenen Grundrechtseingriff angemessen Rechnung. Sollten die Streitkräfte die Zielzahlen des Gesetzes aber absehbar nicht erreichen, müssen Parlament und Regierung umgehend reagieren und die Bedarfswehrpflicht einführen. Entscheidungen zur Wehrhaftigkeit unseres Landes dulden keinen weiteren Aufschub. Nun kommt es darauf an, zügig die für den Neuen Wehrdienst notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Es gilt Musterungszentren einzurichten, Ausbildungs-, Unterbringungs- und Versorgungskapazitäten aufzubauen sowie Ausrüstung und Bekleidung im erforderlichen Umfang bereitzustellen. Unter Berücksichtigung der Sicherheitslage und der Zusagen an die NATO ist ein wesentlich höheres Tempo zwingend, um die Gesamtverteidigung unseres Landes im Heimatschutz und der Landes- und Bündnisverteidigung sicherzustellen. Denn der russische Angriffskrieg macht mehr als deutlich, dass Sicherheit keine Selbstverständlichkeit ist. Vielmehr braucht sie Menschen, die bereit sind, die Demokratie und ihre Werte zu verteidigen und sich für die Gesellschaft zu engagieren – sowohl in der Bundeswehr als auch beispielsweise im Katastrophenschutz, in der Pflege oder bei der Feuerwehr. Sollte sich die Einführung einer Bedarfswehrpflicht als notwendig erweisen, muss die Bundesregierung denjenigen, die dann von ihrem Recht auf Kriegsdienstverweigerung Gebrauch machen, einen Ersatzdienst anbieten. Damit wäre noch einmal die Gelegenheit verbunden, ein modernes Pflichtdienstmodell zu schaffen und dadurch den sozialen Zusammenhalt in Deutschland zu fördern sowie die Gesamtverteidigungsfähigkeit dauerhaft auszubauen und langfristig zu stärken. Neuer Wehrdienst Der Deutsche Bundestag muss auf Grundlage der ab 2027 vorgeschriebenen halbjährlichen Berichte des Verteidigungsministeriums zügig und kritisch prüfen, ob die mit dem Neuen Wehrdienst verknüpften personellen Ziele der Bundeswehr erreicht werden. Sollte das derzeitige Modell der Freiwilligkeit tatsächlich nicht genügend Aufwuchs bringen, ist die Rückkehr zu einer Wehrpflicht der konsequente nächste Schritt. Bereits jetzt muss die Bundeswehr dafür Sorge tragen, eine ausreichende Anzahl an Ausbildern nebst notwendiger Infrastruktur für die absehbar steigende Anzahl an Rekruten sicherzustellen. Die wehrrechtliche Erfassung und Musterung müssen funktionieren. Es ist unerlässlich, dass der Neue Wehrdienst angenommen und nicht pauschal abgelehnt wird. Eine klare und verlässliche Kommunikation ist essenziell, damit junge Menschen und insbesondere die Gesellschaft den Dienst in den Streitkräften als sinnvolle Aufgabe für eine sichere Zukunft begreifen. Bestehende Verunsicherung muss sich in Vertrauen wandeln. 4. Personal Entwicklungen im Personalhaushalt Während die Verhandlungen über den Verteidigungsetat, einschließlich des Personalhaushalts, in der Verantwortung des Bundesministeriums der Verteidigung liegen, obliegt den Teilstreitkräften die Verantwortung für die strukturelle Ausplanung der Dienstposten. Insgesamt fehlten der Bundeswehr im Berichtsjahr nach wie vor Planstellen. Vor diesem Hintergrund ist es erfreulich, dass der Haushaltsgesetzgeber für das Jahr 2025 rund 10.000 zusätzliche militärische Planstellen zur Verfügung gestellt hat. Diese Entwicklung setzt sich mit einem Plus von 30.000 Planstellen, von denen 20.000 für den Neuen Wehrdienst vorgesehen sind, für das Jahr 2026 fort. Damit stehen dem Bundesministerium der Verteidigung 222.483 militärische Planstellen im Jahr 2026 zur Verfügung. Gegenüber 2022, dem Jahr des russischen Angriffs auf die Ukraine, ist dies eine Steigerung um 22 Prozent. Für mehr Flexibilität in der Bewirtschaftung der begrenzten Planstellen und bessere Reaktionsmöglichkeiten auf die jeweilige personalwirtschaftliche Lage ist der Bundeswehr seit dem Bundeshaushalt 2025 in Teilen eine laufbahnübergreifende Nutzung von Planstellen erlaubt. So kann sie freie Planstellen aus dem Bereich der Unteroffiziere bei Bedarf für Soldatinnen und Soldaten in der Laufbahn der Mannschaften nutzen. Diese Flexibilität ist für die Gewinnung von Kräften sowie Entwicklungsmöglichkeiten in der Bundeswehr sehr wichtig und daher für ihre Attraktivität als Arbeitgeberin zu begrüßen. Mit Blick auf die personelle Zielvorgabe von 260.000 aktiven Soldatinnen und Soldaten bis Mitte der 2030er-Jahre muss sich diese positive Entwicklung, vor allem des Personalhaushaltes, fortsetzen. Personallage Am Ende des Berichtsjahres umfasste das militärische Personal 184.194 aktive Soldatinnen und Soldaten – davon 59.447 Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, 112.578 Soldatinnen und Soldaten auf Zeit sowie 12.169 Freiwillig Wehrdienst Leistende. Die Personalstärke lag im Jahr 2025 erfreulicherweise durchgängig über den Zahlen der jeweiligen Vorjahresmonate. Zum Jahresende 2025 hat sich die Personalstärke gegenüber dem Vorjahr um rund 3.000 Soldatinnen und Soldaten deutlich erhöht (2024: 181.174). Es war das einstellungsstärkste Jahr seit der Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011. Der Anteil der Soldatinnen und Soldaten an den jeweiligen Dienstgradgruppen verteilte sich im Berichtsjahr wie folgt: 21,6 Prozent Offiziere, 49,1 Prozent Unteroffiziere sowie 29,3 Prozent Mannschaftssoldaten. Innerhalb der aktuellen Personalstruktur der Bundeswehr kommt somit im Verhältnis gerechnet auf einen Mannschaftssoldaten fast ein Offizier. Ob mit einer solchen Kopflastigkeit die Aufgaben der Landes- und Bündnisverteidigung der Truppe wirklich nachhaltig bewältigt werden können, ist fraglich. Die größte der vier Statusgruppen bilden die Soldaten auf Zeit. Diese kommen meist aus dem zivilen Berufsleben und können sich seit 2026 zwischen einem und 25 Jahren verpflichten, um später wieder in eine andere Erwerbstätigkeit zurückzukehren. Da die meisten von ihnen deswegen eine kürzere Verpflichtungszeit bevorzugen, verlassen sie die Bundeswehr in der Regel verhältnismäßig schnell. Bemerkenswert ist insofern der stetige Zuwachs an Zeitsoldaten mit einer langen Verpflichtungszeit von 15 Jahren oder mehr. So hat sich allein die Anzahl der Soldaten mit einer auf 25 Jahre festgelegten Verpflichtungszeit im vergangenen Jahrzehnt fast verdreizehnfacht – von 667 Mitte des Jahres 2015 auf 8.602 Mitte des Jahres 2025. Mit Inkrafttreten des Artikelgesetzes Zeitenwende im Frühling des Berichtsjahres beträgt die Höchstdienstzeit in Laufbahnen des Sanitätsdienstes statt bisher 25 nun 30 Jahre. Damit will die Bundeswehr besonders qualifiziertes medizinisches Personal langfristig an sich binden, ohne den Statuswechsel zum Berufssoldaten ermöglichen zu müssen. Denn anders als bei Berufen, bei denen eine Wiedereingliederung nach der Beendigung des Dienstverhältnisses im fortgeschrittenen Lebensalter häufig schwierig bis ausgeschlossen ist, trifft dies auf Ärzte sowie auf in Gesundheitsfachberufen eingesetztes Personal nicht zu. Aufgrund ihrer Fachexpertise ist hier auch nach längerer Dienstzeit ein reibungsloser Übergang von dem militärischen in das zivile Erwerbsleben anzunehmen. Eine größere Flexibilität bei der Verpflichtungszeit sollte die Bundeswehr auch für geeignete Mangelverwendungen in Betracht ziehen, um deren Attraktivität zu steigern. Dies gilt vor allem für ältere wiedereingestellte oder über den Seiteneinstieg gewonnene Soldatinnen und Soldaten, die nach einer Verpflichtungszeit von 25 Jahren ohnehin nur wenige Jahre vor dem Eintritt in den Ruhestand stehen. Ein stetiger Anstieg ist beim Anteil der Berufssoldatinnen und -soldaten an der militärischen Gesamtstärke zu verzeichnen. Waren es im Jahr 2021 noch rund 29 Prozent, betrug der Anteil zum Ende des Berichtsjahres bereits rund 32,3 Prozent. Das Durchschnittsalter bei den Berufs- und Zeitsoldaten ist mit 34,8 Jahren im Vergleich zum Vorjahr gleichgeblieben (2024: 34,8; 2023: 34,6; 2022; 34,2; 2021: 33,8). Die Entwicklung des Altersdurchschnitts ergibt insgesamt allerdings nur ein sehr oberflächliches Bild über die tatsächliche Altersstruktur. Es bedarf einer differenzierteren Analyse, welche Veränderungen in welchen Altersgruppen den Durchschnitt beeinflussen. Die Interpretation der Entwicklung sollte auch berücksichtigen, dass Verwendungen sich in ihren körperlichen Anforderungen unterscheiden und in manchen Bereichen erfahrenes und gut ausgebildetes Personal einen Mehrwert hat. Von den Dienstposten oberhalb der Mannschaftslaufbahn waren zum Ende des Berichtsjahres rund 20,6 Prozent vakant (2024: 19,9 Prozent). Der Anteil reduziert sich auf 17,3 Prozent, wenn das zusätzliche Personal berücksichtigt ist, das Aufgaben außerhalb von Dienstposten auf sogenannten dienstpostenähnlichen Konstrukten wahrnimmt. Bei den Mannschaften waren rund 28,7 Prozent der Dienstposten nicht besetzt. Unter Berücksichtigung der Freiwillig Wehrdienst Leistenden, die regelmäßig außerhalb von Dienstposten in Mannschaftsdienstgraden eingesetzt werden, ergibt sich allerdings ein rein rechnerischer Besetzungsgrad von rund 96,4 Prozent. Personal- und Antragsbearbeitung Auch im Berichtsjahr beanstandeten viele Soldaten und Reservisten in ihren Eingaben grundlegende Defizite bei der Personal- und Antragsbearbeitung. Dies betrifft insbesondere die Dauer und Qualität der Bearbeitung von Bewerbungen, Anträgen, Beschwerdeverfahren und die Kommunikation mit Karriere- und Assessmentcentern: • Eine Petentin berichtete von zahlreichen Fehlern bei der Bewerbungsbearbeitung, die dazu führten, dass sie fälschlicherweise nur als Freiwillig Wehrdienst Leistende eingestellt werden konnte, obwohl sie sich als Soldatin auf Zeit beworben hatte. • Viele kritisierten die lange Dauer bis zu Rückmeldungen der Bundeswehr auf Bewerbungen und Anträge, verspätet ausgehändigte Dokumente oder die defizitäre Datenpflege. In einem Fall wurde eine Bewerbung sogar versehentlich gelöscht. • Die Bearbeitung einer Beschwerde beim Bundesministerium der Verteidigung dauerte mehr als zwei Jahre. Dieses begründete die Verzögerung mit der Bearbeitung anderer, vorrangiger Verfahren. Auch an anderer Stelle verwies das Ministerium auf die Vielzahl an Vorgängen und die daraus zwingend notwendigen Priorisierungen in der Bearbeitung. Die Attraktivität der Bundeswehr als Arbeitgeberin steht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Qualität der militärischen Personalführung. Es ist nachvollziehbar, dass durch langwierige und teils fehlerhafte Bearbeitungen von Anträgen erhebliche Frustration entsteht. Denn oftmals geht es um wichtige persönliche Entscheidungen, die sich auf den weiteren Karriere- und Lebensweg auswirken. Gründe für die aufgeführten Defizite sind fehlendes Personal, ein hohes Aufkommen an zu bearbeitenden Anträgen und Beschwerden sowie mangelnde Digitalisierung. Insbesondere mit Blick auf den erforderlichen und zukünftig zu erwartenden Personalaufwuchs müssen hier Prozesse optimiert, das heißt vereinfacht und vor allem auch digitalisiert sowie automatisiert werden. Außerdem führten die Dauer sowie die Art und Weise der Bearbeitung von Beschwerdeverfahren durch das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zu Unzufriedenheit. So kommt es gelegentlich vor, dass Soldatinnen oder Soldaten die Begründungen der ergangenen Bescheide inhaltlich nicht nachvollziehen können. In manchen Fällen sind Inhalte in Bescheiden so verkürzt dargestellt, dass die Irritation der Betroffenen hierüber nachvollziehbar ist. Das Verteidigungsministerium hat hier einen Einzelfall zum Anlass genommen, das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr allgemein anzuweisen, die Begründungen von Bescheiden für die Betroffenen verständlicher zu formulieren. Personalgewinnung Die Bedeutung der Personalgewinnung ist im Berichtsjahr angesichts der Diskussionen rund um den Neuen Wehrdienst weiter gestiegen – und mit ihr die bestehenden Herausforderungen. Diese Entwicklung wird sich absehbar fortsetzen. Die Zahl der Bewerbungen und Einstellungen wird in den nächsten zehn Jahren kontinuierlich steigen müssen, um die klar definierten wie gesetzlich verankerten Zielkorridore auf der Grundlage der gegenüber der NATO zugesagten Fähigkeiten für den angestrebten Personalaufwuchs auf insgesamt 260.000 aktive Soldatinnen und Soldaten bis Mitte der 2030er-Jahre zu erreichen. Damit hat sich die strategische Zielvorgabe der zuvor lange Zeit angestrebten 203.000 Soldatinnen und Soldaten bis 2031 deutlich erhöht. Dieses neue Ziel zu erfüllen, ist eine beachtliche Aufgabe. Auch die Rahmenbedingungen, unter denen die Bundeswehr steigende Bewerbungs- und Einstellungszahlen generieren will, sind herausfordernd. Aufgrund der demographischen Entwicklung gibt es weniger potenzielle Bewerberinnen und Bewerber. Die Konkurrenz mit dem zivilen Arbeitsmarkt verschärft sich weiter. Hinzu kommen die Schulreformen einiger Bundesländer, in denen das Abitur wieder nach dreizehn und nicht mehr nach zwölf Schuljahren abgelegt wird. • Im Berichtsjahr betraf dies Bayern, wo 2025 aufgrund des Wechsels kein flächendeckendes Abitur stattfand und somit keine Abiturienten nach Schulabschluss in die Bundeswehr als Rekruten eintreten konnten. Auch wenn dies nur ein vorübergehendes Phänomen ist, hat es dennoch Auswirkungen auf die Truppe – gerade regional. Laut der im Berichtsjahr vom Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr veröffentlichten Studie zum sicherheits- und verteidigungspolitischen Meinungsbild in der Bundesrepublik Deutschland können sich nur elf Prozent der befragten 16- bis 29-Jährigen eine berufliche Tätigkeit als Soldatin oder Soldat vorstellen. Im Vergleich zum Vorjahr, als dies noch rund 19 Prozent konnten, ist das Interesse somit erkennbar gesunken. Zu den näheren Gründen enthält die Studie keine Erkenntnisse. Allerdings sind zwei von ihr identifizierte Einflussfaktoren für die Attraktivität der Bundeswehr bemerkenswert. So ist das Interesse an der Arbeitgeberin Bundeswehr allgemein größer, je mehr die Befragten über die Missionen an der NATO-Ostflanke wissen. Zudem steigt das Interesse am Soldatenberuf bei jungen Männern, wenn sie die Ausrüstung und Bewaffnung der Bundeswehr sowie ihre Fähigkeit zur Landesverteidigung positiv einschätzen. Öffentlichkeits- und Informationsarbeit Bevor sich Interessierte für den aktiven Dienst als Soldat oder als Reservistendienst Leistende bewerben, sollten sie über die möglichen Tätigkeiten und Berufsfelder in der Truppe gut informiert sein. Die Bundeswehr muss zeigen, dass sie eine attraktive Arbeitgeberin ist. Das Verteidigungsministerium setzt dabei auf verschiedene Werbemaßnahmen, die es über zahlreiche Kanäle kommuniziert – wie beispielsweise bundesweit durch Plakate im öffentlichen Raum und auch regional auf Brötchentüten beim örtlichen Bäcker. Des Weiteren wirbt die Bundeswehr auf Karriere-, Fach-, Verbraucher- und Jobmessen für sich. Auch Camps und Besuchertage sollen authentische Einblicke in verschiedene Berufsbilder der Streitkräfte vor Ort ermöglichen. Von diesen Maßnahmen waren laut Angaben des Ministeriums vor allem solche erfolgreich, bei denen die Teilnehmer über mehrere Tage Einblicke in unterschiedliche Berufsfelder bei der Truppe erhielten. Die Bundeswehr muss dabei stets gewährleisten, ein realistisches und glaubwürdiges Bild der Tätigkeiten in den Streitkräften zu vermitteln. Hier gilt es insbesondere, von vornherein falsche Vorstellungen vom Soldatenberuf oder spezifischen Verwendungen zu vermeiden: • Ein ehemaliger Soldat wies darauf hin, dass bei den Discovery Days, einer Erlebniswoche bei der Truppe, nicht nur die attraktiven Seiten der Bundeswehr gezeigt werden sollten. Herausforderungen und Härten des Dienstes müssten ebenfalls Thema sein, damit die möglichen Rekruten wüssten, worauf sie sich einließen. Der Petent selbst hatte die Bundeswehr wegen irrtümlicher Annahmen verlassen. Die Bedeutung einer ehrlichen Darstellung der Bundeswehr und eines richtigen Informierens der Bewerberinnen und Bewerber bestätigt auch eine Untersuchung der Abbruchgründe durch die Bundeswehr, die sie seit einer Neukonzeption im Jahr 2023 differenzierter erhebt. Danach führen fehlgeleitete Erwartungen schnell zu einer Enttäuschung vom Soldatenberuf und zum Abbruch des Dienstes. Um ihre Personalgewinnung zeitgemäß und effektiv zu gestalten, schaltet die Bundeswehr richtigerweise Stellenanzeigen auf Online-Portalen. Im Berichtsjahr nutzte sie diese Möglichkeit mit insgesamt 1.815 Veröffentlichungen. Sie gibt darüber hinaus freie Stellen auf spezialisierten Fachportalen bekannt. Auch ist sie auf digitalen Lern- und Bildungsplattformen präsent, um vor allem Schüler und Studenten zu erreichen, die noch vor der aktiven Jobsuche stehen. Es ist unerlässlich, dass die Bundeswehr ihre Werbemaßnahmen regelmäßig überprüft und bewertet. So wird der Erfolg der Stellenanzeigen auf Online-Stellenportalen zur Optimierung und Weiterentwicklung durch ein Reporting-System überwacht. Selbstverständlich müssen Werbemaßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zur Einsatzfähigkeit der Truppe stehen. Insbesondere dürfen sie nicht den Dienstalltag aktiver Soldatinnen und Soldaten beeinträchtigen. Dies ist nicht immer der Fall: • Soldaten des Panzerbataillons 104 kritisierten auf einem Truppenbesuch, dass ein in der Einheit dringend benötigter Kampfpanzer kurzfristig im Rahmen des Bewerbercamps „Mission 12“ nach Nürnberg transportiert worden sei, um dort für Werbezwecke genutzt zu werden. So verständlich das Ziel ist, Interessierten die Bundeswehr authentisch näherzubringen, sollte das Ministerium mehr Rücksicht darauf nehmen, kämpfenden Verbänden nicht das Material zu entziehen. Die Attraktivität der Bundeswehr als Arbeitgeberin lässt sich nicht allein durch Werbemaßnahmen vermitteln. Eine wesentliche Rolle spielen auch die grundsätzliche Akzeptanz und das Ansehen der Truppe in der Gesellschaft. Das setzt voraus, dass Soldatinnen und Soldaten in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden. • Die Bundeswehrübung „Red Storm Bravo“, bei der die Teilnehmer in einem fiktiven Szenario im September 2025 die zivil-militärische Zusammenarbeit in Hamburg trainierten, war keine gezielte Maßnahme der Öffentlichkeitsarbeit oder der Personalwerbung. Dennoch berichteten Soldatinnen und Soldaten von einer spürbaren Anerkennung und Wertschätzung durch die Hamburger Bevölkerung. • Ähnlich öffentlichkeitswirksam war die Übung „Bollwerk Bärlin III“ im November des Berichtsjahres, bei der Angehörige des Wachbataillons unter den realistischen Bedingungen der Großstadt unter anderem in einem Berliner U-Bahnhof Häuserkampf trainierten. Losgelöst von allem Lob und auch Kritik, die diese Übungen mit sich brachten, zeigen sie, wie mit ihnen die Präsenz und Wahrnehmung der Bundeswehr in der Gesellschaft gestärkt werden kann. Von besonderer Bedeutung für die Personalgewinnung ist die Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit. Mit dieser hat die Bundeswehr bereits im November 2024 eine Grundsatzvereinbarung zur effektiveren Zusammenarbeit getroffen. Eine der bereits realisierten Maßnahmen ist die zielgerichtete Präsenz der Bundeswehr in den Liegenschaften der Bundesagentur, beispielsweise durch örtlich anwesende Karriereberater. Gut ist, dass die Bundesagentur für Arbeit ihren Mitarbeitern in Kooperation mit der Bundeswehr freiwillige Informationsveranstaltungen zu Angelegenheiten der Streitkräfte anbietet. Hier wäre im Blick zu behalten, ob diese lediglich auf Freiwilligkeit beruhende Praxis eine ausreichende Anzahl an Mitarbeitenden erreicht. Die sinnvolle Zusammenarbeit der Bundeswehr mit der Bundesagentur für Arbeit sollte weiter ausgebaut werden. Zu beanstanden ist, dass eine digitale statistische Erfassung der Personen, die sich aufgrund von Vermittlungsvorschlägen oder Stellenempfehlungen der Bundesagentur für Arbeit bei der Bundeswehr bewerben und eingestellt werden, nur bedingt möglich ist. Sinnvoll ist es, dass die Möglichkeiten der Datenerfassung zur besseren Evaluierung der getroffenen Maßnahmen optimiert werden. Die beste Werbung für die Bundeswehr sind letztlich zufriedene Soldatinnen und Soldaten, die aus eigener Motivation heraus die Bundeswehr als Arbeitgeberin weiterempfehlen. Bewerbungen Im Berichtsjahr haben sich 55.958 Personen für einen Dienst in der Bundeswehr beworben. Somit verstetigte sich der im Vorjahr wieder zu verzeichnende Anstieg an Bewerbungen deutlich (2024: 51.200; 2023: 43.195; 2022: 43.908; 2021: 49.236). Dieser Zuwachs gilt für alle Laufbahnen. 5.045 Bewerberinnen und Bewerber haben ihre Bewerbung – zumeist aus persönlichen Gründen oder ohne Begründung – zurückgezogen. 48 Bewerber gaben an, dass der Bewerbungsprozess zu lange gedauert habe und sie aufgrund dessen zurückgetreten seien. Das Verteidigungsministerium teilte mit, dass der Zeitraum zwischen Bewerbung und Assessmentbeginn im Berichtsjahr durchschnittlich rund sechs Wochen betragen habe. Erfreulicherweise unterschreitet die Bundeswehr damit nun deutlich die selbst gesetzte Zielmarke von acht Wochen, die sie in den Vorjahren gerade noch im Durchschnitt erreicht hatte. Die Wartezeit hängt nach Auskunft des Ministeriums auch von den Terminwünschen der Bewerber ab. Es ist gut, dass die Bundeswehr an dieser Stelle Flexibilität zeigt und grundsätzlich Assessmenttermine bereits innerhalb einer Woche nach Eingang der Bewerbung anbieten kann. Eingaben und Gespräche auf Truppenbesuchen verdeutlichten jedoch erneut, dass viele die Dauer des Bewerbungsverfahrens immer noch als problematisch erachten: • Ein Soldat schilderte, dass mehr als ein Jahr zwischen seiner Bewerbung im April 2024 und seiner Einstellung im Juni 2025 vergangen war. In dem Fall hat der Soldat Durchhaltevermögen gezeigt und nicht von seiner Bewerbung Abstand genommen. Das ist jedoch nicht immer der Fall. Viel zu oft führen lange Prozesse dazu, dass sich die Bewerber Alternativen suchen, insbesondere wenn sie zu ihrer Bewerbung über mehrere Monate hinweg keine Zwischennachrichten erhalten. Als besonders kritisch sind diejenigen Fälle anzusehen, in denen die Dauer des Bewerbungsverfahrens daraus resultiert, dass Bewerbungen im Karrierecenter verloren gingen. Die Bundeswehr weiß, dass dem Faktor Zeit im Bewerbungsverfahren eine wesentliche Rolle zukommt. Eine Maßnahme zur Beschleunigung zielt daher darauf, die Erstberatung mit dem Assessment zu bündeln, sodass Bewerberinnen und Bewerber nicht zweimal zum Karrierecenter anreisen müssen. Davon losgelöst arbeitet die Bundeswehr bereits daran, die Wartezeiten zwischen Bewerbung und Assessment zu verkürzen: • Im Karrierecenter Erfurt lief im Berichtsjahr ein Pilotprojekt, bei dem die Karriereberater unmittelbar nach dem Beratungsgespräch einen Termin für die Durchführung des Assessmentverfahrens vergaben. Darüber hinaus ist die Truppe bestrebt, die im Assessment erfolgreichen Bewerber möglichst schnell einzuplanen. Ihre Einstellung kann jedoch erst dann erfolgen, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Dies führt nicht selten zu Verzögerungen. • Der Prozess von der Einplanung bis zur Einstellung dauerte im Berichtsjahr durchschnittlich 112 Tage. Das ist zwei Wochen länger als noch im Vorjahr (2024: 98 Tage). Diese erhebliche Dauer begründet das Verteidigungsministerium mit der Schwierigkeit, die Wünsche der Bewerber mit den tatsächlichen zeitlichen und örtlichen Einstellungsmöglichkeiten bestmöglich in Einklang zu bringen. Ein weiterer Grund für den Zeitbedarf dürfte darin liegen, dass der vielschichtige Einplanungsprozess noch wenig automatisiert abläuft. Zweckmäßig wäre es daher, das Potenzial einer umfassenden Digitalisierung auszuschöpfen. Von den insgesamt 55.958 erfolgten Bewerbungen lehnte die Bundeswehr 11.590 von sich aus ab. Die häufigsten Gründe für eine Ablehnung waren mangelnde Mitwirkung im Bewerbungsverfahren, gesundheitliche Ursachen sowie fehlende geistige oder charakterliche Eignung. Im Berichtsjahr auffällig war der Anstieg der Anzahl an Bewerbern, die die Bundeswehr als gesundheitlich ungeeignet eingestuft hat. Bei den rund 25.230 abgeschlossenen wehrmedizinischen Begutachtungen für eine Einstellung als Zeitsoldatin oder Zeitsoldat haben die Ärzte in den Karrierecentern im Berichtsjahr rund 2.090 Bewerber als nicht dienstfähig eingestuft. Das entspricht einem Anteil von ungefähr 8,3 Prozent (2024: 6,3 Prozent; 2023: 5,5 Prozent). Es ist konsequent und richtig, dass die Bundeswehr wehrmedizinisch dienstunfähige Bewerber nicht einstellt. Jedoch schildern viele aktive Soldatinnen und Soldaten – insbesondere Ausbilderinnen und Ausbilder – auf Truppenbesuchen weiterhin ihren Eindruck, dass wohl das Motto „Quantität vor Qualität“ in den Karrierecentern gelte. In der Basisausbildung befänden sich vermehrt Soldatinnen und Soldaten, die gesundheitlich gar nicht für den Dienst in der Truppe geeignet seien: • Sie berichteten von Rekrutinnen und Rekruten mit massivem Übergewicht, Taubheit auf einem Ohr, angeborenem Bluthochdruck oder Bänderriss, der ein Laufen unmöglich mache. Ohne Frage sind viele junge Soldatinnen und Soldaten, die bei der Einstellung noch nicht die erforderliche körperliche Fitness besitzen, in der Basisausbildung trainierbar. Bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen müssen die Rekrutinnen und Rekruten bei der Einstellung jedoch stets erfüllen, damit sie den hohen physischen und psychischen Anforderungen des Militärdienstes gerecht werden können. Für die Marine von besonderer Bedeutung ist die sogenannte Borddienstverwendungsfähigkeit, die für einen Einsatz an Bord eines Schiffes unerlässlich ist. • Zur Steigerung der Fitness der Marinesoldaten setzt das Verteidigungsministerium vermehrt Sportlehrer ein. Zudem will es die Kriterien zum Erhalt der Borddienstverwendungsfähigkeit sowie die Gesundheitsziffern überarbeiten, um Bewerber, die bereits bei der Einstellung nicht ausreichend gesundheitlich geeignet erscheinen, nicht für Dienstposten an Bord einzuplanen. Allerdings können zu eng definierte oder nicht nachvollziehbar kommunizierte Anforderungen und Stellenprofile zu Frustration führen, wenn sie zur Ablehnung an sich motivierter Bewerber führen. Oftmals tritt erst im Laufe der Auswahlverfahren der Widerspruch zwischen Erwartung und Realität zu Tage. An bestimmten Laufbahnen hat die Bundeswehr nur einen geringen Bedarf, weshalb der im Rahmen des mehrtägigen Assessments betriebene Aufwand für viele unverständlich ist. Bei Kenntnis der tatsächlich geringen Erfolgsaussichten hätten sich zahlreiche Bewerber erst gar nicht dem Verfahren gestellt. Digitalisierung des Bewerbungs- und Einplanungsprozesses Digitale Lösungen sind im Bereich der Personalgewinnung zwingend erforderlich. Zum einen muss die Bundeswehr die angestrebte deutliche Steigerung der Bewerber- und Einstellungszahlen bewältigen, ohne dass Qualität und Sorgfalt der Bearbeitung leiden. Hier bietet die Digitalisierung von Prozessen erhebliche Chancen der Effizienzsteigerung. Zum anderen präsentiert sich die Bundeswehr mit dem Bewerbungsverfahren bei potenziellen Soldatinnen und Soldaten. Ein überzeugendes und zeitgemäßes digitales Auftreten ist ein wesentlicher Faktor, um im Vergleich mit zivilen Arbeitgebern bestehen zu können. Bedauerlicherweise ist das nunmehr seit knapp sechs Jahren laufende Digitalisierungsprojekt „Online- Assessment“ immer noch nicht vollständig abgeschlossen. Die Online-Diagnostik befindet sich wie in den Vorjahren weiterhin in der Realisierungsphase. Nachdem der Arbeits- und Zeitplan neu abgestimmt wurde, erfolgt die Fertigstellung laut Verteidigungsministerium voraussichtlich erst Mitte 2026. Gut ist, dass das IT-System „E-Recruiting“ seit April des Berichtsjahres für die Bearbeitung und Speicherung höchstpersönlicher Daten endlich entsprechend zertifiziert ist, sodass die digitale Bereitstellung und die Verarbeitung von Bewerbungsunterlagen grundsätzlich möglich sind. An dieser Stelle endet aber die Digitalisierung, da die aufwendige Einplanung nicht umfassend durch Software unterstützt wird. Um in Zukunft effizient Einplanungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der von den Bewerbern gewünschten Rahmenbedingungen aufzeigen und visualisieren zu können, wäre die schnelle Entwicklung eines entsprechenden digitalen Programms wünschenswert. Beratung in den Karrierecentern Die Bundeswehr hat 15 Karrierecenter und 99 Karriereberatungsbüros, die dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr unmittelbar nachgeordnet sind. Die Karriereberater spielen eine zentrale Rolle in der Personalgewinnung. Sie sind der erste persönliche Kontakt der Interessierten mit der Bundeswehr. Ihre Beratung zielt darauf ab, die individuellen Fähigkeiten und Interessen mit den Anforderungen und Möglichkeiten der Streitkräfte in Einklang zu bringen. Eine gute und ehrliche Auskunft ist dabei essenziell. • Regelmäßig erreichen den Wehrbeauftragten Eingaben von Soldatinnen und Soldaten, die aus ihrer Sicht Falschinformationen der Karriereberater bei der Bewerbung und bei der Einplanung bemängeln. In der Folge entschieden sich manche, die Bundeswehr innerhalb der Widerrufsfrist zu verlassen. In anderen Fällen konnten sie ihre gewünschte Laufbahn oder Verwendung nicht antreten, obwohl ihnen das nach subjektiver Wahrnehmung im Beratungsgespräch versprochen worden war. Ein ähnliches Bild zeigt sich auch bei Truppenbesuchen. Häufig ist der genaue Inhalt der Beratung im Nachhinein nicht mehr aufklärbar, weil sich die befragten Karriereberater aufgrund der Vielzahl an Beratungsgesprächen nicht mehr an jedes einzelne erinnern können oder Aussage gegen Aussage steht. Vereinzelt weist das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr in seinen abschließenden Stellungnahmen pauschal darauf hin, dass der Einplanungsvermerk unterschrieben und daher ein Einverständnis mit der Einplanung erklärt worden sei. Rechtlich ist diese Bewertung nicht zu beanstanden. Es ist jedoch zu begrüßen, dass die Bundeswehr den oft bei den Ermittlungen festgestellten Schulungsbedarf auch deckt. Von größter Bedeutung ist es, die Erwartungshaltung der an der Bundeswehr Interessierten ernst zu nehmen. Im Einzelfall kann es sogar besser sein, Bewerberinnen und Bewerbern mit offensichtlich nicht erfüllbaren Wünschen und Erwartungen klar mitzuteilen, dass die Bundeswehr nicht das Richtige für sie ist, bevor sie personal- und kostenaufwendig eingestellt werden, jedoch alsbald enttäuscht die Bundeswehr wieder verlassen. Die stetige Fortbildung der Karriereberater bildet hier die Grundlage für nachhaltige Einstellungen und Verwendungsplanungen, die den geäußerten Vorstellungen entsprechen, damit später die Motivation überwiegt und nicht die Ernüchterung. Dabei geht es vor allem auch um eine ehrliche Darstellung der Pflichten, die Soldatinnen und Soldaten mit dem Dienst bei der Bundeswehr treffen, insbesondere die Bereitschaft zur bundesweiten Mobilität. Nachhaltige Einstellungen Die erhöhte Anzahl an Bewerbungen hat sich auch in der Zahl der Neueinstellungen niedergeschlagen. Im Berichtsjahr haben 25.006 Soldatinnen und Soldaten (hiervon 11.905 Freiwillig Wehrdienst Leistende) ihren Dienst bei der Bundeswehr neu angetreten – somit erneut erheblich mehr als in den Vorjahren (2024: 20.286; 2023: 18.802). Um den notwendigen Personalaufwuchs dauerhaft zu erhalten, muss die Bundeswehr sicherstellen, dass die vermehrten Einstellungen nicht durch eine ebenso erhöhte Anzahl an ausgeschiedenen Soldatinnen und Soldaten, Widerrufen der Verpflichtungserklärung oder Entlassungen konterkariert werden. So haben im Berichtsjahr insgesamt 21.924 Soldatinnen und Soldaten die Bundeswehr verlassen – davon 4.505 durch Widerruf ihrer Verpflichtungserklärung innerhalb der sechsmonatigen Probezeit und 434 durch Entlassungen seitens der Bundeswehr. Trotz der positiven Entwicklungen bei den Bewerbungen und Dienstantritten hat sich die Abbruchquote leider nicht verbessert. Diese betrug zum Ende des Berichtsjahres – vorläufig – 19,8 Prozent (31. Dezember 2024: 19 Prozent). Da die Probezeit am 31. Dezember 2025 noch nicht für alle Angetretenen beendet war, kann sich die Zahl der Widerrufe bis Juni 2026 noch erhöhen. Im Einstellungsjahr 2024, für das endgültige Zahlen vorliegen, widerriefen 4.736 der 20.286 angetretenen Soldatinnen und Soldaten ihre Verpflichtungserklärung innerhalb der sechsmonatigen Probezeit. 376 wurden entlassen, sodass die endgültige Abbruchquote 25,2 Prozent (2023: 27 Prozent) betrug. Als Grund für die positive Entwicklung von 2023 auf 2024 nannte das Verteidigungsministerium neben einer weiter professionalisierten Personalberatung innerhalb der Dienstzeit die im Jahr 2024 neu in das Soldatengesetz eingefügte Regelung, wonach die Kündigung bei den Freiwillig Wehrdienst Leistenden beziehungsweise der Widerruf der Verpflichtungserklärung bei den Soldaten auf Zeit nicht mehr jederzeit, sondern nur noch mit einmonatiger Frist innerhalb der ersten sechs Monate nach Dienstbeginn möglich ist. Auch wenn dies grundsätzlich zu begrüßen ist, kritisiert die Truppe diese Neuregelung vielfach: • So monierten Soldatinnen und Soldaten auf Truppenbesuchen regelmäßig, dass sich diejenigen, die den Widerruf erklärt hätten, bis zum Ablauf der Kündigungsfrist in der Regel krankmeldeten und dem restlichen Dienst krank zu Hause (kzH) fernblieben. Die Zielsetzung des Gesetzes, durch die längere Kündigungsfrist ein Überdenken der Entscheidung zu bewirken, werde nicht erreicht. Nur in den allerwenigsten Fällen habe ein persönliches Gespräch den Entschluss, die Bundeswehr zu verlassen, revidieren können. Wichtig ist daher eine umfassende Evaluierung der Auswirkungen der Gesetzesänderung auf die Abbruchquote. Eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Streitkräfteamtes hat sich dieser Aufgabe angenommen und eine erste Bilanz gezogen. Im Ergebnis empfiehlt sie wegen der ersten Trendumkehr im Jahr 2024, an der Kündigungsfrist während der Probezeit festzuhalten. Entgegen der Entwicklung zu Beginn des Berichtsjahres habe sie sich im zweiten Halbjahr 2025 jedoch nicht fortgesetzt. Insofern ist es zu begrüßen, dass das Verteidigungsministerium weiteren Verbesserungsbedarf sieht und beabsichtigt, die Arbeitsgruppe zu den Abbruchzahlen fortzuführen. Wiedereinstellungen und Seiteneinstiege Wiedereinstellungen und Seiteneinstiege sind gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels wichtige Instrumente zur Personalgewinnung. Insbesondere bei der Wiedereinstellung früherer Soldaten kann die Bundeswehr von wertvollen militärischen Vorerfahrungen, Qualifikationen und Kompetenzen profitieren. Sie sind mit den Strukturen, Abläufen und Anforderungen des militärischen Dienstes gut vertraut und benötigen daher keine langwierige Einarbeitung. Die Rückkehr ist häufig mit einer hohen Motivation und einer starken Identifikation mit der Truppe verbunden, was sich positiv auf Kameradschaft und Einsatzbereitschaft auswirken kann. Bis zum Jahresende 2025 bewarben sich 5.784 Personen um eine Wiedereinstellung in die Bundeswehr. Dies stellt einen deutlichen Anstieg um rund 30,5 Prozent gegenüber den Vorjahren dar (2024: 4.433; 2023: 3.753). Leider festigte sich zugleich die unerfreuliche Entwicklung, dass aus mehr Bewerbungen nicht auch mehr tatsächliche Wiedereinstellungen resultieren. Mit lediglich 1.674 Wiedereinstellungen bewegt sich die Anzahl hier auf dem Niveau der Vorjahre (2024: 1.367; 2023: 1.655). Allerdings ist ein Anstieg um 36,6 Prozent bei den Wiedereingestellten zu erkennen, die älter als 40 Jahre waren (2025: 209; 2024: 153). Bei einer Vielzahl erfolgloser Bewerbungen um eine Wiedereinstellung stößt eine Begründung für die Ablehnung regelmäßig auf Unverständnis: • Petenten verstehen nicht, warum sie wegen mangelnden Bedarfs abgelehnt werden, während die Bundeswehr zugleich öffentlichkeitswirksam kommuniziert, zu wenige Soldatinnen und Soldaten zu haben. Die Gründe für die Ablehnung sind vielfältig. Teilweise können keine den Wünschen entsprechenden Einplanungsmöglichkeiten aufgezeigt werden, weil die Bewerber beispielsweise nicht für eine konkrete Stelle qualifiziert sind oder für den gewünschten Verwendungsort keine Dienstposten zur Verfügung stehen. Bei älteren Bewerbern sind für die angestrebten Verwendungen häufig nicht die Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung erfüllt. Danach darf eine Einstellung von über 40-Jährigen grundsätzlich nur erfolgen, wenn ein außerordentlicher Mangel an gleich geeigneten jüngeren Bewerbern besteht und die Wiedereinstellung einen erheblichen Vorteil für die Bundeswehr bedeutet. Wie so oft, spielt die Kommunikation in den Beratungsgesprächen eine entscheidende Rolle. Bereits vor der Bewerbung muss die Bundeswehr gezielt und proaktiv nur diejenigen Truppenbereiche als Perspektive aufzeigen, in denen tatsächlicher Bedarf und damit gute Einstellungschancen bestehen. Die Besetzung der entsprechenden Stellen ist von zahlreichen Faktoren abhängig, darunter vor allem individuelle Standort- und Verwendungswünsche. Die Einplanung wieder eingestellten Personals ist in dieser Hinsicht ebenso komplex wie die Einstellung neuen Personals. Denjenigen, die nicht den klassischen Weg über die militärische Grundausbildung genommen haben, bietet die Bundeswehr den Seiteneinstieg an. Denn diese Personen haben bestimmte Fachqualifikationen, die für die Streitkräfte von Interesse sind – sie benötigen nur noch eine militärische Ausbildung. Die Anzahl an Bewerbungen um einen Seiteneinstieg in die Bundeswehr erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum wieder um rund 19 Prozent auf 12.980 (2024: 10.932; 2023: 9.347). Von diesen Bewerberinnen und Bewerbern stellte die Bundeswehr 599 ein (2024: 534; 2023: 667). Auch an dieser Stelle zeigt sich, dass steigende Bewerbungszahlen nicht gleichbedeutend sind mit einer höheren Zahl an Einstellungen. Die häufigsten Gründe für eine Ablehnung waren – wie auch bei den Wiedereinstellungen – vor allem gesundheitliche Gründe, mangelnde Mitwirkung im Bewerbungsverfahren sowie ein mangelnder Bedarf an den mitgebrachten Qualifikationen. Für Seiteneinsteiger gelten besondere Regelungen, die es ihnen in bestimmten Verwendungen ermöglichen, mit einem höheren Dienstgrad als dem in der jeweiligen Laufbahn üblichen eingestellt zu werden – sofern sie die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Wenn solche Seiteneinsteiger direkt nach Einstellung ohne militärische Vorerfahrung bestimmte Dienstgrade verliehen bekommen, auf die altgediente Soldatinnen und Soldaten teilweise mehrere Jahre hinarbeiten müssen, kann dies allerdings zu Unzufriedenheit führen: • Beispielsweise zählt zu den Voraussetzungen für Seiteneinsteiger, direkt als Stabsfeldwebel – und nicht wie sonst als Feldwebel – eingestellt zu werden, neben laufbahnspezifischen Erfordernissen eine mindestens neunjährige hauptberufliche Tätigkeit, die in Bezug auf Fachrichtung und Schwierigkeit der vorgesehenen Verwendung entspricht. Eine reguläre Beförderung zum Stabsfeldwebel setzt hingegen nach bisheriger Praxis eine 16-jährige Dienstzeit seit Ernennung zum Feldwebel voraus. Das Ministerium stellt richtigerweise klar, dass keine Ungleichbehandlung besteht. Der Seiteneinstieg dient in Zeiten des Fachkräftemangels dem Ziel, insbesondere für Mangelverwendungen qualifiziertes und fachlich erfahrenes Personal zu einem Berufseinstieg in die Bundeswehr zu bewegen. Die geringere Dienstzeit wird bei den Seiteneinsteigern mit ihren zivilberuflich erlangten Qualifikationen ausgeglichen. Insoweit akzeptiert das Laufbahnrecht das Fehlen militärischer Vorerfahrungen, um den Personalbedarf mit fachlich qualifiziertem Personal zu decken. Dieser Bewertung ist nichts entgegenzusetzen. Personalbindung Weiterverpflichtung Ein wichtiges Instrument der Personalbindung ist die Weiterverpflichtung von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit. Die Bereitschaft, sich über die bisher festgesetzte Dienstzeit hinaus an die Bundeswehr zu binden, ist im Berichtsjahr auf einem ähnlich guten Niveau wie im Vorjahr geblieben. Bis zum Jahresende 2025 haben insgesamt 10.128 Soldatinnen und Soldaten auf Zeit ihr Dienstverhältnis verlängert (2024: 10.110; 2023: 8.072). Dies betraf vor allem die Laufbahnen der Mannschaften mit insgesamt 7.204 Weiterverpflichtungen (2024: 7.336). Die durchschnittliche Dauer der Verlängerung der Dienstzeit in allen Laufbahnen blieb unverändert bei rund drei Jahren. Auch mit den 3.129 Erstverpflichtungen von Freiwillig Wehrdienst Leistenden (2024: 2.562) und den 3.120 Laufbahnaufstiegen (2024: 2.800) bis Ende des Berichtsjahres ist weiterhin eine ansteigende Bereitschaft der Soldatinnen und Soldaten zu erkennen, bei der Bundeswehr zu bleiben. Die herausfordernde Situation bei den Planstellen hat allerdings auch noch im Jahr 2025 die Möglichkeiten der Weiterverpflichtung eingeschränkt. • In zahlreichen Eingaben drückten die Betroffenen ihr Unverständnis darüber aus, warum die beantragte Dienstzeitverlängerung trotz des allgemeinen Personalmangels und der intensiven Bemühungen, neues Personal zu gewinnen, abgelehnt wurde. Dies ist verständlich und verdeutlicht, die Bundeswehr muss der Truppe transparent vermitteln, in welchen Bereichen eine Weiterverpflichtung möglich ist. Der Planstellenzuwachs in den Haushalten 2025 und 2026 eröffnet auch insoweit neue Spielräume. Schwierigkeiten bei einer Weiterverpflichtung treten auch auf, wenn bereits eine Nachplanung für betreffende Dienstposten besteht, ohne dass die bisherigen Dienstposteninhaber davon Kenntnis hatten. Mitunter erfolgt die Personalplanung schon mehrere Jahre im Voraus, insbesondere wenn für sie umfangreiche Ausbildungs- und Lehrgangsnachweise erforderlich sind. Daher ist die 2024 erfolgte Anpassung der Dienstvorschrift „Gespräche in Personalangelegenheiten der militärischen Personalführung“ sehr zu begrüßen. Diese regelt ausdrücklich, dass die truppendienstlichen Vorgesetzten im Falle einer anstehenden Personalregeneration mit den bisherigen Dienstposteninhabern frühzeitig Personalentwicklungsgespräche führen sollen. Insbesondere sollen sie sich bei den Soldatinnen und Soldaten erkundigen, ob sie eine Verlängerung ihrer Dienstzeit auf dem Dienstposten wünschen oder eine anderweitige Regeneration erfolgen kann. Übernahme zur Berufssoldatin oder zum Berufssoldaten Im Berichtsjahr hat die Bundeswehr insgesamt 3.902 Soldaten zu Berufssoldaten ernannt (2024: 2.520). Anders als Soldaten auf Zeit scheiden diese erst bei Erreichen der Altersgrenze aus den Streitkräften aus. Die Bundeswehr verfolgt hiermit ein klares Ziel der Personalbindung, qualifizierte Kräfte langfristig in der Truppe zu halten, ihnen eine Karriereperspektive zu geben und vor allem Personalknappheiten zu vermeiden. Es ist daher erfreulich, dass das Verteidigungsministerium dieses Potenzial weiter ausschöpft und den strukturellen Ergänzungsbedarf an Berufssoldatinnen und -soldaten bereits ab dem Berichtsjahr für alle Uniformträgerbereiche und teilstreitkräfteübergreifenden Bereiche um 30 Prozent erhöht hat. Die Bundeswehr sieht weiterhin davon ab, Mannschaftssoldaten den Statuswechsel zum Berufssoldaten zu ermöglichen. Das Ministerium verweist auf die typischerweise hohen körperlichen Anforderungen für Mannschaftsdienstposten, die Berufssoldaten mit höherem Lebensalter in der Regel so nicht mehr gewährleisten können. Mit Blick auf den anhaltenden Personalmangel in den Laufbahnen der Mannschaften sollte es jedoch prüfen, ob der Statuswechsel in begründeten Ausnahmen nicht doch sinnvoll wäre. Insbesondere wenn bei Verwendungen eine besondere Qualifikation und weniger die körperliche Leistungsfähigkeit im Vordergrund steht, könnte sich eine Übernahme im Einzelfall anbieten. Auch hinsichtlich des absehbaren hohen Bedarfs an Ausbildern im Zuge des Neuen Wehrdienstes wäre es eine Überlegung wert, den Statuswechsel geeigneten, erfahrenen und bewährten Mannschaftssoldaten als Trupp- oder Gruppenführer zu ermöglichen. Zivilberufliche Aus- und Weiterbildung Die zivilberufliche Aus- und Weiterbildung (ZAW) ist ein zentrales Element der fachlichen Qualifizierung von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit für ihre jeweilige militärische Verwendung. Gleichzeitig stärkt sie die Attraktivität der Bundeswehr als Arbeitgeberin, da die im Rahmen der ZAW erworbenen Kenntnisse den Übergang in das zivile Erwerbsleben nach Dienstzeitende erleichtern. Die Gesamtzahl der ZAW-Teilnehmer hat sich im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Insgesamt 5.891 Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (2024: 5.363) nahmen an insgesamt 477 ZAW-Maßnahmen teil (2024: 460). Wie in den Vorjahren führten größtenteils externe zivile Bildungsträger die Maßnahmen durch, während das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr sowie die regional zuständigen Karrierecenter deren Umsetzung steuerten und begleiteten. Die regelmäßig geäußerte Kritik an Qualität, Inhalt und Organisation der Maßnahmen unterstreicht die Bedeutung einer qualitätsorientierten Auswahl der Bildungsträger und regelmäßiger Fachaufsicht: • Ein Petent berichtete aus einer ZAW-Maßnahme für IT-Systemelektroniker, dass es keine digitalen Lernmaterialien gebe. Aus Sicht des Bundesministeriums der Verteidigung sei jedoch die Verfügbarkeit von traditionellen Computerschulungsräumen für diesen Lehrgang vollkommen ausreichend. Dies erscheint vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung überholt und entspricht nicht den Anforderungen an eine zeitgemäße Ausbildung. ZAW-Maßnahmen binden die Soldaten für längere Zeiträume an Bildungseinrichtungen und führen so zu Abwesenheiten in den Einheiten. Es ist daher sehr zweckmäßig, dass die Bundeswehr prüft, wie die zivilberufliche Aus- und Weiterbildung aufgrund der geänderten Anforderungen an die personelle Einsatzbereitschaft angepasst werden muss. Es gilt, die Ausbildungszeit zu straffen und die Verweildauer in der Truppe zu erhöhen. Der dabei verfolgte Ansatz, ZAW-Maßnahmen abhängig vom jeweiligen militärischen Werdegang zu reduzieren oder durch konzentrierte militärfachliche Alternativausbildungen zu ersetzen, geht in die richtige Richtung. Prämien Ein wichtiges Instrument zur Personalgewinnung und -bindung ist die Zahlung von Prämien als monetärer Anreiz. Für eine Erst- oder Weiterverpflichtung kann die Bundeswehr Zeitsoldaten eine sogenannte Verpflichtungsprämie gewähren. Das Artikelgesetz Zeitenwende hat hier den Anwendungsbereich ausgeweitet: Inzwischen sind Verpflichtungsprämien nicht mehr allein auf Mangelbereiche begrenzt, sondern umfassen auch Weiterverpflichtungen zur Sicherstellung der personellen Einsatzbereitschaft. Der Haushaltsgesetzgeber hat im Berichtsjahr rund 27,17 Millionen Euro für die Verpflichtungsprämien veranschlagt (2024: rund 18,94 Millionen Euro), von denen 26,51 Millionen Euro verausgabt wurden (2024: 18,71 Millionen Euro). Die Auszahlung der Verpflichtungsprämie erfolgt erst mit der tatsächlichen Verwendung der Soldatinnen und Soldaten auf dem prämienberechtigten Dienstposten. In manchen Werdegängen kann der Zeitraum bis zur Gewährung einer Prämie sogar einige Jahren betragen, beispielsweise wenn zeitintensive Ausbildungen und Qualifikationen erforderlich sind, bevor ein Wechsel auf den entsprechenden Dienstposten möglich ist. Aufgrund dieser langen Zeitspanne zwischen Antragstellung und Gewährung der Prämie ist noch keine gesicherte Aussage über die Auswirkungen der gesetzlichen Anpassung möglich. Im Zusammenhang mit der Prämienbewilligung zeigt sich auch die Verantwortung der Karriereberatung: • Unzureichende oder fehlerhafte Beratungen haben unmittelbare Auswirkung auf die Prämienauszahlung, wenn Fehler erst bei der Festsetzung der Dienstzeit auffallen und dazu führen, dass die Zusicherung der Prämie aufgehoben wird. Soldatinnen und Soldaten vertrauen auf die Auszahlung versprochener Prämien und sind ihrerseits an die in Folge der Prämienzusicherung abgegebene Verpflichtungserklärung gebunden. Im Rahmen der Entscheidung über die Rücknahme der Zusicherung greift es daher zu kurz, ein schutzwürdiges Vertrauen der Betroffenen mit Blick auf die noch nicht erfolgte Prämienauszahlung abzulehnen. Um nachvollziehbare Frustration zu vermeiden, sollte die Bundeswehr auch in Fällen einer fehlerhaften Beratung in der Regel davon ausgehen, dass das Vertrauen in die Prämienzusicherung schutzwürdig ist und einer Rücknahme entgegensteht. Zudem müssen die Karriereberater, insbesondere mit Blick auf die durch die Gesetzesnovellierung erfolgte Flexibilisierung der Prämiengewährung, umfassend geschult werden. Studium Die Offizierinnen und Offiziere im Truppendienst sollen eine akademische Bildung und wissenschaftliche Fähigkeiten besitzen. Die Universitäten der Bundeswehr in Hamburg und München bieten zahlreiche Studiengänge an, die zwar oft attraktiv sind, aber nicht immer dem militärischen Bedarf entsprechen. Viele Soldatinnen und Soldaten benötigen ihr Studium für die spätere Verwendung nicht, was oft zu Unzufriedenheit führt. Dem bestehenden Ungleichgewicht zwischen Studienangebot und militärischem Bedarf können die sogenannten Fachkarrieren für Offizierinnen und Offiziere im Truppendienst teilweise begegnen. Ziel ist es, die fachliche Expertise durch bestimmte Verwendungen zu steigern und diese besser in den Truppenalltag einzubringen. Aufbauen kann eine Fachkarriere auf Wissen aus dem Studium wie auf entsprechenden Vorverwendungen. Neben einer Attraktivitätssteigerung insbesondere für Absolventen der Studiengänge aus den naturwissenschaftlichen und technischen Bereichen, zielt dieses Modell ebenfalls darauf, Fachpersonal außerhalb der Bundeswehr zu gewinnen. Fachkarrieren eignen sich daher auch für die Einstellung und Verwendung von Seiteneinsteigern. Insofern sind ein stringentes Verwendungsaufbaukonzept, gezielte Personalförderung sowie die berufliche Förderung sicherzustellen. Jedes Jahr brechen Studentinnen und Studenten ihr Bachelorstudium an den Universitäten der Bundeswehr aus unterschiedlichen Gründen ab. Von den 1.045 Studienanfängerinnen und -anfängern entschieden sich im Berichtsjahr ähnlich viele wie im Vorjahr für einen Studienabbruch (2025: 180; 2024: 181; 2023: 246; 2022: 233). Häufige Ursachen dafür waren unzureichende Studienleistungen, mangelnde Motivation sowie gesundheitliche oder persönliche Probleme. Die betroffenen Soldatinnen und Soldaten können einen Antrag auf Weiterverpflichtung ohne Studium stellen. Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr entscheidet darüber unter Berücksichtigung des Bedarfs, des Votums des Disziplinarvorgesetzten sowie der Eignung und Leistung der betroffenen Person. Eine zahlenmäßige Obergrenze für die Weiterverpflichtung besteht nicht. Im Jahr 2025 konnten 85 Studienabbrecher, also beinahe die Hälfte, weiterverpflichtet werden – eine deutlich positive Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr (2024: 35), als es nur knapp ein Fünftel war. Binnenarbeitsmarkt Der Binnenarbeitsmarkt der Bundeswehr könnte ein zentrales Instrument sein, um qualifiziertes Personal langfristig zu halten. Denn ausscheidenden Soldatinnen und Soldaten eine attraktive Anschlussverwendung im zivilen Bereich zu ermöglichen, ist sowohl für die Personalgewinnung als auch für die Fachkräftebindung weiterhin von großer Bedeutung. Trotz leicht positiver Tendenzen sind die Übergangszahlen allerdings nach wie vor zu gering, um von einem tatsächlichen Binnenarbeitsmarkt sprechen zu können. Von den 7.368 neu eingestellten Zivilbeschäftigten waren im Berichtsjahr lediglich 343 ehemalige Soldatinnen und Soldaten. Dies entspricht knapp 4,7 Prozent (2024: 4,4 Prozent; 2023: 3,3 Prozent; 2022: 3,9 Prozent). Bisher versucht die Zentrale Ansprechstelle Binnenarbeitsmarkt durch Beratung und Prüfung des Studienabschlusses die Passgenauigkeit der Bewerbungen zu erhöhen. • Denn die an den Universitäten der Bundeswehr erworbenen Abschlüsse sind oft nicht ausreichend oder entsprechen nicht den ausgeschriebenen Bedarfen für eine zivile Beschäftigung bei der Bundeswehr. Oftmals besteht für studierte Soldatinnen und Soldaten die einzige Möglichkeit, in eine zivile Statusgruppe zu wechseln, in der Laufbahnausbildung für den gehobenen nichttechnischen Dienst. Das bedeutet jedoch, dass die Betroffenen ein weiteres Duales Studium durchlaufen müssen, obwohl sie bereits über einen Bachelor- oder Masterabschluss verfügen. Hier muss die Bundeswehr besser werden. Das Bundesministerium der Verteidigung hat zudem seine organisatorischen Bemühungen weiter intensiviert. Maßnahmen zur Verbesserung der internen Kommunikation, der Ausbau der Beratung durch den Berufsförderungsdienst sowie die Ausweitung digitaler Unterstützungsangebote zeigen leichte Wirkungen. Gleichzeitig hat das Ministerium die rechtlichen Rahmenbedingungen in den Blick genommen: Eine dem Bundesministerium des Innern vorgeschlagene Änderung der Bundeslaufbahnverordnung soll es erleichtern, unter Anerkennung der im Wehrdienst erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten eine beamtenrechtliche Laufbahnbefähigung zu erwerben. Dienstzeitverkürzung Wiederholt äußern Soldatinnen und Soldaten, beispielsweise aufgrund diverser, zum Zeitpunkt der Verpflichtung noch nicht vorhersehbarer Umstände, den Wunsch, die Bundeswehr früher als vorgesehen zu verlassen. • Dies belegen zahlreiche Eingaben, welche abschlägig beschiedene Anträge auf Dienstzeitverkürzung zum Gegenstand hatten. Oftmals liegt in diesen Fällen die Einstellungszusage einer Landes- oder der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes oder einer anderen öffentlichen Stelle vor. Mit dem Projekt „Feldjägerfeldwebel zur Polizei des Landes Sachsen-Anhalt“ besteht in Sachsen-Anhalt sogar ein Sonderprogramm für ehemalige Soldatinnen und Soldaten. Es ermöglicht diesen Portepeeunteroffizieren aus der Feldjägertruppe den Wechsel in den Polizeivollzugsdienst ohne das Ablegen einer Laufbahnprüfung. Inwiefern andere Bundesländer oder weitere Blaulichtorganisationen eigene Programme (wieder) einführen, ist offen. Möchten aktive Soldatinnen und Soldaten ihre Dienstzeit beispielsweise für einen Wechsel in eine Polizeibehörde oder den öffentlichen Dienst verkürzen, gibt die Bundeswehr dem Antrag im Rahmen einer Einzelfallprüfung dann statt, wenn die Dienstzeitverkürzung im dienstlichen Interesse liegt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Dienstposten des Antragstellers wegfällt und strukturelle oder sonstige Gesichtspunkte einem Wechsel nicht entgegenstehen. Es ist nachvollziehbar, dass eine Dienstzeitverkürzung mit dem Erhalt der Einsatzbereitschaft vereinbar und vor dem Hintergrund der Personal- und Regenerationslage gerechtfertigt sein muss. Insbesondere bei Dienstzeitverkürzungen um wenige Monate erscheint es jedoch überlegenswert, das öffentliche Interesse an einer Verwendung in Sicherheitsbehörden ebenfalls zu berücksichtigen. Insgesamt bewilligte das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr in mehr als 70 Prozent der Fälle die Anträge auf Dienstzeitverkürzung, wobei die beantragte Verkürzung in mehr als der Hälfte der Fälle bei über sechs Monaten lag. Auch diese Entwicklung bleibt zu beobachten. Die Aussicht auf ein vernünftiges Maß an Flexibilität bietet den Soldatinnen und Soldaten schließlich berufliche Planungssicherheit und erhöht die Attraktivität der Bundeswehr als Arbeitgeberin. Herausschieben der Zurruhesetzung Neben den verschiedenen Instrumenten zur Personalgewinnung und -bindung muss die Bundeswehr ihre Personalpolitik auch mit Blick auf die Altersgrenzen nachhaltig und demografiefest ausgestalten. Das Soldatengesetz unterscheidet bei der Zurruhesetzung zwischen der allgemeinen Altersgrenze und der zeitlich davor liegenden besonderen Altersgrenze. Beide – speziell die besondere Altersgrenze – variieren je nach Laufbahn. So liegt beispielsweise die allgemeine Altersgrenze für Generale, Admirale, Oberste und Kapitäne zur See bei Vollendung des 65. Lebensjahres und die besondere Altersgrenze bei Vollendung des 62. Lebensjahres, wohingegen sie für Berufsunteroffiziere bei Vollendung des 62. Lebensjahres beziehungsweise des 55. Lebensjahres liegt. Über die Jahre des Personalabbaus war die Zurruhesetzung nach Erreichen der besonderen Altersgrenze in der Praxis die Regel. Das ist so nicht mehr der Fall. Im Berichtsjahr wurden insgesamt 2.108 Berufssoldaten in den Ruhestand versetzt (2024: 1.979), davon 670 nach Überschreiten der besonderen Altersgrenze (2024: 544). Mit der Anhebung der Altersgrenzen für Soldatinnen und Soldaten im Rahmen des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes im Jahr 2009 wurde gesetzlich vorgegeben, das durchschnittliche Zurruhesetzungsalter bis zum Jahr 2024 um mindestens zwei Jahre gegenüber dem Jahr 2007 zu steigern. Die Zielmarke von mindestens 57,2 Jahren hat die Bundeswehr bereits 2021 erreicht, seitdem hat sich das durchschnittliche Zurruhesetzungsalter nur unwesentlich verändert. Im Berichtsjahr lag es bei 57,8 Jahren. Zur Entscheidung über den Zeitpunkt der Zurruhesetzung nutzt die Bundeswehr seit einigen Jahren einen dialogischen Prozess, der fünf Jahre vor Erreichen der besonderen Altersgrenze beginnt. Sie berücksichtigt dabei sowohl den dienstlichen Bedarf als auch das Interesse der Betroffenen, über diese Grenze hinaus zu dienen. Sollte sich der individuelle Zeitpunkt der Zurruhesetzung einmal für mindestens zwei Jahre hinausschieben, erhalten die Betroffenen eine Zusicherung, dass keine weitere Verschiebung gegen ihren Willen erfolgt. So bekundeten im Berichtsjahr 858 Berufssoldatinnen und -soldaten ihre Bereitschaft, über die besondere Altersgrenze hinaus zu dienen (2024: 719). Der dialogische Prozess sowie das Ziel, den individuellen Zeitpunkt der Zurruhesetzung so planbar wie möglich zu gestalten, sind zu begrüßen und müssen gerade auch in Zeiten der strukturellen Anpassungen sowie Reorganisation gelten. Militärisches Beurteilungssystem Militärische Beurteilungen sollen eine realistische Einschätzung der erbrachten Leistung sowie Befähigung von Soldatinnen und Soldaten im jeweiligen Beurteilungszeitraum abbilden und so eine Bestenauslese im Sinne von Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz ermöglichen. Sie sind für die persönliche berufliche Weiterentwicklung von herausragender Bedeutung, da auf ihrer Grundlage förderliche Auswahl- und Verwendungsentscheidungen getroffen sowie Beförderungsreihenfolgen gebildet werden. Das aktuelle militärische Beurteilungssystem aus dem Jahr 2021 beruht auf der Bildung von Vergleichsgruppen, die nach dem Dienstgrad, der Besoldungsgruppe oder der Funktionsebene zu bilden sind. Innerhalb der Vergleichsgruppen gilt ein einheitlicher Beurteilungsmaßstab mit einer Notenskala von „A“ bis „G“. Die Noten „A“ bis „C“ sind dabei quotiert: Ein „A“ erhalten fünf Prozent, ein „B“ zehn Prozent und ein „C“ 15 Prozent aller Beurteilten. Im Sinne der Einzelfallgerechtigkeit dürfen diese Richtwerte um bis zu fünf Prozentpunkte überschritten werden. Den Regelfall beziehungsweise die Normalleistung bilden die Noten „D“ und „E“. Aus Sicht des Verteidigungsministeriums hat sich das geltende Beurteilungssystem weitgehend etabliert. Nach seinen Angaben ist die Anzahl an entsprechenden Beschwerden geringfügig zurückgegangen. Diese zu begrüßende Entwicklung spiegelt sich auch in den Eingabezahlen zu Beurteilungen wider. Dennoch wandten sich im Berichtsjahr 99 Soldatinnen und Soldaten aufgrund ihrer Beurteilungen an den Wehrbeauftragten (2024: 102; 2023: 133; 2022: 129). Nachfolgende Kritik äußern Soldatinnen und Soldaten immer wieder: • Neben der Überarbeitung der Vergleichsgruppen bräuchte es eine größere Flexibilität im Beurteilungswesen, das als „reines Quotensystem“ bezeichnet wird. Es biete nichts, um ihre Motivation zu fördern, sondern führe zu massiver Frustration. Nach subjektivem Empfinden gebe es an gewissen Standorten keine Chance auf Beförderung. Dass die Bundeswehr trotz der Kritik am derzeit gültigen Beurteilungssystem festhält, ist nicht zu beanstanden. Das Verteidigungsministerium und sein Geschäftsbereich sind – so wie die gesamte Bundesverwaltung – an die strenge Rechtsprechung gebunden, die diese Rahmenbedingungen vorgibt. Unzulässig sind sogenannte taktische Beurteilungen, bei denen tatsächlich gezeigte Leistungen hinter anderen Interessen der Beurteiler unberücksichtigt bleiben. Dennoch erhält der Wehrbeauftragte von solchen Vorwürfen regelmäßig Kenntnis: • Spitzennoten würden nicht auf der Grundlage der erbrachten Leistungen, sondern mit Blick auf das Alter oder laufende Antragsverfahren zur Übernahme als Berufssoldat vergeben. Den Vorwurf einer taktischen Beurteilung in der Sache zu überprüfen und letztlich gerichtsfest zu belegen, ist in der Praxis kaum möglich. Sowohl bei Beurteilern als auch bei beurteilten Soldatinnen und Soldaten führt eine unzureichende Kenntnis über das Beurteilungssystem zu Unmut. Daher ist es von großer Bedeutung, dass nicht nur eine gute Schulung der Beurteiler erfolgt, sondern auch die Beurteilten vorab über das Beurteilungsverfahren belehrt werden, um Enttäuschungen zu vermeiden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den komplexen Abstimmungsprozess, der für die Beurteilten zuweilen intransparent erscheint – insbesondere dann, wenn es zur Herabstufung durch den Zweitbeurteiler kommt: • Eine Petentin trug vor, ihr sei im Erörterungsgespräch ein „B“ angekündigt worden, letztlich habe sie jedoch ein „C“ erhalten. Zugleich seien andere aus ihrer Vergleichsgruppe von dem angekündigten „B“ später auf ein „A“ gehoben worden. Zu verantwortungsbewusster Notenvergabe der Erstbeurteiler gehört es, noch nicht über Noten zu sprechen, bis diese final abgestimmt sind. Gute Erstbeurteiler vergeben ehrliche Gesamtnoten, für die sie im Abstimmungsprozess überzeugend eintreten können. Die Verantwortung der Beurteilenden hat eine erhebliche Bedeutung für die Akzeptanz des Beurteilungssystems. Wichtig ist die Schlüssigkeit der Gesamtnote, wie es das Bundesverwaltungsgericht im November 2024 entschieden hat. • Beurteilungen waren im Berichtsjahr beispielsweise dann aufzuheben, wenn Erstbeurteiler trotz einer mit dem Zweitbeurteiler im Gesamturteil abgestimmten Note „D“ Einzelmerkmale im Rahmen der Eignungs-, Befähigungs- und Leistungsbewertung zu wohlwollend bewerteten, die in der Gesamtnote ein „D“ nicht mehr schlüssig begründeten. In der Praxis führt dies regelmäßig dazu, dass nach der Aufhebung der widerspruchsbehafteten alten Beurteilung in der neuen Beurteilung die Einzelmerkmale an das Gesamturteil angepasst und entsprechend herabgesetzt sind. Dass es im Ergebnis bei der ursprünglichen Gesamtnote bleibt, ist rechtlich nicht zu beanstanden. Betroffene Soldatinnen und Soldaten verstehen jedoch oftmals nicht, dass mit der Aufhebung der ersten Beurteilung nicht automatisch eine Verbesserung des Gesamturteils einhergeht. Gerade auch um Enttäuschungen im Beschwerde- oder Petitionsverfahren zu vermeiden, ist zu betonen, dass die fachliche Einschätzung von dienstlichen Beurteilungen nur in sehr stark eingeschränktem Umfang überprüft werden kann. Denn die Erst- und Zweitbeurteiler haben hier einen erheblichen Ermessenspielraum. Überdies haben die Beteiligten möglicherweise sehr unterschiedliche Wahrnehmungen. So ist bei der Überprüfung einer Beurteilung allein darauf abzustellen, ob Willkür oder sachfremde Erwägungen eine Rolle gespielt haben oder formale Fehler vorliegen. Läuft während der Eingabebearbeitung bereits ein Beschwerde- oder Gerichtsverfahren des Petenten gegen die Beurteilung, ist dieses aufgrund der Gewaltenteilung stets abzuwarten. An dessen Ausgang ist auch der Wehrbeauftragte gebunden. Im Juni des Berichtsjahres passte das Bundesministerium der Verteidigung die relevanten Beurteilungsvorschriften hinsichtlich der Vergleichsgruppenbildung in Leitungsfunktionen an die höchstrichterliche Rechtsprechung an. Demnach sind diejenigen, die über einen beurteilungsrelevanten Zeitraum eine Leitungsfunktion ausübten, auch dann einer Vergleichsgruppe mit Leitungsfunktion zuzuordnen, wenn ihnen die entsprechenden Aufgaben am Beurteilungsstichtag nicht mehr übertragen waren. Nunmehr müssen alle Zweitbeurteilenden gegebenenfalls unter Einbeziehung von Beurteilungsbeiträgen feststellen, ob die Beurteilten im Beurteilungszeitraum eine Leitungsfunktion für eine Dauer von mindestens sechs Monaten innehatten. Diese Änderung ist ausdrücklich zu begrüßen, berücksichtigt sie doch die vorausgegangene höherwertige Tätigkeit. Im Übrigen geht das Bundesministerium der Verteidigung davon aus, dass der Beurteilungsprozess den meisten Beurteilenden keine fachlichen oder technischen Schwierigkeiten mehr bereitet. Zu kritisieren ist allerdings die langsame Digitalisierung. Frühestens im Jahr 2027 soll ein elektronisches System eingeführt werden, das den Gesamtverantwortlichen die Überwachung des komplexen Abstimmungsprozesses und die Einhaltung der Richtwertvorgaben in ihrem Verantwortungsbereich erleichtern soll. Die Verzögerung begründet das Ministerium mit der Priorisierung von Digitalisierungsprojekten im Wehrersatzwesen. Auch wenn dies in der aktuellen Situation des Aufwuchses nachvollziehbar ist, bleibt zu bemängeln, dass diese Vorhaben nicht parallel vorangebracht werden können. Mit Blick auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom Oktober 2024, wonach die Potenzialfeststellung ohne Rechtsgrundlage nicht als Auswahlkriterium für den Status- oder Laufbahnwechsel herangezogen werden darf, lag der ursprünglich für 2025 angekündigte Referentenentwurf des Verteidigungsministeriums bis Ende des Berichtsjahres nicht vor. Es ist bedauerlich, dass die Potenzialfeststellung, die nach wissenschaftlichen Studien als gut geeignet für Auswahlverfahren gilt, derzeit nicht als weiteres Auswahlkriterium herangezogen werden kann. Eine gesetzliche Regelung dafür zu schaffen, sollte daher hohe Priorität genießen. Beförderungen Die Beförderungssituation hat sich mit der Verabschiedung des Bundeshaushaltes 2025 im Spätsommer des Jahres spürbar entspannt. Die Monate bis dahin waren aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung für viele Soldatinnen und Soldatinnen weiterhin von einer langen Wartezeit auf die Beförderung geprägt – trotz Erfüllens aller laufbahnrechtlichen Voraussetzungen. Zahlreiche Eingaben verdeutlichten die damit verbundene Frustration sowie Zweifel an der Wertschätzung durch den Dienstherrn. • Besonders hervorzuheben sind die Feldwebel, von denen im Herbst des Berichtsjahres über 3.100 nach Erfüllen der Voraussetzungen durchschnittlich ein Jahr auf ihre Beförderung warteten. Die Anzahl der vom Beförderungsstau betroffenen Soldatinnen und Soldaten war zwar bereits bis September 2025 auf rund 3.200 gesunken (2024: 4.006; 2023: 4.047). Mit der Verabschiedung des Bundeshaushaltes 2025 und dem damit beschlossenen Aufwuchs um rund 10.000 Planstellen konnte die Anzahl der auf eine Beförderung wartenden Soldatinnen und Soldaten im Herbst des Berichtsjahres jedoch laufbahnübergreifend auf 42 reduziert werden. In der Besoldungsgruppe A 8+Z sowie in den Offizierslaufbahnen unterhalb der Besoldungsgruppe A 16 hat die Bundeswehr den Beförderungsstau komplett auflösen können. Im Januar 2026 hat sich die Wartesituation weiter verbessert, nachdem mit Inkrafttreten des Bundeshaushaltes 2026 ausreichend Planstellen für die Beförderung auf A 16 zur Verfügung standen. Diese positive Entwicklung ist ausdrücklich zu begrüßen. Gibt es, wie so oft, weniger Planstellen als zur Beförderung qualifizierte Soldaten, werden vor allem auf Grundlage der jeweils aktuellen Beurteilungen sogenannte Beförderungs- und Einweisungsreihenfolgen festgelegt. • Viele Petenten hinterfragten in ihren Eingaben auch im Berichtsjahr das Verfahren zur Bildung der Beförderungsreihungsgruppen. Wenn Konkurrenten noch mit ihrer – in der Regel besseren – Note aus der letzten Beurteilung im vorherigen Statusamt eingereiht wurden, fühlten sie sich „überholt“ und deshalb ungerecht behandelt. Auf dieses Problem hat das Verteidigungsministerium im März 2025 reagiert und bildet nunmehr für die Soldaten, die noch keine Regelbeurteilung in der höherwertigen Funktion erhalten haben, eine eigene Beförderungsreihungsgruppe. Dies ist eine zweckmäßige Maßnahme. Zu Recht bezeichnet das Ministerium die Zusammenhänge von Stellenbewirtschaftung und Beförderung als komplex. Eine durch das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr seit dem Jahr 2022 im Intranet bereitgestellte, erläuternde Präsentation bietet beispielsweise eine grafische Aufbereitung der relevanten Abläufe zur Bildung der Beförderungsreihungsgruppen und kann so zu einem besseren Verständnis beitragen. Sie sollte daher allen Bundeswehrangehörigen bekannt gemacht werden und nicht nur für personalbearbeitende Soldaten leicht auffindbar sein. Als Voraussetzung für die Aufnahme in eine Beförderungsreihungsgruppe müssen Soldatinnen und Soldaten je nach Laufbahn verschiedene Mindestdienstzeiten in dem aktuellen Dienstgrad erfüllen. So gibt die einschlägige Allgemeine Regelung beispielsweise als Dienstzeitvoraussetzung für die Beförderung zum Stabsfeldwebel einen Zeitraum von 16 Jahren nach der Ernennung zum Feldwebel vor, von denen mindestens drei Jahre im Dienstgrad Hauptfeldwebel absolviert sein müssen. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat jedoch mit mehreren Beschlüssen vom 25. Juli 2025 entschieden, dass die gefestigte beamtenrechtliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Zulässigkeit von Mindestdienstzeiten vor Erlangung der Beförderungsreife auch auf Soldaten anwendbar ist. Diese Rechtsprechung hat sich in der Truppe zügig herumgesprochen: • Erste Eingaben, die sich auf die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichtes beziehen, verdeutlichen die vorherrschende Unsicherheit mit Blick auf die Folgen dieser Rechtsprechung. Das Oberverwaltungsgericht hat ausgehend von Klagen mehrerer Hauptfeldwebel das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zur Neubescheidung des jeweils abgelehnten Beförderungsantrags verpflichtet. Die Kläger seien zu Unrecht nicht in die Auswahlentscheidungen für die Beförderung zum Stabsfeldwebel einbezogen worden. Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr hatte deren Beförderung abgelehnt, weil sie nicht die vorgeschriebene Mindestdienstzeit von 16 Jahren seit der Ernennung zum Feldwebel erfüllten. Das Gericht stellte jedoch klar, dass Wartezeiten nicht länger bemessen sein dürfen als erforderlich, um die tatsächlichen Grundlagen für eine Beurteilung und Leistungsprognose zu schaffen. In der Regel ergebe sich daher eine Obergrenze für solche Bewährungszeiten aus dem für eine Regelbeurteilung vorgesehenen Zeitraum. Das Interesse der Bundeswehr an einer ausgewogenen Altersstruktur oder an bestimmten Führungsqualitäten, die durch eine Mindestdienstzeit abgebildet werden solle, rechtfertige keinen Eingriff in das Leistungsprinzip. Damit hat erstmals ein Oberverwaltungsgericht die bisherige Regelung bezüglich der Mindestdienstzeiten als rechtswidrig erachtet und eine Reihe von erstinstanzlichen Entscheidungen der letzten Jahre bestätigt. Vor den Oberverwaltungsgerichten Niedersachsen und Rheinland-Pfalz sind weitere gleichgelagerte Verfahren anhängig. Nach Schätzungen des Verteidigungsministeriums würde eine Verkürzung der Mindestdienstzeiten perspektivisch zu einer Beförderungsreife von bis zu 18.000 Soldatinnen und Soldaten führen, wobei die genaue Anzahl stark von der konkreten Ausgestaltung einer entsprechenden Rechtsänderung abhänge. Eine solche Entwicklung könnte wohl kaum kurzfristig durch einen weiteren Planstellenaufwuchs aufgefangen werden. Es besteht somit die reelle Gefahr, dass ein erneuter – noch viel größerer – Beförderungsstau erwächst. Die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts steht im Einklang mit der klar erkennbaren Tendenz des Bundesverwaltungsgerichts, die beamtenrechtliche Rechtsprechung zu Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz ohne Unterschied auch auf Soldaten anzuwenden. Das Bundesministerium der Verteidigung sollte daher zügig Klarheit schaffen, wie es dem Prinzip der Bestenauslese bei der Beförderung auf den bisher gebündelten Dienstposten der Feldwebellaufbahn zukünftig Rechnung tragen und einen gleichheitsgerechten Übergang bis zur Umsetzung einer neuen Regelung gestalten will. Nicht zuletzt mit Blick auf die im Zuge der Einführung des Neuen Wehrdienstes ohnehin hohe Arbeitsbelastung im Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr dürfte es angezeigt sein, unnötige Beschwerde- und Klageverfahren zu vermeiden. Eine durchdachte und umsichtige Neuregelung bietet die Chance, sinnvolle Leistungsanreize zu schaffen, zur bestmöglichen Besetzung von Dienstposten beizutragen und damit die Einsatzbereitschaft zu fördern. Sicherheitsüberprüfungen Dem Schutz vor extremistischen Personen in der Bundeswehr sowie zur Abwehr von Sabotage und Spionage dient die Sicherheitsüberprüfung. Aufgrund der seit Jahren bestehenden hohen Auftragslast im Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) und den damit einhergehenden Herausforderungen verschärften sich Probleme bei den Sicherheitsüberprüfungen im Berichtsjahr. Dieser bereits lange bestehende Missstand steht im Widerspruch sowohl zu dem notwendigen Personalaufwuchs als auch zu den gestiegenen Sicherheitsanforderungen. Zur Berufung in das Dienstverhältnis ist bislang für jede Soldatin und jeden Soldaten – aktive wie auch Reservistendienst Leistende – eine Sicherheitsüberprüfung vorgeschrieben. Diese muss spätestens vor Teilnahme an der Waffenausbildung vorliegen und ist im weiteren Verlauf des Dienstes für die Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit notwendig. Die 71.629 Anträge auf Sicherheitsüberprüfungen im Berichtsjahr spiegeln eine erneute, erhebliche Steigerung des Vorgangsaufkommens beim BAMAD wider (2024: 67.976; 2023: 62.809; 2022: 57.595). Zugleich hat sich die Anzahl der durchgeführten Sicherheitsüberprüfungen im Berichtsjahr auf 80.444 erhöht (2024: 67.894; 2023: 57.375; 2022: 52.288). Damit ist es dem BAMAD seit Langem wieder gelungen, deutlich mehr Verfahren abzuschließen als neue Anträge eingegangen sind. Den Auftragsbestand hat es damit reduzieren können. Die seit Jahren hohe Auftragslast und in vielen Fällen zu lange Bearbeitungsdauer wirken sich nicht nur negativ auf die Soldatinnen und Soldaten, sondern auch auf die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr aus. So führte die fehlende Soldateneinstellungsüberprüfung im Berichtsjahr bei rund drei Prozent der Rekrutinnen und Rekruten zu einer Herauslösung aus der Grundausbildung. Auch dieser gering wirkende Anteil hat für einige Ausbildungseinheiten einen erheblichen administrativen Mehraufwand und allseitige Frustration zur Folge: • Der Grundausbildungsdurchgang des Panzerpionierbataillons 803 vom April 2025 umfasste 180 Rekrutinnen und Rekruten. Bei 16 von ihnen führte die fehlenden Soldateneinstellungsüberprüfung innerhalb der ersten vier Wochen zur Ablösung. • Von den knapp 700 Rekrutinnen und Rekruten, die Anfang 2025 bei der Panzergrenadierbrigade 37 den Dienst antraten, mussten 37 und damit über fünf Prozent von der Grundausbildung abgelöst werden, da weder eine Sicherheitsüberprüfung noch ein eingeschränkt vorläufiges Ergebnis zeitgerecht vorlagen. Nicht selten führt dies zu einer untätigen Wartezeit in der Stammeinheit und Perspektivlosigkeit bis zum Ausscheiden aus der Bundeswehr. Gleichzeitig sind Ausbildungskapazitäten gebunden, die nicht für die Einstellung weiterer Bewerber zur Verfügung stehen. Auch in sicherheitsrelevanten Bereichen wie in der Cyberabwehr oder Spezialeinheiten verschärfen langwierige Überprüfungsverfahren den Personalmangel. Für die betroffenen Soldatinnen und Soldaten haben diese Verzögerungen zum Teil gravierende laufbahnrechtliche Nachteile, erschweren die Karriereplanung, Vorbereitungen für Umzüge oder Auslandsverwendungen. • Ein Petent kritisierte die lange Dauer seiner Sicherheitsüberprüfung, die den Besuch dienstpostenrelevanter Lehrgänge verhindert. Aus nicht mehr aufklärbaren Gründen blieb sein Verfahren im BAMAD für elf Monate unbearbeitet. Dadurch verschob sich nicht nur seine Ausbildung, sondern auch die Möglichkeit, sich für das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten zu bewerben, bereits um mindestens ein Jahr. Bis zum Ende des Berichtsjahres war die im Juni 2023 eingeleitete erweitere Sicherheitsüberprüfung immer noch nicht abgeschlossen. Während das BAMAD im Berichtsjahr die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Sicherheitsüberprüfungen (ohne sicherheitserhebliche Erkenntnisse) einzelner Überprüfungsarten, beispielsweise der erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen, reduzieren konnte, sind die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten besonders häufig benötigter Sicherheitsüberprüfungen wie der Soldateneinstellungsüberprüfung höher als im Vorjahr. • Diese dauerte sowohl in Form der einfachen als auch der erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit durchschnittlich neun beziehungsweise elf Wochen Verfahrensdauer jeweils drei Wochen länger als im Jahr 2024. Zweifellos müssen sicherheitserhebliche Erkenntnisse im Sinne der Sicherheitsanforderungen gebührend ermittelt und untersucht werden. Jedoch kann es sich die Bundeswehr nicht leisten, aufgrund überlanger bürokratischer Verfahren motivierte und einsatzbereite Soldatinnen und Soldaten zu verlieren. Ein wesentlicher Umstand für die lange Dauer der Verfahren ist die Personalsituation im BAMAD. Diese hat sich im Vergleich zum Jahr 2024 kaum verändert und bleibt mit einer Besetzung von nur 76 Prozent der Dienstposten in der für die Sicherheitsüberprüfungen zuständigen Abteilung weiterhin unbefriedigend. Immerhin lässt der Zuwachs an Planstellen im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung ab 2026 die Möglichkeit zu, hier weitere Dienstposten zu besetzen. Dennoch bleibt die Herausforderung, auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für diese Dienstposten zu gewinnen. Verzögerungen entstehen auch durch die unzulängliche Kommunikation zwischen dem BAMAD und den Staatsanwaltschaften sowie weiteren zuarbeitenden Behörden. So kommt es immer wieder vor, dass Anfragen des BAMAD lange Zeit unbeantwortet bleiben, die Akten nicht versendet oder durch Wechsel des Aktenzeichens nicht aufgefunden werden können. Das BAMAD trifft hierfür zwar keine Verantwortung. Es sollte Verzögerungen aber zum Anlass nehmen, mit den anderen Behörden Standards und effizientere Verfahren der Zusammenarbeit zu vereinbaren. • Während der Sicherheitsüberprüfung eines Petenten stellte sich nach Anforderung von Strafakten bei zwei verschiedenen Staatsanwaltschaften erst nach mehreren Monaten heraus, dass dort aufgrund der zufälligen Namensgleichheit zweier Personen fälschlicherweise eine doppelte Aktenführung erfolgte. So lagen die Akten erst über sechs Monate nach der Anforderung vor, während deren Auswertung bereits drei Wochen später zu einem Votum führte. Das Bundesministerium der Verteidigung ist sich der Problematik der langen Verfahrensdauer bereits seit Längerem bewusst. Aufbauend auf dem Bericht des Beauftragten für die Beschleunigung von Sicherheitsüberprüfungsverfahren aus dem Jahr 2024 befinden sich verschiedene Handlungsempfehlungen in der Umsetzung. Kern der angestrebten Beschleunigung ist es zunächst, seit längerer Zeit offene Sicherheitsüberprüfungsverfahren zu reduzieren. Lange Liegezeiten der Akten haben nämlich zur Folge, dass bestimmte, stets aktuell zu haltende personenbezogene Daten – beispielsweise der Auszug aus dem Bundeszentralregister – immer wieder neu bei anderen Sicherheitsbehörden abzufragen sind. Ein weiteres Ziel ist die Reglementierung der Einleitung neuer Verfahren, indem die Bundeswehr den Kriterienkatalog zur Einstufung von Dienstposten mit sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten überarbeitet. Anders als vom Verteidigungsministerium ursprünglich angestrebt, befand sich die ebenfalls als Handlungsempfehlung benannte Digitalisierung des Sicherheitsüberprüfungsverfahrens im Berichtsjahr weiterhin in der Entwicklung. Dies ist bedauerlich, da eine adäquate IT-Architektur und IT-Leistungsfähigkeit erheblich zur Entlastung und Automatisierung des gesamten Verfahrens beitragen könnten. Hilfreich kann es schon sein, händische Datenübertragungen zu reduzieren oder veraltete Computer zu ersetzen. Einen wichtigen Beitrag hierzu leistet das im Januar 2026 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften. Es eröffnet die rechtliche Möglichkeit einer effizienten, elektronischen und medienbruchfreien Führung der Sicherheitsakte, indem es unter anderem das Verbot eines automatisierten Abgleichs personenbezogener Daten gestrichen hat. Weitere zentrale Elemente des Gesetzes sind die Einführung einer durchgängigen Anzeigepflicht, etwa für Kontakte mit ausländischen Nachrichtendiensten oder für anhängige Strafverfahren, und die Ausweitung der Internetrecherche, einschließlich sozialer Netzwerke, auf alle Überprüfungsstufen sowie auf mitbetroffene Personen. Mit dem Artikelgesetz zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr wird ab Juli 2026 eine unterstützte Verfassungstreueprüfung vor dem Beginn des Wehrdienstverhältnisses die bisherige Soldateneinstellungsüberprüfung ersetzen. Dabei soll der Militärische Abschirmdienst die mit der Einstellung befasste Behörde, wie beispielsweise ein Karrierecenter, bei der Prüfung der Verfassungstreue unterstützen, ohne an die Prozesse des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes gebunden zu sein. Das Ministerium erhofft sich damit eine Verschlankung des Verfahrens, eine Konzentration auf bewährte Prüfmerkmale sowie eine Beschleunigung aufgrund weitestgehend automatisierter Verarbeitung. Diese Anpassung macht hinsichtlich der erforderlichen Beschleunigung des Personalaufwuchses Hoffnung. Trotz der angestrebten Verfahrensanpassungen bleibt der Auftragsbestand im BAMAD an laufenden Sicherheitsüberprüfungen hoch. Es gilt daher, gute Kommunikationswege mit den betroffenen Soldatinnen und Soldaten zu etablieren. Sofern eine Sicherheitsüberprüfung absehbar viel Zeit in Anspruch nehmen wird oder negativ ausgeht, sollte dies transparent und möglichst frühzeitig kommuniziert werden. Zum einen kann dies Frustration kurz nach dem Eintritt in die Bundeswehr sowie einer absehbaren zusätzlichen Belastung in der Grundausbildungskompanie entgegenwirken. Zum anderen ermöglicht es aber auch für bereits dienende Soldatinnen und Soldaten eine angepasste Beratung zur weiteren Verwend

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