Schriftliche Frage 80 von Nicole Gohlke (DIE LINKE): Mit welcher Veränderung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) Gefördertenzahlen rechnet die Bundesregierung durch die All…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt.
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Schriftliche Frage 80 von Nicole Gohlke (DIE LINKE): Mit welcher Veränderung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) Gefördertenzahlen rechnet die Bundesregierung durch die All…
Frage 80 (Nicole Gohlke, Die Linke):
Mit welcher Veränderung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) Gefördertenzahlen rechnet die Bundesregierung durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG- ÄndVwV 2026) auf Bundesratsdrucksache 785/25 allgemein (in absoluten Zahlen und Änderung der Gefördertenquote) und im Speziellen durch die Anhebung des Mindestalters von 18 auf 19 Jahre für Abendgymnasien und Kollegs und die Neuberechnung der Pflichtstundenzahl für eine schulische Vollzeitausbildung in Zeit- statt in Unterrichtsstunden, und wie bewertet die Bundesregierung dies?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer vom 27. Mai 2026:
Die Überarbeitung der Verwaltungsvorschrift zum BAföG (BAföGVwV) diente maßgeblich der Verwaltungsvereinfachung. Die Aktualisierungen bzw. Neuformulierungen der Teilziffern tragen zur besseren Verständlichkeit sowie Einheitlichkeit des Verwaltungsverfahrens bei. Erkenntnisse über eine diesbezügliche Veränderung der Gefördertenzahlen liegen der Bundesregierung nicht vor.
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