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Schriftliche Frage 93 von Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Fälle von Parkinson als Folge von Pestizideinsätzen sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell als Berufskrankheit anerkannt,…

dip / schriftliche_frage 29.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 93 von Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Fälle von Parkinson als Folge von Pestizideinsätzen sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell als Berufskrankheit anerkannt,… Frage 93 (Karl Bär, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Fälle von Parkinson als Folge von Pestizideinsätzen sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell als Berufskrankheit anerkannt, und wie hoch ist die Ablehnungsquote? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 29. Mai 2026: Nach Angaben des Spitzenverbandes Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. haben die gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand ab dem 5. September 2023 (Beschluss der ersten Wissenschaftlichen Begründung durch den Ärztlichen Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten – ÄSVB) vier Fälle als Berufskrankheit von Parkinson als Folge von Pestizideinsätzen anerkannt. 22 Anzeigen auf Verdacht von Parkinson durch Pestizide wurden abgelehnt. Von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau wurden bisher 923 Fälle als Berufskrankheit von Parkinson als Folge von Pestizideinsätzen anerkannt (Stand: 30. April 2026). 6.797 Fälle wurden ohne Leistung abgelehnt beziehungsweise abgeschlossen. 1.242 Fälle befinden sich noch in der Prüfung. Die Ablehnungsfälle in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung beinhalten auch Verfahrenseinstellungen, weil sich der erste Verdacht des Unfallversicherungsträgers auf Vorliegen einer Berufskrankheit nicht bestätigt hat. Ebenso sind Fälle der fehlenden Mitwirkung der Versicherten enthalten, weil beispielsweise Betroffene kein Verfahren wünschten. Hierzu wird auch auf die Ausführungen in der Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 21/88 verwiesen.

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