Schriftliche Frage 81 von Hans-Jürgen Goßner (AfD): Liegen der Bundesregierung angesichts der im Referentenentwurf des 2. Betriebsrentenstärkungsgesetzes formulierten Zielsetzung, die betriebl…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 81 von Hans-Jürgen Goßner (AfD): Liegen der Bundesregierung angesichts der im Referentenentwurf des 2. Betriebsrentenstärkungsgesetzes formulierten Zielsetzung, die betriebl…
Frage 81 (Hans-Jürgen Goßner, AfD):
Liegen der Bundesregierung angesichts der im Referentenentwurf des 2. Betriebsrentenstärkungsgesetzes formulierten Zielsetzung, die betriebliche Altersversorgung vor allem in kleineren Unternehmen und bei Beschäftigten mit geringeren Einkommen quantitativ und qualitativ weiter auszubauen, sowie angesichts der vom Fachanwalt für Arbeitsrecht Tobias Neufeld mit Blick auf die im Referentenentwurf vorgesehene Rolle der Gewerkschaften formulierten Kritik – „Leider setzt das BMAS erneut alles auf die Karte SPM und reine Beitragszusage. Zwar gibt der Entwurf nun endlich den tarifexklusiven Zugang zu den SPM auf. Es darf aber bezweifelt werden, ob KMU und Kleinstunternehmen den Zugang zu den Sozialpartnermodellen suchen werden. Die Abschreckungswirkung gewerkschaftlicher Nähe für diese Unternehmen wird von der Regierung weiterhin unterschätzt“ (www.lto.de/recht/hinterg ruende/h/bmas-betriebsrente-gesetzentwurf-refor m-ausweitung) – Erkenntnisse dazu vor, ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen und mittlere Unternehmen die mit Sozialpartnermodellen einhergehende gewerkschaftliche Nähe als Hemmnis bzw. als Argument gegen die Anwendung solcher Modelle betrieblicher Altersvorsorge ansehen, und welche Erkenntnisse sind dies gegebenenfalls, bzw. wenn nein, warum hat die Bundesregierung dann im Hinblick auf die Erarbeitung des Referentenentwurfs keine entsprechenden Erhebungen durchgeführt bzw. herangezogen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 19. September 2025:
Die 2018 eingeführten Sozialpartnermodelle zeichnen sich dadurch aus, dass der einzelne Arbeitgeber nur noch für die Zahlung der Beiträge an eine Versorgungseinrichtung einsteht (reine Beitragszusage), sich aber im Gegenzug Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften gemeinsam an der Steuerung und Durchführung solcher Modelle beteiligen müssen. Würden reine Beitragszusagen auch ohne tarifvertragliche Grundlage zugelassen, wäre die hohe Produktqualität, Effizienz und Sicherheit solcher Betriebsrentensysteme, die ganz wesentlich auf die Beteiligung beider Sozialpartner zurückzuführen sind, nicht mehr gewährleistet.
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