polradar

Schriftliche Frage 26 von Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist der Bundesregierung bekannt, wie sich die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) auf die Entscheidung, das…

dip / schriftliche_frage 02.05.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 26 von Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist der Bundesregierung bekannt, wie sich die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) auf die Entscheidung, das… Frage 26 (Karl Bär, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist der Bundesregierung bekannt, wie sich die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) auf die Entscheidung, dass das Parkinson-Syndrom durch Pestizide als Berufskrankheit anerkannt wird, einstellt, und mit wie vielen Betroffenen wird gerechnet (bitte hierbei auch angeben, welche Gesamtkosten erwartet werden)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 2. Mai 2025: Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (ÄSVB) hat die Aufnahme einer Berufskrankheit „Parkinson-Syndrom durch Pestizide“ in die Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung empfohlen. Mit der im März 2024 erfolgten Veröffentlichung der wissenschaftlichen Empfehlung des ÄSVB ist die Anerkennung der Erkrankung als sogenannte „Wie-Berufskrankheit“ möglich (§ 9 Absatz 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch), sofern im Einzelfall die jeweiligen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) kommt dieser Prüfaufgabe nach, in dem sie alle ihr bekannten Personen mit einer Parkinsondiagnose angeschrieben, über die neue Berufskrankheit informiert und gebeten hat, weitere Angaben zur Prüfung zu übermitteln, sofern sie ein Feststellungsverfahren zum Vorliegen der Berufskrankheit durchführen lassen möchten. Dabei handelt es sich um rund 7.950 Versicherte der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (Stand: 26. März 2025). Daneben wurden der SVLFG rund 540 Fälle durch andere Stellen (z. B. Unternehmen, Erkrankte, Ärztinnen und Ärzte oder andere Krankenkassen) gemeldet. Derzeit befinden sich nach Kenntnis des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales noch rund 2.700 Fälle in Prüfung. In rund 5.800 Fällen erfolgte nach jetzigem Stand eine Ablehnung, da z. B. die Diagnose nicht zutreffend war oder die Betroffenen zum jetzigen Zeitpunkt kein Verfahren wünschen. Es ist daher noch nicht absehbar, in wie vielen Fällen eine Anerkennung der Erkrankung durch die SVLFG erfolgen wird. Daher können derzeit auch keine Gesamtkosten ausgewiesen werden. Die SVLFG rechnet anhand von Erfahrungswerten mit Kosten von ca. 27.600 Euro pro anerkanntem Fall und Jahr. Bei Anerkennungen wären Leistungen rückwirkend ab September 2023 zu erbringen. Um die Mehrausgaben für die Entschädigung der Berufskrankheitenfälle tragen zu können, hat die Selbstverwaltung der SVLFG im Jahr 2024 beschlossen, die Betriebsmittel vorsorglich um 100 Mio. Euro zu erhöhen. Dies führte zu einer entsprechenden Erhöhung der Mitgliedsbeiträge. Ob weitere Maßnahmen notwendig sein werden, hat die Selbstverwaltung der SVLFG noch nicht entschieden.

Relationen