Schriftliche Frage 53 von Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Durch welche Stakeholder wurden Nachfragen oder Einwendungen an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hinsichtlich der Empfehlung de…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 53 von Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Durch welche Stakeholder wurden Nachfragen oder Einwendungen an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hinsichtlich der Empfehlung de…
Frage 53 (Harald Ebner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Durch welche Stakeholder wurden Nachfragen oder Einwendungen an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hinsichtlich der Empfehlung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten (ÄSVB) zur Aufnahme von „Parkinson durch Pestizide“ in die Verordnung über Berufskrankheiten gerichtet, welche zu einer unbefristeten Verschiebung der entsprechenden Entscheidung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales geführt haben (vgl. taz-Artikel „Bauernverband gegen mehr Hilfe für erkrankte Bauern“ vom 4. April 2025), und welchen Inhalt hatten diese Nachfragen bzw. Einwendungen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 9. Mai 2025:
Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (ÄSVB) hat die Aufnahme einer Berufskrankheit „Parkinson-Syndrom durch Pestizide“ in die Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung empfohlen. Mit der im März 2024 erfolgten Veröffentlichung der wissenschaftlichen Empfehlung ist die Anerkennung der Erkrankung als sogenannte „Wie- Berufskrankheit“ möglich (§ 9 Absatz 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch – SGB VII), sofern im Einzelfall die jeweiligen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Nach der Veröffentlichung einer wissenschaftlichen Empfehlung des ÄSVB hat die Öffentlichkeit Gelegenheit, sich mit den Inhalten auseinanderzusetzen und kann Nachfragen hierzu stellen. Zur Veröffentlichung „Parkinson-Syndrom durch Pestizide“ gingen beim ÄSVB Nachfragen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, des Deutschen Bauernverbandes sowie einiger Mitglieder des Deutschen Bundestages ein. Diese betrafen insbesondere bestimmte wissenschaftliche Inhalte des Dokuments und deren Anwendung in der Praxis. Der ÄSVB hat dies zum Anlass genommen, einige der Fragen einer eingehenden Prüfung zu unterziehen und dieses Thema wieder in den Sitzungen zu beraten. Der Diskussionsprozess zu den Fragen dauert im ÄSVB noch an und kann ggf. zu Änderungen an der wissenschaftlichen Empfehlung führen. Aus diesem Grunde konnte die Berufskrankheit nicht Teil der 6. Berufskrankheiten-Änderungsverordnung sein, die am 1. April 2025 in Kraft trat. Eine Aufnahme der Erkrankung in die Berufskrankheitenliste ist erst nach Abschluss der Prüfung des ÄSVB mit einer weiteren Berufskrankheiten-Änderungsverordnung möglich. Den von Parkinson Betroffenen entstehen durch eine spätere Aufnahme in die Berufkrankheiten-Änderungsverordnung keine Nachteile (siehe oben).
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