Schriftliche Frage 100 von Dr. Armin Grau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welchen Branchen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Lücken in der flächendeckenden Verbreitung von betrieblicher Altersvorsorge,…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 100 von Dr. Armin Grau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welchen Branchen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Lücken in der flächendeckenden Verbreitung von betrieblicher Altersvorsorge,…
Frage 100 (Dr. Armin Grau, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
In welchen Branchen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Lücken in der flächendeckenden Verbreitung von betrieblicher Altersvorsorge, die nach Einschätzung der Bundesregierung nur schwer oder gar nicht durch Sozialpartnermodelle der derzeit ein Sozialpartnermodell befürwortenden Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände erreicht werden können, und welche Maßnahmen zu einer Schließung dieser Lücken plant die Bundesregierung?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 26. Mai 2026:
Wie sich der Anteil der Beschäftigten mit betrieblicher Altersversorgung auf Wirtschaftszweige verteilt, wird regelmäßig im Alterssicherungsbericht der Bundesregierung berichtet. Im letzten Bericht (Bundestagsdrucksache 20/14086) aus dem Jahr 2024 ist dies in Abbildung D.1.1 dargestellt. Aktuellere Daten liegen nicht vor. Nach Kenntnis der Bundesregierung hat nur die IG Metall mit einem Beschluss auf dem Gewerkschaftstag im Herbst 2023 ein Sozialpartnermodell abgelehnt. Im Übrigen ist der Bundesregierung nicht bekannt, dass Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbände Sozialpartnermodelle nicht grundsätzlich befürworten würden. Auf der Grundlage des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes können Sozialpartnermodelle künftig auch ohne Tarifvertrag alle Unternehmen und Beschäftigten aufnehmen, die in den Zuständigkeitsbereich einer abschließenden Gewerkschaft fallen. Damit ist die Gesetzesarchitektur dafür vorhanden, dass Sozialpartnermodelle flächendeckend genutzt werden können. Im Übrigen ist die steuerliche Förderung der Betriebsrenten von Beschäftigten mit niedrigeren Einkommen, die mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz weiter ausgebaut wird, auf Tarifverträge zugeschnitten.
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